H-Kennzeichen für Motorräder: Vorteile, Voraussetzungen und mehr

Vielleicht ist Ihr Motorrad ein Oldtimer und hat somit Anspruch auf ein H-Kennzeichen. Das Historische Kennzeichen wurde 1997 als besondere Möglichkeit für Oldtimer eingeführt. Es entspricht grundsätzlich dem regulären Euro-Kennzeichen. Einziger Unterschied: Die Erkennungsnummer endet mit dem Buchstaben H. Doch nicht jedes alte Motorrad ist gleich ein Oldtimer.

Was ist ein H-Kennzeichen?

Das H steht übrigens für History. Für Besitzer eines Oldtimers lohnen sich die Schilder durchaus, denn sie bringen finanzielle Vorteile mit sich. Wenn Sie stolzer Besitzer eines Oldtimer-Motorrads sind, dann denken Sie wahrscheinlich darüber nach, Ihrem Schmuckstück mit einem H-Kennzeichen den letzten Schliff zu verpassen. Denn das H-Kennzeichen ist am Motorrad nicht nur ein Hingucker, sondern kann auch Vorteile mit sich bringen.

Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen

Damit man das H-Kennzeichen für sein Motorrad bekommen kann, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. Um ein H-Kennzeichen für Ihr Motorrad zu bekommen, müssen Sie zunächst nachweisen, dass es sich bei der Maschine um ein sogenanntes schützenswertes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut handelt. Was genau unter einem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber genau definiert.

Alter des Motorrads

Die erste Grundvoraussetzung um überhaupt als kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut zu gelten ist der Zeitpunkt der Erstzulassung. Die Erstzulassung des Motorrads muss bereits mindestens 30 Jahre zurückliegen. Grundsätzlich kann ein historisches Fahrzeug erst ab 30 Jahren nach der Erstzulassung offiziell als ein Oldtimer gelten. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist genau festgelegt, welche Fahrzeuge als Oldtimer bezeichnet werden dürfen.

Wenn es um die Eigenschaft als Oldtimer geht, ist die Vorschriftenlage für Gutachter und Zulassungsstellen genau. Ausschlaggebend ist nicht, wann das Motorrad gebaut wurde, sondern das Datum der Erstzulassung.

Zustand und Originalität

Des Weiteren muss sich die Maschine in einem guten Allgemeinzustand befinden. Das alleine genügt allerdings noch nicht. Auch wenn die Zustandsnoten für Oldtimer seit dem Jahre 2011 abgeschafft wurden, muss das Fahrzeug heute dennoch einen guten Pflegezustand und einen wiedererkennbaren Gesamteindruck aufweisen. Das betrifft auch alle im Verlauf der Jahre vorgenommenen Veränderungen an dem Motorrad. Dazu zählen Reparaturen genauso wie der Austausch von Teilen, wie beispielsweise dem Motorradsitz oder dem Tank. Ob das H-Kennzeichen vergeben wird, stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung fest.

Grundsätzlich erhalten zudem nur solche Fahrzeuge ein Oldtimerkennzeichen, die gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts unterstützen. Wichtig ist außerdem ein weitgehender Originalzustand des Fahrzeugs: Ein leistungsstärkerer Motor, der nachträglich eingebaut wurde, ist ebenso tabu wie andere jüngere Fahrzeugteile. Bei allen ausgetauschten Teilen muss es sich in der Regel um Originalersatzteilen handeln. War dies nicht möglich, sollten die betreffenden Teile wenigstens originalgetreue Nachbauten oder zeitgenössische Teile sein. Auch diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Zeitgenössische Umbauten mit originalen Teilen und Umbauten für die Verkehrssicherheit sind jedoch erlaubt.

Unfallschäden

Noch genauer schauen die Gutachter auf Unfallschäden. Unfallschäden sind in der Regel unvereinbar mit der Oldtimer-Eigenschaft.

Prüfung durch TÜV oder DEKRA

Erfüllt Ihr Motorrad alle diese Voraussetzung, muss sich die Maschine noch einer Prüfung durch den TÜV oder der DEKRA unterziehen. Ob alle Grundvoraussetzungen für das H-Kennzeichen am Motorrad erfüllt werden, prüft der Gutachter. Der TÜV oder die DEKRA fertigt ein Gutachten nach Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an. Hat Ihr Motorrad das Gutachten nach Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 StvZo positiv überstanden, gelten Sie auch offiziell als Besitzer eines Oldtimer-Motorrads.

Im Anschluss an die Prüfung erhalten Sie ein offizielles Oldtimer-Gutachten, beispielsweise vom TÜV oder der DEKRA ausgestellt. Auch Sonderformen wie Zustands- oder Wertgutachten sind hier möglich. Hinweis: Haben Sie das H Kennzeichen erhalten, gilt es nicht auf unbegrenzte Zeit. Bei der nächsten regulären Hauptuntersuchung wird auch der Status des Motorrads erneut überprüft. Das Gutachten gilt nicht für immer. Bei der nächsten regulären HU-Untersuchung wird der Zustand des Motorrads erneut geprüft. Abgesehen von den obigen Bedingungen benötigen Sie noch einen Nachweis über die bestandene Hauptuntersuchung.

Vorteile eines H-Kennzeichens

Erfüllt Ihr Motorrad alle gesetzlichen Bestimmungen für das H-Kennzeichen, gewährt Ihnen der Gesetzgeber einige Vorteile. Mit dem H-Kennzeichen sind Fahrten in Umweltzonen gestattet und günstigere Steuer- und Versicherungsbeiträge möglich. Ein H-Kennzeichen am Motorrad kann unter Umständen Vorteile haben.

