Mit einem grünen Versicherungskennzeichen beginnt ab 1. März die Zweiradsaison für Moped, Roller und Co. Die Zweiräder sind bei vielen Jugendlichen beliebt, da sie schon in jungen Jahren gefahren werden dürfen. Gerade in ländlichen Regionen bedeutet das für sie Freiheit und Mobilität. Dafür muss man nicht unbedingt rasant unterwegs sein.
Was ist ein Moped?
Das Moped ist ein Kleinkraftrad im Sinne der EG-Fahrzeugklassen. Im Prinzip ist es ein Fahrrad mit Motor.
Sonderregelungen für DDR-Mopeds
Für Mopeds aus der DDR, insbesondere Simson-Modelle, gelten Sonder-Regelungen: Simson-Mopeds, die vor dem 28. Februar 1992 erstmals zugelassen wurden, dürfen weiterhin 60 km/h fahren. Diese Regelung basiert auf dem Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR. Sie gilt für Kleinkrafträder, die nach DDR-Recht zugelassen waren.
Wichtig ist, dass diese Regelung nur für original erhaltene DDR-Mopeds gilt. Um den Geschwindigkeitsbonus zu erhalten, muss das Moped jedoch zuerst in der DDR zugelassen worden sein. Denn Re-Importe, etwa aus Bulgarien, Ungarn oder Tschechien dürfen nur 45 km/h fahren. Neuere Kleinkrafträder und Mopeds, die nach dem 31. Dezember 2001 erstmals zugelassen wurden, dürfen maximal 45 km/h fahren.
Führerschein und Altersbeschränkungen
Um ein Moped zu fahren, benötigt man in Deutschland mindestens einen Führerschein der Klasse AM (Rollerführerschein). Dieser kann bereits ab 15 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung können Sie schon etwas früher beginnen, in der Regel etwa mit 14,5 Jahren. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter zustimmen. Für 15-Jährige mit einem deutschen Moped-Führerschein gilt die Berechtigung nur innerhalb Deutschlands. In den EU- und EWR-Staaten wird der deutsche Moped-Führerschein zwar anerkannt, allerdings erst ab 16 Jahren. Auch auf dem Moped gilt: Der Führerschein ist stets mitzuführen. Können Sie ihn bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Mopeds dürfen mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden.
Sicherheit geht vor
Die Helmpflicht gilt auch für alle Mopedfahrer. Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Fahrer von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm tragen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet. Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird das Tragen von Schutzkleidung dringend empfohlen.
Versicherung und Kennzeichen
Kleinkrafträder wie Mopeds sind in Deutschland zulassungsfrei und von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie benötigen jedoch eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen (Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung) für den Betrieb auf öffentlichen Straßen. Das Versicherungskennzeichen muss jährlich erneuert werden. Ab dem 1. März 2025 ist es grün. Das Moped-Kennzeichen können Sie schnell und bequem online bestellen. Es wird Ihnen ohne zusätzliche Versandkosten direkt nach Hause geschickt. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten das Versicherungskennzeichen beantragen und den Versicherungsvertrag unterschreiben.
Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen fährt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 40 Euro rechnen. In einem solchen Fall können aber noch weitere Sanktionen drohen. Nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist es eine Straftat, ein Fahrzeug ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung in Betrieb zu nehmen. Das Risiko, im Straßenverkehr getötet zu werden, ist für Mofa- und Mopedfahrer ohnehin schon sechsmal höher als für Autofahrer.
Technische Aspekte und Neuerungen
Anfang 2025 trat die Euro 5+ Norm für typgenehmigten Motorräder und Mopeds in Kraft. Das bedeutet, dass nur noch Mopeds, die diesen Umweltstandard erfüllen, als Neufahrzeuge zugelassen werden können. Euro 5+ führt keine strengeren Abgas- und Lärmvorschriften ein. Allerdings werden die bestehenden Grenzwerte mit strengeren Messmethoden überprüft, die näher am realen Alltagsbetrieb der Fahrzeuge liegen.
Petition zur Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit
Eine nach Meinung vieler sinnvolle Petition wurde Anfang 2023 gestartet, um die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern von 45 km/h auf 60 km/h zu erhöhen. Leider wurde sie im Juli 2025 abgelehnt.
Seit 2002 gilt EU-weit für Kleinkrafträder, wozu Mokicks, Mopeds und Roller bis 50 Kubik zählen, aber auch Elektro-Zweiräder bis 4 Kilowatt Leistung, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Die zuvor in Deutschland gültige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h wurde damit der Europäisierung geopfert. Das sorgte von Anfang an für Kritik, gerade aus Motorradfahrerkreisen.
