Was bedeutet kW beim Motorrad? Ein umfassender Leitfaden

Viele träumen von der Freiheit auf zwei Rädern. Doch wie funktioniert das eigentlich mit dem Motorrad-Führerschein und worauf muss ich achten? Die Welt der Motorräder ist vielfältig und faszinierend. Eine der wichtigsten Unterscheidungen, die man als Einsteiger oder auch erfahrener Fahrer kennen sollte, ist die zwischen den verschiedenen Motorradklassen, basierend auf dem Hubraum (ccm).

Motorradführerscheinklassen im Überblick

Welche Motorrad-Führer­schein­klassen gibt es?

Führerschein AM

Mit diesem „Roller­führerschein“ darf man kleine Kraft­räder mit einem Hub­raum von maximal 50 cm³ (Elektro­motor: maximal 4 kW) und bis zu einer Höchst­geschwindigkeit von 45 km/h fahren. Neben Rollern, Mokicks und Mopeds gehören dazu auch E-Bikes (Fahrräder mit elektrischen Hilfs­motoren mit bis zu vier kW Leistung), drei­rädrige Krafträder und vier­rädrige Leicht­kraftfahrzeuge bis 350 Kilogramm („Moped-Autos“).

Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Die meisten Roller erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen maximalen Hubraum von 50 ccm. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis auf Deutschland beschränkt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich.

Eine Ausnahme gibt es für leichte Straßen-Quads, die maximal 4 kw Leistung, eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum haben. Diese können mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden, der zum Fahren von Rollern und Mofas befähigt.

Führerschein A1

Dieser Führerschein, auch 125er Führer­schein genannt, gilt für zwei- oder dreirädrige Leicht­krafträder mit maximal 11 kW/15 PS und 125 cm³ sowie dreirädrige Fahrzeuge (Trikes) mit bis zu 15 kW/20 PS.

Als Leichtkraftrad werden Krafträder definiert, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt. Sie erbringen eine Leistung von maximal 15 PS und dürfen mit der Führerscheinklasse A1 bzw. B196 gefahren werden. Somit liegen sie besonders bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren im Trend, die noch zu jung für die Fahrerlaubnisklassen A2 bzw. A sind.

Auch mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B bzw. 3) dürfen Leichtkrafträder bis 125 ccm gefahren werden, wenn der Führerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde.

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahr­erlaubnis­klasse B (für gängige Pkws) auch Kraft­räder der Klasse A1 fahren. Voraussetzung ist eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten - jedoch keine theoretische oder praktische Führer­schein­prüfung. Zudem müssen Anwärter mindestens 25 Jahre alt sein und bereits fünf Jahre den Führer­schein besitzen. Die Berechtigung wird im Führer­schein durch den Ein­trag der Schlüssel­zahl 196 bei der Fahr­erlaubnis­klasse B dokumentiert. Sie gilt allerdings nicht im Ausland, und eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.

A2 Führerschein

Diese gilt für Maschinen bis 35 kW/48 PS und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das bedeutet: Ein A2-Motorrad muss mindestens 175 Kilogramm wiegen.

Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2. Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw. Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt.

Besonders in der Führerscheinklasse A2 ist das Thema Drosseln sehr aktuell. Denn wer diese Klasse zum 18. Geburtstag macht, darf nicht gleich jedes Kraftrad fahren. Nach zwei Jahren ist dann der Aufstieg in die Führerscheinklasse A möglich.

Eine Neuerung in puncto Motorradführerschein bildet der A2-Führerschein. Die Klasse A2 definiert Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW). Bei auf diese Leistung gedrosselten Maschinen darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW betragen.

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW. Zudem darf das Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.

Führerscheinklasse A

Der Führerschein für die großen Maschinen. Das heißt: Damit darf man Zwei­räder und Gespanne ohne Hub­raum­grenze und ohne Geschwindigkeitsbeschränkung fahren.

Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A liegt bei 20 Jahren - ein zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist allerdings Voraussetzung. Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg in die Klasse A möglich.

Übrigens: Um ein Mofa zu fahren, benötigt man keinen speziellen Motorrad­führerschein. Denn es gilt als Klein­kraftrad mit einer Höchst­geschwindigkeit von 25 km/h. Statt­dessen stellt der TÜV eine Mofa-Prüf­bescheinigung aus.

Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

kW und PS: Was bedeuten die Angaben?

