Was ist ein E-Bike? Ein umfassender Leitfaden

Die Begriffe E-Bike und Pedelec stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor.

Unterschiede zwischen E-Bike und Pedelec

Die Bezeichnungen der unterschiedlichen Typen sind nicht gesetzlich definiert. Umgangssprachlich ist fast immer von E-Bike die Rede, gemeint ist damit der am weitesten verbreitete Typ des Elektrorads, das Pedelec. Dieser Begriff konnte sich jedoch nie so recht durchsetzen, denn „E-Bike“ ist wesentlich eingängiger, bezeichnet aber eigentlich eine andere Fahrzeugart.

Elektrorad oder Elektrofahrrad sind die Oberbegriffe für Fahrräder mit Elektromotorunterstützung. In der Fachwelt haben sich folgende Bezeichnungen für die Kategorien etabliert: Pedelec, S-Pedelec oder Schnelles/Speed-Pedelec und E-Bike.

Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen.

Pedelec

Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Wie der Name erahnen lässt, bietet ein Pedelec dem Radfahrer nur dann Unterstützung durch einen Elektromotor, sobald der Radler in die Pedale tritt.

Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt Fahrer:innen mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren will, ist auf die eigene Körperleistung angewiesen.

Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.

Die Definition eines Pedelecs ergibt sich aus § 1 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Man benötigt also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Für sie besteht zudem keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung.

Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab.

Der Unterstützungsgrad kann meist in mehreren Stufen eingestellt werden. Sensoren messen, wie stark in die Pedale getreten und wie schnell gefahren wird, der Motor unterstützt dann je nach Einstellung die Tretbewegung. Wird nicht pedaliert oder schneller als 25 km/ gefahren, schaltet der Motor ab.

E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten.

Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.
  • Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.
  • Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.
  • Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.
  • Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.

S-Pedelec (Schnelles Pedelec)

Die schnellen Pedelecs, auch S-Pedelecs oder S-Klasse genannt, gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern.

Die schnellen S-Pedelecs benötigen ein Versicherungskennzeichen. Schnelle Pedelecs / S-KlasseFür die schnelle Klasse ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzel-Betriebserlaubnis des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) notwendig.

Das schnelle Elektrofahrrad braucht ein Versicherungskennzeichen. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ seit einigen Jahren die, die beim Mittreten erreicht wird, also bis zu 45 km/h.

Die Räder funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Die erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren beträgt bis zu 4 Kilowatt, ist aber auf das Vierfache der eingesetzten Leistung der Fahrerin oder des Fahrers begrenzt.

Daraus folgt, dass Fahrer*innen mindestens 15 Jahre alt und in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein müssen, zudem müssen sie nach § 21a Abs. 2 StVO einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen. Herkömmliche Fahrradhelme werden von der Rechtsprechung nicht als geeignet angesehen. Es muss entweder ein Mofa- oder Motorradhelm, der nach der ECE-Regelung Nr. 22 geprüft ist, sein, oder ein Helm, der der niederländischen Norm für S-Pedelec-Helme NTA 8776 genügt. Letztere haben den Vorteil, dass sie deutlich leichter und meist besser belüftet sind als Mofa-Helme.

Mit S-Pedelecs müssen Fahrer:innen die Fahrbahn benutzen, Radwege und alle anderen für Kraftfahrzeuge gesperrten Wege dürfen sie damit nicht befahren. Auf Radwegen darf man mit dem schnellen Pedelec auch dann nicht fahren, wenn sie für Mofas oder E-Bikes frei gegeben sind. Auch der Transport von Kindern in Anhängern ist mit dem S-Pedelec nicht erlaubt. Kindersitze dagegen können verwendet werden.

Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.

Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.

E-Bike im engeren Sinn

E-Bikes im engeren Sinn sind die dritte Kategorie. Sie sind gesetzlich so definiert: „Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt“.

Sie sind also mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten.

Wenn die Motorleistung von 500 Watt und ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt ist, besteht keine Helmpflicht. Aber auch dann sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Geburtsdatum vor dem 1. April 1965 zum Fahren notwendig.

Man ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen, wenn man schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren möchte. E-Bikes spielen am Markt kaum eine Rolle.

E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden.

In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.

E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen.

Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.

Auch hier gilt Helmpflicht.

Nicht alle Elektrofahrräder gelten rechtlich als Fahrräder. E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Elektrorad ist nicht gleich Elektrorad. Fahrräder mit Zusatzantrieb sind in drei Klassen unterteilt, nur eine davon gilt rechtlich als ganz normales Fahrrad.

E-Bike Typen

Hier findest du einen Überblick über alle aktuellen e-Bike Typen mit unterschiedlichen Spezifikationen und Einsatzzwecken. Vom City e-Bike, übers Trekking e-Bike und e-Mountainbike, bis hin zum Speed Pedelec, Lifestyle e-Bike, e-Rennrad, e-Bike XXL, Lasten e-Bike und e-Bike Klapprad.