Wichtigstes Argument gegen das neue Limit: 45 km/h macht Mopedfahren gefährlicher. Denn mit 45 km/h ist es nicht mehr möglich, im mindestens 50 km/h und mehr fahrenden Stadtverkehr mitzuschwimmen. 50er-Fahrer werden also nicht nur zu Verkehrshindernissen, die die Autos ungewollt ausbremsen. Sie sind zusätzlich noch der nicht unerheblichen Gefahr ausgesetzt, permanent überholt und dabei geschnitten zu werden.
Über 50.000 Unterschriften kamen zusammen. Seit Jahresbeginn 2023 lief die Online-Petition. Die erforderlichen 50.000 Stimmen wurden mit 52.155 Unterschriften noch übertroffen.
Die Stimmen wurden gesammelt, um folgenden Antrag im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. bei E-Scooter bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 60 km/h anzuheben."
Ablehnung des Petitionsantrags im Juli 2025
Der Petitionsausschuss verweist zur Ablehnung des Anliegens im Wesentlichen auf folgendes Argument: Die Fahrerlaubnisklassen sind durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie harmonisiert. Eine nationale Abweichung, also etwa eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit in der Klasse AM, sei daher nicht möglich. Deshalb sehe man keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Gegenargumente zur Entscheidung des Petitionsausschusses
Die SIP Scootershop GmbH entgegenet auf die Entscheidung des Petitionsausschusses, dass die EU-Führerscheinrichtlinie keine absolute Höchstgeschwindigkeit für Klasse AM definiere: Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) legt für die Klasse AM keine verbindliche Obergrenze von 45 km/h fest, sondern überlässt den Mitgliedstaaten Spielräume. In Artikel 4 Absatz 2 (h) heißt es: "Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, [...]". Die Richtlinie verbietet es aber nicht, dass einzelne Mitgliedstaaten national alternative Regelungen erlassen, wie z. B. eine differenzierte Behandlung alter Fahrzeuge oder Übergangsregelungen.
Sicherheitstechnisch wären 60 km/h sinnvoll
Die aktuelle 45-km/h-Grenze führt im fließenden Verkehr zu erheblichen Geschwindigkeitsdifferenzen, insbesondere auf Landstraßen und innerstädtischen Hauptstraßen. Diese Differenz ist eine Hauptursache für gefährliche Überholmanöver und gefährdet Rollerfahrer unnötig. Fahrzeuge mit 60 km/h könnten sich besser im Verkehr integrieren, ohne gleich unter die nächste Fahrerlaubnisklasse zu fallen.
Eine Anhebung auf 60 km/h wäre ohne EU-Verstoß machbar - mit nationaler AM+ Regelung.
Vorschlag für eine nationale Lösung: AM+
Die SIP Scootershop GmbH schlägt folgende Lösung vor: Einführung einer zusätzlichen nationalen Fahrerlaubnisvariante wie "AM+", analog zu bestehenden Sonderregelungen wie dem Mofa-Führerschein (§6 FeV Absatz 1 Nummer 4).
- AM = max. 45 km/h wie bisher (europaweit gültig)
- AM+ = national gültig, für 50-ccm-Roller mit bis zu 60 km/h, Erwerb z. B. mit 16 Jahren
Dadurch wäre sowohl die EU-Konformität als auch die Verkehrsrealität abgebildet - ohne Eingriff in die harmonisierten Führerscheinklassen, so die Meinung der Petitions-Initiatoren.
Erwerb der Fahrerlaubnis AM ab 15 Jahren
Nach einem siebenjährigen Modellversuch in den neuen Bundesländern ist der Erwerb der Führerscheinklasse AM seit Juli 2021 auch mit bereits 15 Jahren möglich. Damit dürfen Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum sowie Elektro-Zweiräder bis 4 Kilowatt Leistung und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h gefahren werden. Das umfasst nicht nur den klassischen Roller oder das Moped, sondern auch Minitrikes und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Minicars mit einer Leermasse von maximal 425 kg.
Der Modellversuch „Mopedführerschein mit 15“ startete am 1. Mai 2013 in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und endete im April 2020. Begründungen, das Fahren mit 15 Jahren zu erlauben, sind zum einen die Mobilität in ländlichen oder abgelegenen Gebieten zu verbessern, in denen der öffentliche Verkehr möglicherweise weniger zugänglich ist und zum anderen das Ziel, Jugendlichen früher Verkehrserfahrung und Verantwortungsbewusstsein beizubringen.
