Moped-Versicherungskennzeichen: Kosten und wichtige Informationen für die Saison

Bald ist es wieder so weit: Die Saison für Roller, Mofas und Mopeds beginnt, und viele freuen sich darauf, die frische Luft und den Fahrtwind zu genießen. Motorroller zeichnen sich optisch durch einen Durchstieg zwischen Fahrersitz und Frontkarosserie aus, wo die Fahrer ihre Füße abstellen können.

Ebenso wie bei Mofas, Mokicks oder Mopeds liegt das Mindestalter für eine Fahrerlaubnis bei 16 Jahren. Wenn diese Kleinkrafträder lediglich einen Hubraum von bis zu 50 ccm haben und eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometern pro Stunde erreichen, sind Zulassung und TÜV-Prüfung nicht erforderlich. Es fällt auch keine Kfz-Steuer an.

Die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist jedoch immer notwendig. Der Nachweis, dass eine solche Versicherung besteht, erfolgt durch ein Versicherungskennzeichen an Motorrollern, Mofas und Mopeds. Die Kennzeichen haben in jedem Versicherungsjahr eine andere Farbe. So ist bereits aus der Ferne erkennbar, ob für das Leichtkraftfahrzeug eine Haftpflicht vorhanden ist.

Durch eine Mopedversicherung sind Sie bei einem Unfall mit Ihrem Roller, Mofa, Mokick oder Moped vor den finanziellen Folgen von Schäden geschützt, die Sie anderen Personen zufügen. Diese Versicherung können Sie schon für rund fünf Euro im Monat abschließen. Damit sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von etwa 100 Millionen Euro abgesichert. Das ist weit mehr, als der Gesetzgeber vorschreibt.

Wünschen Sie eine höhere Deckungssumme für zum Beispiel Personenschäden, können Sie mehr finanzielle Sicherheit für nur wenige Cent pro Monat hinzubuchen. Für die meisten Mopedversicherungen gilt ein abgestufter Beitrag nach Versicherungsjahr.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar

Fahrzeughalter, die ohne Roller- oder Mopedkennzeichen und damit ohne Versicherungsschutz fahren, machen sich strafbar. Neben einer Geldstrafe droht ihnen sogar bis zu ein Jahr Gefängnis. Wenn Sie unversichert einen Unfall verursachen, müssen Sie die anfallenden Kosten samt Schadensersatzforderungen selbst zahlen - gegebenenfalls sogar ein Leben lang. Wenn Sie einen Personenschaden ohne Versicherungskennzeichen verursachen, müssen Sie alleine zahlen.

Zusätzlicher Schutz durch Teilkasko

Eine Teilkasko bietet auch bei Motorradversicherungen zusätzlichen Versicherungsschutz. Sie greift bei Schäden, für die sich niemand haftbar machen lässt. Damit versichern Sie Ihr Kleinkraftrad in der Regel auch gegen Diebstahl, Unfälle mit Tieren sowie Sturm- und Hagelschäden mit einer Teilkasko.

Leistungen und versicherte Gefahren

In der folgenden Tabelle finden Sie einen Auszug unserer Leistungen und der versicherten Gefahren. Die Teilkasko (Kombischutz) bieten wir mit 50 Euro oder 150 Euro Selbstbeteiligung an.

Leistung Details
Haftpflichtversicherung Deckungssumme bis zu 100 Mio. € je Schadensfall und bis zu 15 Mio. € je geschädigter Person.
Teilkaskoversicherung Schutz bei Diebstahl, Unfällen mit Tieren, Sturm- und Hagelschäden.
Umweltschaden Versicherungssumme bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. €.
Schäden am persönlichen Eigentum Bis 100.000 € versichert.
Mallorca-Police Deckungssumme entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €).

Das Moped-Kennzeichen

Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.

Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.

Saisonstart und Gültigkeit der Kennzeichen

Am 1. März jeden Jahres beginnt die Saison der Mopedfahrenden. Für ein Mofa oder Moped bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum benötigen Sie dann ein neues Kennzeichen.

Der Versicherungsschutz kann je nach Bedarf zum 01.03. oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Versicherungsjahr beginnen. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend.

Die Mopedkennzeichen können ab 3. Februar 2025 bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden.

Wann leistet die Moped-Versicherung?

Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. €. Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio. € begrenzt.

Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller.

Zusätzliche Leistungen und Versicherungen

  • Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug.
  • Elektro Kasko für Schäden am Akku bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb.

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. €.

Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert.

Weitere versicherte Schäden

  • Diebstahl inkl. Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem).
  • Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
  • Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen.
  • Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
  • Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen.

Neupreis- und Kaufpreisentschädigung

  • Neupreisentschädigung: Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes.
  • Kaufpreisentschädigung: Ein Gebrauchtwagen verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert.

Besondere Hinweise zu Elektrofahrzeugen

Mitversichert sind auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro. Ausreichend ist eine mittelbare Einwirkung auf das versicherte Fahrzeug.

Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt bzw.

Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse. Zusätzlich erstatten wir bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung. Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.

Wichtige Hinweise zu verschiedenen Fahrzeugtypen

  • Elektrokleinstfahrzeug, z.B. E-Scooter.
  • S-Pedelecs werden den Kleinkrafträdern zugeordnet und sind demnach keine Fahrräder mehr.
  • Pedelecs bis 25 km/h haben nur dann Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt und sind daher nicht zulassungspflichtig.
  • E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Dieses System ist ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig.

Die ADAC Moped-Versicherung bietet Ihnen jetzt auch Schutz für Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B. E-Scooter.

Geltungsbereich und Vertragsverlängerung

Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Das Versicherungsjahr für Mopedversicherungen beginnt immer am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres.

Da es sich um eine Ablaufpolice handelt, kann der Vertrag nicht automatisch verlängert werden.

Weitere Informationen

Bei Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein.

Eine "Umschreibung" eines vorhandenen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich. In der ADAC Geschäftsstelle kann der Besitzwechsel vorgenommen werden.

Aufgrund der starken Nachfrage zum Saisonstart kann es derzeit zu Verzögerungen von 3-4 Tagen kommen. Die bestellten Kennzeichen werden schnellstmöglich verschickt.

Bei minderjährigen Versicherungsnehmern muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag unterschreiben. Eine Online-Bestellung ist in diesem Fall leider nicht möglich.

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