Auch wenn ein Fahrradunfall glimpflich ausgeht und nur ein Sachschaden oder leichte Verletzungen entstanden sind, ist es wichtig, seine Ansprüche zu kennen. Das sollten Sie nach einem Unfall beachten, um Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu sichern:
- Gehen Sie bei Schmerzen und Verletzungen sofort zum Arzt.
- Bei Streit über den Unfallhergang die Polizei rufen.
- Zu Beweiszwecken Fotos der beteiligten Fahrzeuge (Kfz-Kennzeichen) und entstandenen Schäden machen.
- Namen, Anschrift und Telefonnummer etwaiger Zeugen notieren.
- Nutzen Sie den Unfallbericht zur Dokumentation des Unfalls und informieren Sie sich mit der ADAC Broschüre "Was tun nach einem Unfall?" über das richtige Verhalten bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Wichtige Tipps nach einem Fahrradunfall
Die wichtigsten Tipps der ADAC Juristinnen und Juristen:
- Tipp 1: Bei geringem Sachschaden und klarem Verschulden geht es auch ohne Polizei.
- Tipp 2: Papiere zeigen lassen und Versicherung informieren.
- Tipp 3: Nehmen Sie die kostenfreie Erstberatung als ADAC Mitglied in Anspruch.
Rechtliche Aspekte und Ansprüche
Lohnt sich der Weg zum Anwalt?
Nutzen Sie Ihr Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, möglichst zeitnah. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten tragen. Als ADAC Mitglied erhalten Sie eine erste kostenfreie Beratung telefonisch oder vor Ort bei einer oder einem der 500 ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte.
Fahrradreparatur oder Auszahlung?
Ob Sie sich den Schaden auszahlen oder Ihr Fahrrad reparieren lassen, ist ganz allein Ihre Entscheidung. Wenn Sie Ihr Fahrrad reparieren lassen, werden die Kosten in Höhe der Reparaturrechnung samt Mehrwertsteuer erstattet. Achtung: Unternehmer erhalten die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Wenn Sie sich den Schaden auszahlen lassen (sogenannte fiktive Abrechnung), bekommen Sie die Reparaturkosten gemäß Gutachten oder Kostenvoranschlag, allerdings ohne Mehrwertsteuer.
Fahrrad ist Totalschaden - was nun?
Bei einem Totalschaden erhalten Sie den im Gutachten angegebenen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrrads.
Die Reparaturkosten bekommen Sie bei einem Totalschaden nur ausnahmsweise erstattet. Voraussetzung dafür: Die Reparaturkosten dürfen den im Gutachten angegebenen Wiederbeschaffungswert des Fahrrads nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Zusätzlich muss das Rad vollständig gemäß den Vorgaben im Gutachten repariert worden sein.
Braucht man ein Gutachten?
Bei Bagatellschäden sollten Sie kein Gutachten in Auftrag geben, da man Gefahr läuft, auf den Kosten sitzen zu bleiben. In der Regel reichen in diesen Fällen ein Kostenvoranschlag und Fotos als Schadensnachweis. Ist der Schaden hoch, weil es sich um ein teures Fahrrad handelt, kann es ratsam sein, einen Sachverständigen einzuschalten.
Ob die Kosten von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen, klären Sie am besten im Vorfeld mit einem Anwalt oder einer Anwältin.
Gibt es Nutzungsausfallentschädigung?
Auch bei einem Fahrrad kann dessen ständige Nutzbarkeit - ähnlich wie die eines Kraftfahrzeugs - einen gewissen Vermögenswert darstellen. Wer während der Dauer der Reparatur seines Fahrrads darauf verzichten muss, kann also grundsätzlich einen Schaden haben.
Voraussetzung ist, dass man einen Nutzungswillen und eine Nutzungsmöglichkeit hat und das Fahrrad auch der wirtschaftlichen Betätigung, also nicht nur zu Freizeitzwecken dient. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie ständig mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren.
Die Höhe des Nutzungsausfalls für ein Fahrrad kann man anhand der Kosten eines vergleichbaren Mietfahrrads einschätzen.
Bekommt man Schmerzensgeld?
Suchen Sie unbedingt sofort einen Arzt auf, wenn Sie verletzt sind, und lassen Sie dies dokumentieren. Dies ist unerlässlich, wenn Sie Schmerzensgeld fordern möchten.
Während Blechschäden meist leichter zu bestimmen sind, ist die Berechnung des Schmerzensgeldes in vielen Fällen weitaus komplexer. Als Orientierung dienen den Anwältinnen und Anwälten sowie Gerichten sogenannte Schmerzensgeldtabellen.
Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung, ohne vorher Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin befragt zu haben.
Welche Ansprüche hat man sonst noch?
