Wenn der Motor plötzlich streikt, bleibt dem Fahrer oft nur eines übrig: Möglichst schnell an den Fahrbahnrand zu fahren und Hilfe zu rufen. Auch nach einem schweren Unfall können sich die Fahrzeuge oftmals nicht mehr aus eigener Kraft fortbewegen.
Meist bietet ein Abschleppdienst den einzigen Ausweg aus der unliebsamen Situation. Oder etwa nicht? Können Sie einen Pkw nicht selbst abschleppen und sich den Abschleppdienst samt Kosten sparen?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, in welchen Situationen Sie selbst Hand anlegen können und wann es ratsam ist, einen Abschleppwagen zu rufen.
Wann darf ein Auto abgeschleppt werden?
Ist ein PKW nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr fahrtüchtig, darf er abgeschleppt werden. Grundsätzlich gilt: Es dürfen nur Fahrzeuge abgeschleppt werden, die nicht mehr vor Ort repariert werden können.
Als Faustregel gilt: Ein Auto, das nicht mehr fahrtauglich ist und vor Ort nicht repariert werden kann, darf abgeschleppt werden. Spritmangel ist kein Grund fürs Abschleppen. Dies ist der Fall, wenn ein Defekt in Ihrer Steuerung haben oder beim Ausfluss von Kühlflüssigkeit.
Gibt es gesetzliche Vorschriften zum Abschleppen?
Ja, gemäß § 15a StVO darf mit einem Abschleppseil auf der Autobahn nur kurzfristig zur nächsten Ausfahrt, sonst bis zur nächsten Werkstatt, geschleppt werden. Die StVO sieht besondere Vorschriften für den Abschleppvorgang vor.
Können diese nicht erfüllt werden, muss ein Abschleppdienst gerufen werden. § 15a der StVO regelt die Vorschriften zum korrekten Abschleppvorgang. Das Abschleppen auf der Autobahn ist nur kurzfristig gestattet: Bleibt Ihr Fahrzeug darauf liegen, darf es bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden.
Da das Abschleppen nur im Notfall erlaubt ist, sollte das Pannenfahrzeug nur bis zur nächsten Werkstatt gefahren werden. Gleiches gilt, wer mit einem defekten Auto am Abschleppseil auf eine Autobahn auffährt.
Wer darf ein Auto abschleppen und wie?
In Deutschland darf theoretisch jeder Verkehrsteilnehmer abschleppen, sofern sein Fahrzeug dazu geeignet ist. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen anderen Pkw abschleppen, benötigen Sie einen gültigen Führerschein.
Das gilt allerdings nicht für den, der das Pannenfahrzeug lenkt: Er braucht keine Fahrerlaubnis. Laut Gesetz sollte er mindestens 15 Jahre alt und sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sein, das Fahrzeug zu lenken und ans Ziel zu bringen.
Zum Abschleppen muss entweder ein Seil oder eine Stange verwendet werden. Wird das Fahrzeug mit einem Anhänger abgeschleppt, darf dies länger als bis zur nächsten Ausfahrt erfolgen.
Experten sind sich einig: Eine Stange bietet viel mehr Sicherheit, als ein Seil. Nur wenige Fahrzeughalter haben eine Abschleppstange stets dabei. Ein Seil muss zwingend mit einer farbigen Fahne markiert sein.
Wichtige Tipps und Tricks für sicheres Abschleppen
- Sichern Sie die Gefahren- oder Unfallstelle.
- Verbinden Sie beide Fahrzeuge an ihren Abschleppösen oder -haken mit einem Abschleppseil oder einer Abschleppstange. Seil und Stange müssen für das Gewicht des Fahrzeugs ausgelegt sein. Mehr dazu im Handbuch des abschleppenden Fahrzeugs.
- Abschleppseile dürfen nicht länger als 5 Meter sein. Eine farbige Fahne muss das Seil kennzeichnen.
- Beide Fahrzeuge müssen das Warnblinklicht eingeschaltet haben. Bei Dunkelheit ist das Licht einzuschalten.
- Beim abgeschleppten Fahrzeug muss der Fahrzeugschlüssel im Zündschloss stecken (mind. Stufe 1). So rastet das Lenkradschloss nicht ein. Bei Fahrzeugen mit Start-Knopf diesen länger drücken und nicht die Bremse betätigen, um das Lenkradschloss zu deaktivieren.
- Fahren Sie als Schleppender langsam an. Spannen Sie zuvor das Abschleppseil vor dem Anfahren.
- Beim Pannenfahrzeug: Gang herausnehmen (Leerlauf), Handbremse lösen. Bei Automatik-Fahrzeugen Schaltung auf "N" stellen.
- Wegen des geringen Abstands sollte der Fahrer des Pannenautos immer bremsbereit sein.
- Richtungsanzeige beim Abbiegen erfolgt per Handzeichen. Beim Rechtsabbiegen über das Fahrzeugdach zeigen.
