Welche Motorräder darf man mit Führerschein A2 fahren?

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier. Zu den Motorradführerscheinen gehören dabei insbesondere die Klassen A1, A2 und A. In diesem Text befassen wir uns genauer mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2.

Die Klasse A2 im Detail

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie ein Motorrad mit maximal 35 kW Motorleistung führen, wenn das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg entspricht. Zudem darf bei einer Leistungsableitung das Kraftrad über maximal 70 kW verfügen.

Welche Anforderungen ein Motorrad der Klasse A2 erfüllen muss, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • Motorleistung: maximal 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht: maximal 0,2 kW/kg
  • Leistungsableitung: maximal 70 kW

Durch die begrenzte Motorleistung auf maximal 35 kW, erreichen die Krafträder beim A2-Führerschein rund 48 PS. Wollen Sie diese vollständig in Anspruch nehmen, muss das Motorrad aufgrund des vorgegebenen Verhältnisses von Leistung und Gewicht mindestens 175 kg auf die Waage bringen.

Die Leistungsableitung ist vor allem für all diejenigen relevant, die sich aktuell mit dem A2-Motorradführerschein zufriedengeben, aber zu einem späteren Zeitpunkt die Klasse A erwerben und nur ein Motorrad kaufen wollen. Denn der Gesetzgeber erlaubt damit die Drosselung einer 70-kW-Maschine. Mehr Power dürfen die A2-Motorräder aber nicht haben, da sonst der Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.

Drosselung von Motorrädern für A2-Führerschein

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Nur Krafträder, die unter der Schwelle von 70 kW bleiben, dürfen daher gedrosselt werden. Bei auf 35 kW gedrosselten Maschinen ist immer zu prüfen, welche technischen Daten ursprünglich das nicht gedrosselte Motorrad hatte. Das ist wichtig, weil es nur eine maximale Leistung von 70 kW haben darf.

Einige Motorräder, wie beispielsweise die Honda CBR 500 R oder auch die Triumph Street Triple S können beim Hersteller beziehungsweise beim Händler direkt als A2-Variante erworben werden. Andere Bikes lassen sich unter Umständen noch durch Drossel-Kits freier Anbieter auf 48 PS drosseln - dazu müssen sie allerdings vorher zugelassen sein, womit sie in den Verantwortungsbereich der nationalen Gesetzgebung, also der StVZO übergehen. Nach der Drosselung muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger eine Änderungsabnahme durchführen und in die Papiere eintragen.

Bei den aufgeführten Modellen handelt es sich um Motorräder, die die aktuellen gesetzlichen A2-Vorschriften erfüllen, wobei wir nicht garantieren, dass es für jedes Euro 5-Bike mit maximal 70 kW ein passendes Drossel-Kit gibt.

Besitzstandschutz für alte Fahrerlaubnisse

Es gibt aber auch Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden - die sogenannten Big-Bikes. Nur wer die Klasse A2 ab dem 19.1.2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch weiterhin in Deutschland diese gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Für diejenigen, die ihren Motorradführerschein vor dem 19.01.2013 gemacht haben, stellt sich die Frage nach den Big-Bikes nicht, da die Klasse A2 erst 2013 eingeführt wurde. Mit der alten Motorradklasse 1 oder A dürfen sie EU-weit gefahren werden. Mit den alten Klassen 1b bzw. A1 (wegen der hohen kW-Zahl) nicht.

Wichtiger Hinweis für das Ausland

Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist dringend abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Neben dem Strafverfahren gibt es bei einem Unfall auch Probleme mit der Versicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann Regress nehmen und auch die Kaskoversicherung leistet unter Umständen nicht oder nicht voll.

Motorradführerscheinklassen im Überblick

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern. Welche Motorradführerscheine gibt es?

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

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