Herzlich willkommen zu unserem informativen Artikel über die Kosten des AM Führerscheins! Wenn Sie daran interessiert sind, einen Rollerführerschein oder einen Mopedführerschein zu erwerben und gerne eine übersichtliche Darstellung der damit verbundenen Kosten hätten, sind Sie hier genau richtig.
Egal, ob Sie sich bereits mit dem Gedanken tragen, den Führerschein zu machen, oder einfach neugierig auf die finanziellen Aspekte dieses Vorhabens sind, wir liefern Ihnen alle relevanten Informationen, die Sie benötigen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Kosten beim Erwerb des Klasse AM Führerscheins anfallen und wie Sie möglicherweise sparen können.
Was ist ein Moped und für welche Fahrzeuge gilt der Rollerführerschein?
Die Führerscheinklasse AM nach der 3. EG-Richtlinie trat am 19. Januar in Kraft und diente dazu, die bisher uneinheitliche Systematik der Fahrerlaubnisklassen nach europäischem Muster zu standardisieren.
Das Moped, dessen Bezeichnung sich aus Motor und Pedal zusammensetzt, gehört zur Fahrzeugklasse der Kleinkrafträder. Dabei handelt es sich um motorisierte Zwei- oder Dreiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern und einer begrenzten Motorleistung von 4 Kilowatt. In § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV, werden diese Fahrzeugtypen genauer definiert.
Krafträder zeichnen sich durch eine bauartlich bedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aus. Der Hubraum des Verbrennungsmotors besitzt eine maximale Größe von 50 Kubikzentimetern, wobei auch ein Elektromotor möglich ist. Zweirädrige Krafträder müssen in ihrer Höchstgeschwindigkeit ebenfalls auf 45 km/h gedrosselt sein. Der Verbrennungsmotor darf die maximale Hubraumgröße von 50 ccm nicht übersteigen. Besitzt das Gefährt eine elektrische Antriebsmaschine, so darf die Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW betragen.
Bei dreirädrigen Krafträdern gilt eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h. Analog zu den anderen Fahrzeugtypen darf der Hubraum maximal 50 ccm betragen. Die maximale Nutzleistung des Verbrennungsmotors ist auf 4 kW beschränkt wie auch die Nenndauerleistung eines Elektromotors.
Zuletzt sind die vierrädrigen Krafträder zu nennen. Neben einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer Hubraumgröße der Fremdzündungsmotoren von 50 ccm, müssen die Verbrennungsmotoren auf eine Nutzleistung von 4 kW beschränkt sein. Die Leermasse dieses Fahrzeugtyps darf 350 kg nicht übersteigen.
Zusätzlich zu den aufgezählten Fahrzeugen gibt es einige weitere. Diese werden ebenfalls vom Rollerführerschein abgedeckt. Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden. Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden. Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden. Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 2002 zugelassen wurden. Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 2002 zugelassen wurden.
Im Gegensatz zu den anderen motorradspezifischen Fahrerlaubnisklassen ist AM kein Bestandteil des Stufenführerscheins. Darin liegt jedoch zugleich die Unabhängigkeit vom Roller und damit auch seine Daseinsberechtigung begründet. Das Stufenmodell bezieht sich lediglich auf den aufeinander folgenden Besitz der Führerscheine A1, A2 und A, wobei unter gewissen Voraussetzungen auch Direkteinstiege möglich sind.
Welche Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten?
- Krafträder
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)
Voraussetzungen für den Erwerb des Rollerführerscheins
Der Roller Führerschein, auch bekannt als Klasse AM, ermöglicht Ihnen die Fahrt von Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Damit Sie den Roller Führerschein erwerben können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die sich je nach Bundesland oder Region unterscheiden können.
Das Mindestalter für den Roller Führerschein beträgt in der Regel 16 Jahre. Es kann jedoch sein, dass in manchen Bundesländern oder Regionen auch eine vorherige Teilnahme an begleitetem Fahren ab 15 Jahren möglich ist.