Die Ergebnisse zeigten nach Einschätzung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kein eindeutiges Bild. Sie enthalten sowohl Argumente für eine dauerhafte Reduzierung des Mindestalters auf 15 Jahre für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM (Moped) als auch für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung (ab 16 Jahren). So hängt der Vorteil der Herabsetzung des Mindestalters stark von den regionalen Gegebenheiten und der Verfügbarkeit des ÖPNV ab.
Entscheidung der Länder setzt Mindestalter bundesweit auf 15 Jahre herab - Auslandsfahrten ausgenommen
Ende 2019 wurde den Ländern daher zunächst die Möglichkeit eröffnet, selbst über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet zu entscheiden. Auf ihrer Konferenz am 14./15. Oktober 2020 beschlossen die Verkehrsminister der Länder dann mehrheitlich, dass das Mindestalter für die Klasse AM bundesweit auf 15 Jahre herabgesetzt werden sollte. In Umsetzung dieses Beschlusses ist es seit dem 28. Juli 2021 bundesweit möglich, die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit 15 Jahren zu erwerben.
Damit können Fahrzeuge der AM-Klasse im gesamten Bundesgebiet bewegt werden. Ausflüge ins Ausland sind aufgrund europarechtlicher Vorgaben jedoch erst ab dem 16. Lebensjahr erlaubt.
Vorteile des Führerscheins AM ab 15 Jahren
- Frühere Mobilität: Der frühere Zugang zu einem Roller kann eine wertvolle Mobilitätsoption sein, besonders in Gegenden, in denen der öffentliche Verkehr eingeschränkt ist.
- Erfahrung: Jugendliche können früher Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln, was potenziell ihre Fähigkeiten und ihr Verständnis für den Verkehr verbessern kann.
- Unabhängigkeit und Verantwortung: Das Fahren eines Rollers kann Jugendlichen ein Gefühl von Unabhängigkeit vermitteln und ihnen helfen, Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln.
Die AM-Führerscheinausbildung
Die Führerscheinausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung dauert in der Regel 45 Minuten. In der theoretischen Führerscheinausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.
Um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden, müssen für die Klasse AM insgesamt zwölf Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff und mindestens zwei Doppelstunden Zusatzstoff besucht werden. In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut und trainieren das Anwenden der Verkehrsvorschriften.
Im Gegensatz zu anderen Führerscheinklassen gibt es für AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist vom fahrerischen Können und dem Lernfortschritt abhängig. Die Fahrlehrer beurteilen, ob die Fahrschüler prüfungsfähig sind.
Simson: Beliebt und oft schneller unterwegs
Kein Wunder also, dass viele Jugendliche lieber eine schnellere Simson fahren, als ein neues Moped. Mike Reetz, Inhaber des Geschäfts Mopeds Kitzen, verkauft fast ausschließlich Simsonroller. Die seien hier der absolute Renner. Andere Mopeds seien dagegen eher Ladenhüter, weil sie zu langsam seien, stellt Mike Reetz fest. Außerdem könne man selber nichts daran machen. Ein weiterer Grund sei wahrscheinlich, dass andere Mopeds technisch komplizierter als die Simsons seien.
Simsons ließen sich auch vergleichsweise einfach tunen und könnten mit relativ wenig Aufwand auf 90 km/h hochgeschraubt werden. Das könne aber schwerwiegende Folgen haben, sagt Mike Reetz: "Der Bremsweg verlängert sich. Die Bremse ist dafür nicht ausgelegt. Spätestens bei einem Unfall fällt es auf, wenn ein Moped getunt wurde."
Die Vorteile einer Simson
Eine Simson ist nicht nur agil, robust und wartungsfreundlich, sondern auch im Alltag ein treuer und nützlicher Begleiter. Deutschland ist Autoland, doch gerade für Autobesitzer lohnt es sich, eine Simson für die Kurzstrecke in der Garage stehen zu haben und die modernen, überzüchteten Turbomotoren mit Fahrten zum lokalen Supermarkt nicht frühzeitig in die ewigen Jagdgründe zu schicken.
Doch auch im Stadtverkehr fließt eine Simson besser mit als moderne Roller und praktisch sind Zweiräder in überfüllten urbanen Gebieten ohnehin. Vordrängeln an der Ampel, enge Gassen befahren, Poller umgehen, kleine Parklücken nutzen und das mit niedrigem Verbrauch und ohne KFZ-Steuer - was will man mehr? Eine Simson lässt sich bei jedem Wetter fahren, die großzügigen Schutzbleche verhindern eine Sauerei und sie wird sowohl bei Frost als auch bei Sommerhitze anspringen.
