Das Verkehrszeichen 138-10 warnt Verkehrsteilnehmer vor querenden Radfahrern. Es bedeutet: Achtung! Hier können Fahrradfahrer die Straße kreuzen.
Dieses Schild Radverkehr dient als Hinweis auf plötzlich auftauchende Fahrradfahrer von rechts.
Das Verkehrszeichen gibt es auch in der Ausführung “Fahrrad, das nach links fährt” und “Fahrrad, das nach rechts fährt”.
Wo findet man dieses Verkehrszeichen?
Dieses Schild findet man häufig an Stellen, an denen Radfahrer unvermittelt auf die Fahrbahn gelangen können, beispielsweise:
- An Einmündungen und Ausfahrten
- In der Nähe von Radwegen
- Vor unübersichtlichen Bereichen
Verhalten bei diesem Verkehrszeichen
Wer Gefahrzeichen aufmerksam beachtet und sein Fahrverhalten entsprechend anpasst, trägt maßgeblich dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.
Gefahrzeichen erfordern eine sofortige Anpassung des Fahrverhaltens. In Bereichen mit Gefahrzeichen sollten Fahrer defensiv fahren und ausreichend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen halten.
Die Hauptaufgabe von Gefahrzeichen ist es, Unfälle zu verhindern, indem sie frühzeitig auf Situationen wie scharfe Kurven, unebene Fahrbahnen oder Wildwechsel hinweisen.
Achte beim Ausfahren aus Einmündungen immer darauf, ob das Zusatzschild “Radfahrer kreuzen von rechts und links” aufgestellt ist. Mancherorts wird das Zusatzschild “Radfahrer kreuzen von rechts und links” durch eine Markierung ergänzt.
Weitere wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer
Ob du auf dem Weg zur Arbeit bist, durch die Stadt radelst oder mit dem E-Bike eine Tour planst: Du musst wissen, welche Verkehrszeichen du beachten musst, was sie genau bedeuten und wie du dich richtig verhältst.
Hier ist eine Übersicht über weitere wichtige Verkehrszeichen und Regeln für Radfahrer:
- Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol (Z 237) kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer. Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen.
- Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg, Z 240).
- Ein weißes, viereckiges Schild mit dem Symbol eines Fahrrades auf blauem Kreis kennzeichnet Fahrradstraßen (Z 244). In diesen Gebieten dürfen Fahrradfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren. Motorisierter Verkehr ist nur zugelassen, wenn Zusatzschilder angebracht sind.
- Entsprechend durch ein Schild für Radfahrer gekennzeichnete Einbahnstraßen (Z 220) können laut StVO von RadfahrerInnen in beiden Richtungen genutzt werden.
- Ein rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken (Z 267) und Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“ kennzeichnet Einbahnstraßen, die Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung zulassen.
Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht (z. B.
In wenig befahrenen Einbahnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann ein Zusatzschild für Radfahrer angebracht sein, welches erlaubt, dass Radfahrer auch in Gegenrichtung zugelassen sind.
Verhalten als Radfahrer im Straßenverkehr
Welches Verhalten ist richtig für Fahrradfahrer im Straßenverkehr? - Es ist die Kombination aus Regelkenntnis, defensivem Fahren und gegenseitigem Respekt.
- Nutze den Radweg, wenn einer vorhanden und benutzungspflichtig ist.
- Fahre nicht gegen die Fahrtrichtung, es sei denn, es ist explizit erlaubt (z. B.
- Zeige jede Richtungsänderung durch Handzeichen an.
E-Bikes im Straßenverkehr
Was solltest du bei Elektrofahrrädern im Straßenverkehr beachten? - Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen.
- Pedelec: Unterstützt nur beim Treten bis max. 25 km/h. Gilt rechtlich als Fahrrad.
- S-Pedelec: Unterstützt bis 45 km/h. Gilt als Kleinkraftrad mit Helm- und Versicherungspflicht.
Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Nutzung durch E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h - also klassische Pedelecs. Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs über 25 km/h) sind ausgenommen.
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