Der Motorradführerschein Klasse A: Alle Informationen

Der Führerschein Klasse A ist das Ziel vieler Verkehrsteilnehmer, auch als großer Motorradführerschein bekannt. Er umfasst alle gültigen Führerscheinklassen für Motorräder (AM, A1 sowie A2). Der Motorradführerschein Klasse A erlaubt es, Krafträder inklusive Beiwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis über 45 km/h und einer Leistung von mehr als 35 kW oder über 50 Kubik Hubraum. Die Beschränkungen der anderen drei Führerscheinklassen gelten in der Klasse A nicht. Besitzer des Führerscheins der Klasse A dürfen auch Fahrräder mit Hilfsmotor, Mofas, Mopeds, Mokicks, dreirädrige und vierrädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h führen.

Voraussetzungen für den A-Führerschein

Für den A-Führerschein gibt es, ähnlich wie bei der Klasse A2, mehrere Szenarien. Hierbei bieten sich zwei Möglichkeiten:

  • Erste Möglichkeit: Du bist nicht im Besitz der Klasse A2. Dann kannst du direkt in die Klasse A einsteigen, musst aber mindestens 24 Jahre alt sein. Außer du beschränkst deine Fahrerlaubnis auf das Führen von Trikes über 15 kW Leistung. Dann reicht es, wenn du mindestens 21 Jahre alt bist.
  • Zweite Möglichkeit: Du bist mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2. Dann beträgt das Mindestalter 20 Jahre, weil du ja schon Erfahrung auf Motorrädern gesammelt hast.

Mindestalter

  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2
  • 24 Jahre bei Direkterwerb (21 Jahre, wenn die Fahrerlaubnis auf Trikes über 15 kW Leistung beschränkt werden soll)

Unterlagen/Dokumente

Folgende Unterlagen/Dokumente werden benötigt:

  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Passbild

Gültigkeit

  • Befristung: keine
  • Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.

Prüfungen für den A-Führerschein

Für den A-Führerschein musst du beim Direkteinstieg eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Hast du bereits den A2-Führerschein, musst du lediglich eine praktische Prüfung ablegen. Ein weiterer positiver Nebeneffekt: Du musst nicht noch mal in die Theorieprüfung gehen, nur die praktische Prüfung ist vorgeschrieben. Aber ganz ohne Übungsstunden geht es natürlich nicht.

Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.

Theorie

Bei der Theorie muss unterschieden werden:

  • Klasse A2 seit 2 Jahren: Hast du die Klasse A2 schon seit mindestens 2 Jahren, musst du den Theorieunterricht nicht noch mal besuchen und auch keine theoretische Prüfung ablegen.
  • Keinen Motorrad-Führerschein oder nur die Klasse A1: Hast du nur die Klasse A1 oder gar keinen „kleinen“ Motorradführerschein, sieht die Sache anders aus. Hier musst du wie in Klasse A1 oder A2 den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen.

Grund- und Zusatzstoff

Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. Beim Grundstoff in Klasse A musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten (6 Doppelstunden, wenn du schon eine andere Fahrerlaubnisklasse hast) besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören.

Praxis

In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Dabei ist es natürlich von Bedeutung, ob du bereits Erfahrungen im Motorradfahren gesammelt hast. Auch hier gibt es, ähnlich wie bei der Klasse A2, mehrere Szenarien.

Klasse A im Direkteinstieg

Du hast weder die Klasse A1, noch die Klasse A2, machst die Klasse A also im Direkteinstieg. Hier sieht der Gesetzgeber neben den normalen Übungsstunden eine bestimmte Zahl an Sonderfahrten vor, die du absolvieren musst, damit du zur Prüfung zugelassen wirst. Du musst 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 4 Fahrstunden auf Autobahnen und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit machen.

Vorbesitz Klasse A1

Du hast bereits die Klasse A1. Oder auch schon die Klasse A2, diese aber noch keine zwei Jahre. Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden eine reduzierte Anzahl von Sonderfahrten absolvieren. Konkret wären das 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 2 Fahrstunden auf der Autobahn und eine Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Klasse A2 - seit mindestens 2 Jahren

Du hast die Klasse A2, und diese bereits seit mindestens zwei Jahren. Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden keine Sonderfahrten mehr machen. Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.

Was darfst du mit dem A-Führerschein fahren?

Mit dem A-Führerschein darfst du folgende Fahrzeuge fahren:

  • Krafträder mit einem Hubraum von über 50 ccm und einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge (also z.B. Trikes) mit einer Leistung von über 15 kW.

Automatisch enthaltene Führerscheinklassen

Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem A-Führerschein:

  • AM
  • A1
  • A2

Kosten für den A-Führerschein

Die Kosten für den A-Führerschein liegen ebenfalls zwischen 1.600 € und 3.000 €. Die Kosten für die Hochstufung von A2 auf A liegen zwischen 300 € und 400 €.

Hinweis: Pauschal lässt sich die Frage schwer beantworten, die Kosten sind unter anderem abhängig von der Führerscheinklasse und dem Können des Fahrschülers. Je weniger Übungsstunden Sie benötigen, desto günstiger ist auch der Erwerb des Führerscheins. Zudem gibt es Intensivkurse, die das notwendige Wissen sehr komprimiert und in kurzer Zeit vermitteln und bei Erfolg günstiger sind als die normalen Kurse bei einer Fahrschule.

Wie sich die Kosten für den A2-Führerschein zusammensetzen und welche Summen dabei im Durchschnitt anfallen, zeigt die nachfolgende Übersicht:

Posten Kosten (ca.)
Anmeldung in der Fahrschule 150 - 350 Euro
Fahrstunde je 35 - 65 Euro
Sonderfahrt je 40 - 70 Euro
Vorstellungsgebühr zur theoretischen Prüfung 50 - 100 Euro
Theoretische Prüfung 22,49 Euro
Vorstellungsgebühr zur praktischen Prüfung 150 - 200 Euro
Praktische Prüfung 121,38 Euro

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