Seit sich e-Bikes zunehmender Beliebtheit erfreuen, ist die Entwicklung der Elektrofahrräder selbst sehr rasant. Ständig werden neue Typen von e-Bikes entwickelt, die auf bestimmte Einsatzzwecke oder eine spezielle Zielgruppe abgestimmt sind.

Viele dieser e-Bike Typen haben sich bereits etabliert, andere stecken sozusagen noch in den Kinderschuhen und die Zeit wird zeigen, ob sich diese durchsetzen und eine große Käuferschaft finden. Schon heute gibt es viele verschiedene e-Bike Typen. Die gängigsten Arten sind hierbei sicherlich das Trekking e-Bike, welches vor allem bei längeren Touren zum Einsatz kommt und das City e-Bike, welches insbesondere für den täglichen Einsatz optimiert ist. Aber auch für die Menschen, die es gerne etwas sportlicher mögen und auch mal außerhalb befestigter Straßen unterwegs sind, gibt es einen eigenen e-Bike Typen, das e-Mountainbike. Neben diesen gibt es natürlich noch viele weitere Arten von Bikes, die wir dir hier gerne näher vorstellen möchten.

  • Trekking e-Bikes: Als Trekking e-Bikes werden Räder bezeichnet, welche sich durch ihre Konstruktion und Komponenten besonders gut für lange Touren auf und abseits befestigter Straßen eignen. Trekking e-Bikes sind mit einem starken Antrieb und großem Akku ausgestattet, um eine hohe Reichweite zu erzielen.
  • City e-Bikes: City e-Bikes bieten besten Komfort und sind meist mit einem Gepäckträger ausgestattet, um die Mitnahme von Taschen zu ermöglichen.
  • e-Mountainbike: Wer richtig Spaß haben möchte oder die Berge und Hügel liebt, nimmt sich ein e-Mountainbike und profitiert von der sportlichen Motorunterstützung.
  • Lasten e-Bike: Ein Lasten e-Bike ist DER Ersatz für das Auto! Mit Lasten e-Bikes lassen sich beispielsweise Einkäufe, Umzugskisten oder sogar Kinder transportieren.
  • Speed Pedelecs: Speed Pedelecs unterstützen Sie nicht nur bis 25 km/h wie normale Pedelecs/e-Bikes, sondern bis 45 km/h. So eignet sich das Speed Pedelec ideal zum Pendeln.
  • XXL e-Bikes: XXL e-Bikes sind mit extra stabilen Rahmen versehen, um ein hohes zulässiges Gesamtgewicht zu ermöglichen. Somit darf der Fahrer je nach e-Bike bis ca. 160 kg auf die Waage bringen.
  • Lifestyle e-Bikes: Lifestyle e-Bikes kommen mit einem anspruchsvollen und auffälligem Design um die Ecke. Die schicken Räder spiegeln deine Lebenseinstellung wider und sind ein treuer Begleiter in deinem Alltag.
  • Klapprad e-Bikes: Klapprad e-Bikes lassen sich mit wenigen Handgriffen aus- und wieder zusammenklappen, sind leicht verstaubar und du kannst sie durch ihr geringes Gewicht problemlos in Bahn und Bus mitnehmen.
  • e-Rennrad: Ein e-Rennrad ist der perfekte Begleiter für ausdauernde Radtouren.
  • SUV e-Bikes: SUV e-Bikes gelten als Alleskönner unter den Pedelecs.
  • Cross e-Bikes: Cross e-Bikes sind flexibel einsetzbar. Als Mix aus Trekking e-Bike, e-Mountainbike und e-Rennrad eignen sie sich für befestigte und unbefestigte Untergründe gleichermaßen.
  • (e-)Dreiräder: (e-)Dreiräder bieten vor allem körperlich eingeschränkten Personen die Möglichkeit, sich weiterhin zu bewegen und die Vorzüge des e-Bike Fahrens zu genießen.
  • Kinder e-Bikes: Kinder e-Bikes sind im Vergleich zu herkömmlichen e-Bikes deutlich leichter und in der Geschwindigkeit der Antriebsunterstützung beschränkt. Außerdem werden sie speziell für die Ergonomie des Kindes entwickelt und hochwertige Komponenten verbaut, sodass die jungen Fahrer jederzeit sicher unterwegs sind.

Worauf sollte ich beim Kauf eines E-Bikes achten?

Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit - sowohl bei Akku als auch beim Rad.

Informieren Sie sich, ob der Akku ausgetauscht werden kann und Ersatzteile angeboten werden. Neue Fahrräder kaufen Sie am besten im Fachhandel, wo auch Fahrrad-Service und Reparaturen angeboten werden.

  • Passenden Antrieb: Wählen Sie nach Möglichkeit einen dynamischen Antrieb mit Steuerung des Motors über die Pedale mit Hilfe eines Drehmoment- oder Kraftsensors.
  • Testfahrt: Fragen Sie Ihren Fachhändler nach Möglichkeiten, ein E-Rad zu testen. Auch Fahrradmessen sind eine gute Gelegenheit für Testfahrten.
  • Sicherheit: Achten Sie auf mechanische und elektrische Sicherheit.
  • Zusätzliche Garantien: Achten Sie auf die Garantie des Herstellers. Gesetzlich vorgeschrieben sind beim Neukauf zwei Jahre Gewährleistung. Es gibt aber Hersteller, die darüberhinausgehende Garantiezeiten gewähren.

