Die Welt der Motorräder ist vielfältig und faszinierend. Eine der wichtigsten Unterscheidungen, die man als Einsteiger oder auch erfahrener Fahrer kennen sollte, ist die zwischen den verschiedenen Motorradklassen, basierend auf dem Hubraum (ccm). Der Hubraum eines Motors, gemessen in Kubikzentimetern (ccm), gibt das Volumen der Zylinder des Motors an. Je größer der Hubraum, desto mehr Luft und Kraftstoff kann der Motor verbrennen und desto mehr Leistung kann er erzeugen.
Was bedeutet ccm?
ccm steht für Kubikzentimeter und beschreibt das Volumen der Zylinder eines Motors.
Moped Definition und Führerschein
Das Moped ist ein Kleinkraftrad im Sinne der EG-Fahrzeugklassen. Im Prinzip ist es ein Fahrrad mit Motor. Um ein Moped zu fahren, benötigt man in Deutschland mindestens einen Führerschein der Klasse AM (Rollerführerschein). Dieser kann bereits ab 15 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung können Sie schon etwas früher beginnen, in der Regel etwa mit 14,5 Jahren. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter zustimmen. Für 15-Jährige mit einem deutschen Moped-Führerschein gilt die Berechtigung nur innerhalb Deutschlands. In den EU- und EWR-Staaten wird der deutsche Moped-Führerschein zwar anerkannt, allerdings erst ab 16 Jahren. Auch auf dem Moped gilt: Der Führerschein ist stets mitzuführen. Können Sie ihn bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Mopeds dürfen mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden.
Sonderregelungen für DDR-Mopeds
Für Mopeds aus der DDR, insbesondere Simson-Modelle, gelten Sonder-Regelungen: Simson-Mopeds, die vor dem 28. Februar 1992 erstmals zugelassen wurden, dürfen weiterhin 60 km/h fahren. Diese Regelung basiert auf dem Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR. Sie gilt für Kleinkrafträder, die nach DDR-Recht zugelassen waren. Wichtig ist, dass diese Regelung nur für original erhaltene DDR-Mopeds gilt. Neuere Kleinkrafträder und Mopeds, die nach dem 31.
Helmpflicht und Sicherheit
Die Helmpflicht gilt auch für alle Mopedfahrer. Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Fahrer von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm tragen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet. Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird das Tragen von Schutzkleidung dringend empfohlen.
Versicherung und Kennzeichen
Kleinkrafträder wie Mopeds sind in Deutschland zulassungsfrei und von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie benötigen jedoch eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen (Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung) für den Betrieb auf öffentlichen Straßen. Das Versicherungskennzeichen muss jährlich erneuert werden. Ab dem 1. März 2025 ist es grün. Das Moped-Kennzeichen können Sie schnell und bequem online bestellen. Es wird Ihnen ohne zusätzliche Versandkosten direkt nach Hause geschickt. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten das Versicherungskennzeichen beantragen und den Versicherungsvertrag unterschreiben. Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen fährt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 40 Euro rechnen. In einem solchen Fall können aber noch weitere Sanktionen drohen. Nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist es eine Straftat, ein Fahrzeug ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung in Betrieb zu nehmen. Das Risiko, im Straßenverkehr getötet zu werden, ist für Mofa- und Mopedfahrer ohnehin schon sechsmal höher als für Autofahrer.
Technische Aspekte und Neuerungen
Anfang 2025 trat die Euro 5+ Norm für typgenehmigten Motorräder und Mopeds in Kraft. Das bedeutet, dass nur noch Mopeds, die diesen Umweltstandard erfüllen, als Neufahrzeuge zugelassen werden können. Euro 5+ führt keine strengeren Abgas- und Lärmvorschriften ein. Allerdings werden die bestehenden Grenzwerte mit strengeren Messmethoden überprüft, die näher am realen Alltagsbetrieb der Fahrzeuge liegen. Ein wenig verwirrend sind allerdings die besonderen Bestimmungen, die in Deutschland für jeden Fahrzeugtyp variieren.
Weitere Informationen zu Führerscheinklassen
- Klasse AM: Berechtigt zum Fahren von Mofas und Rollern.
- Klasse A1: Erlaubt das Fahren von Leichtkrafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm, einer Motorleistung von maximal 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leermasse von maximal 0,1 kW/kg. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
- Klasse A2: Definiert Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW.
- Klasse A: Deklariert alle Krafträder über 35 kW.
