Was ist ein Pedelec? Eine umfassende Definition

Elektroräder (E-Räder) sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto bei Entfernungen bis etwa 20 Kilometer. Sie sind besonders geeignet, ab einer Entfernung von 5 bis 10 Kilometern bisher mit dem Auto zurückgelegte Wege zu übernehmen. Dies gilt besonders dann, wenn Steigungen zu überwinden oder zusätzlich Kinder oder Gepäck zu transportieren sind.

Im Vergleich zum Auto sind E-Räder günstiger und zugleich ökologischer, gesünder, häufig schneller und definitiv platzsparender. Gegenüber einem normalen Fahrrad sind E-Räder allerdings teurer in der Anschaffung und im Betrieb, schwerer und wartungsintensiver. Vor einem Kauf lohnt es sich deshalb zu überlegen, für welche Zwecke man das Fahrrad einsetzen möchte.

Das passende E-Rad finden

Bei E-Rädern lassen sich grob zwei Typen unterscheiden: Beim Pedelec dient der Elektromotor nur als Unterstützung der Muskelkraft (in die Pedale treten notwendig), während er beim eigentlichen E-Bike als eigenständiger Antrieb ohne Muskelkraft funktioniert (kein Treten notwendig). Das ermöglicht nicht nur unterschiedliche Einsatzgebiete, sondern führt auch zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen hinsichtlich der Nutzung.

Wichtig für den Alltag: Der Begriff "Pedelec" hat sich im alltäglichen Sprachgebrauch nicht durchgesetzt, üblicherweise wird der Begriff "E-Bike" verwendet, auch wenn ein Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike gemeint sind.

Was ist ein Pedelec?

Der Begriff »Pedelec« steht für Pedal Electric Cycle (etwa: pedal-elektrisch betriebenes Fahrrad). Das ist ein Elektro-Fahrrad, bei dem ein Elektromotor den Fahrerenden beim Pedalieren mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h unterstützt. Daher werden sie oftmals auch als Pedelec-25 bezeichnet. Rechtlich sind Pedelecs herkömmlichen Fahrrädern gleichgestellt und hatten 2023 einen Marktanteil von über 99 Prozent aller verkauften Elektro-Fahrräder. Pedelecs stehen im Mittelpunkt des Projekts »Pedelec statt Auto - aber sicher!«.

Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Elektrofahrräder. Circa 99 % der in Deutschland verkauften E-Räder sind Pedelecs. Sie werden mit Muskelkraft angetrieben und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch einen elektrischen Motor mit maximal 250 Watt Leistung beim Treten unterstützt. Bis zu diesen Leistungsdaten benötigen Pedelecs keine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und auch ein Führerschein ist nicht notwendig.

Manche Pedelecs haben eine Anfahrhilfe bis 6 km/h, die das Rad auch ohne Tretunterstützung beschleunigt. Die Handhabung der Pedelecs unterscheidet sich kaum von einem normalen Fahrrad. Sie gelten rechtlich als Fahrrad. Die Definition eines Pedelecs ergibt sich aus § 1 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Man benötigt also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Für sie besteht zudem keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung.

Vorteile eines Pedelecs

  • Schneller am Ziel: Durch die Nutzung eines Pedelecs hat der Fahrer zahlreiche Vorteile: Er kann sein Ziel schneller erreichen, da er mit einer höheren Durchschnittsgeschwindigkeit unterwegs ist.
  • Größere Reichweite: Dadurch kann er auch weitere Strecken zurücklegen und durch die Motorunterstützung ermüdet er weniger.
  • Weniger Schwitzen: Für viele Fahrer, gerade auf der Fahrt zur Arbeit, ist es wichtig, nicht zu sehr ins Schwitzen zu kommen.

S-Pedelecs

Im Gegensatz dazu unterstützen die sogenannten S-Pedelecs (auch schnelles Pedelec, schnelles Elektrofahrrad oder Pedelec-45 genannt) beim Pedalieren bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Optisch sind sie von herkömmlichen Pedelecs i.d.R. nicht zu unterscheiden, gelten rechtlich aber als Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad oder Kraftrad nach EG-Richtlinie 2002/24/EG).

