Geeignete Schutzkleidung für Motorradfahrer

Motorradfahren macht Spaß, ist aber mit Risiken verbunden, da Motorräder weder eine Außenkarosserie noch eine Knautschzone oder Airbags haben. Der Fahrer ist also einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt.

Die Bedeutung der richtigen Schutzkleidung

Die richtige Motorrad-Schutzkleidung und der korrekte Helm können Leben retten und verhindern, dass im Fall eines Unfalls Ansprüche gekürzt werden. Damit Ihnen im Falle eines Unfalls möglichst wenig passiert und Sie vollständigen Versicherungsschutz genießen, sollten Sie in eine hochwertige Schutzmontur investieren.

Wer die eigene Gesundheit wertschätzt, achtet auf angemessene Schutzkleidung. Und hierbei bieten die fünf deutlich unterscheidbaren Schutzklassen eine gute Orientierung.

Sicherheit ist käuflich - mit der richtigen Motorradkleidung. Doch die ist nicht leicht zu finden. Textil oder Leder? Worauf sollte man bei Protektoren und Anprobe achten? Und was bedeutet ein falscher Helm oder fehlende Schutzkleidung bei einem Unfall - wie wirkt sich das auf Schadensersatzansprüche, Mithaftung und Beweislast aus?

Motorradhelme

Ein Sturzhelm ist laut Straßenverkehrsordnung in jedem Fall Pflicht. Maximalen Schutz bieten Integralhelme mit fester Kinnpartie und verschließbarem Visier. Klapphelme, bei denen sich die Kinnpartie hochklappen lässt, sind insbesondere für Brillenträger empfehlenswert. Die Schutzwirkung wird als etwas niedriger eingestuft.

Die aktuelle Version ist die Norm ECE-R 22.06, mit der seit 2022 geprüft wird. Mittlerweile dürfen keine Helme mehr mit der früheren Norm ECE 22.05 produziert werden. Allerdings sind hierzulande inzwischen auch andere Prüfzeichen zulässig. Die ECE-Norm gilt dagegen für die gesamte EU.

Prüfen Sie: Lassen sich Visier, Belüftungselemente und Sonnenblende problemlos mit Handschuhen bedienen? Lässt sich das Helmpolster zum Reinigen entnehmen? Gründliches Anprobieren ist Pflicht. Setzen Sie verschiedene Modelle auf; als Brillenträger sollten Sie die Brille bei der Anprobe tragen. Entsprechendes gilt für Träger von Sturmhauben und Ohrenstöpseln - passt alles?

Halten Sie den aufgesetzten Helm mit beiden Händen fest. Können Sie Ihren Kopf im Helm drehen? Dann ist er zu groß. Drücken darf er aber auch nicht, das kann bei langen Fahrten zu Kopfschmerzen führen. Machen Sie nach Möglichkeit auch eine Probefahrt mit dem Helm. Es ist ratsam, die infrage kommenden Helme im Geschäft jeweils wenigstens 10 Minuten lang auf dem Kopf zu behalten. Der Vorteil neuerer Helme besteht häufig in einem geringeren Gewicht.

Unabhängig davon gilt: Eine helle, kontrastreiche Farbgebung des Motorradhelms macht ihn auffälliger. Motorradhelme sollen sicherheitshalber rechtzeitig erneuert werden, denn Helme altern. Damit nimmt dann auch die Schutzwirkung der Helme ab. Eigentlich sollte es jedoch im Interesse eines jeden Motorradfahrers - oder Beifahrers - liegen, nur mit einem funktionstüchtigen Helm auf Tour zu gehen. Das belegen Statistiken sehr nachdrücklich: Bei rund 40% der Motorradunfälle droht dem Fahrer ein Schädel-Hirn-Trauma.

Nach einem überstandenen Sturz oder Unfall sollte man sich ohnehin sicherheitshalber nach einem neuen Helm umschauen.

Bußgeld bei ungeeignetem Helm

Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro droht, wenn während der Fahrt kein oder kein geeigneter Schutzhelm getragen wird. Außerdem ist in vielen europäischen Reiseländern diese Norm ohnehin zwingend und wer ohne einen so gekennzeichneten Helm fährt, dem drohen hohe Bußgelder oder sogar Einziehung seines Motorrades! Man sollte also darauf achten, dass der Helm in jedem Fall einen entsprechenden Aufnäher im Helmfutter oder auf dem Kinnband hat.