Mindestalter für den Rollerführerschein
Einen Führerschein der Klasse AM können Sie normalerweise ab 15 Jahren erwerben. Der Führerschein ist allerdings dann nur in Deutschland gültig und kann im Ausland in der Regel erst ab 16 Jahren genutzt werden.
Allerdings gibt es dabei eine Einschränkung zu beachten. Das Bundeskabinett hat am 15. Mai 2019 beschlossen, das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM, umgangssprachlich Rollerführerschein oder Mopedführerschein genannt, von 16 auf 15 Jahre abzusenken. Dafür wurde eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt. Mit der Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung kann es schon ein halbes Jahr vorher losgehen.
Einen Haken gibt es jedoch: Ist der Führerschein-Neuling erst 15 Jahre alt, wird ihm die Schlüsselnummer 195 in den Führerschein eingetragen. Damit gilt der Führerschein bis zum 16. Geburtstag ausschließlich in Deutschland. Ausflüge ins Ausland sind somit leider tabu.
Seit Juli 2021 besteht in ganz Deutschland eine einheitliche Regelung, die es Jugendlichen ab 15 Jahren erlaubt, Kleinkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h zu fahren.
Theoretische und praktische Ausbildung
Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie.
Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen. Sonderfahrten, wie zum Beispiel Überlandfahrten oder Nachtfahrten, gibt es normalerweise nicht.
Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.
Es gibt keine festgelegten Richtlinien für die praktische Ausbildung auf dem Weg zum Rollerführerschein. Die Anzahl der Übungsstunden hängt vielmehr von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Pflicht sind hingegen 14 Theoriestunden. Jede dauert 90 Minuten. Dabei werden zwölf Stunden auf die Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden auf die spezifische Theorie für Rollerfahren verwendet.
Die theoretischen Stunden in der Fahrschule dienen der Vorbereitung auf die theoretische Prüfung. Hier werden Ihnen wichtige Kenntnisse zu Verkehrsregeln, Verkehrsschildern und dem Verhalten im Straßenverkehr vermittelt. Die Kosten für die theoretischen Stunden können je nach Fahrschule und Region unterschiedlich sein. Sie liegen in der Regel im Bereich von € 100 bis € 300.
Die praktischen Übungsstunden in der Fahrschule sind essentiell, um sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen und das Fahren auf einem Roller zu erlernen. Die Kosten für die praktischen Übungsstunden können ebenfalls unterschiedlich sein und hängen von der Anzahl der Stunden ab, die Sie absolvieren möchten. Die Preise liegen in der Regel zwischen € 30 und € 50 pro Fahrstunde.
Ablauf der Fahrprüfung
Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden.
In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.
Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt.
Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.
Kostenfaktoren für den Rollerführerschein
Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro. Das Übungsmaterial für die theoretische Prüfung gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro. Nicht vergessen: Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen. Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss.
Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
Der Preis für einen Rollerführerschein setzt sich aus verschiedenen, variablen Faktoren zusammen. Dazu gehören Anmeldegebühren, die Anzahl der Fahrstunden, Prüfungsgebühren etc.
Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
Nachdem Sie erfolgreich den Führerschein der Klasse AM erworben haben, können weitere Kosten auf Sie zukommen, die Sie bei der Planung Ihrer Roller-Fahrten berücksichtigen sollten. Eine der wesentlichen laufenden Kosten ist die Versicherung für Ihr Kleinkraftrad oder Leichtkraftfahrzeug. Aber auch die Anschaffung eines Mofas dürfen Sie nicht vergessen.
Bei einem AM-Führerschein hängen die Kosten zusätzlich davon ab, wie viele Fahrstunden benötigt werden. Das heißt, beim Führerschein der Klasse AM variiert der Preis je nach Person und auch von Bundesland zu Bundesland sind die Preise uneinheitlich. Insgesamt beläuft sich beim Mopedführerschein der Preis auf ca. 450 bis 500 Euro. Zu bedenken sind außerdem Gebühren, die anfallen, falls die Prüfung beim ersten Mal nicht bestanden wird. In so einem Fall müssen Nachholstunden genommen werden.
