Wer kein Mofa-, Moped-, Motorroller- oder Motorrad-Fahrer ist, sieht in den Fahrzeugen eher selten einen gravierenden Unterschied. Für Eingeweihte ist dieser offensichtlich: Die Fahrzeuge unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Geschwindigkeit.
Geschwindigkeit und Motorisierung
Während beim Motorradfahren höhere Geschwindigkeiten von über 100 km/h möglich sind, ist das bei einem Mofa nicht möglich. Mit einem Mofa ist das schnelle Erreichen des Fahrtziels nicht möglich. Die Höchstgeschwindigkeit von Mofas liegt lediglich bei durchschnittlich 25 km/h. Bei diesem Gefährt kann die Landschaft in der Regel während der Fahrt ausgiebig betrachtet werden.
Mopeds erreichen in der Regel eine maximale Höchstgeschwindigkeit von ca. 45 km/h und sind mit einem 50 ccm-Motor ausgestattet.
Motorräder können extreme Geschwindigkeiten erreichen, können aber auch für lange Touren mit Gepäck konzipiert sein. Die Motorisierung liegt dabei zwischen kleineren dreistelligen bis hin zu vierstelligen Kubikzahlen. Die Motorisierung liegt bei mindestens ~250ccm.
Modelle
Auch die Modelle unterscheiden sich. Es gibt sportliche Motorräder oder gemütliche Cruiser, Motorräder mit zwei Rädern oder mit drei Rädern. Der Motorroller kann zu Recht als der "Bequeme" unter den Zweirädern gelten. Sie werden auch als Scooter bezeichnet. Vor allem für Stadtfahrer ist der Motorroller das ideale Gefährt.
Ein Nachteil: Sie zeigen bei Überlandfahrten ein schlechtes Fahrverhalten.
Sicherheitsaspekte
Diese Geschwindigkeit ist auch einer der Hauptgründe, weshalb Motorrad-Fahrer auf einen Schutz durch Kleidung wie Motorradjacke, Motorradhose, Motorradstiefel und Protektoren setzen. Viele Mopedfahrer verzichten beim Mopedfahren auf Sicherheitskleidung und tragen lediglich einen Helm. Dabei können Unfälle bereits bei einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h massive Verletzungen hervorrufen. Meist wird bei Fahrten auf dem Motorroller auf Sicherheitskleidung verzichtet, was angesichts steigender Zahlen bei Motorradunfällen nicht empfehlenswert ist.
Mofa, Moped, Mokick und Roller im Detail
Mofa, Moped, Mokick und Roller, jeder kennt sie aber was genau ist der Unterschied zwischen den Kleinkrafträdern? Was ein Kleinkraftrad ist und wie du es richtig versicherst und anmeldest, kannst du in unserem Blog nachlesen.
- Mofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor, hier lässt sich aber nochmal zwischen Leichtmofas, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Mofas welche bis zu 25 km/h fahren können unterscheiden. Ein wichtiger Unterschied zu den anderen Kleinkrafträdern ist, dass Mofas durch ihre geringe Geschwindigkeit auch Fahrradwege benutzen dürfen. Auf einem Mofa darf außerdem keine zweite Person mitfahren, also nur der Fahrer, ohne Mitfahrer. Die Fahrerlaubnis, um ein Mofa fahren zu können kann man bereits mit 15 Jahren erwerben, mit dem Führerschein der Klasse AM.
- Wie das Mofa hat das Moped Pedale, um den Motor zu starten, diese können aber auch als Antriebsunterstützung dienen, um den Motor zu unterstützen, falls es mal steil bergauf geht oder wenn der Motor mal ausfallen sollte. Außerdem kann mit den Pedalen auch gebremst werden.
- Der optische Unterschied zu Mofas oder Mopeds ist, dass bei einem Mokick die Pedale fehlen, stattdessen ist das Kleinkraftrad mit Fußrastern ausgestattet. Zum Starten des Motors wird der Kickstarter mit dem Fuß betätigt, daher auch der Name Mokick. Zudem darf das 45 km/h schnelle Kleinkraftrad auch einen Beifahrer transportieren, sofern das Mokick mit einer Sitzfläche für zwei Personen ausgestattet ist. Auch hier muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.
- Ein Roller/ Motorroller, auch Scooter genannt, hat im Vergleich zu den anderen Kleinkrafträdern keine Pedale oder Fußraster, sondern ist mit einem Durchstieg ausgestattet, auf welchen die Füße abgestellt werden können. Die weiterentwickelte Form von Mofa, Moped oder Mokick ist also die modernste Form von Kleinkrafträdern. Mit dem passenden Führerschein dürfen Roller welche bis zu 45 km/h fahren auch ab 16 Jahren gefahren werden.
