Zahlreiche Städte haben damit begonnen, entlang wichtiger Straßen mehr Platz und Sicherheit für den Radverkehr durch temporäre Radfahrstreifen zu schaffen. Da diese mit geringem Aufwand vergleichsweise schnell umgesetzt werden können, hat sich hierfür der Begriff „Pop-Up-Bikelanes“ etabliert.
Das englische Verb "to pop up" kann man mit "aus dem Boden schießen" ins Deutsche übersetzen. In der Vorstellung der meisten von uns geschieht hier also etwas sehr schnell. Seit der Coronapandemie ist auch beim Radfahren immer wieder von Pop-up die Rede - nämlich von Pop-up-Radwegen.
Was sind Pop-Up-Bikelanes?
Pop-Up-Bikelanes sind relativ schnell und mit geringem Aufwand eingerichtete temporäre Radfahrstreifen. Sie werden mit gelber Farbe auf der Fahrbahn abmarkiert und können in bestimmten Fällen zusätzlich durch rot-weiße Baken gekennzeichnet werden.
Während der Covid-19-Pandemie waren Pop-up-Radwege die Reaktion auf zweierlei Dinge. Zum einen sollte Radfahrer*innen durch die breiteren Fahrradstreifen erleichtert werden, zwischenmenschliche Mindestabstände einzuhalten. Zum anderen stieg die Zahl der Radfahrenden in der Pandemie rapide an.
Nach einer repräsentativen Umfrage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur haben im Juli 2020 25 Prozent der Deutschen angegeben, häufiger Rad zu fahren, als im Vorjahreszeitraum. Für das Zweirad jedenfalls scheint die Corona-Pandemie ein Katalysator bester Güte zu sein.
Was sich seit Jahren abzeichnet, nämlich dass die Deutschen immer mehr mit dem Rad fahren, hat seit Mitte 2020 eine grandiose Beschleunigung erfahren. Und das hat Auswirkungen auf die zeitgenössisch automobilzentrierte Stadt.
Ziele und Einsatzbereiche von Pop-Up-Bikelanes
Pop-Up-Bikelanes können auf Straßen eingerichtet werden, die keine oder nur eine unzureichende Radverkehrsinfrastruktur aufweisen und die eine hohe Netzbedeutung und damit eine wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr haben. Wichtigstes Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit bei gleichzeitiger Bereitstellung eines Angebots zur verstärkten Fahrradnutzung.
Es wird darauf geachtet, dem Radverkehr einen angemessenen Raum zur Verfügung zu stellen, ohne die Kapazitäten des Kfz-Verkehrs über Gebühr zu beeinträchtigen. Busverkehr soll weiterhin in guter Qualität abgewickelt werden. Wo sinnvoll und möglich, sollen Lieferzonen und Parkplätze im Seitenraum weiterhin nutzbar bleiben.
Dauer und Auswertung
Es wird angestrebt, die Pop-Up-Bikelanes solange zu erhalten, bis vorgesehene Baumaßnahmen beginnen. Die aus der Einrichtung der Pop-Up-Bikelanes gewonnen Erkenntnisse können in die Planungen für spätere Umbauten fließen. Hierzu werden das Kfz- und Radverkehrsaufkommen vor und nach der Einrichtung erhoben sowie etwaige Rückstauerscheinungen und das Unfallgeschehen ausgewertet.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für (temporäre) Radfahrstreifen ist § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6, 2. Alt. der sog. „Experimentierklausel“ § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. zu verändern. Diese Regelung ermöglicht u.a. Einrichtung von temporären Pop-up-Radwegen.
Im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) sollte ein Rechtsgutachten nun klären, ob der Nachweis einer besonderen Gefährdung des Radverkehrs für die Anordnung von „Pop-up-Radwegen“ überhaupt erforderlich ist. Diese Frage ist schon deshalb von erheblicher Bedeutung, als für (endgültige) Radfahrstreifen rechtlich die gleichen Bedingungen gelten würden.
Das von Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Vorsitzender des juristischen Beirats des Deutschen Verkehrssicherheitsrats DVR, erstellte Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen. Für „Pop-up-Radwege“ ist kein Nachweis einer besonderen Gefahrenlage nach StVO §45 Abs.