Sie können eine Unkostenpauschale von ca. 30 Euro für allgemeine Kosten wie Telefonkosten oder Porto im Zusammenhang mit dem Unfall bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Was viele nicht wissen: Wer bei einem Unfall schwer verletzt wird, hat gegen den Verursacher einen Anspruch auf Ausgleich des Haushaltsführungsschadens. Dieser bemisst sich danach, welche Tätigkeiten die verletzte Person vor dem Unfall im Haushalt ausgeübt hat, und welche nach dem Unfall nicht mehr erfüllt werden können.
Wird aufgrund des Unfalls eine Haushaltshilfe eingestellt, müssen die Kosten hierfür erstattet werden. Fallen keine Kosten an, weil ein Familienangehöriger die Tätigkeiten im Haushalt übernimmt, dann ist in der Regel der Wert dieser Haushaltsführung zu erstatten.
Wo macht man Ansprüche geltend?
Geschädigte Radfahrerinnen und Radfahrer können ihre Ansprüche direkt bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Ist diese nicht bekannt, weil vielleicht kein Unfallbericht vorliegt, können Sie diese anhand des Kfz-Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer recherchieren.
Warum haften Autofahrer mit?
Bei Unfällen mit Radfahrenden müssen Autofahrer, auch wenn sie den Unfall nicht verschuldet haben, meist für einen Teil des entstandenen Schadens aufkommen. Grund ist die sogenannte Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs, denn schon allein der Betrieb eines Autos bedeutet eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Sollte diese nicht zahlen, müssen Sie persönlich für den Schaden aufkommen.
Haben Sie als Autofahrer hingegen den Unfall verursacht, weil Sie beispielsweise beim Abbiegen nicht richtig geschaut haben, haften Sie in der Regel voll.
Fahrradfahrer verletzt - Strafverfahren?
Wurde ein Fahrradfahrer oder eine Fahrradfahrerin mit dem Auto angefahren und hat sich -eventuell auch nur leicht- verletzt, kommt auf den Autofahrer häufig noch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zu. Dies kann die oder der Geschädigte selbst oder die Polizei veranlassen.
Bei der Bemessung der Strafe kommt es auf alle Tatumstände (Schwere der Verletzungen, Grad der Fahrlässigkeit, Nachtatverhalten) an. Wer zum ersten Mal eine fahrlässige Körperverletzung begeht, muss bei leichten Verletzungen des Radfahrenden meist mit einer Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen rechnen. Dies entspricht ca. einem Netto-Monatsgehalt.
Radfahrer angefahren - Führerschein weg?
Im Rahmen der Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung kann das Gericht außerdem ein Fahrverbot anordnen oder die Fahrerlaubnis ganz entziehen. Es drohen dann zusätzlich zwei bzw. drei Punkte in Flensburg.
Wegeunfall: Was ist das?
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignen. Ein Wegeunfall liegt laut Definition vor, wenn sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ein Unfall ereignet. Laut § 8 Abs. 1 SGB VII sind Versicherte auf dem Weg nach und von dem Ort ihrer Tätigkeit versichert.
Wie sind Sie bei einem Wegeunfall versichert?
Die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung kommt in diesem Fall für Gesundheitsschädigungen des Versicherungsnehmers auf. Die Berufsgenossenschaft übernimmt beim Wegeunfall daher nicht die entstandenen Personen- und Sachschäden der anderen Unfallbeteiligten. Auch der durch einen Wegeunfall entstandene Sachschaden wird nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.
Bei einem Wegeunfall kommt die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für einen entstandenen Schaden auf.
Wann müssen Sie den Wegeunfall melden?
Ist der Versicherungsnehmer aufgrund seiner Verletzungen mehr als drei Tage arbeitsunfähig, muss der Wegeunfall der Berufsgenossenschaft per Unfallanzeige gemeldet werden. Um die Versorgung der Angestellten nach einem Wegeunfall sicherzustellen, muss der Arbeitgeber aktiv werden.
Bei Verletzungen, die mehr als eine dreitägige Arbeitsunfähigkeit bedeuten, ist es notwendig, den Wegeunfall zu melden. Diese Mitteilung an die Berufsgenossenschaft erfolgt in Form eines speziellen Formulars, der sogenannten Unfallanzeige.
Was ist ein Wegeunfall?
Ereignet sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg vom Arbeitsort nach Hause ein Unfall, wird dieser in der Regel als Wegeunfall bezeichnet.
Wo muss ich einen Wegeunfall melden?
Informationen dazu, wer der richtige Ansprechpartner ist, wenn Sie einen Wegeunfall melden möchten, erhalten Sie hier.
Welchen Arzt muss ich nach einem Wegeunfall aufsuchen?
Haben Sie einen Wegeunfall erlitten, müssen Sie im Anschluss daran nicht zu Ihrem Hausarzt, sondern zu einem sogenannten Durchgangsarzt.
Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Wer zahlt?
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten. Zu den Leistungen gehören auch das Verletztengeld sowie eine etwaige Rente bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen als Folge des Unfalls.
ADFC-Tipps zum Verhalten bei Unfällen
- Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
- Bei Verletzungen und Streit über Unfallhergang Polizei hinzuziehen
- Personalien austauschen: ggf. Führerschein, Fahrzeugpapiere, Kfz-Kennzeichen sowie Name und Anschrift vom Personalausweis notieren, auch bei Radfahrern und Fußgängern
- Telefonnummern von Zeug:innen aufnehmen
Checkliste für Radfahrende nach einem Unfall
Radfahrende sollten wissen, was nach einem Unfall zu tun ist. Zum Glück gehen die meisten Fahrradunfälle nur mit leichten Verletzungen oder Sachschäden aus. Dennoch sollten Radfahrer wissen, was nach einem Unfall zu tun ist.
Als Erstes stehen das Sichern der Unfallstelle und die Hilfe für Verletzte an. Die Polizei sollte man bei Verletzungen oder Streit über den Unfallhergang einschalten. Bei eindeutigem Verschulden und geringen Sachschäden geht es auch ohne Polizei.
Weitere Informationen und Services
- ADFC-Mitgliedschaft: Kostenlose individuelle Beratung durch die ADFC-Bundesgeschäftsstelle oder örtliche ADFC-Vertrauensanwälte.
- ADFC-Pannenhilfe: Deutschlandweite Pannenhilfe für ADFC-Mitglieder.
- Sachschäden geltend machen: Sachschäden am Fahrrad können nach Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten abgerechnet werden.
Verkehrssicherheit für Radfahrer
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad aussehen muss, steht in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen.
Verhalten im Straßenverkehr als Radfahrer
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Wegeunfall im Homeoffice
Seit Corona ist Homeoffice in vielen Unternehmen immer noch an der Tagesordnung. Doch wie sieht es in den eigenen vier Wänden mit dem Unfallschutz aus? Gibt es so etwas wie einen Wegeunfall im Homeoffice überhaupt? Die Antwort lautet: Ja. Stürzt du beispielsweise auf dem Weg vom Bett zum Schreibtisch, gilt dies offiziell als Wegeunfall.
Meldepflichten und Arbeitgeberpflichten
Einen Wegeunfall solltest du schnellstmöglich deinem Arbeitgeber melden, um deine Ansprüche auf z. B. Lohnfortzahlung geltend zu machen. Falls du auf dem Arbeitsweg verunglückst, solltest du dies deinem Arbeitgeber - wenn möglich - unverzüglich mitteilen.
Eine Meldepflicht besteht gemäß § 193 SGB VII dann, wenn du aufgrund des Unfalls mehr als drei Tage arbeitsunfähig wirst, beziehungsweise krankgeschrieben werden musst. Wenn ein Wegeunfall folgenlos bleibt, du also weder verletzt wirst noch einen anderen Schaden davonträgst, ist es dir freigestellt, ob du den Unfall meldest.
Achtung: Im Hinblick auf eventuelle Spätfolgen, die zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht absehbar waren, ist es immer sinnvoll, den Vorfall beim Arbeitgeber anzuzeigen. Denn mögliche Kosten für Arztbehandlungen und ähnliches, können dir nur dann vom gesetzlichen Unfallversicherer erstattet werden, wenn du nachweisen kannst, dass es sich um einen Wegeunfall gehandelt hat.
Dein Arbeitgeber ist in der Pflicht, zwei Kopien deiner Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft beziehungsweise den entsprechenden Versicherungsträger zu senden. Eine Kopie der Unfallmeldung sollte im Unternehmen verbleiben, um den Unfall zu dokumentieren, ggf. für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen.
Radfahrer angefahren - Strafverfahren?
Wurde ein Fahrradfahrer oder eine Fahrradfahrerin mit dem Auto angefahren und hat sich -eventuell auch nur leicht- verletzt, kommt auf den Autofahrer häufig noch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zu. Dies kann die oder der Geschädigte selbst oder die Polizei veranlassen.
Bei der Bemessung der Strafe kommt es auf alle Tatumstände (Schwere der Verletzungen, Grad der Fahrlässigkeit, Nachtatverhalten) an. Wer zum ersten Mal eine fahrlässige Körperverletzung begeht, muss bei leichten Verletzungen des Radfahrenden meist mit einer Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen rechnen. Dies entspricht ca. einem Netto-Monatsgehalt.
Radfahrer angefahren - Führerschein weg?
Im Rahmen der Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung kann das Gericht außerdem ein Fahrverbot anordnen oder die Fahrerlaubnis ganz entziehen. Es drohen dann zusätzlich zwei bzw. drei Punkte in Flensburg.
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