Führerscheinbestimmungen
Mopeds sind beliebte Fahrzeuge für Jugendliche. Sie dürfen in den meisten Ländern bereits im Alter von 15 Jahren gefahren werden, was die hohe Beliebtheit in dieser Altersgruppe erklärt.
Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A liegt bei 20 Jahren - ein zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist allerdings Voraussetzung. Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg in die Klasse A möglich. Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2. Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw. Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt.
Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Bis zur Vollendung des 16. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich. Auch mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B bzw. 3) dürfen Kleinkrafträder gefahren werden.
Kleinkrafträder und Leichtkrafträder
So gehören Roller, Mopeds und Mofas zu den Kleinkrafträdern, die sich von Leichtkrafträdern mit den genannten Leistungsbeschränkungen unterscheiden. Kleinkrafträder sind besonders bei Jugendlichen sehr beliebt, da sie bereits ab 15 bzw. 16 Jahren mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse AM oder eine weiterführende Klasse) gefahren werden dürfen. Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads. Zudem sind sie nicht Kfz-steuerpflichtig. Das bedeutet, Sie müssen Ihr Gefährt nicht erst bei der Zulassungsstelle oder über einen Zulassungsdienst anmelden.
Als Leichtkraftrad werden Krafträder definiert, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt. Sie erbringen eine Leistung von maximal 15 PS und dürfen mit der Führerscheinklasse A1 bzw. B196 gefahren werden. Somit liegen sie besonders bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren im Trend, die noch zu jung für die Fahrerlaubnisklassen A2 bzw. A sind. Aber auch Führerscheinbesitzer, die ihre Pkw-Fahrerlaubnis vor dem 1. April 1980 erworben haben, dürfen Leichtkrafträder fahren.
Motorroller
Ein Motorroller ist unkompliziert und kostengünstig. Doch was fällt eigentlich alles unter den Sammelbegriff Motorroller? Dieser Umstand macht auch die typische, ausgesprochen bequeme Sitzhaltung während der Fahrt möglich, die in der Regel nicht schneller als 45 km/h ist. Motorroller lassen sich aber auch auf 25 km/h drosseln.
Der 125er Motorroller erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Denn: Der Stadtflitzer ist nicht nur praktisch, sondern eignet sich sogar für längere Touren. Den nötigen Führerschein der Klasse A1 können bereits 16-Jährige erhalten. Auch mit dem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) darf in Deutschland eine 125er gelenkt werden.
Wenn Sie die Fahrerlaubnis AM bereits mit 15 Jahren besitzen, sind Sie damit nicht berechtigt, im Ausland zu fahren.
Trike
Ein Trike (von englisch „tricycle“, Dreirad) ist ein dreirädriges Kraftfahrzeug - eine Mischung aus Motorrad und Auto. Vorne gibt es nur einen Reifen und ein Rad, ähnlich einem Motorrad. Die Hinterachse ist zweirädrig. Der Lenker ähnelt meistens den Lenkern von Chopper-Motorrädern. Anders als bei normalen Krafträdern ist das Fahrverhalten von Trikes eher Pkw-ähnlich. Der Fahrer legt sich nicht in die Kurve und die Stabilität ist durch die zweispurige Hinterachse deutlich höher.
Innerhalb der EU gibt es seit dem 19.01.2013 eine Regelung für Trikes. Trikes mit zwei oder weniger Sitzen und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum und max. 4 kW Leistung werden den dreirädrigen Kleinkrafträdern zugeordnet.
Trikes mit max. 15 kW Leistung dürfen mit der Führerscheinklasse A1 gefahren werden. In Deutschland gibt es aber eine Sonderregelung, mit der alle Trikes weiterhin auch mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden genießen Bestandsschutz.
Trikes gehören versicherungstechnisch zu den Quads und werden auch in diesem Tarif versichert.
Trikes werden in zwei verschiedenen Varianten hergestellt, zum einem mit Kraftrad-ähnlichem Aufbau und zum anderen mit Pkw-ähnlichem Aufbau. Bei kraftradähnlichen Trikes ist die Sitzbank wie bei einem Kraftrad ausgeführt und es gibt separate Fußrasten für Fahrer und Beifahrer. Der Beifahrer benötigt zusätzlich Haltegriffe. Bei Pkw-ähnlichen Trikes gibt es zwei Varianten, einmal mit Aufbau ähnlich wie bei geschlossenen Pkws und einmal mit Aufbau ähnlich wie bei offenen Pkws. Bei beiden Varianten sind Sicherheitsgurte und passende Sitze notwendig. In der Regel sitzen die Personen hintereinander.
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