Die Angabe in PS hat die Autoindustrie dem schottischen Erfinder James Watt zu verdanken. Um die Menschen von der Leistungsfähigkeit seiner weiterentwickelten Dampfmaschine mit externem Kondensator zu überzeugen, stellte er den Vergleich mit der Leistung eines Pferdes auf. Gerade für Fahrzeuge hat die Anzahl von PS beziehungsweise kW große Relevanz.

Wer nun die PS-Anzahl seines Fahrzeugs auf dem Fahrzeugschein Teil I sucht, wird nicht fündig. Stattdessen wird unter P.2 auf der rechten Seite des Fahrzeugscheins die Nennleistung in Kilowatt angegeben - wie bereits erwähnt, ist diese Einheit genauer.

In der Praxis wird die maximale Leistung nur selten abgerufen, denn kaum jemand fährt ständig mit höchster Drehzahl. Sowohl beim Anfahren als auch beim Ziehen schwerer Lasten sind Fahrzeuge eher im unteren bis mittleren Drehzahlbereich unterwegs. Anstelle der Leistung ist das Drehmoment des Motors viel entscheidender. Es drückt aus, wie viel Kraft anliegt. Angegeben wird das Drehmoment in Newtonmetern (Nm).

Umrechnung von kW in PS

Am allerschnellsten lassen sich die Einheiten mit unserem kW-PS-Rechner umrechnen. Wer selbst den Taschenrechner zücken will, rechnet wie folgt.

Ein Kilowatt entspricht genau 1,35962 PS. Wer also wissen möchte, wie viel PS die angegebenen kW entsprechen, multipliziert die Leistung in kW einfach mit diesem Wert.

Umgekehrt entspricht eine Pferdestärke genau 0,73549875 KW. Mit diesem Wert muss die Anzahl an PS also multipliziert werden, um die Angabe in Kilowatt zu erhalten.

Formeln kW-PS-Umrechnung

Das Ganze lässt sich natürlich auch als Formel darstellen. Für die Berechnung von PS, wenn die kW bekannt sind:

Leistung in PS = Leistung in kW x 1,36

Und für die Berechnung von kW, wenn die PS bekannt sind:

Leistung in kW = Leistung in PS x 0,74

Rechenbeispiel kW ⇔ PS:

Für ein Fahrzeug mit einer Leistung von 90 kW soll die Leistung in PS ermittelt werden. Dazu wird diese mit dem Faktor 1,35962 multipliziert:

90 kW x 1,35962 = 122,37 PS

Das Fahrzeug verfügt also über rund 122 PS. Um diesen Wert nun wieder in kW umzurechnen, wird er einfach mit 0,73549875 multipliziert:

122,37 PS x 0,73549875 = 90 kW

Mehr PS gleich mehr Geschwindigkeit?

Die Annahme, dass mehr PS auch eine höhere Geschwindigkeit bedeuten, ist ein häufiger Irrtum. Ein Motor mit mehr PS hat mehr Antriebskraft, aber nicht automatisch auch mehr Geschwindigkeit. Denn: Wie schnell ein Fahrzeug ist, hängt unter anderem vom Gewicht, dem Wind- und dem Rollwiderstand ab.

Mehr Pferdestärken bedeuten also nicht zwangsläufig, dass man schneller am Ziel ankommt.

FahrzeugtypPSkWSpitzengeschwindigkeit
PKW153,4113200,2 km/h
LKW400294150 km/h
Formel.1-Rennwagen1.000735370,1 km/h
Panzer1.30095670 km/h

kW oder PS - was ist die offizielle Einheit?

Seit 1978 sind nicht mehr PS, sondern Watt die offizielle Einheit für die Motorleistung. Daher wird diese auch im Fahrzeugschein in kW angegeben. Auch Autoverkäufer sind dazu verpflichtet, die kW-Zahl anzugeben. In den Medien und im alltagssprachlichen Gebrauch wird aber meist weiterhin von PS gesprochen.

Mit der Richtlinie 2009/3/EG von 2009 hat sich das nicht wesentlich geändert. Neu ist seitdem nur, dass die Angabe in PS nicht mehr ausschließlich verwendet werden darf. Es ist also beispielsweise bei Autoverkäufen nicht erlaubt, nur die PS-Zahl anzuzeigen, ohne die Anzahl der kW zu nennen. Außerdem muss letztere stets hervorgehoben werden. Deshalb ist die meist verwendete Schreibweise heute kW und in Klammer dahinter PS. Zeitungen und Magazine machen es häufig genau umgekehrt. Die sind allerdings auch nicht gesetzlich an die offiziellen Vorgaben gebunden.

