Welche Mopeds Kann Man Ohne Führerschein Fahren?

Moped zu fahren, stellt vor allem für Jugendliche eine Möglichkeit dar, motorisiert mobil zu sein. Aber nicht nur in ländlichen Regionen kann Moped zu fahren von Vorteil sein. Auch in verkehrsreichen Metropolregionen ist es mitunter eine Alternative zum Auto. Hinzukommen, als weiterer Vorteil, die relativ günstigen Unterhaltskosten sowie die vereinfachte Parkplatzsuche.

Laut §4 der Fahrerlaubnisverordnung wird ein Führerschein für das Fahren eines Mofas nicht benötigt. Was für das Führen eines Mofas benötigt wird, und damit bildet Deutschland eine Ausnahme, ist eine sogenannte Prüfbescheinigung. Laut dem §10 Abs. 3 der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) beträgt das Mindestalter zum Führen eines Kraftfahrzeuges, für welches keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, 15 Jahre.

Allerdings wird für diese eine Prüfbescheinigung benötigt. Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.Mit dem Erwerb dieser Bescheinigung darf man bereits mit 14 1/2 Jahren beginnen. Fahren darf man das Mofa ab dem 15. Wann sie die Prüfung frühestens ablegen dürfen, ist - je nach Bundesland- unterschiedlich: Teilweise darf man sie frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen, in anderen Bundesländern sind es sechs Wochen vor oder auch erst mit Erreichen des Mindestalters. Mit der theoretischen Ausbildung kann man schon ein halbes Jahr vorher beginnen.

Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Mofa fahren darf man ab 15 Jahren. Diejenigen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, brauchen dafür nicht mal eine Prüfbescheinigung, sondern lediglich ein Ausweisdokument, um ihr Alter nachweisen zu können.

Was ist ein Mofa?

Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Das Wort Mofa ist ein sogenanntes Silbenwort und setzt sich zusammen aus Motor und Fahrrad oder Motorisiertes Fahrrad. Es handelt sich um ein einspuriges Kraftfahrzeug mit Hilfsmotor, das eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen darf. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten.

Mofas, motorisierte Krankenfahrstühle, gedrosselte Motorroller und andere zwei- oder drei­rädrige Kfz mit maximal 25 km/h sind zwar führerschein­frei. Dennoch ist eine Mofa-Prüf­bescheinigung Voraus­setzung, um damit am Straßen­verkehr teilzunehmen.

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung besteht aus Theorie- und Praxisstunden, die in einer Fahrschule absolviert werden können, und endet mit einer Theorieprüfung.

Sie beinhaltet zwei Teile: die theoretische und praktische Ausbildung. Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Dort geht es um allgemeine Verkehrsvorschriften, technische Daten zum Mofa und grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr. Sobald man den Theorieunterricht absolviert hat, kann man sich bei TÜV oder DEKRA zur Prüfung anmelden.

Der praktische Teil der Ausbildung umfasst lediglich eine Doppelstunde in Einzel- bzw. zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht. Dies ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofa-Fahren vertraut zu machen.

Die Kosten für den Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung liegen bei etwa 200 Euro. Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede.

Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an. Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt. Die Prüfung selbst umfasst 20 Fragen, die man am Computer oder Tablet beantworten muss. Die Prüfungszeit beträgt zwischen 20 und 30 Minuten. Das Ergebnis gibt es schon wenige Minuten danach. Eine praktische Prüfung gibt es beim Mofa nicht.

Weitere wichtige Punkte

Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.

Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht!

Ja, man darf zu zweit auf einem Mofa fahren - allerdings nur, wenn das Mofa dafür gebaut und zugelassen ist. Das Mofa benötigt insbesondere eine Doppelsitzbank, doppelte Fußrasten und Haltegriffe. Bei klassischen Mofas ist das eher die Ausnahme. Viele sogenannten „Mofaroller“, also 50er Roller, die auf 25 km/h gedrosselt wurden, erfüllen diese Voraussetzungen jedoch.

Mofa fahren trotz MPU?

Wurden Sie 1965 oder früher geboren oder verfügen über eine entsprechende Prüfbescheinigung, dürfen Sie in der Regel auch dann mit dem Mofa fahren, wenn Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde und Ihnen eine MPU bevorsteht.

Hat das Gericht entschieden, dass Sie ausdrücklich keine Form von Kraftfahrzeug steuern dürfen, während die MPU noch aussteht, dürfen Sie auch kein Mofa fahren.

Andere Fahrzeuge ohne Führerschein

Es gibt noch weitere Fahrzeuge, die ohne Führerschein gefahren werden dürfen:

  • Elektrokleinstfahrzeuge mit höchstens 20 km/h.
  • Elektrokleinstfahrzeuge mit höchstens 20 km/h (z. B. Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit 25 km/h bauart­bedingter Höchst­geschwindig­keit (z. B. Zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B (z. B. Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U (z. B. Krankenfahrstühle mit Elektro­motor, die zum Gebrauch durch körper­lich be­ein­trächtigte Personen bestimmt sind (Leer­gewicht: max. 300 kg ohne Fahrer:in, Gesamt­gewicht: max. 500 kg, Breite: max.

Führerscheinpflichtige Fahrzeuge

Nein, als Führerschein für ein Moped­auto bis 25 km/h brauchen Sie mindestens Führer­schein­klasse S oder AM. Beide Fahr­erlaubnis­klassen gelten als Moped­auto-Führer­schein. Sie dürfen damit unter anderem Micro­cars bis 45 km/h Höchst­geschwindig­keit fahren. Ob es sich bei dem Mini-Pkw um Elektro­fahrzeug oder Verbrenner (z. B. Zwei­zylinder mit Diesel­motor) handelt, spielt keine Rolle.

Jugendliche ab 15 Jahren, die Moped­auto fahren wollen, brauchen Führer­schein­klasse AM. Wer zwischen 2005 und 2013 Führer­schein­klasse S erworben hat, darf damit weiterhin drei­rädrige Klein­kraft­räder und vierrädrige Leicht­kraft­fahrzeuge bis 45 km/h steuern.

Bußgelder bei Verstößen

Je nach Verstoß gegen die Verkehrsregeln fallen auch auf dem Moped unterschiedliche Sanktionen an. Wollen Sie dann Moped fahren, ohne Kennzeichen, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen.

Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht! Ohne Helm unterwegs zu sein, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Es ist nicht erlaubt, mit Mofa-Prüfbescheinigung 45 km/h zu fahren.

Ein Moped zu fahren, ist ohne Führerschein nicht zulässig und stellt unter Umständen eine Straftat dar. In diesem Fall müssen Sie eventuell mit eine Geld- oder auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Ein Moped ohne Kennzeichen zu fahren, verstößt gegen die Versicherungspflicht und kann mit Geld- bzw. Freiheitsstrafen geahndet werden. Haben Sie nur vergessen, dass Kennzeichen anzubringen, stellt das in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar.

Geschwindigkeitsvorgaben und die Promillegrenzen gelten natürlich auch auf einem Moped. Mit diesem auf der Autobahn zu fahren, ist keine gute Idee und zudem auch verboten, da dieses die vorgeschriebene bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht erreicht. Das Fahren auf Geh- und Radwegen ist ebenfalls untersagt, da Kraftfahrzeuge gemäß StVO nicht nutzen dürfen.

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