Ein Fahrzeug, das in Deutschland auf der Straße bewegt werden soll, muss zugelassen sein. Haben Sie sich also ein neues Auto zugelegt, benötigen Sie eine Zulassungsbescheinigung, die von der Zulassungsstelle ausgestellt wird. Hierfür sind nicht nur zahlreiche Dokumente nötig, der Vorgang verursacht auch Kosten bei der Zulassung von Pkw, Motorrad und Co.
Online-Zulassung: Bequem von zu Hause aus
Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz, sparen Sie sich den Weg in die Zulassungsstelle. Stattdessen können Sie das Fahrzeug bequem von zu Hause aus an-, um- oder abmelden. Die Online-Zulassung ist neben den allgemeinen Kennzeichen auch für Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen möglich.
Voraussetzungen für die Online-Zulassung
Für die online Zulassung benötigen Sie:
- einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- ein Smartphone mit aktiver AusweisApp (kostenlos) oder ein Kartenlesegerät
- ein Konto der BundID
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Sie können die KFZ Zulassung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte) beantragen.
Als Nachweis für die Zulassung dient in den ersten 10 Tagen der digitale Zulassungsbescheid. Es ist außerdem möglich, Zulassungen über eine spezielle Großkundenschnittstelle vorzunehmen. Sie erleichtert den Kfz-Zulassungsprozess für Autohäuser und Zulassungsdienste mit einer hohen Anzahl an Kfz-Zulassungen.
Wie funktioniert die Online-Zulassung?
- Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN und des Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - den müssen Sie vorher freilegen.
- Eingabe der eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflicht und Kontodaten für den Einzug der Kfz-Steuer.
- Jetzt können Sie das nächste freie Kennzeichen auswählen oder Ihr reserviertes Wunschkennzeichen angeben.
- Nach der automatischen Prüfung der Antragsdaten bezahlen Sie mittels ePayment, etwa mit Giropay oder Kreditkarte.
Nach Überprüfung Ihrer Angaben werden die Fahrzeugpapiere sowie ein Bogen (sog. Plakettenträger) mit zwei Zulassungsplaketten und einer HU-Plakette zum Aufkleben auf das Kennzeichen mit der Post an Sie verschickt. Sie erhalten einen elektronischen Bescheid über die Zulassung und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, die Sie innerhalb von 30 Minuten abrufen können.
Wenn Sie den vorläufige Zulassungsnachweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegen und den Bescheid über die Zulassung dabei haben, können Sie direkt losfahren, d.h. mit ungestempelten Kennzeichen. Diese Ausnahme gilt für maximal 10 Tage bzw. bis Sie die Zulassungspapiere und die Plakettenträger von der Behörde erhalten. Sobald Sie die Plakettenträger erhalten haben, müssen diese auf dem Kennzeichen angebracht werden.
Erforderliche Unterlagen für die Zulassung
Für die Zulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- unterschriebenes SEPA Lastschriftmandat
- ggf. CoC-Dokument(e), bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung(en) (Originalpapier(e) des Herstellers)
- ggf. Gutachten gemäß §13 EG-FGV/§21 StVZO
- ggf. Kaufvertrag / Rechnung (sofern für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt wurde)
- Personalausweis / elektronischer Aufenthaltstitel, alternativ: Reisepass / ausländisches Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat mitbringen müssen. Es muss vom zukünftigen Halter unterschrieben sein.
Kosten für die Zulassung
Aus welchen Posten bestehen die Anmeldekosten bei der Neuzulassung? Es entstehen Kosten für die Bearbeitung (Verwaltungsgebühren), für die Nummernschilder und weitere Gebühren je nach Betriebserlaubnis. Die Kosten können sich alles in allem auf bis zu 170 Euro belaufen.
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:
- ab 27,60 EUR Neuzulassung
- ab 10,20 EUR bzw. 12,80 EUR Wunschkennzeichen
- ab 19,90 EUR Ummeldung/Umschreibung
- ab 12,40 EUR Wiederzulassung
- ab 7,80 EUR Außerbetriebsetzung
- ab 11,00 EUR Änderung des Namens oder der technischen Daten
Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Gebührenänderungen ab dem 1. September 2023
Ab dem 1. September 2023 treten einige Neuerungen im Bereich der Fahrzeugzulassung in Kraft. Mit der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geht auch eine neue Gebührenordnung (GebOst) einher. Die Stadt Mönchengladbach weist darauf hin, dass sich die Gebühren für Amtshandlungen in der Zulassungsstelle vor Ort und die Gebühren für die Abwicklung der Amtshandlungen über das internetbasierte Verfahren unterscheiden.
Überblick über die geänderten Gebühren
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.
| Zulassungsvorgänge | Geänderte Gebühren-Nr. GebOSt | i-kfz | Vor Ort |
|---|---|---|---|
| Neuzulassung | 221.1 | 17,50€ | 30,60 € |
| Wiederzulassung ohne Halterwechsel + gleiches Kennzeichen | 221.6 | 12,10 € | 23,90 € |
| Wiederzulassung ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen | 221.1 | 17,50 € | 33,20 € |
| Wiederzulassung mit Halterwechsel | 221.1 | 17,50 € | 33,20 € |
| Umschreibung mit/ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen | 221.2 | 16,80 € | 30,30 € |
| Umschreibung ohne Halterwechsel + gleiches Kennzeichen | 221.9 | 11,10 € | 24,50 € |
| Umschreibung mit Halterwechsel + gleiches Kennzeichen | 221.9 | 14,30 € | 26,80 € |
| Umschreibung innerhalb Münster + gleiches Kennzeichen | 221.8 | 14,80 € | 27,40 € |
| Umschreibung innerhalb Münster + neues Kennzeichen | 221.10 | 17,10 € | 29,40 € |
| Umkennzeichnung ohne Halterwechsel | 221.1 | 31,20 € | |
| Abmeldung | 224.1 | 2,70 € | 16,80 € |
| Tageszulassung (Neu seit 1.9.2023) | 221.1.2 | 14,90 € | 45,90 € |
*Die Beträge beinhalten auch die weiteren, unveränderten Gebühren.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
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