Die Wahl der richtigen Motorradklasse
Die Wahl der richtigen Motorradklasse hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter dein Fahrkönnen, deine Bedürfnisse und dein Budget. Für erfahrene Fahrer, die nach maximaler Leistung und Komfort suchen, sind Motorräder über 1000 ccm die beste Wahl.
Über den Autor
Von Jan Frederik StrasmannLetzte Aktualisierung am: 12.
Kleinkrafträder im Überblick
Kleinkrafträder eignen sich optimal, um gerade, kurze Strecken zu überbrücken. Außerdem haben Sie den Vorteil, dass weniger Platz für das Parken erforderlich ist. Kleinkrafträder gibt es mit zwei Rädern sowie mit drei Rädern. Bei zweirädrigen Kleinkrafträdern mit Verbrennungsmotoren darf der Hubraum maximal 50 cm³ betragen, bei Elektromotoren beträgt die Nenndauerleistung maximal 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder dürfen bei Benzinern einen Hubraum von ebenfalls maximal 50 cm³ haben. Bei anderen Verbrennungsmotoren bestimmt das Gesetz nicht ausdrücklich die Größe des Motors, die Nutzleistung darf jedoch maximal 4 kW betragen. Unter die Bezeichnung Kleinkraftrad fällt z.B. Für Kleinkrafträder benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Übrigens: Die Klasse AM ist automatisch Bestandteil der Klasse B. Kleinkrafträder sind zulassungsfrei. Ein Gang zur Zulassungsbehörde ist daher nicht notwendig. Trotzdem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Legt man die Betriebserlaubnis bei der Versicherung vor, erhält man direkt ein Versicherungskennzeichen. Wichtig: Dieses gilt vom 1. März bis zum Ablauf des Monats Februar im folgenden Jahr. Wenn Sie ab März im Folgejahr weiterfahren möchten, benötigen Sie wieder ein neues Versicherungskennzeichen. Kleinkrafträder sind von der Pflicht zur Hauptuntersuchung befreit. Sie müssen daher das Fahrzeug nicht alle zwei Jahre beim TÜV vorführen. Sie sind aber natürlich trotzdem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig und verkehrssicher sind. Wenn Sie mit Kleinkrafträdern unterwegs sind, müssen Sie stets einen geeigneten Helm tragen. Wo darf man mit einem Kleinkraftrad fahren? Für Kleinkrafträder gelten dieselben Vorschriften wie für Pkw und Motorräder. Das heißt, mit Kleinkrafträdern darf weder auf Gehwegen noch auf Radwegen gefahren werden. Wichtig: Auch wenn das oft zu sehen ist und in vielen Fällen von den Behörden geduldet wird, ist das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt und stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar. Welche Alkoholgrenzen gelten für Kleinkrafträder? Bei Kleinkrafträdern gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Geahndet wird diese mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille macht man sich strafbar. In diesem Fall verhängt das Gericht eine Geldstrafe, deren Höhe sich am Einkommen orientiert.
Führerschein Klasse A1: Alle Details auf einen Blick
Der 125 ccm-Führerschein ist der Einstieg in die Motorradwelt. Der Vorgänger, also die Klasse AM (auf die jedoch nicht aufgebaut werden kann), berechtigt zum Fahren von einem Roller. Mit dem Mindestalter von 16 Jahren jedoch kann auch die Klasse A1 absolviert werden. Damit dürfen Jugendliche bereits ein Leichtkraftrad fahren, aber auch ein Mofa. Denn die Klasse AM ist in der Klasse A1 enthalten. Mit der erfolgreichen Teilnahme an der Praxisprüfung wird sofort die Probezeit von zwei Jahren gestartet. Seit 1. 1. 2020 dürfen Sie mit einem B-Führerschein nach einigen Übungsstunden und Eintragung der Schlüsselzahl 196 auch Leichtkrafträder fahren. Für welche Fahrzeuge gilt Klasse A1? Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt. Zudem können Sie auch einige Trikes mit A1 fahren. Welches Mindestalter gilt? Der Führerschein darf mit 16 Jahren ausgestellt werden. Bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters ist der Besuch der Fahrschule möglich. Wie setzt sich die Ausbildung zusammen? Wie viele Stunden die theoretische und die praktische Ausbildung mindestens umfassen müssen, erfahren Sie hier. Die Krafträder dürfen nur einen Hubraum von maximal 125 ccm besitzen. Die Motorleistung muss lediglich bis 11 kW vorweisen. Aus diesem Grund wird der Führerschein auch 125ccm-Führerschein genannt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge müssen laut 125 ccm-Führerschein symmetrisch angeordnete Räder vorweisen. Sie dürfen einen Hubraum von mehr als 50 cm³ besitzen, wenn es sich um einen Verbrennungsmotor handelt, oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h übersteigen. Aufgrund dieser Bestimmungen ist der Führerschein A1 die „kleine“ Motorradfahrerlaubnis. Der Leichtkraftrad-Führerschein lässt sich folgendermaßen einordnen: AM, A1, A2 und A. Die Führerscheinklasse AM bestimmt Mofas und Roller. Sie gehört allerdings nicht zum Stufenmodell der A-Führerscheine, weshalb der AM-Schein nicht für eine Erweiterung etwa auf A1 genutzt werden kann. Die Klasse A2 definiert Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW und die Klasse A deklariert alle Krafträder über diesem Wert. Ersetzt die Erweiterung B196 den Motorradführerschein? Die Krafträder dürfen einen maximalen Hubraum von 125 ccm vorweisen. Aus diesem Grund wird diese Führerscheinklasse auch 125er Führerschein genannt. Seit Januar 2013 ist eine Neuerung hinzugekommen. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht des Motorrads muss maximal 0,1 kW/kg betragen. Die Fahrerlaubnisklassen für Motorräder wurden im Laufe der Jahre oft geändert. Nach diesem Jahr wurde die Fahrerlaubnisklasse 1b eingeführt. Das „b“ bedeutete „beschränkt“. Die Klasse 1 erlaubte das Bedienen von Motorrädern. Die Klasse 1b beschränkte also diese Erlaubnis. Wer das 16. Lebensjahr vollendete, durfte ein Leichtkraftrad mit maximal 80 ccm Hubraum und einer Höchstleistung von 6000 u/min fahren. Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gerieten zur damaligen Zeit in Verruf, da sie eine hohe Lautstärke und kaum Sicherheitsvorkehrungen besaßen. Aus diesem Grund sollten diese Regelungen einen Gewinn an Sicherheit versprechen. Jedoch produzierten europäische, amerikanische und vor allem japanische Hersteller vermehrt Leichtkrafträder mit 100 ccm oder sogar 125 ccm, sodass im Februar 1996 der entsprechende Abschnitt in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geändert wurde und der 125 ccm-Führerschein zu seinem umgangssprachlichen Namen kam. Ab dem 14. Februar 1996 wurde der Wert des maximalen Hubraums auf 125 ccm erhöht. Für 16- und 17-Jährige galt bis 2013 eine Begrenzung von maximal 80 km/h. Diese fiel jedoch mit der neuen EU-Richtlinie, welche am 19. Wer also noch einen Führerschein der Klasse 3*, 4, 1b oder 1 besitzt, ist berechtigt mit Leichtkrafträdern der Klasse A1 zu fahren. Außerdem fiel die Begrenzung von 80 km/h für 16- und 17-jährige Besitzer vom A1-Führerschein weg. Erfolgte die Erstzulassung des Leichtkraftrads vor Januar 2013, müssen Sie das Verhältnis von 0,1 kW/kg nicht beachten. Der 125 ccm-Führerschein ist auf das Mindestalter von 16 Jahren festgelegt. Bereits drei Monate vor dem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Für den Führerschein A1 benötigen Sie vorher keine andere Fahrerlaubnis. Eine weitere Möglichkeit besteht seit Anfang 2020: Sind Sie bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und schon 25 Jahre alt, können Sie die Schlüsselzahl 196 erlangen. Dafür müssen Sie vier Theorie- und fünf Praxismodule zu je 90 Minuten in einer Fahrschule durchlaufen. Mit der Bescheinigung, die Sie danach erhalten, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung für B196 vornehmen lassen. Aber Achtung: Mit der Eintragung B196 können Sie nicht beispielsweise auf A2 erweitern. Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen. 3 Nachtfahrten bzw. Die Grundausbildung, also die Anzahl der normalen Praxis- bzw. Übungsstunden, ist nicht geregelt. Diese richtet sich nach den Erfahrungen des Teilnehmers und wird individuell vom Fahrlehrer durchgeführt. Dieser schätzt die persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritt des Prüflings ein. Sind alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, folgt die Praxisprüfung. Bei der Ersterteilung kommt ein Fragebogen mit 30 Fragen auf die Teilnehmer zu. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es sind also 10 Fehlerpunkte erlaubt, jedoch dürfen zwei Fragen mit jeweils 5 Punkten nicht falsch beantwortet werden. Wird der vorhandene Führerschein erweitert, also macht ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen gleichzeitig, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen. Davon dürfen nur maximal 6 Fehlerpunkte erreicht werden. Die praktische Prüfung beim 125 ccm-Führerschein dauert 45 Minuten. Prüfungsinhalte für die praktische Prüfung für A1 können eine Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs sowie das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften sein. Die praktische Prüfung für A1 muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorieprüfung abgelegt werden. Vor dem Weg zur Fahrschule müssen gilt es, noch einige Dinge zu regeln, damit die Fahrt auf einem Motorrad beginnen kann. Wie auch beim Auto muss ein Sehtest absolviert werden. Außerdem wird ein aktuelles Passbild benötigt. Die Größe hierfür muss 45 mm x 35 mm betragen. Auch wie beim Auto-Führerschein muss ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, ein sogenannter Erste-Hilfe-Kurs, absolviert werden. Der A1-Führerschein verursacht natürlich Kosten. Diese sind jedoch geringer als ein herkömmlicher Führerschein der Klasse B. Zuallererst müssen die Kosten für den Führerschein A1 einberechnet werden, welche noch vor der Fahrschule aufkommen. Bei der Fahrschule wird außerdem noch eine Anmeldegebühr fällig, welche sich etwa zwischen 60 und 200 Euro bewegt. Hier lohnt es sich alle Fahrschulen in der Region zu vergleichen. Die zweite Hälfte für die Kosten vom Führerschein A1 bildet die Fahrschule. Zuerst müssen Sie die Kosten für die Übungsmaterialien einkalkulieren. Diese liegen bei zirka 30 Euro. Die Übungsfahrten beim Praxisunterricht schlagen mit jeweils etwa 30 bis 45 Euro zu Buche. Die Kosten vom Führerschein A1 für Sonderfahrten wie etwa Nachtfahrten sind etwas höher. Sie sollten Sie bei 40 bis 60 Euro ansetzen. Nachdem der Unterricht beendet ist, folgen die beiden Prüfungen. Die 125 ccm-Führerschein-Kosten enden jedoch nicht mit diesen Gebühren. Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten. Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren. Wer einen 125 ccm-Führerschein besitzt, braucht lediglich eine Praxisprüfung absolvieren, um mit schweren Motorrädern, also mit Fahrzeugen der Klasse A2, fahren zu können. Wer seinen A1-Führerschein zwei Jahre besitzt, muss nur noch eine praktische Prüfung bestehen, um die Klasse A2 zu erreichen. Aber Achtung: Dürfen Sie 125er-Leichtkrafträder fahren, weil Sie im Besitz einer Eintragung der Schlüsselzahl 196 sind, können Sie damit nicht die Klasse A2 erlangen. So kann also jeder mit dem A1-Führerschein erst einmal genügend Erfahrung sammeln, um dann später schnellere Krafträder fahren zu können. Neben Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von maximal 15 kW können auch alle Fahrzeuge, welche in der Klasse AM eingeschlossen sind, gefahren werden. Trikes, also dreirädrige Kraftfahrzeuge, zählten bis zum Januar 2013 zur Führerscheinklasse B (Auto). Nun wurden sie jedoch auf die Motoradklassen aufgeteilt. Der Führerschein A1 berechtigt zum Fahren eines Trikes bis 15 kW. Die A1-Führerschein-Dauer ist nicht auf bestimmte Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass der Führerschein nicht an Gültigkeit verliert. Jedoch sind die neuen EU-Führerscheine befristet. Wer einen neuen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 besitzt, muss diesen alle 15 Jahre erneuern lassen. Sollten Sie jedoch noch einen Führerschein besitzen, der vor diesem Stichtag ausgestellt wurde, muss dieser spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies soll vor Fälschung des Dokuments schützen.
