Auf den E-Roller schwingen und los geht’s: Ist es wirklich so einfach? Was das reine Fahren angeht schon. Allerdings sind, wie überall im Straßenverkehr, verschiedene Regeln und Vorschriften zu beachten. Damit du nicht in Konflikt mit dem Gesetz gerätst, findest du hier nützliche Informationen zu E-Rollern: ob du einen Führerschein brauchst, ob es eine Helmpflicht gibt und mehr.
E-Scooter und E-Roller: Was ist der Unterschied?
Achtung! Begriffliche Überschneidungen können gerade beim E-Scooter zu Problemen führen. In der aktuellen Diskussion fallen unter diesen Begriff hauptsächlich die elektrischen Tretroller. Durch die begriffliche Ungenauigkeit kann es zur Verwirrung kommen. Grundsätzlich nämlich können auch Motorroller mit elektrischem Motor als E-Scooter bezeichnet werden. Diese können anders als E-Tretroller auch Geschwindigkeiten über 20 km/h erreichen. Es gibt jedoch auch Motorroller, die über einen elektrischen Antrieb verfügen und weit mehr als 20 km/h auf der Strecke erreichen können.
Ab welchem Alter darf man E-Roller fahren?
Die kleinen E-Scooter, also Elektro-Tretroller, mit einem Tempo von maximal 20 km/h sind ab 14 Jahren freigegeben. Dies gilt bei einem eigenen Zweirad. Und ab wann darf man schnellere E-Roller fahren? Hier liegt die Grenze zwischen 15 und 18 Jahren. In diesem Fall gibt die notwendige Fahrerlaubnis für den Elektroroller das Alter vor.
Brauche ich einen Führerschein für E-Scooter (Tretroller)?
Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich.
Brauche ich für einen schnelleren E-Scooter (Motorroller) einen Führerschein?
Für Motorroller ist in der Regel mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h) oder die Fahrerlaubnis Klasse AM oder B (bis 45 km/h) erforderlich.
Kleine E-Scooter mit einem Tempo von höchstens 20 km/h lassen sich ohne Fahrerlaubnis benutzen. Bei schnelleren E-Rollern ist ein Führerschein notwendig. Bei E-Rollern mit maximal 25 km/h reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung aus, umgangssprachlich Mofa-Führerschein genannt. Bei E-Motorrollern mit einem bauartbedingten Tempo bis 45 km/h und maximal 4-kW-Motor ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Noch schnellere Modelle mit bis zu 11 kW Leistung zählen als Leichtkraftrad. Darüber und bis zu einer Leistung von 35 kW brauchst du eine A2-Fahrerlaubnis für Krafträder. Diese gibt es ab 18 Jahren. Hast du bereits einen Autoführerschein? Damit darfst du bestimmte E-Roller ohne zusätzlichen Führerschein fahren: Eingeschlossen sind Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 4 kW.
Voraussetzungen für das Fahren ohne Führerschein
Vorausgesetzt, die obigen Vorgaben sind erfüllt, darf man also einen Elektro-Scooter ohne Führerschein fahren. Grundsätzlich sind in Deutschland nur E-Tretroller für den Verkehr zugelassen, die auf 20 km/h gedrosselt sind. Wurde die Drosselung manipuliert, damit der E-Scooter auch höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können, entfällt deren Straßenzulassung.
Die Erlaubnis zum Führen eines E-Scooters ist bereits jetzt an einige Bedingungen geknüpft. So müssen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein und sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Gehwege sind derweil tabu - genauso, wie Elektroscooter, die die maximal zulässige Geschwindigkeit von 20 km/h zu überschreiten vermögen. Dagegen stellt eine Fahrerlaubnis keine Voraussetzung dar.
Führerscheinklassen für E-Roller
Für E-Scooter bis zu 45 km/h ist ein Führerschein in der Regel unerlässlich. Hier bedarf es mindestens der Führerscheinklasse AM. Für E-Scooter bis 25 km/h ist ein Führerschein nicht zwangsläufig erforderlich.
Wenn du 15 Jahre alt bist und einen Führerschein der Klasse AM hast, darf du Elektroroller von unu im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.
Klasse AM: Was bedeutet das?
Die Führerscheinklasse AM kannst du in Deutschland ab einem Mindestalter von 15 Jahren erwerben. Sie berechtigt dich zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 4kW Dauer-Nennleistung bei Elektroantrieb. Das bedeutet: Die E-Scooter von unu kannst du somit fahren, denn hier hast du die Option zwischen dem unu Scooter Move mit 2kW und dem unu Scooter Pro mit 4kW.
Aufgepasst: Du kannst die Fahrerlaubnis der Klasse AM in Deutschland zwar bereits mit 15 Jahren erwerben. Sie gilt allerdings bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland. Das bedeutet: Fahrten auf deinem Elektroroller im Ausland sind somit verboten, solange du das 16. Lebensjahr noch nicht vollständig absolviert hast. Informiere dich am besten vorab nach den Regeln und Gesetzen des Landes, in dem du vorhast, dich mit deinem E-Roller fortzubewegen.
Diese Fahrzeuge kannst du in der Führerscheinklasse AM in Deutschland bewegen:
- Elektroroller mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Krafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum bei Modellen mit Verbrennungsmotor
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Rollerführerschein: Kosten, Geltungsdauer und Voraussetzungen
Wenn du keinen Autoführerschein der Klasse B hast, denkst du vielleicht darüber nach, einen Rollerführerschein AM zu machen? Die Kosten dafür sind von Bundesland zu Bundesland (und auch von Fahrschule zu Fahrschule) unterschiedlich. So viel kosten Theorie- und Praxisstunden sowie die Kosten zur Prüfungsanmeldung, ein Sehtest und die Teilnahme am Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs. Der ist übrigens Pflicht. Hast du deinen Führerschein dann in der Hand, ist er auch unbegrenzt gültig; er läuft also nicht ab. Allerdings: Seit Januar 2013 musst du dein Dokument alle 15 Jahre lang austauschen. Das bedeutet nicht, dass du eine neue Prüfung ablegen musst.