Der Weg zum Motorradführerschein

Wie lange dauert es, den Motorrad­führerschein zu machen?

Hier gibt es keine verbindliche Aus­sage - die Zeit variiert von Fahr­schüler zu Fahr­schüler. Die theoretische Ausbildung, mit der begonnen wird, beträgt bei der Führer­schein­klasse A zum Beispiel verpflichtend zwölf Doppel­stunden zu je 90 Minuten Grund­stoff plus vier Doppelstunden zu je 90 Minuten Zusatzstoff. Die Dauer der parallel dazu startenden praktischen Aus­bildung mit den Übungs­stunden hängt davon ab, wie schnell Schüler lernen und wie gut der Fahrlehrer ihnen das Fahren beibringt. Vor­geschrieben sind lediglich die zwölf Sonderfahrten. Bei Führerschein-Neulingen kann man durch­schnittlich mit etwa zehn Übungs­fahrten und zwölf Sonder­fahrten rechnen - in Großstädten mit viel Verkehr eher mehr als in ländlichen Regionen. Somit beträgt die Ausbildung für den Motorrad­führerschein zumeist zwei bis sechs Monate.

Wie viel kostet der Motorrad­führerschein?

Die Höhe der Kosten für den Motorrad­führerschein hängt natürlich von der jeweiligen Führer­schein­klasse und den individuellen Fähigkeiten des Fahr­schülers ab. Lernt der Fahr­schüler schnell, kann es der Fahr­lehrer bei der Mindes­tanzahl der Fahr­stunden belassen. Unsichere Kandidaten werden die Mindest­anzahl sicherlich überschreiten. Wer die Prüfung nicht im ersten Anlauf besteht, der muss weitere Ausgaben in Kauf nehmen.

Bei der Fahr­schule addieren sich Anmeldegebühr, Theorie­stunden, Schulungs­unterlagen, Übungs­fahrten, Sonder­fahrten und Prüfungsgebühr. Hinzu kommen Kosten für den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs, die Gebühren für die theoretische sowie praktische Prüfung, die Passbilder und das Aus­stellen des Führer­scheins durch die Behörde. Da die Übungs- und Sonder­fahrten von Fahrschule, Bundesland und Können des Fahrschülers abhängen, gibt es keine fixe Summe. Eine Spanne von 1.500 bis 2.500 Euro ist realistisch.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich den Motorrad­führerschein machen möchte?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Antragsgebühr für das Straßenverkehrsamt
  • Pkw-Führerschein (falls vorhanden)
  • Bisheriger Motorradführerschein (falls vorhanden)

Was trägt man bei der Motorrad-Führerschein­prüfung?

Bereits bei den Übungsfahrten sollten Fahrschüler passend gekleidet sein, bei der Prüfung natürlich ebenso: Die Motorrad­schutzbekleidung sollte bestehen aus einer Motorrad­jacke, einer passenden Hose, einem gut sitzenden Helm, Motorrad­handschuhen und schützenden Motorrad­stiefeln.

Wie finde ich eine gute Fahrschule?

Nützlich sind stets Tipps von Freunden und Bekannten. Da die Fahrschule in der Nähe liegen sollte, hilft hier das Internet bei der Suche - inklusive der Bewertungen. Hilfreich ist es, wenn eine Fahrschule flexibel auf den Fortschritt ihrer Schüler sowie die zeitlichen Möglichkeiten eingeht und beispiels­weise mehrere verpflichtende Autobahn­fahrten zusammenlegt. Ganz wichtig: Sprechen Sie vor Ort mit den Lehrern und werfen Sie einen Blick auf die Maschinen. Falls Sie Ihr Fahrverhalten noch zusätzlich festigen wollen, ist die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining empfehlenswert.

Welche Motorrad-Versicherung muss ich haben, um eine Maschine zu fahren?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch für Motorräder gesetzlich vorgeschrieben - ohne sie wird kein Motorrad zugelassen. Sie deckt alle Sach- und Personenschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Motorrads verursachen. Schäden am eigenen Motorrad können Sie mit der Teil­kasko­versicherung oder noch umfassender mit einer Voll­kasko­versicherung abdecken. Ein Preis­vergleich lohnt sich.

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