Pop-Up-Bikelanes in Hamburg
Das veränderte Mobilitätsverhalten vieler Bürgerinnen und Bürger bedingt durch die Corona Pandemie war Treiber dieser Bewegung, allerdings wurden bereits im aktuellen Hamburger Koalitionsvertrag Pop-Up-Bikelanes ausdrücklich vereinbart.
Der Koalitionsvertrag nennt beispielhaft für die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes die folgenden Straßenzüge:
- Max-Brauer-Allee zwischen Holstenstraße und Stresemannstraße
- Beim Schlump - Hallerstraße zwischen Schröderstiftstraße und Rothenbaumchaussee (ohne Knoten Grindelallee)
- Am Sandtorkai - Brooktorkai (Nordseite von Deichtorplatz bis Niederbaumbrücke)
Mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Straßenzüge wurde das Maßnahmenpaket „Pop-Up-Bikelanes“ abgeschlossen und in das Paket „Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung“ überführt. Anstatt temporären, gelb markierten Radwegen werden in Zukunft auf Straßenzügen, die unzureichende Radinfrastruktur aufweisen und wo eine Einrichtung von Radfahrstreifen ohne große Umbauten möglich ist, diese direkt in weiß markiert.
So kann schnell die Verkehrssicherheit und die Attraktivität für den Radverkehr auf diesen Straßenzügen erhöht werden. Bürger:innen sowie die politischen Gremien der Bezirke haben zahlreiche Vorschläge zur Einrichtung weiterer Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung gemacht, die bzgl. ihrer Eignung geprüft werden.
Prüfkriterien sind mögliche Auswirkungen auf den Kfz- und den Busverkehr sowie die Verträglichkeit mit den vorhandenen Ampelschaltungen.
Nachdem die Stadt im Jahr 2022 bereits einen Radfahrstreifen stadteinwärts auf der Reeperbahn getestet, evaluiert und eingerichtet hat, folgt nun die finale Einrichtung des Radfahrstreifens stadtauswärts. Im Oktober 2023 wurde dieser als Verkehrsversuch getestet und nun ebenfalls evaluiert. So stehen auf der Reeperbahn insgesamt rund 1,5 Kilometer Radwege zur Verfügung.
Pop-Up-Radweg in Osnabrück
Im Juli 2021 haben Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Osnabrücker Stadtrat beantragt, die Umsetzung eines „Pop-up-Radwegs als Verkehrsversuch an der Mindener Straße“ zu prüfen. Auf Initiative der CDU wurde dann erstmal beschlossen, die „Radwegsituation an der Mindener Straße zeitnah und unbefristet zu verbessern“.
Im November 2021 berichtete die Verwaltung (die diesen Abschnitt übrigens schon in ihrem Radverkehrsprogramm 2019 hatte) dann, dass man nicht alle Fahrspuren erhalten könne, wenn man dem Radverkehr ausreichend Platz zuschlagen wolle. Also schlug die Verwaltung Pop-up-Radwege in beide Richtungen vor, für die jeweils der rechte Fahrstreifen umgewandelt werden sollte.
Der Beschluss im Ausschuss lautete: „Die Radnetzlücke an der Mindener Straße von jeweils ca. 630 m pro Richtung (…) wird durch Reduzierung der Fahrstreifenanzahl von vier auf zwei geschlossen, in dem jeweils zwei Fahrspuren und zwei Radverkehrsanlagen inkl.
Das sei auch schon mit ein paar „Markierungen und verkehrslenkenden Elementen“ getan, wie es schon damals in der Neuen Osnabrücker Zeitung stand. Pop up halt. Der Radweg, der aus dem Boden schießt. Zeitnah und schnell.
Aber auch dann tat sich lange nichts. Nun ist fast Weihnachten und es sind inzwischen 17 Monate vergangen. Radfahrende finden an der Mindener Straße noch immer keine Wege vor. Personalknappheit sei weiter ein Problem und nun auch die Witterung. Es ist schlicht zu kalt, um Radwege abzumarkieren.
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