Welche Motorräder darf man mit dem Autoführerschein fahren?

Jetzt können auch deutsche Autofahrer mit dem Pkw-Führerschein Motorrad fahren. Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen.

Die neue Regelung: B196

Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Die Regelung gilt seit Januar 2020.

Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 veröffentlicht. Sie trat somit am 31.12.2019 in Kraft und betrifft Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist.

Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein) wird nun das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 in Deutschland erleichtert.

Was sind 125er Leichtkrafträder?

125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.

Das Elektromotorrad eROCKIT gehört zur Kategorie der 125er Motorräder (Leichtkraftrad). Andreas Zurwehme: „Das eROCKIT ist als pedalgesteuertes Elektromotorrad mit kupplungsfreiem Direktantrieb ein sehr einfach zu bedienendes und sehr sicheres Fahrzeug.

Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.

Ablauf der Fahrerschulung

Wie kann man nun als Besitzer eines Autoführerscheins in Deutschland Motorrad fahren? eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten). Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden.

Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. Generell gilt: Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der Schulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Schulung teilgenommen hat.

Kommt der Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern.

Prüfung und Eintragung

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren.

Die Berechtigung wird dann durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Bei Vorlage der Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung wird von der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein neuer Führerschein ausgestellt.

Kosten der Erweiterung und Versicherung

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro.

Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Versicherungskosten

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.

Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Einschränkungen und Gültigkeit

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

Wichtig: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt. Nein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.

Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.

Es genügt eine Fahrerschulung. Keine theoretische und praktische Prüfung. B196 gilt nur in Deutschland. Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren.

Aufstiegsmöglichkeiten und Alternativen

Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

Weitere Führerscheinklassen

Jeder Klasse-B-Mobilist darf schon jetzt Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Darunter fallen die leichten zweirädrigen Kleinkrafträder der Klasse L1e-B ebenso wie dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e.

Deren Gemeinsamkeiten: Eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, ein Hubraum von höchstens 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und eine Leistung von maximal vier kW (5,5 PS).

Wer vor dem 1. April 1980 einen Führerschein der Klasse 3 erworben hat und diesen bis heute ohne zwischenzeitlichen Entzug noch besitzt, hat weitere Privilegien: Er kann seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS fahren.

Einzige Voraussetzung ist eine 40-minütige praktische Motorradfahrprüfung. In der Praxis wird aber kaum eine Fahrschule ihren Schüler ohne die ein oder andere Fahrstunde zur Prüfung vorstellen.

Ist diese Hürde aber genommen, dürfen mit der erworbenen A2-Lizenz Motorräder bis 35 kW (48 PS) mit einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg bewegt werden. Nach zwei Jahren mit dem Führerschein A2 kann der Aufstieg in die unbegrenzte A-Klasse angegangen werden. Auch hierzu ist wieder nur eine praktische Prüfung vorgesehen.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

Überblick über Motorradführerscheinklassen

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Motorradführerscheinklassen im Überblick

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

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