Je nach Modell - oder per Nachrüstung - steht eine Anhängerkupplung zur Verfügung. Jede Sitzbank der bekannteren, späten Modelle wie S51 oder Schwalbe bietet Platz für zwei - einen Sozius oder eine Sozia kannst du also immer mitnehmen. Ein stabiles, optional auf 12 Volt aufrüstbares Bordnetz und serienmäßige Beleuchtung sorgt für Verkehrssicherheit und genügend Durchblick auch auf dunklen Landstraßen.
Simson-Veteranen können davon ein Lied singen: Eine Simson wirst du nur kaputt bekommen, wenn du sie komplett im Wasser versenkst. Schmutz, zu tiefe Pfützen, Schnee, Stürze - nichts kann deine Simson aufhalten. Sie lässt dich also auch nicht im Stich, sollte einmal etwas nicht so laufen wie geplant.
Eine Simson zur Fortbewegung zu benutzen könnte sich kaum besser auf deinen Geldbeutel auswirken. Mit einem Verbrauch von 2,5-3 Liter auf 100 km kann man für kurze Strecken auch einmal das Auto stehen lassen. Für junge Menschen eröffnet sich ein erschwinglicher Weg zur Mobilitätsfreiheit. Noch lukrativer sieht es mit den jährlichen Kosten für die Versicherung aus. Du benötigst lediglich eine Versicherung, mit deren Erwerb du auch das Versicherungskennzeichen erhältst, das dann an deinem Moped angebracht wird. Ab 70-80 Euro bist du dabei - einmal jährlich. Ansonsten entstehen keine weiteren Kosten durch Steuern oder sonstige Abgaben.
Wie schon erwähnt ist auch der technische Unterhalt günstig. Wenn du deine Simson gut behandelst, wird sie dir treu dienen.
Die Simson-Szene
Mit einer Simson unterm Hintern gehörst du automatisch zu einer großen und eingeschworenen Community. Egal ob draußen auf der Straße oder im digitalen Raum, überall findest du Gleichgesinnte, Freunde und Hilfsbereitschaft. Du bist liegengeblieben? Du kannst sicher sein, die nächste Simson wird anhalten und man wird dir Hilfe anbieten.
Wiederverkaufswert
Auch wenn die Kaufpreise für Simsons stetig steigen - der Wertverlust ist gering und ein Wiederverkauf jederzeit möglich. Unter Umständen kann eine Simson sogar eine Wertanlage sein und in gepflegtem Zustand einen höheren Verkaufspreis erzielen. Auch der Wiederaufbau eines sogenannten "Scheunenfunds" ist lukrativ. Sofern du deine Simson nicht gerade aus einem Wasserkanal ziehst, lässt sich vermutlich alles retten und mit günstigen Ersatzteilen auf einen straßentauglichen Zustand bringen.
Interessierte Käufer wirst du zu jeder Zeit finden, auch in Zukunft. Eine Simson zu fahren ist nicht nur wirtschaftlich klug, technisch vernünftig und finanziell günstig, sondern es ist auch cool. Einerseits fährt immer etwas Nostalgie und der Charme längst vergangener Ingenieurskunst mit, zum Anderen hebst du dich damit natürlich auch von modernen Fahrzeugen ab. Mit einer Simson fällst du auf und die Blicke auch älterer Generationen sind dir sicher. So manches Gespräch beginnt mit einer Simson.
Tuning-Potential
Simson Tuning, das ist eigentlich ein Überbegriff für ganz unterschiedliche Anwendungsfälle. Zum einen muss man in Optik Tuning und in technisches Tuning bzw. Leistungssteigerung unterscheiden. Und dann wäre da noch die Frage zu stellen, ob das Moped nach den Veränderungen noch legal unterwegs sein soll, als sogenanntes "TÜV Moped" ein neues Leben mit behördlicher Segnung antritt oder ob das solide Ostblech abseits der StVO nur auf Rennen und Shows über den Asphalt stürmen soll. Möglich ist heutzutage alles. Wer es legal und gediegen halten möchte, findet zahlreiche Anbauteile, die zu Verkehrssicherheit und optischer Individualität beitragen.
Beispielsweise lässt sich eine kräftig zupackende Simson Scheibenbremse mit Teilegutachten (und ggf. stärkeren Telegabeln/Stoßdämpfern gleich dazu) oft problemlos eintragen. Optische Veränderungen gefährden deine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) im Normalfall nicht, sind aber schön anzusehen und machen deine Simson zu etwas Besonderem. Wer mehr möchte, dem eröffnet sich eine schier unbegrenzte Auswahl an Simson Tuningteilen. Wie weit das geht, diese Entscheidung liegt bei dir. Du kannst ein Moped mit Understatement fahren - originale Optik, aber mehr "Bumms" unterm Blech.
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