Damit das Fahrrad verkehrssicher ist, sollte es gut ausgestattet sein. Sehen und gesehen werden - das ist im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Radfahrende, die sicher unterwegs sein wollen, achten deshalb darauf, dass ihr Fahrrad in puncto Sicherheit den Vorschriften entspricht.
Gesetzliche Anforderungen an die Fahrradausstattung
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, wie ein Fahrrad ausgestattet sein muss. Ein Fahrrad ist verkehrssicher, wenn es entsprechend der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ausgerüstet ist. Wer zum Beispiel keine Klingel am Lenker hat, zahlt 15 Euro Bußgeld. Wenn man von der Polizei angehalten wird und das Fahrrad ist nicht verkehrssicher, dann kann es eine mündliche oder monetäre Verwarnung geben.
Checkliste zur Ausstattung:
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen: Jedes Fahrrad muss laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgerüstet sein, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. (eine starre Nabe an Bahnfahrrädern oder Fixies gilt nicht als Bremse!)
- Helltönende Klingel: Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Jedes Fahrrad muss laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) mit einer „helltönenden Glocke“ ausgerüstet sein.
- Rutschfeste Pedale mit Reflektoren: Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
- Vorschriftsmäßige Beleuchtung: Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Fahrradbeleuchtung.
Die richtige Beleuchtung
Vorgeschrieben sind bei der Beleuchtung ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Die Beleuchtung muss während des Betriebes fest am Fahrrad angebracht sein. Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen aber abnehmbar sein. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, müssen sie allerdings angebracht werden. Front- und Rücklicht können auch batterie- oder akkubetrieben sein und müssen tagsüber nicht mitgeführt werden. Nur bei eingeschränkten Sichtverhältnissen muss die Beleuchtung vorhanden sein und genutzt werden.
- Frontscheinwerfer: Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer (weißes Abblendlicht) ausgerüstet sein. Dieser muss so eingestellt werden, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Er darf zusätzlich mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion ausgestattet sein.
- Rücklicht: An der Rückseite muss mindestens eine rot leuchtende Schlussleuchte vorhanden sein. Sie darf über eine Bremslicht- und Standlichtfunktion verfügen. Sinnvoll sind vor allem Rücklichter, die weiterleuchten, wenn das Fahrrad steht. So bleiben Sie auch in einer Wartesituation gut sichtbar.
Die Beleuchtung muss das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts tragen (siehe Foto oben rechts: Wellen-Grafik mit K-Nummer). Diese müssen das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts tragen. Alternativ sind mittlerweile aber auch abnehmbare Akku- und Batterieleuchten erlaubt, die das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben („K-Nummer“).
Reflektoren für bessere Sichtbarkeit
- Roter Rückstrahler: Es muss mindestens ein nicht dreieckiger Rückstrahler (Kategorie „Z“) verbaut sein.
- Speichenreflektoren: Zwei pro Rad sind Pflicht. Für gute Sichtbarkeit von der Seite sind wahlweise Reflektorstreifen an den Reifen oder gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Laufrad) vorgeschrieben. Alternativ dürfen auch Speichenclips verwendet werden, die an jeder Speiche montiert sein müssen. Alternativ sind ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an Reifen bzw. Felgen oder in den Speichen von Vorder- und Hinterrad erlaubt bzw.
Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Zusätzliche Sicherheitstipps
ADAC Tipp: Tragen Sie im Dunkeln helle Kleidung oder noch besser Funktionskleidung, die mit Reflektoren ausgestattet ist. Die Sichtbarkeit erhöhen zudem beispielsweise im Helm befindliche oder am Rucksack befestigte Strahler, phosphoreszierende Schuhe oder leuchtende Speichen. Doch Vorsicht, nicht alles, was leuchtet oder blinkt, ist erlaubt.
Für ältere Verkehrsteilnehmer kann zudem ein Fahrradrückspiegel am Lenker die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.
Fahrradhelm: Unverzichtbarer Schutz
Fahrradfahrende haben keine Knautschzone. Jeder Radfahrer - unabhängig vom Alter - sollte einen Helm tragen. Der Helm muss mäßig straff und angenehm sitzen und darf sich bei geschlossenen Kinnriemen nicht nach hinten abstreifen lassen. Achten Sie zudem darauf, dass er mit großen und sinnvoll positionierten Reflektoren sowie zusätzlich mit LED-Rücklicht ausgestattet ist und ein helles und auffälliges Design hat. Tauschen Sie nach einem Sturz den Helm unbedingt aus, auch wenn keine äußeren Schäden sichtbar sind. Bei einem inneren strukturellen Schaden könnte die Schutzwirkung deutlich schlechter sein. Seien Sie deshalb besonders aufmerksam und umsichtig.
ADAC Fahrradturnier
Beim Fahrrad-Parcours haben Kinder mit Sicherheit viel Spaß. Das ADAC Fahrradturnier ist ein bundesweit kostenloses fahrpraktisches Training für Kinder. Das Fahrradturnier kann von Schulen oder Organisatoren privater und öffentlicher Veranstaltungen direkt bei den Verkehrsabteilungen der ADAC Regionalclubs angefragt werden.
Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln - und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
ADFC: Einsatz für den Radverkehr
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.
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