Egal ob Pkw, Wohnmobil oder Anhänger: Fahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Für den Fahrzeughalter heißt das: In regelmäßigen Abständen muss das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) vorgeführt werden. Um die dafür fälligen Gebühren kommt man also nicht herum.
Welche Kosten entstehen bei der Hauptuntersuchung für Motorräder?
Wer ein Motorrad besitzt, kommt mit rund 85 Euro deutlich günstiger weg. Eine Abgasuntersuchung gibt es hier naturgemäß nicht. Die "normale" Hauptuntersuchung kostet im Durchschnitt 90 Euro, doch meist ist eine Kombination von HU und AU sinnvoll. Schließlich fällt beides in der Regel gleichzeitig an. Dabei ergeben sich Kosten von rund 150 Euro.
Faktoren, die die Kosten beeinflussen
Er hängt von verschiedenen Faktoren ab: So ist etwa die Art des Fahrzeugs entscheidend (Pkw, Motorrad, Anhänger etc.), aber auch die zulässige Gesamtmasse spielt eine Rolle. Zudem unterscheiden sich die Gebühren je nach Bundesland und Prüforganisation. Lokale Preise zu vergleichen schadet allerdings nie, sollten sich mehrere Anbieter in Ihrer Nähe befinden. Es gibt regionale Preisunterschiede. Je größer und schwerer das Fahrzeug, desto teurer.
Fristen für die Hauptuntersuchung
Ist ein Auto ein Neuwagen, muss es zum ersten mal nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach ist ein Rhythmus von zwei Jahren vorgeschrieben. Bei Motorrädern ist dieser Check alle zwei Jahre Pflicht. Das gilt auch für neu angemeldete Bikes. Die Fristen für Fahrzeuge aller Art finden Sie hier.
Wann der nächste Termin für die HU ansteht, erfahren Sie beim Blick in die Fahrzeugpapiere oder auf die Prüfplakette am Kennzeichen - das Jahr steht in der Mitte, der Monat oben. Haben Sie bereits eine AU machen lassen, darf diese maximal zwei Monate vor dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung stattfindet, durchgeführt worden sein.
Was passiert bei Überziehung der Frist?
Teurer wird die HU übrigens auch, wenn der Termin um mehr als zwei Monate überzogen wird. Wer von der Polizei mit abgelaufenem "TÜV" im Straßenverkehr erwischt wird, muss zusätzlich eine Strafe zahlen. Dem geschulten Blick der Ordnungshüter fällt der verpasste Termin sofort ins Auge, denn die Farbe der Plakette steht für das Jahr, die Zahl ganz oben für den Monat der Fälligkeit.
Der Bußgeldkatalog sieht hier 15 Euro ab zwei Monaten Überziehung, 25 ab vier Monaten und 60 Euro plus einen Punkt in Flensburg bei mehr als acht Monaten als Bußgeld vor. Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.
Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?
Ist Ihr Motorrad noch verkehrssicher, in einem vorschriftsmäßigen Zustand und umweltverträglich unterwegs? Im Detail zeigt das meist erst eine Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) bei einer der anerkannten Prüforganisationen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden alle Systemdaten fahrzeugbezogen auf den HU-Adapter übertragen. Mit Hilfe einer Software werden dann die Verbauinformationen des Fahrzeugs, die auf dem HU-Adapter gespeichert sind, mit den Systemdaten abgeglichen und dann die Funktion nach Herstellervorgabe geprüft. Diese Prüfung kann elektronisch oder mechanisch erfolgen.
Mit Einführung des HU-Adapters werden mit Hilfe dieses Teiles bei der Bremsprüfung auch die Hydraulikdrücke in den Bremsleitungen erfasst. Aus diesen Drücken und den zugehörigen Bremskräften werden die Bremskraftverteilung und die Abbremsung berechnet; diese Werte werden mit den Herstellervorgaben verglichen und bewertet.
Häufige Mängel bei Motorrädern
Neben verschleißbedingten Mängeln auf solche, die durch Unwissenheit bei der Wartung und bei Umbauten entstanden sind. Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet.
Fehlfunktionen an Scheinwerfern und Kontrolllämpchen sowie nicht intakte Leuchtengehäuse oder erblindete Reflektoren sollte nicht erst ein Prüfingenieur feststellen. Auch darüber hinaus kann es für Motorradfahrende vor dem HU-Termin sinnvoll sein, genau hinzuschauen. Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben.
Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung
Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen. Wer sein Fahrzeug vorher selbst checkt und die Anforderungen der Prüfdienste beachtet, kann Zeit und Geld sparen. Die Hauptuntersuchung (HU) wurde an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst. Die Autobesitzer erhalten eine bundeseinheitliche Beschreibung zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Sie enthält die Nennung des betroffenen Fahrzeugteils, des Mangels selbst sowie den Ort, an dem das Bauteil angebracht ist.