Motorradjacken und -hosen

Die Wahl der Motorradkleidung ist immer ein Kompromiss zwischen Sicherheit und Komfort. Achten Sie bei einem Zweiteiler auf einen stabilen Verbindungsreißverschluss zwischen Hose und Jacke. Der Reißverschluss sollte um den Rumpf verlaufen und fest mit dem Obermaterial vernäht sein. Ansonsten könnte die Jacke beim Sturz hochgerissen werden und kann Sie nicht mehr schützen. Stabiler und sicherer, aber weniger komfortabel, sind einteilige Anzüge.

Für Fahrer von Tourenmaschinen, die aufrecht sitzen, ist die Passform unter Umständen ungeeignet, denn die Einteiler stammen aus dem Rennsport und sind darum auf die stark nach vorn gelehnte „Rennhaltung“ abgestimmt.

Wenn Sie an schönen Aussichtpunkten gerne auch mal länger stehen bleiben oder in einen Biergarten einkehren wollen, ist ein Zweiteiler besser geeignet für Sie. Und wie muss eine Lederkombi sitzen? Sie sollte möglichst eng anliegen, damit die eingearbeiteten Protektoren dort sitzen, wo sie hingehören: an Schultern, Rücken, Ellenbogen, Hüfte, Gesäß und Knien.

Textil oder Leder?

Der Siegeszug der Textilkombis scheint unaufhaltsam: Sie sind leicht, bequem, relativ wetterfest und haben ein hohes Sicherheitsniveau erreicht. Gute Textilbekleidung ist leicht, bequem und wetterfest. Bei Unfällen schützt sie meist auch relativ gut. Doch selbst hochwertiges Kunstfasergewebe erreichte bei ADAC-Tests nicht die Abriebfestigkeit guten Leders.

Ein weiteres Argument spricht für Leder: Bei gut anliegenden Lederkombis sitzen die eingearbeiteten Protektoren zuverlässiger an ihrem Einsatzort als in den meist weiter geschnittenen Textilanzügen. Durch die Materialdehnung passt sich Leder zudem optimal dem Körper an. Lederbekleidung mit Perforierungen und speziell behandeltes „Cool Leather“ hält die Sonnenstrahlung ab. 1,2 Millimeter dickes Rindsleder ist abriebfest und bietet Bewegungsfreiheit. Wählen Sie eingearbeitete Protektoren. Außenliegende Nähte können bei einem Sturz aufgescheuert werden - achten Sie auf innenliegende Nähte. Unter den Anzug muss warme Unterkleidung passen. Wenn die Hände am Lenker sind, sollten die Ärmel ausreichend lang sein.

Weiterer Trend: Hydrophobiertes (wasserabweisendes) Leder in Verbindung mit innen aufgebrachter Funktionsmembran (z.B. GoreTex). Das hält auch längeren Regengüssen stand. Übrigens: Bei strammem Dauerregen ist eine gute Regen-Überziehkombi immer noch die dichteste aller Lösungen.

Motorrad Winterbekleidung

Nutzen Sie Ihr Bike auch bei niedrigen Temperaturen, sollte Ihr Motorradanzug wind- und wasserdicht sein. Ein Thermofutter muss Ihren Körper warm halten.

Motorradschutzkleidung für den Sommer

Sind Sie viel bei hohen Temperaturen in der warmen Jahreszeit unterwegs, erkundigen Sie sich nach speziellen Sommer-Motorradjacken und -hosen.

Schutzkleidung bei Regen

Um bei nassem Wetter gut ausgerüstet zu sein, helfen spezielle Motorrad-Regenjacken. Sie bestehen zum Beispiel aus wasserabweisendem Leder in Verbindung mit einer GoreTex-Membran im Inneren. Für den Fall, dass der Regen länger anhält, besorgen Sie sich eine Regenkombi zum Überziehen.

Schutzpolster und Protektoren

Den Namen "Protektor" dürfen streng genommen nur Schutzpolster tragen, die nach der europäischen Norm 1621-1, -2 und -3 geprüft sind. Beworben werden diese Protektoren als "CE-geprüfte Protektoren". Ihre Aufgabe: Beim Sturz die Aufprallenergie aufnehmen, auf eine größere Fläche verteilen und das Durchschlagen spitzer Gegenstände vermeiden. Ganz einfach: Je dicker ein Protektor ist und je größer die Fläche, die er abdeckt, desto höher die Sicherheit bei einem Unfall.

