Der Rollerführerschein (Klasse AM): Kosten, Voraussetzungen und alles, was Sie wissen müssen

Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Doch was kostet der Rollerführerschein (Klasse AM) eigentlich? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ihn zu erwerben? Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Aspekte rund um den Rollerführerschein.

Was ist ein Mofa und für welche Fahrzeuge gilt der Rollerführerschein?

Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten. Die Führerscheinklasse AM nach der 3. EG-Richtlinie umfasst motorisierte Zwei- oder Dreiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern und einer begrenzten Motorleistung von 4 Kilowatt. Krafträder zeichnen sich durch eine bauartlich bedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aus. In § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV, werden diese Fahrzeugtypen genauer definiert.

Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:

  • Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
  • Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
  • Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.

Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.

Die Geschichte der Führerscheinklasse AM

Am 19. Januar trat die sogenannte 3. EG-Richtlinie in Kraft. Sie diente dazu, die bisher uneinheitliche Systematik der Fahrerlaubnisklassen nach europäischem Muster zu standardisieren. Zwischen 2005 und 2013 war die deutsche Führerscheinklasse S eine solche nationale Klasse. Die Führerscheinklasse S erfuhr im Zuge der europäischen Zentralisierung der Führerscheine die größten Veränderungen. Im Gegensatz zu den anderen motorradspezifischen Fahrerlaubnisklassen ist AM kein Bestandteil des Stufenführerscheins. Darin liegt jedoch zugleich die Unabhängigkeit vom Roller und damit auch seine Daseinsberechtigung begründet.

Wie bereits erwähnt, gibt es die Führerscheinklasse S seit der EU-Richtlinie 2013 nicht mehr. Die Fahrerlaubnis der Klasse S berechtigte dazu, Leichtmobile und Quads, die einem Auto ähneln, zu führen. Neben Rollern durfte man auch dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge führen. Darunter fielen Quads, Trikes und Minicars. Der Besitz der Führerscheinklasse B schloss die Genehmigungen der Klasse S automatisch mit ein.

Ähnlich dem S-Führerschein ist auch der Mofa-Führerschein in der heutigen Führerscheinklasse AM enthalten. Mofas sind einspurige, einsitzige Fahrzeuge mit einem Hilfsmotor. Für das Mofa wird keine Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinne benötigt. Hier genügt als Berechtigung eine Prüfungsbescheinigung der Fahrschule.

Mindestalter und Voraussetzungen

Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM beträgt in Deutschland 15 Jahre. Allerdings ist dies nur in Deutschland gültig. Im Ausland sollten die örtlichen Bedingungen beachtet werden. Demnach können 14-Jährige zumindest schon mit der Ausbildung zum Rollerführerschein beginnen. Es ist gestattet, bereits drei Monate vor dem 15. Geburtstag mit der Ausbildung zu beginnen. Der Mopedführerschein darf aber erst ab dem 15. Geburtstag tatsächlich genutzt werden.

Weitere Voraussetzungen für den Erwerb des Rollerführerscheins sind:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs (nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert)

Die Ausbildung: Theorie und Praxis

Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Dort geht es um allgemeine Verkehrsvorschriften, technische Daten zum Mofa und grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff.

Der praktische Teil der Ausbildung umfasst lediglich eine Doppelstunde in Einzel- bzw. zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht. Dies ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofa-Fahren vertraut zu machen. Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Theoretische Prüfung

Sobald man den Theorieunterricht absolviert hat, kann man sich bei TÜV oder DEKRA zur Prüfung anmelden. Die Prüfung selbst umfasst 30 Fragen, die man am Computer oder Tablet beantworten muss. Die Prüfungszeit beträgt zwischen 20 und 30 Minuten. Das Ergebnis gibt es schon wenige Minuten danach. Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen.

Praktische Prüfung

Eine praktische Prüfung gibt es beim Mofa nicht. Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.

Kosten des Rollerführerscheins

Die Kosten für einen Rollerführerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt.

Hier eine Übersicht über die ungefähren Kosten:

Posten Kosten (ungefähr)
Anmeldegebühr bei der Fahrschule 70 - 150 Euro
Übungsfahrt 30 - 48 Euro
Übungsmaterial für die theoretische Prüfung ca. 30 Euro
Sehtest 6 - 9 Euro
Erste-Hilfe-Kurs 15 - 30 Euro
Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung ca. 60 Euro
Theorieprüfung beim TÜV ca. 22 Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung ca. 190 Euro
Praktische Prüfung 90 - 100 Euro
Prüfungsgebühr 15 Euro
Prüfungsbescheinigung 8 Euro

Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede.

Versicherung und Helmpflicht

Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.

Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht!

Darf man zu zweit Mofa fahren?

Ja, man darf zu zweit auf einem Mofa fahren - allerdings nur, wenn das Mofa dafür gebaut und zugelassen ist. Das Mofa benötigt insbesondere eine Doppelsitzbank, doppelte Fußrasten und Haltegriffe. Bei klassischen Mofas ist das eher die Ausnahme. Viele sogenannten „Mofaroller“, also 50er Roller, die auf 25 km/h gedrosselt wurden, erfüllen diese Voraussetzungen jedoch.

Roller frisieren: Welche Strafen drohen?

Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.

Zu den Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen die Strafen für den Umbau hinzu: Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall. Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!

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