Kostenübersicht
Hier eine Übersicht über die typischen Kostenpunkte:
- Grundbetrag: ca. 100 €
- Unterrichtsmaterialien: ca. 40 €
- Vorstellung bei der Praxis: ca. 75 €
- Passbild: ca. 10 €
| Kostenpunkt | Ungefährer Preis |
|---|---|
| Anmeldegebühr Fahrschule | 70 - 150 € |
| Übungsfahrt | 30 - 48 € |
| Übungsmaterial | ca. 30 € |
| Sehtest | 6 - 9 € |
| Erste-Hilfe-Kurs | 15 - 30 € |
| Vorstellung Theorieprüfung | ca. 60 € |
| Theorieprüfung TÜV | ca. 22 € |
| Vorstellung Praxisprüfung | ca. 190 € |
| Praxisprüfung | 90 - 100 € |
| Haftpflichtversicherung | 35 - 80 € pro Jahr |
Sparmöglichkeiten beim Rollerführerschein
Wenn es um den Mopedführerschein geht, ist es verständlich, dass Sie nach Möglichkeiten suchen, um Kosten zu sparen. Glücklicherweise gibt es einige Ansätze, um Ihre Ausgaben in diesem Prozess zu optimieren. Durch eine sorgfältige Planung und Forschung können Sie Ihren Mopedführerschein effizient und kostengünstig absolvieren. Denken Sie daran, dass Sicherheit und Qualität immer Priorität haben sollten. Wählen Sie daher eine Fahrschule und einen Roller, auf die Sie sich verlassen können, um das Beste aus Ihrem Mopedführerscheinerwerb herauszuholen.
Wenn es darum geht, Kosten bei den Fahrschulen einzusparen, gibt es verschiedene Ansätze, die Sie in Betracht ziehen können. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist, die Preise und Angebote verschiedener Fahrschulen in Ihrer Region zu vergleichen. Die Gebühren für den Mopedführerschein können je nach Fahrschule variieren, daher lohnt es sich, gründlich zu recherchieren, um die beste Kombination aus Qualität und Preis zu finden. Ein weiterer Aspekt, den Sie berücksichtigen können, sind mögliche Sonderaktionen oder Rabatte von Fahrschulen.
Eine weitere Möglichkeit, Kosten zu reduzieren, besteht darin, sich gründlich auf die Fahrstunden vorzubereiten. Wenn Sie bereits Erfahrung mit dem Fahren eines Fahrrads oder Rollers haben, können Sie Ihre Fertigkeiten verbessern, bevor Sie mit den offiziellen Fahrstunden beginnen. Dadurch können Sie möglicherweise die Anzahl der benötigten Fahrstunden reduzieren und somit Kosten einsparen. Die Wahl der richtigen Fahrschule ist ein wichtiger Faktor, um Kosten zu sparen, aber achten Sie auch darauf, dass die Qualität des Unterrichts nicht vernachlässigt wird.
Beim Kauf eines Motorrollers gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Geld zu sparen. Eine der wichtigsten Überlegungen ist, ob ein neuer oder gebrauchter Roller die bessere Option für Sie ist. Gebrauchte Roller können in der Anschaffung oft deutlich günstiger sein als neue Modelle und dennoch in gutem Zustand sein. Bevor Sie sich für einen gebrauchten Roller entscheiden, ist es ratsam, gründliche Recherchen anzustellen und den Roller vor dem Kauf eingehend zu prüfen.
Oftmals bieten Roller-Händler verschiedene Optionen und Zusatzfunktionen an, die den Preis des Rollers erhöhen können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Wahl des Händlers. Vergleichen Sie die Preise verschiedener Händler und achten Sie auf Angebote oder Sonderaktionen. Es kann sich lohnen, auch außerhalb Ihrer unmittelbaren Region nach einem geeigneten Händler zu suchen, um möglicherweise von günstigeren Preisen zu profitieren.