- Kein Abschleppen ohne Warnblinkanlage. Streikt die Elektronik, muss das Fahrzeug vom Pannendienst verladen werden.
Weitere wichtige Dinge, die zu beachten sind
- Überprüfen Sie, ob das Lenken und Bremsen beim abzuschleppenden Fahrzeug noch möglich ist.
- Falls dem nicht so ist, sollte das Auto von einem Abschleppdienst abtransportiert werden.
- Wichtig: Schauen Sie vorab in das Handbuch des abzuschleppenden Fahrzeugs.
Abschleppen auf Autobahnen
Es dürfen nur Fahrzeuge abgeschleppt werden, die auch auf der Autobahn eine Panne hatten. Das Abschleppgespann muss die Autobahn bei der ersten Ausfahrt verlassen, ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
Was ist beim Abschleppen mit Automatikgetriebe zu beachten?
Automatik oder Doppelkupplungsgetriebe verfügen je nach Hersteller und Modell über einen Drehmomentwandler oder eine Ölbadkupplung, die permanent mit Öl versorgt werden muss. In der Regel wird vom Motor eine entsprechende Pumpe am Getriebe angetrieben. Läuft der Motor nicht, kann die Pumpe nicht arbeiten, keinen Druck aufbauen und das Getriebe kann an einigen beweglichen Teilen nach wenigen Kilometern trocken laufen. Falls der Motor noch anspringt, sollte er beim Abschleppen deshalb im Leerlauf mitlaufen.
Um ein Auto mit Automatik an den Haken nehmen zu können, musst Du die Fahrstufe N (für Neutral) einlegen. Nur so lässt sich das Fahrzeug mit diesem Getriebe abschleppen. Bei P bleibt das Getriebe in der Parkposition und sperrt die Räder.
Wenn der Pkw mit Automatik in den falschen Gängen oder über eine zu lange Strecke gezogen wird, kann das Getriebe kaputtgehen. Je nach Marke und Modell kann ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe oder Doppelkupplungsgetriebe bis zu 80 Kilometer mit einem Seil oder einer Stange gezogen werden.
Je nach Marke und Modell kannst Du ein Fahrzeug mit Automatik mit einer Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h ziehen. Sicherer bist Du unterwegs, wenn Du nur 40 km/h fährst, ganz gleich, ob mit Seil oder Abschleppstange. Schneller als 50 km/h solltest Du auf keinen Fall fahren, weil sonst einzelne Bauteile ohne ausreichend Ölversorgung heiß laufen und kaputtgehen können.
Achtung: schauen Sie im Handbuch nach, wie Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden soll. Einige Modelle haben eine Funktion, bei der die Verbindung zwischen Antriebsachse und Getriebe entriegelt wird.
Abschleppen von Elektroautos
E-Autos können nicht gefahrlos abgeschleppt werden. Beim Abschleppen kann noch Energie über eine Achse im E-Motor erzeugt werden, das kann ohne aktivierte Elektronik zu hohen Induktionsspannungen führen, die die Elektronik schädigen.
Elektroautos, die fast ausschließlich mit einem Ein- oder Zweigang-Automatikgetriebe ausgestattet sind, können nicht abgeschleppt werden. Denn häufig wird über eine Achse Energie erzeugt (Rekuperation), die den Akku lädt. Kann diese Energie nicht durch andere Verbraucher abfließen, kann die Batterie überhitzen und kaputtgehen. Daher sollten havarierte Elektroautos immer von professionellen Abschleppunternehmen an den Haken genommen werden.
Tempobeschränkung beim Abschleppen
Es gibt keine Tempobeschränkung beim Abschleppen. Fahren Sie trotzdem nicht schneller als 40 bis 50 km/h. So bleibt Zeit zum Reagieren. Es empfiehlt sich aber, langsam zu fahren, denn bei Motorausfall arbeiten Lenk- und Bremshilfe sowie die Getriebekühlung nicht. Bei niedrigem Tempo bleibt dem Fahrer des Pannenautos trotzdem genügend Zeit, um zu reagieren.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
| Punkt | Hinweis |
|---|---|
| Gesetzliche Vorschriften | § 15a StVO beachten |
| Erlaubnis | Abschleppen nur bei nicht vor Ort reparierbaren Schäden |
| Führerschein | Fahrer des Zugfahrzeugs benötigt Führerschein, Fahrer des Pannenfahrzeugs nicht |
| Abschleppmittel | Abschleppstange ist sicherer als Abschleppseil |
| Geschwindigkeit | Maximal 50 km/h empfohlen |
| Automatikgetriebe | Fahrstufe N einlegen, Handbuch beachten |
| Elektroautos | Nicht abschleppen, professionellen Abschleppdienst rufen |
| Warnblinkanlage | Pflicht für beide Fahrzeuge |
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