Akkulebensdauer verlängern

Schon durch einfache Maßnahmen während der Nutzungsphase kann die Lebensdauer eines Akkus bedeutend verlängert werden.

  • Temperatur: Vermeiden Sie - sofern möglich - das Abstellen oder das Lagern des E-Rads überall dort, wo außerordentlich hohe (über 50 °C) und niedrige Umgebungstemperaturen (unter −10 °C) zu erwarten sind. Temperaturen in diesen Bereichen können die Akkukapazität irreversibel verringern. So sollten E-Räder beispielsweise besser in schattigen Bereichen als in der prallen Sonne geparkt werden.
  • Ladeverhalten: Vollständige Aufladungen und Tiefentladungen sind mit Blick auf eine lange Lebensdauer möglichst zu vermeiden.
  • Lagerungsbedingungen: Während einer "Überwinterung" des Akkus sollte dieser bei Zimmertemperatur gelagert und spätestens nach sechs Monaten wieder geladen werden. Optimal ist ein Ladezustand von 40 - 50 % während der Lagerung.
  • Umgangsbedingungen: Vermeiden Sie Beschädigungen des Akkus, beispielsweise durch Stöße oder unsachgemäßes Abstellen. Insbesondere durch mechanische Beschädigungen kann ein Kurzschluss im Akku entstehen, der nicht selten zu einem (teils nur schwer zu löschenden) Brand führen kann.

Weitere Informationen finden Sie im ⁠UBA⁠-Umwelttipp Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus.

Akkus richtig entsorgen

Der Akku Ihres Elektrorads sollte vor der Entsorgung herausgenommen werden, wenn dies einfach möglich ist (z.B. angesteckt, festgeklemmt oder mittels ein/zwei leicht zu lösenden Schrauben befestigt/verbaut) und an den Rücknahmestellen für Altbatterien abgeben werden.

Akkus aus E-Rädern zählen als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment führen, zurückgenommen. Hierzu sind die Vertreiber gesetzlich verpflichtet.

Gesetzliche Aspekte

Grundlage für die gesetzlichen Regelungen für Elektroräder ist die EU-Richtline 168/2013/EG.

  • Pedelecs gelten rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor mit maximal 250 Watt und bis zu 25 km/h nur die Pedalbewegung unterstützt. Auch die Modelle mit Anfahrhilfe bis 6 km/h erfordern keine Mofa-Prüfbescheinigung mehr.
  • S-Pedelecs dürfen nicht auf Fahrradwegen gefahren werden.
  • E-Bikes mit unabhängigem Antrieb bis 45 km/h gelten rechtlich als Kleinkraftrad. E-Bikes mit auf 500 Watt Leistung begrenztem Motor und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten rechtlich als Leichtmofa und dürfen daher auf Radwegen nur dann fahren, wenn diese auch für Mofas bzw. E-Bikes freigegeben sind.

Elektrofahrräder bis 25 km/h gelten als Fahrräder. Bei einigen Bikes ist eine Fahrerlaubnis erforderlich. Man sollte immer einen Helm tragen.

Marktentwicklung

Während 2009 in Deutschland laut Zweirad-Industrie-Verband e.V. nur 150.000 Elektroräder verkauft wurden waren es 2023 bereits 2,1 Millionen.

Elektrofahrräder machten 2023 einen Marktanteil von 53 % am Gesamtfahrradmarkt aus.

Etwa 99 % der in Deutschland verkauften Elektroräder sind Pedelecs.

Vorteile von E-Bikes

Elektroräder (E-Räder) sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto bei Entfernungen bis etwa 20 Kilometer. Sie sind besonders geeignet, ab einer Entfernung von 5 bis 10 Kilometern bisher mit dem Auto zurückgelegte Wege zu übernehmen.

Sie erleichtern den Lastentransport und helfen, Höhen und Entfernungen einfacher zu überwinden. Die Reichweite des Fahrrades wird von durchschnittlich 5 km auf 10 bis 20 km erweitert.

Im Vergleich zum Auto sind E-Räder günstiger und zugleich ökologischer, gesünder, häufig schneller und definitiv platzsparender.

Tabelle: Vergleich von E-Bike Typen

E-Bike Typ Unterstützung bis Tretunterstützung notwendig Fahrerlaubnis Helmpflicht Versicherungskennzeichen
Pedelec 25 km/h Ja Nein Nein (empfohlen) Nein
S-Pedelec 45 km/h Ja AM Ja (geeigneter Schutzhelm) Ja
E-Bike (bis 25 km/h) 25 km/h Nein Mofa-Prüfbescheinigung Ja (Kraftradhelm) Ja
E-Bike (bis 45 km/h) 45 km/h Nein AM Ja Ja

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