Motorradfahrer sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, was unter anderem an der fehlenden Knautschzone und der höheren Sturzgefahr liegt. Umso wichtiger ist es, dass Motorradfahrer die größten Anstrengungen unternehmen, um ihre Fahrten mit den bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen zu versehen.
Helmpflicht und ECE-Norm
In Deutschland besteht seit 1976 Helmpflicht für Motorradfahrer. Seit 2006 steht im Paragraph 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern mit Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h einen "geeigneten Schutzhelm" tragen müssen. Ein solcher Helm sollte idealerweise der ECE-Norm 22/05 entsprechen, welche die maximale Verkehrssicherheit bescheinigt. Die aktuelle Version ist die Norm ECE-R 22.06, mit der seit Juni 2022 geprüft wird. Seit Juni 2023 dürfen keine Helme mehr mit der früheren Norm ECE 22.05 produziert werden.
Die Wortwahl „einen geeigneten Schutzhelm“ deutet darauf hin, dass generell der Motorradhelm mit ECE-Zulassung keine Pflicht ist. Fahrer kommen ihrer Helmpflicht auf dem Motorrad nach, wenn sie einen geeigneten Helm tragen. Eine ECE-Zulassung muss dafür nicht vorliegen.
Unabhängige Institutionen prüfen neben Stoßdämpfung und Formstabilität auch die Reißfestigkeit des Kinnriemens und machen einen Abstreiftest. Auch Visiere müssen Mindestanforderungen erfüllen, um den am Visierrand eingegossenen ECE-Stempel zu bekommen.
Wichtige Aspekte der ECE-Norm 22/05:
- Belastbarkeit des Kinnriemens
- Haltbarkeit
- Stoßdämpfung
Aufkleber auf dem Helmvisier - Was ist erlaubt?
In Deutschland gibt es keine expliziten Vorschriften für das Bekleben des Helmvisiers. Allerdings muss der Helm den Sicherheitsstandards entsprechen. Das heißt auch, die Sicht darf nicht unnötig eingeschränkt werden. Ein Aufkleber sollte aber in der Regel kein Problem darstellen, solange er die Sicht nicht beeinträchtigt.
Generell sind verbotene Symbole als Aufkleber auf dem Motorrad tabu. Verbotene Symbole sind zum Beispiel gewaltverherrlichende Aufkleber, wie „Anwalt.de“ erklärt. Darunter fallen alle Aufkleber, die explizit oder implizit Gewalt, Tötung, Körperverletzung oder Bedrohung darstellen. Ebenfalls verboten sind Aufkleber, die Gewalttätigkeiten verherrlichen, verharmlosen oder darauf abzielen, Menschen oder Tieren Schaden zuzufügen.
Wichtige Regeln für Aufkleber am Motorrad:
- Sichtbarkeit: Sticker sollten nicht die Sicht des Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.
- Beleuchtung: Sticker sollten keine Beleuchtungseinrichtungen verdecken oder deren Funktion beeinträchtigen.
- Kennzeichen: Das Kennzeichen muss frei und gut lesbar bleiben. Sticker dürfen es nicht verdecken oder verfälschen.
- Sicherheit: Die Sticker sollten keine scharfen Kanten haben oder so angebracht sein, dass sie sich lösen und andere gefährden könnten.
- Täuschung: Aufkleber, die Verkehrszeichen imitieren oder täuschen könnten, sind verboten.
Ob ein bestimmter Aufkleber erlaubt ist, muss im Einzelfall von der Polizei beurteilt werden. Eine genaue Liste der erlaubten und verbotenen Motive gibt es nicht. Eine eingeschränkte Sicht oder unzulässige Beleuchtung kann jedoch zu gefährlichen Situationen führen und in erster Linie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährden.
Visier-Optionen und Sicherheit
Motorradfahrer haben verschiedene Möglichkeiten, sich vor der Sonne zu schützen. Neben der klassischen Sonnenbrille unter dem Motorradhelm gibt es mittlerweile diverse Helmvisiere mit speziellen Funktionen:
- Getönte Visiere: Diese Visiere bieten Schutz vor der Sonne und sind in unterschiedlichen Tönungsgraden erhältlich.
- Verspiegelte Visiere: Sie sehen nicht nur cool aus, sondern bieten auch einen guten Blendschutz.
- Photochromatische Visiere: Diese selbsttönenden Visiere passen sich automatisch den Lichtverhältnissen an und bieten so eine flexible Lösung.
Ein Helmvisier muss gewisse Vorschriften erfüllen, um im Straßenverkehr legal zu sein. Die Markierung auf dem Visier muss Angaben zum Hersteller und die Prüfnummer enthalten. Ein E-Prüfzeichen (z. B. ECE 22.06 Kennzeichnung) ist ebenfalls erforderlich.
Verspiegelte und stark getönte Visiere müssen für den Straßenverkehr ein E-Prüfzeichen besitzen und dürfen nur bei Tageslicht und guten Wetterbedingungen genutzt werden. Schon auf Dämmerungsfahrten und natürlich bei Dunkelheit sind sie verboten, in einigen (Urlaubs-)Ländern sogar generell. Bei Missachtung dieses Verbots ist mit rechtlichen Konsequenzen und im Fall eines Unfalls sogar mit Regressforderungen der Versicherung zu rechnen.
Weitere Tipps zur Sicherheit und Pflege
Ganz wichtig: Motorradhelme sollten nicht beklebt oder lackiert werden. Im Klebstoff oder in der Farbe enthaltenes Lösungsmittel kann die Stabilität der Helmschale beeinträchtigen. Eine Ausnahme bilden die Aufkleber des Instituts für Zweiradsicherheit (IfZ), die Ersthelfer über das Öffnen des Helms oder des Verschlusssystems des Kinnriemens bei Notfällen informieren: Sie besitzen einen lösungsmittelfreien Spezial-Klebstoff.
Praktische Tipps zur Helmpflege:
- Verwenden Sie keine Motorradhelme mehr, die nicht mindestens nach ECE-R 22.05, besser ECE-R 22.06 zugelassen wurden.
- Bei regelmäßiger Verwendung des Helms gelten im Allgemeinen fünf Jahre als angemessene Nutzungsdauer.
- Reinigen Sie das Innenfutter regelmäßig.
- Prüfen Sie von Zeit zu Zeit den Sitz des Helms und die Länge des Kinnriemens.
- Ersetzen Sie einen Helm nach einem Unfall.
- Prüfen Sie regelmäßig alle Dichtungen am Helm.
- Lassen Sie Helme nach langen Regenfahrten gut trocknen.
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