S-Pedelecs (schnelle Pedelecs) haben bis zu 500 Watt Motorleistung und eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie sind eine Mischform: Obwohl der Motor nur mit Tretunterstützung funktioniert, sind Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und Versicherung Pflicht. Außerdem ist ein Führerschein der Klasse AM und laut StVO ein "geeigneter Schutzhelm" nötig. S-Pedelecs dürfen Radwege nicht befahren.

Zum Fahren braucht man daher mindestens einen Führerschein der Klasse AM sowie für das Rad ein Versicherungskennzeichen. Anders als Pedelecs dürfen schnelle E-Räder nicht entgegen von Einbahnstraßen fahren. Radwege, für Radfahrende freigegebene Fußgängerzonen und Parks dürfen nicht befahren werden. Es besteht Helmpflicht. In der Regel werden dafür herkömmliche Fahrradhelme verwendet, es gibt jedoch inzwischen auch spezielle E-Rad-Helme.

E-Bikes

Als E-Bikes gelten Elektro-Fahrräder, die per Drehgriff oder Schaltknopf mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h fahren können, auch ohne dass der Fahrende gleichzeitig in die Pedale tritt. Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad oder Kraftrad nach EG-Richtlinie 2002/24/EG). Fußgängerzonen, Parks und Radwege sind tabu. Zum Fahren muss man mindestens 15 Jahre alt sein, benötigt mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung und für das Rad ein Versicherungskennzeichen.

Radwege, die mit dem Verkehrsschild »E-Bike frei« gekennzeichnet sind, dürfen von E-Bikes, aber nicht von S-Pedelecs befahren werden. Wie beim S-Pedelec besteht auch beim E-Bike Helmpflicht.

E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotor, welche auch ohne Tretbewegungen, also rein elektrisch, fahren können. Für ein solches Rad benötigen Sie eine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis), je nach Nennleistung bzw. maximaler Geschwindigkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM sowie eine Versicherung.

Es gilt Helmpflicht für E-Bikes mit einer Nennleistung über 500 Watt bei einer Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h. Die Nutzung von Radwegen ist in der Regel innerorts nicht erlaubt. Ausnahme: Der Radweg ist innerorts durch Verkehrsschilder für E-Bikes (max. Nennleistung von 1000 Watt und 25km/h Geschwindigkeit) bzw. Mofas freigegeben.

Technische Aspekte von Pedelecs

Das Pedelec Fahrrad verbindet klassische Fahrradtechnik mit moderner Elektromobilität. Um zu verstehen, was ein Pedelec so besonders macht, lohnt sich ein Blick auf die technischen Komponenten und deren Zusammenspiel. Diese Technologie ermöglicht die perfekte Balance zwischen menschlicher Kraft und elektrischer Unterstützung.

  • Der Elektromotor: Das Herzstück jedes Pedelecs ist sein Elektromotor. Je nach Modell kann dieser als Mittelmotor (im Tretlagerbereich), Nabenmotor (in der vorderen oder hinteren Radnabe) oder seltener als Reibrollenmotor verbaut sein. Mittelmotoren gelten als besonders effizient, da sie direkt am Tretlager ansetzen und so die Kraft optimal auf den Antriebsstrang übertragen. Die Motorleistung ist bei Pedelecs auf 250 Watt begrenzt, was für die meisten Alltagssituationen völlig ausreichend ist.
  • Der Akku: Die Energiequelle des Pedelecs ist der Lithium-Ionen-Akku. Moderne Akkus bieten Kapazitäten zwischen 300 und 750 Wattstunden und ermöglichen Reichweiten von 50 bis über 100 Kilometer - je nach Gelände, Fahrweise und Unterstützungsstufe. Die Akkus sind meist am Rahmen montiert oder in diesen integriert und können zum Laden abgenommen werden. Die Ladezeit beträgt je nach Modell zwischen 2 und 6 Stunden.
  • Die Sensoren: Damit das Pedelec weiß, wann und wie stark es unterstützen soll, verfügt es über verschiedene Sensoren. Diese messen die Trittfrequenz (Kadenz), die Tretkraft (Drehmoment) und die Geschwindigkeit. Besonders fortschrittliche Pedelecs nutzen eine Kombination aus Kadenz- und Drehmomentsensoren für ein besonders natürliches Fahrgefühl.
  • Die Steuerungseinheit: Das "Gehirn" des Pedelecs ist die Steuerungseinheit, die alle Informationen der Sensoren verarbeitet und den Motor entsprechend ansteuert. Sie sorgt auch dafür, dass die Unterstützung bei 25 km/h endet, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Das Bedienelement: Über ein Display oder eine Bedieneinheit am Lenker können Sie die Unterstützungsstufe wählen und wichtige Informationen wie Akkuladung, Geschwindigkeit und zurückgelegte Strecke ablesen.