Hochwertige Protektoren etwa für Schultern und Rücken sind nach der europäischen Norm EN 1621-1, -2 und 3 geprüft. Bei einem Sturz verteilen Protektoren die Aufprallenergie auf eine größere Fläche. Wo sollte ein sicherer Motorradanzug Protektoren haben? Am besten an Schulter, Ellenbogen, Rücken, Hüfte, Gesäß, Knie, Schienbein und Fußknöchel.

Gut ausgerüstete Kombis müssen dabei keineswegs unbequem sein. Immer häufiger kommen Hightech-(PU-)Schaumstoffe zum Einsatz, die beim Tragen flexibel sind und sich erst beim Aufprall verhärten. Je dicker und großflächiger der Protektor, desto höher ist seine Schutzwirkung. Protektoren müssen dabei nicht unbequem sein.

Vorsicht vor dünnen Rückenprotektoren in zweiteiligen Low-Cost-Kombis: Sie sind nicht selten aus billigem Schaumstoff gefertigt und decken wichtige Bereiche der unteren Wirbelsäule gar nicht ab. Hier hilft nur eines: Diese Pseudo-Schützer entfernen und einen separaten, hochwertigen Rückenprotektor unter der Kombi-Jacke tragen! Vorsicht vor Rückenprotektoren aus minderwertigem Schaumstoff. Entfernen Sie diese Pseudoschützer und tragen Sie einen separaten, hochwertigen Rückenprotektor.

Motorradhandschuhe

Wenn ein Mensch stürzt, fängt er sich reflexartig mit den Händen ab. Motorradhandschuhe können den Aufprall dämpfen und Abschürfungen oder Knochenblessuren verhindern. Aber nur, wenn die Handschuhe exakt passen. Rinds- und Ziegenleder gelten als besonders reiß- und abriebfest. Metallnieten erhöhen die Widerstandsfähigkeit und verbessern bei einem Unfall das Gleitverhalten. Um die Gelenke und Knöchel zu schützen, sollten Polster und Protektoren eingearbeitet sein.

Die richtigen Motorradhandschuhe machen Ihre Motorradschutzkleidung erst komplett. Hier reicht die Bandbreite von Sommer- über Winterhandschuhe bis hin zu Offroad- und Racing-Handschuhen. Motorradhandschuhe aus Leder für den Sommer sind dünn gefüttert und haben keine Klimamembran. Motorrad-Winterhandschuhe schützen mit speziellen Vliesstoffen und anderen Fasern im Inneren besonders gut gegen Kälte.

Motorradstiefel

Wählen Sie lederne Motorradstiefel mit mindestens 2 Millimeter Dicke. Sie reichen über die Knöchel, besser noch über die Wade. Um bei einem Unfall optimale Schutzwirkung zu entfalten, sollten die Schuhe über eine feste Sohle, Fersenschutz und verstärkte Zehenkappen verfügen. Ratsam sind auch Protektoren an den Knöcheln und am Schienbein.

Generell sollten bei der Motorradschutzkleidung Reißverschlüsse verdeckt sein, damit sie nicht aufreißen. Achten Sie darauf, dass die Sohle stabil und rutschfest ist. Für sportliche Biker gibt es spezielle Racing-Stiefel. Sie haben einen Innenschuh aus einem stabilen Kunststoff-Verbundmaterial. Wenn Sie Ihre Chopper-Motorradstiefel anprobieren, müssen Sie eng anliegen und fest sitzen.

Die neuen Sicherheits- und Schutzstandards

Motorradbekleidung wird seit ein paar Jahren nach 5 Schutzstandards zertifiziert: AAA, AA, A, B und C. Mithilfe der fünf Klassen, dargestellt durch die Buchstaben AAA, AA, A, B und C, können sich Käufer und Käuferinnen einen schnellen Überblick verschaffen, was die Klamotte leisten kann: C steht für reinen Aufprallschutz, B für reinen Abriebschutz und A für beides zusammen - geprüft und zertifiziert nach der Euro-Norm EN 17092-2 (bis 6): 2020.

Beim kombinierten Abrieb-/Aufprallschutz ist Klasse A quasi die Freizeitklamotte, die den höchsten Tragekomfort bietet, allerdings auch die niedrigste Schutzstufe. Bei den Klassen AA und AAA kehrt sich das Verhältnis entsprechend um, vom Protektoren-bewährten Touring-Textilanzug bis hin zur reinen Protektoren-Rennkombi.