Wo darf ich mit dem E-Roller fahren?
Das Wichtigste vorweg: E-Roller darfst du auf dem Gehweg höchstens abstellen, dort aber nicht fahren. Bei E-Scootern mit Lenkstange und maximal 20 km/h musst du auf dem Radweg oder dem Radstreifen fahren. Auf die Straße darfst du nur, wenn kein Radweg vorhanden ist. Beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, darfst du mit dem E-Roller auf Fahrradwegen außerorts sowie mit den Schildern „E-Bike frei“ oder „Mofas frei“ fahren. Schnellere Elektroroller mit einem bauartbedingten Tempo von bis zu 45 km/h oder höher dürfen ausschließlich auf der Straße gefahren werden.
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Nicht erlaubt ist es auf Gehwegen zu fahren. Auch der Einsatz auf Autobahnen ist verboten!
Weitere wichtige E-Roller-Regeln und -Vorschriften
Grundsätzlich gelten für Elektroroller die allgemeinen Verkehrsregeln. Darüber hinaus muss das Fahrzeug für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen sein und eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. Ebenfalls vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung.
E-Scooter gelten aufgrund ihres Motors auch als Kraftfahrzeuge. Dies bedeutet, dass hier dieselben Promillegrenzen wie bei einem Auto greifen. Für Erwachsene unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot, Personen ab 21 Jahren erhalten ab 0,5 Promille einen Bußgeldbescheid (500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Führerscheinentzug).
Auswirkungen von Tuning und Manipulation
Vielleicht hast du einen normalen E-Scooter und möchtest ihn schneller machen? Hier ist Vorsicht geboten! Sobald du technische Änderungen vornimmst, die den Scooter schneller als 20 km/h machen, brauchst du unter Umständen plötzlich eine Fahrerlaubnis. Sobald dein getunter E-Scooter schneller fährt als erlaubt oder mehr Leistung bringt, brauchst du eine entsprechende Fahrerlaubnis - entweder Klasse AM oder B. Und ja: Das gilt auch wenn der Hersteller das Fahrzeug als E-Scooter verkauft und du voller Überzeugung denkst, er sei legal.
Wird nachgewiesen, dass du deinen E-Scooter technisch so modifiziert hast, dass er schneller fährt oder in eine andere Fahrzeugklasse fällt, liegt ein nur ein Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz vor.
Strafen und Bußgelder
Auch wenn das Fahren von E-Scootern relativ einfach ist, solltest du auf keinen Fall ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein mit einem Elektroroller am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Strafen dafür sind hoch. Vor dem Gesetz handelt es sich dabei um eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit), die gemäß § 21 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden kann. Wenn du wiederum einen Führerschein hast, nur das Dokument selbst nicht mit dir führst, bleibt es bei einem einfachen Verwarngeld von 10 Euro.
Fährst du ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug ohne entsprechende Klasse, gilt das in Deutschland als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat nach § 21 StVG. Die Folge: Geldstrafe, Punkte in Flensburg und unter Umständen sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Daher solltest du immer prüfen, was für ein Fahrzeug du fährst oder kaufen willst. Sobald es schneller als 20 km/h fährt oder baulich nicht den Vorschriften entspricht, reicht ein Elektrokleinstfahrzeug-Schein nicht mehr.
Wenn du ohne den nötigen E-Scooter Führerschein unterwegs bist, kann das ernsthafte rechtliche Folgen haben. Denn: Wer ein Fahrzeug fährt, für das eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben ist, aber keinen gültigen Führerschein besitzt, macht sich strafbar. Die Grundlage dafür findest du in § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das gilt auch für E-Scooter, die schneller als 20 km/h fahren oder nicht als Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) gelten.
Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe wirst du auch im verkehrsrechtlichen Sinne belangt. Für das Fahren ohne erforderlichen Führerschein bekommst du laut Punktesystem des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg 2 Punkte. Diese Punkte werden in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen.
Hier eine Übersicht über mögliche Bußgelder bei Verstößen:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Sicherheitshinweise und Empfehlungen
Trotz vieler Vorteile des neuen Fortbewegungsmittels, sollte Sicherheit beim Fahren an erster Stelle stehen. Zwar ist das Tragen eines Helms in Deutschland nicht vorgeschrieben, trotzdem sollte auf der Fahrt mit E-Rollern unbedingt ein Helm getragen werden. Die gesetzlich vorgeschrieben maximale Geschwindigkeit von E-Rollern liegt bei 20 km/h. Bei Gefälle können sie allerdings noch schneller werden. Was eine solche Geschwindigkeit bedeutet, ist vielen Erstnutzern nicht bewusst, die Geschwindigkeit wird unterschätzt. Gerade Jugendliche sollten daher langsamer fahren, dies gilt vor allem für die ersten Fahrten mit einem E-Roller.
Gerade als Anfänger ist es wichtig, sich zunächst auf die Geschwindigkeit, die schnelle Beschleunigung und auf das neue Fahrgefühl mit einem E-Roller einzustellen. Längere Fahrten sollten daher zunächst vermieden werden. Es ist vielmehr sinnvoll, zunächst einige Testfahrten zu absolvieren, um Sicherheit zu gewinnen.
Auch sollte man bei Dämmerung und Dunkelheit zur eigenen Sicherheit eine Warnweste oder reflektierende Kleidung tragen.
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