Denken Sie auch langfristig, wenn es um den Kauf eines Rollers geht. Achten Sie auf den Kraftstoffverbrauch und die Wartungskosten des Rollers. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass gründliche Recherchen und eine bewusste Entscheidung für einen Roller, der Ihren Bedürfnissen entspricht, Ihnen helfen können, beim Kauf eines Motorrollers Geld zu sparen. Investieren Sie Zeit in die Suche nach dem besten Angebot und achten Sie darauf, dass der Roller qualitativ hochwertig und verkehrssicher ist.
Alternativen zum AM-Führerschein
Wenn Sie bereits im Besitz des PKW Führerscheins der Klasse B sind, können Sie von einigen Vorteilen profitieren, wenn Sie den AM Führerschein erwerben möchten. Die Klasse B umfasst den Führerschein für das Autofahren, ermöglicht Ihnen jedoch auch die Fahrerlaubnis für kleinere Fahrzeuge der Klasse AM. Durch den bereits erworbenen Führerschein der Klasse B müssen Sie nicht die komplette theoretische Prüfung erneut ablegen, da die Grundlagen des Straßenverkehrs bereits durch Ihre Ausbildung für das Auto fahren abgedeckt wurden. Darüber hinaus entfällt auch die praktische Prüfung für Klasse B Inhaber, sodass Sie keine separate Fahrprüfung für den AM Führerschein ablegen müssen. Dadurch sparen Sie Zeit und Kosten, da Sie nur noch die praktische Prüfung speziell für die Klasse AM absolvieren müssen. Der Besitz des PKW Führerschein ermöglicht es Ihnen also, den AM Führerschein mit weniger Aufwand und geringeren Kosten zu erwerben.
Davon abgesehen gibt es die Möglichkeit, die Berechtigungen vom Rollerführerschein zu erhalten, indem eine Führerscheinklasse absolviert wird, die zugleich das Fahren von Mopeds und Kleinkrafträdern gestattet. Besitzen Sie eine Erlaubnis der Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, B oder T, benötigen Sie zum Fahren von einem Moped keine gesonderte Fahrerlaubnis mehr.
Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.
Wichtige Hinweise
Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar. Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.
Die Höhe der Strafe ist davon abhängig, wie oft die Polizei einen bereits mit einem getunten Roller erwischt hat, wie einsichtig der Rollerfahrer ist und ob sich durch das schnellere Fahren zum Beispiel ein Unfall ereignet hat. Außerdem schickt die Polizei jedes Mal eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle heraus. Bis zum Verfahrensabschluss und einer möglichen Auflagenerfüllung, wie z.B. dem Ableisten von Sozialstunden, ist man für eine weitere Führerscheinprüfung gesperrt.
Zu den Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen die Strafen für den Umbau hinzu: Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall. Geht damit eine Gefährdung der Umwelt oder Verkehrssicherheit einher, sind 90 Euro fällig - bei letzterem gibt es noch einen Punkt in Flensburg dazu. Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!
DDR-Mopeds, die vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden, müssen nicht gedrosselt werden. Viele Roller der älteren Baujahre können mehr als 45 km/h fahren. Da stellt sich die Frage, ob man seine Maschine extra drosseln lassen muss. Eine Antwort liefert der § 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Unter Punkt 8 ist festgelegt, für welche Maschinen eine sogenannte Übergangsregel gilt. Zum Beispiel müssen DDR-Mopeds, wenn sie vor dem 28. Februar 1992 zugelassen worden sind, nicht gedrosselt werden. Mit ihnen darf man mehr als 45 km/h fahren.
Verwandte Beiträge:
- 50er Rollerführerschein Kosten: Preise & Gebühren im Überblick
- 50er Roller Führerschein Kosten: Übersicht & Tipps
- 50er Rollerführerschein Kosten enthüllt: So sparst du beim Führerschein für deinen Roller!
- Cross Motorrad Kaufvertrag: Muster & Tipps
- Unschlagbarer Grip und perfekte Kontrolle: Shimano Plattformpedale im ultimativen Trail-Test!
Kommentar schreiben