Anders sieht es bei Händlern und Herstellern aus, die in ihrem Angebot nun nur noch nach EN 17092 zertifizierte Schutzkleidung als Motorradbekleidung anbieten dürfen. Bisher war eine CE-Kennzeichnung ausreichend, um Ware in Umlauf bringen zu dürfen.

Tipps zur Anprobe

Absolutes Muss: kompetente Beratung und kein Zeitdruck! Ein guter Verkäufer muss erkennen, was der Kunde wirklich benötigt, welcher Fahrertyp er ist, welche Schutzkleidung für ihn sinnvoll ist. Unbedingt mehrere Anzüge - und das stets auch auf dem Motorrad - anprobieren.

Dabei kontrollieren: Drücken Falten in den Kniekehlen oder im Beckenbereich? Dann ein prüfender Blick auf Reißverschlüsse und Nähte: Sind sie stabil? Grundsätzlich gilt: Viele Nähte, viele Schwachstellen! Bei Textilanzügen lohnt ein Blick auf herausnehmbare Protektoren: Tragen sie das CE-Zeichen? Weiter wichtig: Sitzt die Textilkombi noch gut, wenn das Innenfutter entfernt ist? Und passt unter das Leder-Outfit noch wärmende Funktionskleidung?

Versicherungsschutz

Der Schutzhelm ist bei der HDI Motorradversicherung versichert. Das gilt auch für Modelle mit Wechselsprechanlage. Der Helm ist bei einem selbstverschuldeten Unfall nur versichert, wenn eine Vollkasko oder Teilkasko besteht. Zusätzlich ist der Helm gegen Diebstahl versichert. Das gilt allerdings nur, wenn Sie ihn mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden haben, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist - der Helm also zum Beispiel mit einem Helmschloss gesichert ist.

Achten Sie unbedingt auf Ihren Helm, wenn Sie ihn gerade nicht tragen. Die Versicherung zahlt nicht, wenn er Ihnen einfach herunterfällt und dabei kaputtgeht. Die Schutzbekleidung wie Jacke, Hose und Motorradstiefel fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Denn dieser bezieht sich ausschließlich auf das Fahrzeug und damit fest verbundene Teile.

Wird Ihre teure Motorradbekleidung bei einem Unfall in Mitleidenschaft gezogen, besteht aber dennoch eine Möglichkeit, dass diese von der Versicherung ersetzt wird. Voraussetzung ist, dass Sie keine Schuld an dem Unfall tragen. Dann ist nämlich Ihr Unfallgegner beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung in der Pflicht und muss für die Ihnen entstandenen Schäden aufkommen. In der Regel erstatten Versicherungen in solchen Fällen die beschädigte Motorradkleidung des Unfallopfers bis zu einer Grenze von 500 Euro.

Unfall ohne Schutzkleidung

Obwohl gesetzlich - anders als bei der Helmpflicht - das Tragen von Motorradschutzkleidung nicht vorgeschrieben ist, ist in der Rechtsprechung eine Tendenz zu beobachten, schuldlos geschädigten Motorradfahrern wegen des Nichttragens von Schutzkleidung Ansprüche zu kürzen. Bei einem Unfall kann einem Motorradfahrer ohne Schutzkleidung nämlich eine Mitschuld an seinen eigenen Verletzungen angelastet werden. Das rechtliche Grundprinzip nennt sich Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB): Jeder ist verpflichtet, eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

So hat das OLG Brandenburg (Az.: 12 U 29/09) einem Motorradfahrer das beantragte Schmerzensgeld nicht in vollem Umfang zugestanden, weil es meinte, der Motorradfahrer habe zur Schwere seiner Verletzungen selbst mit beigetragen. Nach Auffassung des Gerichts ist ein Mitverschulden des Verletzten auch dann anzunehmen, wenn "er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt". Daher ist es nur konsequent, dem Verletzten kein so hohes Schmerzensgeld zu bezahlen wie er erhalten würde, wenn er mit Schutzkleidung unterwegs gewesen wäre.

