Rollerführerschein: Ab Welchem Alter Ist Er Möglich?

Das Thema Mobilität ist insbesondere im ländlichen Raum von großer Bedeutung, daher suchen gerade Jugendliche nach Möglichkeiten, um auch weitere Strecken alleine zu überwinden. Das Fahrrad ist dabei nicht immer die beste Option, weshalb der Fokus meist schnell zu den Krafträdern geht. Gerade Mopeds oder Roller zeichnen sich durch ihre Flexibilität aus, allerdings wird für diese eine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt.

Doch kann ich mit dem AM-Führerschein ausschließlich Roller fahren oder schließt die Fahrerlaubnis weitere Fahrzeugtypen ein? Welches Mindestalter schreibt der Gesetzgeber vor? Und welche Kosten fallen beim Erwerb des Rollerführerscheins üblicherweise an? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: AM-Führerschein

  • Wozu dient die Führerscheinklasse AM? Zum Führen welcher Fahrzeuge die Fahrerlaubnisklasse AM berechtigt, erfahren Sie hier.
  • Darf man bereits mit 14 Jahren einen Rollerführerschein machen? Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis der Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Jugendliche können bereits mit 14,5 Jahren mit der Ausbildung in der Fahrschule anfangen.
  • Was kann ein Führerschein der Klasse AM kosten? Informationen über die mit dem AM-Führerschein einhergehenden Kosten finden Sie hier.

Führerschein der Klasse AM: Was Darf Ich Damit Fahren?

Ist die Klasse AM im Führerschein eingetragen, berechtigt diese zum Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen, dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Welche Voraussetzungen dabei für die einzelnen Kfz beim AM-Führerschein gelten, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
    • Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
    • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
    • kein Beiwagen
  • Dreirädrige Kleinkrafträder:
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
    • Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
    • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
    • Leermasse höchstens 270 kg
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
    • Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
    • Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 6 kW bzw. 4 kW bei Quads
    • Leermasse höchstens 425 kg

Es zeigt sich also, dass mit der Fahrerlaubnis AM weitreichende Befugnisse erworben werden, dennoch wird diese umgangssprachlich häufig nur als Roller- bzw. Mopedführerschein bezeichnet.

AM-Führerschein: Welches Alter Müssen Die Fahrschüler Haben?

Das reguläre Mindestalter für den AM-Führerschein liegt seit 28.07.2021 bei 15 Jahren, Zuvor hatten Modellversuche in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen positive Ergebnisse gezeigt. Allerdings unterliegt der Führerschein der Klasse AM im Alter von 15 Jahren eine Beschränkung, denn gefahren werden darf ausschließlich im Inland. Übrigens! Mit der Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. So schreibt der Gesetzgeber 14 Doppelstunden zur Theorie (12 Doppelstunden zum Grundstoff und 2 Doppelstunden zum Zusatzstoff) vor. Darüber hinaus ist abhängig von den Fahrkünsten des Führerscheinanwärters eine unbestimmte Anzahl von Fahrstunden zu absolvieren. Wie viele tatsächlich notwendig sind, beeinflusst beim Rollerführerschein auch die Dauer der Ausbildung. Sonderfahrten schreibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor.

Kontrolliert wird das erlangte Wissen durch entsprechende Prüfungen. Die Theorieprüfung umfasst dabei regulär 30 Fragen. Zudem steht beim Rollerführerschein ein praktischer Test an, der mindestens 45 Minuten andauert.

Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt.

Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt. Wichtig: Wer den Rollerführerschein mit 15 macht, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Bedeutet, die Fahrerlaubnis gilt aus europarechtlichen Gründen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland.

Mit Welchen Kosten Geht Der Führerschein Der Klasse AM Einher?

Gerade durch die Ausbildung in der Fahrschule und die Prüfungsgebühren fallen beim Mopedführerschein nicht unerhebliche Kosten an. Wie sich diese zusammensetzen und welche Ausgaben für die einzelnen Posten einzuplanen sind, zeigt die nachfolgende Übersicht:

  • Anmeldegebühr der Fahrschule: 70 - 150 Euro
  • Fahrstunde: 30 - 50 Euro
  • Vorstellung zur Theorieprüfung: 50 - 80 Euro
  • Theorieprüfung: 22,49 Euro
  • Vorstellung zur Praxisprüfung: 150 - 200 Euro
  • Praxisprüfung: 91,75 Euro

Wichtig! Wie hoch die Kosten für den AM-Führerschein im Einzelnen ausfallen, wird auch durch die regionalen Preisunterschiede beeinflusst. Daher ist es durchaus sinnvoll, die Preiseverschiedenen Fahrschulen zu vergleichen.

Kostenpunkt Ungefähre Kosten
Anmeldegebühr Fahrschule 70 - 150 Euro
Fahrstunde 30 - 50 Euro
Theorieprüfung (inkl. Vorstellung) 72,49 - 102,49 Euro
Praxisprüfung (inkl. Vorstellung) 241,75 - 291,75 Euro

Außerdem ist zu beachten, dass die aufgeführten leichten Kraftfahrzeuge in Deutschland zulassungsfrei sind. Es muss auch keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Auf öffentlichen Straßen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. Außerdem muss ein Versicherungskennzeichen am Moped angebracht sein.

Wer auf dem Land selbstständig zur Schule oder in den nächsten Ort kommen will und noch kein Auto fahren darf, hat mit einem eigenen Roller oder Moped viel mehr Möglichkeiten. Umso besser, dass man den dafür nötigen Führerschein schon mit 15 erwerben kann.

Roller Frisieren: Welche Strafen Drohen?

Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.

Die Höhe der Strafe ist davon abhängig, wie oft die Polizei einen bereits mit einem getunten Roller erwischt hat, wie einsichtig der Rollerfahrer ist und ob sich durch das schnellere Fahren zum Beispiel ein Unfall ereignet hat. Außerdem schickt die Polizei jedes Mal eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle heraus. Bis zum Verfahrensabschluss und einer möglichen Auflagenerfüllung, wie z.B. dem Ableisten von Sozialstunden, ist man für eine weitere Führerscheinprüfung gesperrt.

Zu den Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen die Strafen für den Umbau hinzu: Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall. Geht damit eine Gefährdung der Umwelt oder Verkehrssicherheit einher, sind 90 Euro fällig - bei letzterem gibt es noch einen Punkt in Flensburg dazu. Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!

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