Wann dürfen Radfahrer auf dem Gehweg fahren? Ausnahmen und Regeln

Eine ähnliche Situation hast du als Radfahrer garantiert schon mal erlebt: Du fährst auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg, erblickst eine Gruppe von Menschen und weichst, um Komplikationen zu vermeiden und keine Umstände zu bereiten, kurzerhand auf die unbefahrene Straße aus. Doch ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. In bestimmten Situationen müssen Radfahrer den Radweg benutzen, in anderen dürfen sie den Radweg, aber auch die Straße benutzen. Das richtige Verhalten ist also nicht immer offensichtlich.

Grundregeln für Radfahrer auf dem Gehweg

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Radfahrer auf dem Gehweg in der Regel nichts verloren, denn in § 2 Abs. 1 StVO steht geschrieben: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen." Auch das Fahrrad gilt als Fahrzeug - allerdings nicht als Kraftfahrzeug - und gehört somit üblicherweise auf die Straße. In jedem Fall ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg tabu. Dieses Verbot gilt lediglich in zwei Situationen nicht: So dürfen bis zu einem bestimmten Alter Kinder mit ihrem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren. Des Weiteren gibt es Gehwege, die zusätzlich für den Radverkehr freigegeben sind.

  • Grundsätzlich verboten: Erwachsene dürfen grundsätzlich nicht auf dem Gehweg Fahrradfahren.
  • Ausnahmen: Von dieser Regelung gelten nur für Kindern unter 8 Jahren oder für Erwachsenen, die ein solches Kind begleiten, Ausnahmen.

Radwegbenutzungspflicht

Sind bestimmte Verkehrszeichen vorhanden, müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren. Das Befahren der Fahrbahn ist dann verboten. Hier gibt es also eine Radwegbenutzungspflicht. Ein benutzungspflichtiger Radweg ist daran zu erkennen, dass ein blaues Schild mit weißem Fahrradsymbol (mitunter in Kombination mit einem Fußgängersymbol) vorhanden ist. Fehlt ein solches Schild, ist der Radweg nicht benutzungspflichtig und es steht den Radfahrern frei, auf dem Radweg oder der Straße zu fahren.

Arten von Radwegen

Es gibt unterschiedliche Arten von Verkehrswegen für Radfahrer: Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und Fahrradstraßen.

  • Neben der Fahrbahn gibt es zwei Sonderwege, die baulich voneinander getrennt sind: einen Geh- und einen Radweg. In der Regel ist der direkt an der Bebauung liegende Weg der Gehweg.
  • Nach der StVO ist ein Radfahrstreifen durch das Zeichen 237 (Radweg) gekennzeichnet und durch das Zeichen 295, die durchgezogene Linie, von der Fahrbahn abgetrennt. Es handelt sich also um einen Sonderweg, der jedoch nicht baulich, zum Beispiel durch einen Grünstreifen, von der Fahrbahn abgetrennt ist.
  • Ein Schutzstreifen ist durch das Zeichen 340, die gestrichelte Linie, gekennzeichnet und darf von Autofahrern mitbenutzt werden.
  • Neben Radwegen, die durch die blauen Verkehrsschilder gekennzeichnet sind und benutzt werden müssen, gibt es auch Radwege, bei denen es dir als Radfahrer freisteht, ob du diese oder lieber die Fahrbahn benutzen möchtest.

Ausnahmen für Kinder und Begleitpersonen

Da die Radwegbenutzungspflicht für Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren entfällt, gelten für Kinder und Familien andere Regeln. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Gemäß der StVO darf ein Kind mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, wenn es das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Am 14. Dezember 2016 hat sich dies jedoch geändert. Seitdem dürfen begleitende Aufsichtspersonen mit ihrem Fahrrad ebenfalls den Gehweg nutzen.

  • Kinder unter 8 Jahren müssen auf dem Gehweg fahren.
  • Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen den Gehweg benutzen.
  • Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf ein Kind unter 8 Jahren auf dem Gehweg begleiten.

Gemeinsame Fahrrad- und Fußgängerwege

Das Fahrradfahren auf dem Gehweg ist auch dann gestattet, wenn es sich um einen gemeinsamen Fahrrad- und Fußgängerweg handelt. Dies kann durch verschiedene Schilder angezeigt werden. Zum einen existiert das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“. Dieses markiert, dass das Radfahren auf dem Gehweg hier erlaubt ist. Zum anderen kann der gemeinsame Rad- und Fußweg aber auch benutzungspflichtig für die Radfahrer sein. Dies ist der Fall, wenn ein blaues Schild vorhanden ist, das sowohl ein Fußgänger- als auch ein Fahrradsymbol zeigt. Werden diese durch einen senkrechten Strich getrennt, bedeutet dies auch eine Trennung des Weges: die Radfahrer müssen sich auf einer Seite bewegen, die Fußgänger auf der anderen. Auf gemeinsamen und getrennten Rad- und Gehwegen ist Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.

Verhalten auf dem Gehweg

Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen: Der Radverkehr darf den Fußgängerverkehr nicht gefährden oder behindern. Auch wenn man sich auf Gehwegen sicherer fühlt - das subjektive Gefühl trügt: Auf Gehwegen sind Radfahrende besonders gefährdet, denn an Kreuzungen, Einmündungen, Grundstückszufahrten und Eingängen wird nicht mit ihnen gerechnet. Wer absteigt und sein Fahrrad schiebt, gilt als Fußgänger und darf den Gehweg ganz normal benutzen.

Bußgelder bei Verstößen

Wer unerlaubt mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fährt, riskiert ein Bußgeld. Auch in Hinblick auf die Radwegpflicht gab es Änderungen und die Verletzung der Radwegbenutzungspflicht schlägt mit höheren Kosten zu Buche. Dazu zählt das regelwidrige Fahren auf dem Gehweg oder die Nutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen. Linksseitige Radwege dürfen nur befahren werden, wenn zusätzlich 'Radverkehr frei' angezeigt wird.

  • Bußgeld droht: Wenn man mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fährt, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 55 Euro.
  • Fahren Sie unerlaubterweise mit einem Fahrrad auf dem Gehweg, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro.
  • Wird man beim Fahrradfahren auf dem Gehweg erwischt, kann ein Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro nach § 49 StVO i. V. m. Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung verordnet werden.

Hier eine Übersicht über mögliche Bußgelder:

Verstoß Bußgeld
Unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg Mindestens 55 Euro
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer Bis zu 100 Euro + 1 Punkt in Flensburg
Unfall mit Fußgängern 120 Euro

Weitere wichtige Regeln für Radfahrer

  • Laut neuer StVO dürfen Fahrradfahrer nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
  • Eine Ausnahmeregelung gilt für Gruppen mit mindestens 16 Fahrradfahrern. Diese dürfen nach StVO § 27 einen geschlossenen Verband bilden und generell zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
  • An Ampeln gelten für Radfahrende die Lichtzeichen für den Fahrverkehr (d.h. dieselben wie für Autos), nicht die Lichtzeichen für den Fußverkehr.

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