So hat sich das LG Heidelberg (Az.: 2 O 203/13) mit dem Mitverschulden eines verletzten Fahrers eines Leichtkraftrollers befasst und geurteilt: Eine Verpflichtung gegenüber sich selbst, bei Innerortsfahrten auf einem Leichtkraftrad vollständige Schutzkleidung zu tragen, könnte man nur annehmen, wenn sich ein derartiges Verkehrsbewusstsein durchgesetzt hätte. Das sei aber nicht der Fall und deshalb halte es das Gericht für "unzumutbar" einem Leichtkraftradfahrer gegenwärtig die Obliegenheit aufzuerlegen, bei Innerortsfahrten einen Schutzkombi zu tragen. Wegen der höheren Geschwindigkeiten sei es unter Motorradfahrern üblich, vollständige Schutzkleidung zu tragen. Ein Rollerfahrer würde aber Gefahr laufen, spöttische Bemerkungen wegen seines Kleidungsstils zu erhalten. Letztlich ist es jedoch immer eine Entscheidung des jeweiligen Einzelfalles. Dabei spielt unter anderem eine Rolle, ob der Unfall innerorts oder außerorts passierte und um welche Art von Fahrzeug es sich handelte.

Beschädigung von Motorradbekleidung

Nach einem Motorradunfall ergeben sich für den Geschädigten immer wieder Probleme bei der Frage, in welchem Umfang ein beschädigter Sturzhelm oder beschädigte Kleidung zu ersetzen ist.

Fest steht, dass der Motorradfahrer nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Schadensersatz hat. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Zustand hergestellt werden muss, der vor dem Unfall bestand. Da eine Reparatur des Helmes oder der Kleidung praktisch nicht möglich ist, ist der Motorradfahrer darauf beschränkt, einen Ersatz zu beschaffen. Aus diesem Grund geht es sehr oft um die Frage, ob der Motorradfahrer sich bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs einen so genannten Abzug "neu für alt" entgegenhalten lassen muss.

Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 14 U 293/01) entschied, dass ein Abzug vorzunehmen ist. Dabei ging das Gericht davon aus, dass die übliche Nutzungsdauer der Schutzbekleidung und des Helmes 8 Jahre betrage und je nach Alter ein prozentualer Abschlag vorzunehmen sei.

Mit einem Urteil entschied das Oberlandesgericht München (Az.: 10 U 2581/13), dass ein solcher Abzug nicht zulässig ist, "da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung anderseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient".

Motorradkleidung in der Fahrschule

Früher musste der Bewerber bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen. Diese Pflicht gibt es nicht mehr. Bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Fahrschüler geeignete Schutzkleidung tragen. Wenn Sie den Motorradführerschein haben, sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, Motorradbekleidung zu tragen. Dennoch ist es dringend empfehlenswert, eine hochwertige Schutzmontur anzuschaffen.

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

Die Unterkategorie „Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers“ ist ein wesentlicher Bestandteil der Hauptkategorie Verhalten im Straßenverkehr. Neben den allgemein bekannten Regeln wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Vorfahrtsregeln gibt es weitere Pflichten, die Fahrzeugführer beachten müssen, um die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs zu gewährleisten.

Der Fahrzeugführer trägt die Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug technisch in einwandfreiem Zustand ist. Fahrzeuge, die technische Mängel aufweisen, stellen nicht nur eine Gefahr für den Fahrer selbst dar, sondern gefährden auch andere Verkehrsteilnehmer. Fahrzeugführer sind auch in der Pflicht, umweltbewusst zu handeln. Dazu gehört eine angepasste Fahrweise, die den Kraftstoffverbrauch senkt und Emissionen reduziert. Besonders in Umweltzonen ist es wichtig, die vorgeschriebenen Abgasnormen einzuhalten. Fahrzeuge ohne die erforderliche Umweltplakette dürfen solche Bereiche nicht befahren.

Ein weiteres wichtiges Pflichtenfeld betrifft das Verhalten bei Unfällen. Der Fahrzeugführer muss unverzüglich anhalten, die Unfallstelle sichern und Hilfe leisten. Auch in anderen besonderen Situationen, wie bei Pannen oder der Beförderung verletzter Personen, liegt es in der Verantwortung des Fahrers, schnell und angemessen zu reagieren.

Die sonstigen Pflichten des Fahrzeugführers gehen über das normale Fahrverhalten hinaus und umfassen technische, umweltbezogene und situationsbedingte Verantwortungen. Wer diese Pflichten ernst nimmt, trägt nicht nur zur eigenen Sicherheit bei, sondern sorgt auch für ein sichereres und harmonisches Miteinander im Straßenverkehr.

Zusammenfassung

Egal, ob Sie Motorrad-Tourenstiefel oder Chopper-Bekleidung suchen: Wenn Sie geeignete Motorradschutzkleidung kaufen möchten, nehmen Sie sich Zeit für die Anprobe und lassen Sie sich von einer Fachkraft beraten. Sind Ihre Motorradklamotten älter als zehn Jahre? Dann wird es Zeit für ein Update.

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