Kaufempfehlungen für Pedelecs

Beim Neukauf sollten Sie auf Langlebigkeit achten - sowohl bei Akku als auch beim Rad. Neue Fahrräder kaufen Sie am besten im Fachhandel, wo auch Fahrrad-Service und Reparaturen angeboten werden. Informieren Sie sich, ob der Akku ausgetauscht werden kann und Ersatzteile angeboten werden.

Aus Umweltsicht sollten Sie vor allem zwei Aspekte im Blick haben (siehe auch Empfehlungen für umweltfreundlichere Elektrofahrräder):

  • Lange Akku-Lebensdauer sowie Austauschbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzakkus
  • Langlebige, reparaturfreundliche und recyclinggerechte Konstruktion

Darüber hinaus empfehlen wir:

  • Passenden Antrieb: Wählen Sie nach Möglichkeit einen dynamischen Antrieb mit Steuerung des Motors über die Pedale mit Hilfe eines Drehmoment- oder Kraftsensors.
  • Testfahrt: Fragen Sie Ihren Fachhändler nach Möglichkeiten, ein E-Rad zu testen. Auch Fahrradmessen sind eine gute Gelegenheit für Testfahrten.
  • Sicherheit: Achten Sie auf mechanische und elektrische Sicherheit.
  • Zusätzliche Garantien: Achten Sie auf die Garantie des Herstellers. Gesetzlich vorgeschrieben sind beim Neukauf zwei Jahre Gewährleistung. Es gibt aber Hersteller, die darüberhinausgehende Garantiezeiten gewähren.

Lebensdauer des Akkus verlängern

Schon durch einfache Maßnahmen während der Nutzungsphase kann die Lebensdauer eines Akkus bedeutend verlängert werden. Zum Beispiel:

  • Temperatur: Vermeiden Sie - sofern möglich - das Abstellen oder das Lagern des E-Rads überall dort, wo außerordentlich hohe (über 50 °C) und niedrige Umgebungstemperaturen (unter −10 °C) zu erwarten sind. Temperaturen in diesen Bereichen können die Akkukapazität irreversibel verringern. So sollten E-Räder beispielsweise besser in schattigen Bereichen als in der prallen Sonne geparkt werden.
  • Ladeverhalten: Vollständige Aufladungen und Tiefentladungen sind mit Blick auf eine lange Lebensdauer möglichst zu vermeiden.
  • Lagerungsbedingungen: Während einer "Überwinterung" des Akkus sollte dieser bei Zimmertemperatur gelagert und spätestens nach sechs Monaten wieder geladen werden. Optimal ist ein Ladezustand von 40 - 50 % während der Lagerung.
  • Umgangsbedingungen: Vermeiden Sie Beschädigungen des Akkus, beispielsweise durch Stöße oder unsachgemäßes Abstellen. Insbesondere durch mechanische Beschädigungen kann ein Kurzschluss im Akku entstehen, der nicht selten zu einem (teils nur schwer zu löschenden) Brand führen kann.

E-Rad richtig entsorgen

Elektroräder, die keiner Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis bedürfen (z. B. Pedelec bis 25 km/h und Motorleistung max. 250 Watt), werden grundsätzlich als Elektrogeräte eingeordnet und dürfen deshalb am Ende ihrer Lebensdauer - genau wie die eingebauten Akkus - nicht im Hausabfall, als Sperrmüll oder als Metallschrott entsorgt werden.

Verbraucher*innen können ausrangierte Pedelecs (d.h. ohne Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis), genau wie alle anderen Elektro-Altgeräte aus dem Haushalt, kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhof) abgeben. Auch (Fahrrad-)Händler können zur unentgeltlichen Rücknahme des ausrangierten Pedelecs gesetzlich verpflichtet sein, insofern deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt und Sie dort ein vergleichbares neues Produkt kaufen.

Da S-Pedelecs und E-Bikes nicht dem Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes unterliegen, sind sie von der hier aufgezeigten Elektrogeräte-Sammlung ausgenommen. Allerdings können Händler und Hersteller alle E-Räder auch freiwillig zurücknehmen, fragen Sie am besten nach.

