Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier. Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
Hier ist eine Übersicht über die verschiedenen Motorradführerscheinklassen in Deutschland:
- A: Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
- A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
- AM: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Mofa: Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Ab wann darf man Motorrad fahren?
Hier ist eine Tabelle, die das Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinklassen zusammenfasst:
| Führerscheinklasse | Mindestalter |
|---|---|
| AM¹ | 16 Jahre |
Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.
Was bedeutet Direkteinstieg?
Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.
Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?
Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.
Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?
Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.
Was beinhaltet die Klasse B196?
Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Klasse B196: Welche Voraussetzungen?
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
Motorradführerschein: Wie lange gültig?
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
Was kostet ein Motorradführerschein?
Die Kosten eines Motorradführerscheins hängen stark davon ab, wo er gemacht wird. So sind die Fahrschulpreise in süddeutschen Großstädten um ein gutes Drittel höher als etwa in Brandenburg auf dem Land. Bei der Anzahl der nötigen Übungsstunden kommt es aufs Talent des Fahrschülers an.
Diverse Portale nennen in aktuellen Preisbeispielen rund 1.250 Euro inklusive aller Gebühren für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs oder Prüfungsanmeldung für die Klasse A, errechnet auf Basis der Fahrschulpreise in Berlin bei zwölf Übungsstunden. Braucht ein Fahrschüler 20 Stunden (Durchschnittswert), kostet der Schein schon über 1.500 Euro - im günstigen Berlin. Diese Preiseinschätzung erachten wir allerdings als zu gering. In Stuttgart oder München sind 2.000 bis 2.500 Euro realistischere Größen für einen Motorradführerschein.
Motorradführerschein-Kosten im Überblick
Hier ist eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten, die beim Erwerb eines Motorradführerscheins anfallen können:
- Anmeldegebühr der Fahrschule: Die Anmeldegebühr für den Motorradführerschein bei der Fahrschule beinhaltet neben allgemeinen Aufwendungen auch die Theoriestunden. Teilweise sind auch Lernmaterialien wie Fahrschulbögen zum Üben im Preis enthalten. Insgesamt sind das je nach Region und Fahrschule 200 bis 300 Euro.
- Sehtest: Für den Führerschein-Sehtest ist eine gesetzliche Gebühr in Höhe von 6,43 Euro vorgeschrieben.
- Erste-Hilfe-Kurs: Im deutschen Bußgeldkatalog heißt es hierzu: "Wenn Sie den Erste-Hilfe-Kurs nicht für den Führerschein gemacht haben, sondern beispielsweise aus beruflichen Gründen, so beträgt die Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses meist nur zwei Jahre! Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Teilnahme an dem Kurs den Führerschein machen, so ist der Kurs für die Fahrerlaubnis auch weiterhin gültig, vorausgesetzt er gemäß FeV geeignet." Anm. d. Red.: Die Abkürzung FeV steht für: Fahrerlaubnisverordnung. Kosten: ca. 20 bis 40 Euro.
- Übungsfahrten: Pro Übungsstunde (45 Minuten) fallen 30 bis 50 Euro an. Die Anzahl der Übungsstunden hängt natürlich stark von den Lernfortschritten des Fahrschülers ab. Eine besonders hohe Anzahl an Übungsfahrten kann die Kosten für den Motorradführerschein deutlich teurer werden lassen.
- Sonderfahrten: Die bei allen Motorradführerscheinklassen verbindlichen 12 Sonderfahrten schlagen mit ca. 40 bis 60 Euro pro Fahrt zu Buche: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Dunkelfahrten, je 45 Minuten pro Fahrstunde.
- Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung: Sofern diese Gebühr nicht schon in der Anmeldegebühr enthalten ist, werden ca. 30 bis 60 Euro fällig. Die Fahrschule veranschlagt dies für den mit der Anmeldung verbundenen Verwaltungsaufwand. Wird die Prüfung nicht bestanden, fallen die Gebühren erneut an.
- TÜV-Gebühr für die theoretische Prüfung: Für die Theorieprüfung erhebt der TÜV 22,49 Euro für den Verwaltungsaufwand und den Prüfungsleiter.
- Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur praktischen Prüfung: Die Gebühr enthält den Verwaltungsaufwand rund um die Anmeldung zur Prüfung und die Bezahlung des Fahrlehrers, der bei der praktischen Fahrprüfung dabei ist. Die Kosten belaufen sich je nach Fahrschule auf 80 bis 180 Euro. Bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung werden die Gebühren erneut fällig.
- TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung: Je nach Motorradführerscheinklasse und abhängig davon, ob es sich um eine Führerscheinerweiterung handelt, beträgt die Gebühr beim TÜV ca. 90 bis 150 Euro.
- Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins: Für die Ausstellung der Fahrerlaubnis fallen je nach Führerscheinstelle bei Erstausstellung ca. 30 bis 50 Euro an
Motorrad-Führerscheinklassen
- AM - Führerscheinklasse AM, der Moped-Führerschein ab 15: Seit Mai 2021 dürfen Jugendliche schon ab 15 statt ab 16 Jahren die Führerscheinklasse AM (Roller und Kleinkrafträder bis 50 Kubik, max. 45 km/h) erwerben. Das gilt allerdings nur in den deutschen Bundesländern, im europäischen Ausland ist die Fahrt mit der geänderten Schlüsselnummer 195 nicht gestattet. Die Neuregelung soll Jugendlichen vor allem in strukturschwachen Regionen den Weg zu Schule oder Ausbildungsstelle erleichtern. Die AM-Führerscheinklasse oder "50er-Klasse" ist der Führerschein für Kleinkrafträder wie Mopeds oder Roller. Darunter fallen zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von höchstens 45 km/h und einem maximalen Hubraum von 50 cm³. Auch Fahrräder mit Hilfsmotoren oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gehören dazu, sofern sie aufgrund ihrer Bauart 45 km/h oder 50 cm³ Hubraum nicht überschreiten. Für Elektrofahrzeuge gilt eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW beziehungsweise eine maximale Leermasse von 350 kg ohne Batterie.
- A1 - Motorradführerschein Klasse A1: Mindestalter für die Führerscheinklasse A1 (125er): 16 Jahre. Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Führerscheinklasse A1 sammelt, muss für die Klasse A2 (ab 18 Jahre) nur noch eine verkürzte praktische Prüfung ablegen. Der Führerschein der Klasse A1 umfasst Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW sowie einem maximalen Leistungs-Gewichts-Verhältnis von 0,1 kW/kg.
- A2 - Motorradführerschein Klasse A2: Mindestalter für die Führerscheinklasse A2: 18 Jahre. Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, darf ab 20 Jahren auf die Klasse A umsteigen - dafür ist allerdings nochmal eine praktische Prüfung notwendig. Der TÜV sagt außerdem: "Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen." Seit Mai 2020 dürfen als A2-Fahrschul- und Prüfungsmotorräder in der EU auch Bikes mit "nur" 250 Kubik Hubraum verwendet werden, zuvor mussten sie mindestens 395 cm³ aufweisen. Die Führerscheinklasse A2, der "48-PS-Führerschein", ist der Motorradführerschein für Krafträder mit oder ohne Beiwagen mit bis zu 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ("gedrosselt") sind, und maximal ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von 0,2 kW/kg haben. Alle aktuellen 48 PS-Motoräder im Überblick.
- A - Motorradführerschein Klasse A: Mindestalter für den Direkteinstieg Führerscheinklasse A: 24 Jahre. Damit dürfen dann unbeschränkt alle Krafträder gefahren werden, die bauartbedingten eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg) erreichen. In die Führerscheinklasse A eingeschlossen sind die Klassen A2, A1 und AM. Wer den "großen" Motorradführerschein besitzt, darf alle Motorräder und Gespanne ohne Geschwindigkeits- oder Hubraumbegrenzung fahren.
- B196 - Motorradfahren mit dem Autoführerschein: Wer seinen Autoführerschein seit mindestens fünf Jahren hat und mindestens 25 Jahre alt ist, kann seit Januar 2020 die Führerscheinerweiterung um die Schlüsselzahl B196 erweitern - mit ein paar praktischen Fahrstunden, jedoch ohne Fahrprüfung.
- Motorradführerschein vor dem 1. April 1980: Wer seinen Autoführerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, damals Klasse 3, darf auch Fahrzeuge der Klasse A1 führen. Inhaber der Führerscheinklasse 4, "80er-Führerschein", dürfen je nach Ausstellungort und -datum ebenfalls Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 führen. Dazu muss der Führerschein vor dem 1. April 1980 in der Bundesrepublik oder DDR ausgestellt worden sein. Für diese Personen gilt dasselbe wie für Inhaber der Führerscheinklasse A1: Nach mindestens zwei Jahren im Besitz von Klasse 3 oder 4 (mit Einschränkung wie oben beschrieben) ist ein Aufstieg in die Führerscheinklasse A2 durch eine praktische Prüfung möglich. Und das gilt dann auch für diejenigen, die von ihrer nach dem 19.1.2013 erworbenen Klasse A2 auf die unbeschränkte Führerscheinklasse A "upgraden" möchten.