Steuerliche Vorteile

Für Motorräder mit einem H-Kennzeichen sind grundsätzlich nur rund 46 Euro Kfz-Steuer im Jahr fällig. Fahrzeughalter eines Oldtimers mit H-Kennzeichen zahlen üblicherweise eine niedrigere Kfz-Steuer - für Autos fällt eine Pauschale von jährlichen 191,73 Euro, für Motorräder von 46,02 Euro an (Stand: Januar 2017). Mit einem H-Kennzeichen gilt für Motorräder pauschal eine jährliche Kfz-Steuer von 46,02€. Ohne H-Kennzeichen am Motorrad beträgt die Steuer regulär je angefangene 25 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum 1,84 €. Daraus folgt, dass das H-Kennzeichen vor allem für Motorräder mit großem Hubraum von Vorteil ist.

Während sich bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen die Vorteile eines historischen Kennzeichens lohnen, macht es beim Motorrad oftmals kaum einen Unterschied. Alle PKW mit H-Kennzeichen werden pauschal mit EUR 191,73 Euro pro Jahr besteuert. Die Umweltvorschriften in den Innenstädten gelten zumeist nur für Autos.

Günstigere Versicherung

Etwas größer fällt eventuell die Einsparung bei der Versicherung-Prämie für das Motorrad mit einem H-Kennzeichen aus. Auch die Konditionen rund um die Kfz-Versicherung sind mit Oldtimer-Nummernschild günstiger. Hat Ihr Oldtimer-Motorrad ein H-Kennzeichen, ist die Versicherung unter Umständen deutlich günstiger. H-Kennzeichen und Versicherung: Das H-Kennzeichen signalisiert dem Versicherer, dass es sich um ein Liebhaberfahrzeug handelt.

Umweltzonen

In Innenstädten darf ein Auto mit H-Zulassung ohne Umweltplakette fahren. Auch der Umweltaspekt dürfte gerade im Hinblick auf zukünftige Verkehrsregeln eine Rolle spielen. So dürfen Pkws mit H-Kennzeichen auch Umweltzonen befahren, die vom Schadstoffausstoß aus gesehen eigentlich tabu wären.

Nachteile und Einschränkungen

Direkte Nachteile von einer H-Zulassung haben Sie nicht. Allerdings müssen Sie gewisse Vorgaben bei der Instandhaltung einhalten, um den Status eines Oldtimers und damit die Berechtigung für eine H-Zulassung nicht wieder zu verlieren. Es gibt nicht besonders viele Vorteile von einem H-Kennzeichen am Motorrad - Nachteile allerdings auch nicht.

Kosten für ein H-Kennzeichen

Wenn Sie Ihr Motorrad mit einem Oldtimer-Kennzeichen versehen wollen, ist das mit Kosten verbunden. Je nach Bundesland schwanken diese, daher sind die Angaben nur Durchschnittswerte. Dem gegenüber stehen jedoch die Kosten, die Ihnen im Vorfeld entstehen.Am stärksten schlägt die Anfertigung des Gutachtens zu Buche - mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro. Eine HU-Untersuchung kostet ca. 65 bis 75 Euro. Die Anmeldegebühr beträgt ca. 40 Euro, die Prägung neuer Kennzeichen ca.

Ablauf der Zulassung

Die Zulassung Ihres Oldtimers mit H-Kennzeichen ist nicht aufwendig. Mit den üblichen Fahrzeugpapieren, der Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugbrief), der Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugschein), Versicherungsbescheinigung und Personalausweis geht es zum Straßenverkehrsamt.

Benötigte Dokumente

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung I und II (Schein und Brief)
  • Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung oder Prüfbericht und Gutachten zur Begutachtung gemäß §21 StVZO
  • Gültiges Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
  • Ggf. Betriebserlaubnis; alternativ Nachweis über Einhaltung der Bau- bzw.

Wichtige Hinweise

  • Hauptuntersuchung: Auch bei einer Zulassung mit einem H-Kennzeichen müssen Fahrzeughalterinnen und -halter mit dem Fahrzeug im Rahmen der gesetzlichen Prüffrist zur Hauptuntersuchung.
  • Originalzustand: Wenn das Fahrzeug durch die Nutzung so verschließt, dass es den Status des Kulturgutes verliert, wird das H-Kennzeichen eingezogen.
  • Neues Gutachten: Viele Zulassungsstellen erwarten bei Zulassung des Fahrzeugs, z.B. nach Kauf oder längerem Abmelden, ein neues Gutachten nach §23.
  • Kombination mit Saisonkennzeichen: Viele Jahre war es nicht möglich, H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen zu kombinieren. Das ist heute liberalisiert.

Unterschied Oldtimer und Youngtimer

Der Unterschied zwischen einem Oldtimer und einem Youngtimer liegt hauptsächlich im Alter und dem historischen Wert des Fahrzeugs. Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das in der Regel mindestens 30 Jahre alt ist. Im Gegensatz dazu ist ein Youngtimer ein jüngeres Fahrzeug, meist zwischen 20 und 30 Jahre alt.

Zusammenfassung

Ob das H-Kennzeichen die bessere Zulassung ist, sei schon vorweg genommen, meist winken nur geringe Steuervorteile. Das H-Kennzeichen für das Motorrad rentiert sich bei einer ganzjährigen Nutzung und birgt zusätzlich steuerliche Vorteile.

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