Akku richtig entsorgen

Der Akku Ihres Elektrorads sollte vor der Entsorgung herausgenommen werden, wenn dies einfach möglich ist (z.B. angesteckt, festgeklemmt oder mittels ein/zwei leicht zu lösenden Schrauben befestigt/verbaut) und an den Rücknahmestellen für Altbatterien abgeben werden. Denn vor allem Lithium-Akkus, die noch im oder am Elektrorad sind oder beispielsweise falsch im Restmüll, Sperrmüll oder auf dem Schrottplatz entsorgt werden, können sich bei falschem Umgang und nicht korrekter Entsorgung selbstentzünden und einen Brand mit schwerwiegenden Folgen für Mensch und Umwelt auslösen.

Ausgediente Akkus aus E-Rädern zählen als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment führen, zurückgenommen. Hierzu sind die Vertreiber gesetzlich verpflichtet. Die Marke und Bauform der zurückzugebenden Industriealtbatterie müssen dabei nicht mit den Batterien im Sortiment des Vertreibers übereinstimmen. Zum Beispiel können Antriebsakkus aus E-Rädern bei den Händlern für Elektroräder kostenfrei zurückgegeben werden, insofern diese Ersatz-Antriebsakkus im Sortiment führen. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Wertstoffhöfe) nehmen Industriealtbatterien kostenfrei zurück. Fragen Sie am besten bei ihrem Wertstoffhof im Vorfeld nach, ob auch er dazu gehört.

Nur wenn Elektroräder und Akkus an den korrekten Sammel- und Rücknahmestellen zur Entsorgung abgegeben werden, ist auch die umweltgerechte Behandlung als auch das Recycling in zertifizierten Erstbehandlungsanlagen bzw. Recyclingbetrieben gesichert.

Weitere Tipps für Pedelec-Nutzer

  • Nutzen Sie Ökostrom zum Beladen des Akkus.
  • Warten Sie Ihr Fahrrad regelmäßig oder schließen Sie mit einem Fahrradhändler einen Wartungsvertrag ab.
  • Beachten Sie auch unsere Tipps zum Fahrradfahren.
  • Achten Sie auf ausreichenden Reifendruck. Durch den geringeren Rollwiderstand verbrauchen Sie weniger Strom.
  • Ausgediente aber noch funktionstüchtige Elektroräder können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen und so helfen das Abfallaufkommen zu verringern.

Marktbeobachtung

Während 2009 in Deutschland laut Zweirad-Industrie-Verband e.V. nur 150.000 Elektroräder verkauft wurden waren es 2023 bereits 2,1 Millionen. Elektrofahrräder machten 2023 einen Marktanteil von 53 % am Gesamtfahrradmarkt aus.

Gesetzliche Aspekte

Grundlage für die gesetzlichen Regelungen für Elektroräder ist die EU-Richtline 168/2013/EG.

  • Pedelecs gelten rechtlich als Fahrrad, wenn der Motor mit maximal 250 Watt und bis zu 25 km/h nur die Pedalbewegung unterstützt. Auch die Modelle mit Anfahrhilfe bis 6 km/h erfordern keine Mofa-Prüfbescheinigung mehr.
  • S-Pedelecs dürfen nicht auf Fahrradwegen gefahren werden.
  • E-Bikes mit unabhängigem Antrieb bis 45 km/h gelten rechtlich als Kleinkraftrad. E-Bikes mit auf 500 Watt Leistung begrenztem Motor und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten rechtlich als Leichtmofa und dürfen daher auf Radwegen nur dann fahren, wenn diese auch für Mofas bzw. E-Bikes freigegeben sind.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes zusammen:

Merkmal Pedelec S-Pedelec E-Bike
Motorunterstützung Bis 25 km/h Bis 45 km/h Bis 25 km/h (auch ohne Treten)
Motorleistung Max. 250 Watt Bis 500 Watt Variabel
Führerschein Nicht erforderlich Klasse AM Mofa-Prüfbescheinigung oder Klasse AM
Versicherung Nicht erforderlich Pflicht Pflicht
Helmpflicht Keine (empfohlen) Pflicht Teilweise
Nutzung von Radwegen Erlaubt Nicht erlaubt Teilweise

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