Theorie und Theorieprüfung
Für den Motorradführerschein ist eine umfangreiche Ausbildung in Theorie und Praxis nötig. Der theoretische Teil besteht aus 12 Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten, in denen der Grundstoff vermittelt wird und vier 90-minütigen Theoriestunden mit speziellem Wissen zum Thema Motorrad. Bei einer Erweiterung des Führerscheins verkürzt sich der Grundstoff bei Inhabern der Klasse B auf 6 Theoriestunden. Inhaber der Führerscheinklassen A1 oder A2 können nach 2 Jahren die nächsthöhere Klasse erlangen und müssen dafür nur eine verkürzte praktische Prüfung ablegen.
Um die Theorieprüfung für den Motorradführerschein zu bestehen, gilt es in der theoretischen Prüfung 30 Fragen zu beantworten. Davon befassen sich 20 Fragen mit dem Grundstoff, sowie zehn mit dem Zusatzstoff Motorrad. Insgesamt dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden, wobei alle Fragen jeweils fest definierte Werte von 2 bis 5 Fehlerpunkten haben. Beim Vorbesitz der Führerscheinklasse B und einer Führerscheinerweiterung reduziert sich der Fragenkatalog auf 20 Fragen und maximal 6 Fehlerpunkte, um noch zu bestehen.
Die Theorieprüfung kann frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für den entsprechenden Motorradführerschein absolviert werden. Für den Beginn der theoretischen Ausbildung gibt es kein vorgeschriebenes Mindestalter, in der Regel wird frühestens ein Jahr vor dem nötigen Mindestalter begonnen.
Fahrstunden und praktische Prüfung sowie OPFEP
Der praktische Ausbildungsteil auf dem Weg zum Motorradführerschein unterteilt sich in Übungsstunden und Pflichtstunden. Für die Pflichtstunden sind 12 Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten vorgeschrieben. Diese sind in 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit aufgeteilt. Die Anzahl der Übungsstunden liegt im Ermessen des Fahrlehrers und hängt individuell von Können und Lernfortschritt des Fahrschülers ab.
Die praktische Prüfung für den Motorradführerschein dauert mittlerweile 70 Minuten. Vor Januar 2021 waren es noch 60 Minuten. Die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP) sieht fünf Minuten mehr Zeit für Fahraufgaben während der Prüfung vor sowie fünf zusätzliche Minuten für das Feedbackgespräch mit Kompetenzeinschätzung. Damit geht eine 20-%ige Gebührenerhöhung einher (146 Euro). Bei einer Führerscheinerweiterung von A1 oder A2 auf die nächsthöhere Klasse reduziert sich die Prüfung auf 40 Minuten.
Das Ablegen der Prüfung darf erst einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für den Motorradführerschein stattfinden.
Schnellkurse für den Motorradführerschein
Viele Fahrschulen bieten Schnellkurse für den Erwerb des Motorradführerscheins an. Dabei wird innerhalb sehr kurzer Zeit das volle Fahrschulprogramm abgespult. Die Vorteile solcher Crash-Kurse liegen auf der Hand. Statt mehrere Monate in die Ausbildung zu investieren, ist man teilweise bereits innerhalb einer Woche am Ziel Motorradführerschein. Zudem bleibt man durch das regelmäßige Motorradfahren in Schwung und muss sich nicht immer wieder auf die Fahrt mit einem Motorrad einstellen. Bei der normalen Ausbildung kann es teilweise zu längeren Pausen zwischen den Fahrstunden kommen.
Dafür müssen die meisten Teilnehmer Urlaub für die Bewältigung eines Schnellkurses nehmen. Preislich ist der Schnellkurs zum Motorradführerschein meist etwas teurer als die normale Ausbildungsvariante.
Die passende Fahrschule finden
Fahrschule ist nicht gleich Fahrschule. Entsprechend ist die Wahl der passenden Fahrschule für den Erwerb des Motorradführerscheins von enormer Bedeutung.
Die Fahrschule sollte eine kostenlose Theorie-Schnupperstunde zulassen. Der Fahrschüler kann dabei feststellen, ob ihm der Fahrlehrer passt. Der Theorieunterricht wird von einem qualifizierten Fahrlehrer und nicht von einer Hilfskraft gehalten. Die praktische Ausbildung erfolgt von Anfang bis Ende bei ... Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.
- Es genügt eine Fahrerschulung
- Keine theoretische und praktische Prüfung
- B196 gilt nur in Deutschland
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Was setzt B196 voraus?
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich. Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.
Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. Wichtig: An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.
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