Checkliste: Was Sie für die Motorradzulassung benötigen

Der Sommer ist Motorradsaison. Egal ob neu gekauft oder nach längerer Pause reaktiviert - spätestens an den ersten Sonnentagen sollte das Motorrad angemeldet und startklar sein. Der notwendige Behördengang kann allerdings einiges an Zeit kosten, gerade wenn nicht alle Unterlagen sofort dabei sind.

Um Zeit und Nerven zu sparen, finden Sie hier eine Übersicht, welche Dokumente Sie für die Motorradzulassung benötigen. Sie wollen Ihr Motorrad ummelden oder abmelden?

Notwendige Dokumente für die Motorradzulassung

Unentbehrlich für die Zulassung eines Motorrads ist die siebenstellige eVB-Nummer. Damit wird in elektronischer Form eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad nachgewiesen. Statt wie früher per Post auf die Versicherungsbestätigung zu warten, läuft es heute elektronisch ab. Neben der eVB und Ihrem Personalausweis benötigen Sie auf der Zulassungsstelle Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

Nach einer europaweiten Standardisierung wird der Fahrzeugschein inzwischen als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet, der Fahrzeugbrief als Zulassungsbescheinigung Teil II.

Neuzulassung von Motorrädern

Wer ein neues Motorrad anmelden möchte, benötigt neben einem Besitznachweis (zum Beispiel durch den Kaufvertrag) einen Typenschein oder Prüfungsbefund.

Bei einer Neuzulassung legst Du bei der Zulassungsstelle einen Besitznachweis (z. B. Kaufvertrag) vor. Darüber hinaus verlangt die Zulassungsstelle einen Nachweis über die Verkehrssicherheit des Motorrads (Certificate of Conformity). Dieses Zertifikat bestätigt, dass für das Motorrad eine EU-Typengenehmigung vorliegt und es den gesetzlichen Vorschriften der EU entspricht.

Ummeldung des Motorrads

Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Motorrad ummelden - das gilt nicht nur, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, sondern auch, wenn Sie eine neue Wohnung zwei Straßen weiter gefunden haben. Neben elektronischer Versicherungsbestätigung eVB, Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) verlangt die Zulassungsbehörde hierbei einen gültigen TÜV-Nachweis sowie eine AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung).

Zudem müssen Sie gegebenenfalls auch die alten Nummernschilder bei der Zulassungsstelle vorlegen. Dies ist allerdings nur notwendig, wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten. Seit 2015 können Sie auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk Ihr altes Kennzeichen behalten.

Auch wenn Sie ein noch angemeldetes gebrauchtes Motorrad kaufen, müssen Sie es ummelden. Für diese sogenannte Ummeldung mit Halterwechsel werden dieselben Dokumente benötigt wie für eine Ummeldung nach einem Umzug.

Vertretung bei der Zulassung

Sie müssen den Gang zur Zulassungsbehörde nicht zwingend selbst antreten, sondern können auch jemanden mit der Zulassung, An- oder Ummeldung Ihres Motorrads beauftragen. Diese benötigen allerdings neben dem eigenen Personalausweis eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.

Online-Abmeldung

Abmelden können Sie Ihr Motorrad inzwischen sogar ganz ohne Behördengang - nämlich online. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Seitdem befinden sich auf den Stempelplaketten und in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sicherheitscodes, die dieses Online-Verfahren ermöglichen.

Ja Motorrad anmelden online ist seit dem Jahr 2019 möglich. Der Verwaltungsakt nennt sich internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Du benötigst hierzu einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), ein Ausweislesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser AusweisApp2. Hinweis: Nur Motorräder deren Erstzulassung nach dem 1.

Kosten und Gebühren

Für die Zulassung, Anmeldung oder Abmeldung eines Motorrads müssen Sie bei der Zulassungsstelle Gebühren entrichten. Diese unterscheiden sich von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk, es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung.

Gebührenübersicht für die Motorradzulassung

Vorgang Kosten (ca.)
Neuzulassung ABE E (ohne allgemeine Betriebserlaubnis und Technik)
Ummeldung mit Halterwechsel innerhalb eines Zulassungsbezirks ca. [Betrag]
Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk bei Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel ca. [Betrag]
Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel ca. [Betrag]
Saisonkennzeichen ca. [Betrag]

Für die Neuzulassung musst Du ca. 26 Euro zahlen. Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ca. 11 Euro. Ein Wunschkennzeichen schlägt mit ca. 10 Euro zu Buche.

Weitere wichtige Informationen

  • Fahrzeugidentifikationsnummer: Um Schwierigkeiten bei der Zulassungsbehörde zu vermeiden, sollten Sie bereits beim Motorradkauf achtsam sein. Die Fahrzeugidentifikationsnummer auf dem Motorrad und die ID in den Papieren sollten übereinstimmen.
  • Motorradführerschein: Für die Anmeldung eines Motorrads ist nicht zwingend ein Motorradführerschein erforderlich.
  • Saisonkennzeichen: Statt jedes Frühjahr das Motorrad an- und im Herbst wieder abzumelden, können Sie sich viel Zeit sparen, indem Sie auf ein Saisonkennzeichen umsteigen. Je nach gewünschtem Zeitraum bekommt Du ein saisonales Nummernschild zugeteilt. Auf diesem Kennzeichen ist der Zeitraum (2 bis 11 Monate) vermerkt, in dem Du das Motorrad fahren darfst. Außerhalb Deiner „individuellen Saison“ ist das Kennzeichen ungültig und Dein Bike befindet sich automatisch in der Ruhezeit. Das ständige Ab- und Anmelden kannst Du Dir also sparen. Innerhalb Deines gewählten Zeitraums ist allerdings keine Unterbrechung oder Variation möglich. Falls Du den Gültigkeitszeitraum eines Saisonkennzeichen ändern möchtest, müsstest Du ein neues Kennzeichen beantragen.
  • Steuerschulden: Steuerschulden können die Anmeldung Ihres Motorrads verhindern. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass die offenen Beträge beim Finanzamt beglichen werden.
  • Fahrt zur Zulassungsstelle: Wer nach einem langen Winter kaum noch die Finger von seiner Maschine lassen kann, kann für die Wiederanmeldung auch mit dem noch abgemeldeten Motorrad zur Zulassungsstelle fahren. Voraussetzung dafür ist allerdings, den direkten und kürzesten Weg zu nehmen und ein zugeteiltes Kennzeichen am Motorrad zu haben.
  • Minderjährige Person: Wird das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen, ist eine Einwilligungserklärung erforderlich.
  • Wunschkennzeichen: Möchten Sie das Kennzeichen später an einem anderen Fahrzeug verwenden, ist eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen zu entrichten.
  • Ungestempeltes Kennzeichen: Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Das sind zum Beispiel Fahrten zur Hauptuntersuchung.
  • Firmenzulassung: Bei juristischen Personen, Unternehmen oder anderen Einrichtungen wird das Fahrzeug am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zugelassen.
  • Hauptuntersuchung: Im Gegensatz zum Auto (3 Jahre) muss ein neues Motorrad bereits nach 2 Jahren zur ersten Hauptuntersuchung (HU).

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