Aufgrund dieser eindeutigen Mängelbeschreibung können Sie das Untersuchungsergebnis einfach nachvollziehen und z.B. Darüber hinaus werden neben den Mängeln bei Bedarf auch Hinweise auf sich in naher Zukunft abzeichnende Mängel im Untersuchungsbericht aufgenommen. Außerdem wurde die Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweiterte HU ersetzt. Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist.
Checkliste zur Vorbereitung der HU
Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern: Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B.
Was passiert bei Nichtbestehen der HU?
Es kommt vor, dass die Fachleute der Prüfstelle etwas beanstanden und deshalb zunächst keine Plakette vergeben. Anschließend ist der Halter verpflichtet, die festgestellten Mängel beseitigen zu lassen. Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU erfolgen. Andernfalls muss das Motorrad erneut die komplette Hauptuntersuchung absolvieren und Sie müssen noch einmal die vollen Kosten dafür zahlen. Außerdem droht ein Verwarngeld.
Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren.
Kostenübersicht: TÜV Hessen
Hinweis: An den Standorten der Technischen Prüfstelle (TP) und den Standorten der Überwachungsorganisation (ÜO) des TÜV Hessen gelten unterschiedliche Entgelte. Auf dieser Seite finden Sie beide Preislisten.
Die Preise der Überwachungsorganisation gelten an folgenden Standorten: Aßlar, Bad Karlshafen, Bad Schwalbach, Birstein, Bodenheim, Burbach, Butzbach, Dreieich, Eschwege, Florstadt, Frankfurt-Fechenheim, Frankfurt-Schönberger Weg 14, Friedrichsdorf, Geisenheim, Gießen - Automeile 8, Gladenbach, Hanau - Behringstraße 1a, Hofheim am Taunus, Kassel-Königstor, Kassel-Leipziger Straße, Kelkheim (Taunus), Lauterbach, Lollar, Mainz-Kostheim, Mainz-Weisenau, Mühlheim, Nieder-Olm, Oberursel, Offenbach - Berliner Str. 238, Rosbach, Rüsselsheim, Siegen, Wächtersbach, Weilburg, Wetzlar - Christian-Kremp-Str.
Technische Prüfstelle (TP) - Gebühren (inkl. 19% MwSt.)
| Untersuchungsart/Fahrzeugart | bis 3,5 t | bis 7,5 t | bis 12 t | bis 18 t | bis 32 t | > 32 t |
|---|---|---|---|---|---|---|
| PKW, andere mehrspurige Kfz (HU) | 63,30 € | 86,40 € | 108,00 € | 118,70 € | 129,50 € | 151,10 € |
| Kraftrad (HU) | 47,40 € | |||||
| PKW, andere mehrspurige Kfz inkl. AU | 162,00 € | 189,60 € | 211,20 € | 221,90 € | 232,70 € | 254,30 € |
* In der Gebühr (TP) enthalten sind die Preise für die Plakette, die Erstellung eines Berichtes und die Erläuterung der Befunde, sowie 1,19 € für die Bereitstellung von Vorgaben nach Nummer 1 der Anlage VIIIa StVZO.
** Sollte die Frist zur Durchführung der HU mehr als zwei Monate überschritten sein, müssen wir einen Aufschlag von 20% auf die einzelne obenstehende HU-Gebühr (ohne Plakettenpreis und FSD-Gebühr) in Rechnung stellen.
*** Für diese Fahrzeugart gilt: zulässige Achslast der gebremsten Achse(n) bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bzw. zulässige Achslast(en) bei Sattelanhängern und Starrdeichselanhängern.
Überwachungsorganisation (ÜO) - Entgelte (inkl. 19% MwSt.)
| Untersuchungsart/Fahrzeug | bis 3,5 t | bis 7,5 t | bis 12 t | bis 18 t | bis 28 t | bis 32 t | > 32 t |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PKW, andere mehrspurige Kfz (HU) | 105,90 € | 112,00 € | 138,00 € | 145,50 € | 156,00 € | 158,00 € | 176,00 € |
| Kraftrad (HU) | 66,00 € | ||||||
| PKW, andere mehrspurige Kfz inkl. AU | 162,00 € | 203,20 € | 229,20 € | 243,50 € | 254,00 € | 256,00 € | 274,00 € |
* In dem Entgelt (ÜO) enthalten sind die Preise für die Plakette, die Erstellung eines Berichtes und die Erläuterung der Befunde, sowie 1,19 € für die Bereitstellung von Vorgaben nach Nummer 1 der Anlage VIIIa StVZO.
** Sollte die Frist zur Durchführung der HU mehr als zwei Monate überschritten sein, müssen wir einen Aufschlag von 20% auf das einzelne obenstehende HU-Entgelt in Rechnung stellen.
*** Für diese Fahrzeugart gilt: zulässige Achslast der gebremsten Achse(n) bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bzw. zulässige Achslast(en) bei Sattelanhängern und Starrdeichselanhängern.
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