E-Bikes und Pedelecs: Rechtliche Grundlagen
Das Fahren mit Pedelecs und Elektrofahrrädern (E-Bikes) wird immer beliebter und stellt inzwischen eine echte alternative zu klassischen Zweirädern wie Motorrädern oder Motor- / Elektrorollern da. Dennoch wird dabei oft vergessen, dass für die kleinen Flitzer rechtliche Grundlagen, wie bei einem Mofa gelten. Da diese oft der Technik hinterherhinken, entstehen dabei rechtliche Grauzonen sowie Unsicherheiten bei Nutzern, Fachhändlern und Herstellern. Ein Pedelec ist ein Elektrofahrrad, das die Tretbewegung unterstützt: Nur wenn der Fahrer tritt, unterstützt der Elektromotor bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h das Fahren. Es kann ohne Unterstüzung aber auch schneller als 25km/h gefahren werden. Daher, werde Pedelecs wie normale Fahrräder eingestuft. Es besteht zwar keine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht, dennoch ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelmes im Straßenverkehr zu empfehlen. Des Weiteren ist für die Nutzung kein Mindestalter und Führerscheinpflicht vorgeschrieben. Ein Versicherungskennzeichen wird bei einem Pedelec ohne Anfahrhilfe ebenfalls nicht benötigt. Aufkommende Schäden und Unfälle werden von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Diese Räder können ohne eigenes Mittreten eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h erreichen. Da ihre Nenndauerleistung aber 250 W nicht übersteigt, sind sie laut Gesetzgeber ein Fahrrad. Der Anteil an Pedelecs, die über 25 km/h fahren, liegt gerade mal bei 5 %. Dadurch sind sie eindeutig bei den Kraftfahrzeugen einzustufen, welche ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen sowie eine Kfz-Versicherung. Fahrer eines S-Pedelecs müssen ein Mindestalter von 16 Jahren vorweisen, sowie mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Eine Nutzung von gekennzeichneten Fahrradwegen ist aber bei diesem schnellen Modell tabu, sie dürfen ausschließlich auf der Straße gefahren werden. E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen, sind rechtlich gesehen, als Leichtmofas einzustufen. Sie werden daher nicht anders behandelt, als ein entsprechendes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Einen Helm müssen Sie bei diesem Fahrradtyp aber nicht tragen. Falls Sie nach dem 31.03.1965 geboren wurden und keine gültige Fahrerlaubnis besitzen, benötigen Sie zum Fahren, mindestens eine Mofaprüfbescheinigung. Da ein Versicherungskennzeichen Pflicht ist, werden Schäden und Unfälle leider nicht durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Hier müssen Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Radwege innerhalb einer Ortschaft dürfen nur genutzt werden, wenn diese eine Erlaubnis für Mofas aufzeigen. Die rechtliche Grundlage beim Fahren eines E-Bikes mit bis zu 20 km/h und 25 km/h sind deckungsgleich. Lediglich die Helmpflicht unterscheidet sich bei den beiden Fahrradtypen. Diese Typen gelten als Kleinkraftrad und dürfen ausschließlich mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden. Des Weiteren gilt ebenfalls eine Helmpflicht. Das Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad erreicht eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Es wird nach der EG-Fahrzeugklasse als Kleinkraftrad eingeordnet. Diese Klasse umfasst zwei-, drei- oder vierrädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Bei einem Verbrennungsmotor, darf der Hubraum nicht größer als 49 ccm sein. Bei Fahrzeugen mit Elektromotor, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen. Mit dieser Klasse beginnt auch die Abtrennung zu Fahrrädern und Mofas. Anders als diese darf ein Mokick nicht auf Fahrradwegen gefahren werden und es besteht Helmpflicht. Umgangssprachlich einfach 125er genannt, mit dieser Klasse beginnt die Zulassungspflicht. Das heißt, 125er sind zu behandeln wie vollwertige Motorräder oder Autos. Daraus folgt die Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle, der Abschluss einer Versicherung und die regelmäßigen TÜV Untersuchungen. Für diese Zweiradklasse wird mindestens der Führerschein A2 benötigt. Bei dieser Klasse handelt es sich um die unbeschränkten Fahrzeuge für die mindestens der Füherrschein der Klasse A benötigt wird.
Überblick über Fahrzeugtypen und Führerscheine
Der Pkw ist zwar das beliebteste, aber längst nicht das einzige Kraftfahrzeug. Auch Mopeds, Roller und Mofas, die zu den Kleinkrafträdern oder Leichtkrafträdern gehören, haben in den vergangenen Jahren beachtlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Worin aber liegt der Unterschied bei Mofa, Moped und Motorroller? Wer darf was wann fahren und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Für einige historische Modelle gelten Ausnahmen, d. h. So gehören Roller, Mopeds und Mofas zu den Kleinkrafträdern, die sich von Leichtkrafträdern mit den genannten Leistungsbeschränkungen unterscheiden. Kleinkrafträder sind besonders bei Jugendlichen sehr beliebt, da sie bereits ab 15 bzw. 16 Jahren mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse AM oder eine weiterführende Klasse) gefahren werden dürfen. Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads. Zudem sind sie nicht Kfz-steuerpflichtig. Das bedeutet, Sie müssen Ihr Gefährt nicht erst bei der Zulassungsstelle oder über einen Zulassungsdienst anmelden.
Zulassungsfreie Kleinkrafträder
Auch das umgangssprachliche Frisieren von Zweirädern ist grundsätzlich erlaubt. Das Fahrzeugtuning muss sich allerdings im gesetzlich erlaubten Rahmen bewegen und gegebenenfalls in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
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