Auch wenn es im Gegensatz zum Auto kein Problem ist, betrunken mit dem Rad nach Hause zu fahren, täuschen Sie sich! Wenn Sie mit benebelten Sinnen durch den Straßenverkehr radeln, können Sie sich selbst, aber auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder gar schädigen.
Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland weit über der für Kraftfahrer. Allerdings ist diese nicht so niedrig angesetzt, wie für Pkw-Fahrer. Auf dem Rad gilt in Deutschland eine Alkoholgrenze von 1,6 Promille. Erst ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv nicht mehr aufs Rad. Fahrradfahrer, bei denen ein Blutalkoholgehalt in dieser Höhe oder höher gemessen wird, gelten als absolut fahruntauglich und machen sich strafbar.
Allerdings sind Sanktionen schon bei niedrigeren Werten möglich. Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.
Grundlage zur Festlegung der Promillegrenze und Strafe beim Fahrradfahren ist Paragraf 316 des Strafgesetzbuches (StGB). Wie dem Gesetz zu entnehmen ist, bezieht sich die Bestrafung auf das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholkonsum und nicht nur in Bezug auf Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, wie beispielsweise Pkw, gilt Paragraf 24a „0,5 Promille-Grenze“ des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Relative und absolute Fahruntüchtigkeit
Im Zusammenhang mit Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss sind zwei Arten der Fahruntauglichkeit zu unterscheiden: die relative und die absolute.
- Relative Fahruntüchtigkeit: Bereits ab einem Promillewert von 0,3 können Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit und Entfernung auftreten. Da sich Alkohol von Person zu Person unterschiedlich auswirken kann, gibt es auch die relative Fahruntauglichkeit, die bereits ab einem Promillewert von 0,3 gilt. Wenn beispielsweise ein Radfahrer mit einem Promillewert von 0,7 angehalten wird, weil er in Schlangenlinien fährt, gilt das als relative Fahrunfähigkeit und hat Konsequenzen zur Folge.
- Absolute Fahruntüchtigkeit: Wenn jemand mit einem Promillewert von mindestens 1,6 auf dem Fahrrad angehalten wird, gilt er als absolut fahruntauglich. Mit 1,6 Promille im Blut kommt es zu einer stark eingeschränkten Reaktionsgeschwindigkeit, die Wahrnehmung der Straßenverhältnisse wird schlechter und der Gleichgewichtssinn leidet.
Strafen und Konsequenzen bei Trunkenheit auf dem Fahrrad
Welche Sanktionen drohen, wenn ich die Promillegrenze auf dem Fahrrad überschreite? Ab wann drohen bei Alkohol auf dem Fahrrad Sanktionen?Sowohl Punkte als auch die Anordnung zu einer MPU sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.
Schwingen sie sich mit mehr als 1,6 Promille auf das Rad, bekommen Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog 3 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie eine Anordnung zur MPU. Schwingen sie sich mit mehr als 1,6 Promille auf das Rad, bekommen Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog 2025 3 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie eine Anordnung zur MPU. Wer die Alkoholgrenze von 1,6 Promille missachtet, macht sich strafbar und riskiert bis zu drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Allerdings gilt die Alkoholgrenze fürs Fahrrad in Deutschland nicht unter allen Umständen: Bei einer auffälligen Fahrweise oder gar einem Unfall, kommt es bereits ab einem Wert von 0,3 Promille zur Strafanzeige! Es ist also empfehlenswert, beim Fahrradfahren die Promille im Auge zu behalten. Sie können einen Promillerechner dazu nutzen.
Auswirkungen auf den Führerschein
Können Radfahrer auch den Autoführerschein verlieren?Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen.
Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Bestehen Radfahrer diese nicht, kann es zum Fahrverbot kommen - sie müssen Ihren Auto-Führerschein abgeben. Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden.
Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein. Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg. Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird.
E-Bikes und Pedelecs
Auch wenn die Bezeichnungen umgangssprachlich in einen Topf geworfen werden. Die Unterscheidung ist hinsichtlich der Regeln im Straßenverkehr wichtig.
Pedelecs gelten als Fahrräder, solange sie mit einer elektrischen Trethilfe maximal 25 km/h erreichen können. Diese Pedelecs unterstützen lediglich mit einer Tretleistung von höchstens 250 Watt die Beinarbeit des Fahrers. Mit solchen Pedelecs müssen Sie sich an der Alkoholgrenze von 1,6 Promille orientieren.
Anders werden sogenannte S-Pedelecs oder E-Bikes beurteilt. Diese schnellen Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell fahren können und eine Motorleistung von vier Kilowatt haben, gelten als Kleinkraftrad. Gleiches gilt für E-Bikes, die bis zu 20 km/h ohne Tretunterstützung des Fahrers erreichen können und bis zu 500 Watt Motorleistung haben. Ab 0,5 Promille müssen Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille begehen Sie eine Straftat.
Promillegrenzen in anderen Ländern
Wie sieht es in anderen Ländern mit den Promillegrenzen aus? Grundsätzlich fällt die Regelung in Deutschland milde aus - andere Staaten greifen bei diesem Thema stärker durch. In Tschechien gilt die 0,0-Promille-Regelung für Radfahrer, in Frankreich, Italien, der Schweiz, Italien und den Niederlanden ist die Grenze auf 0,5 festgelegt. In Österreich sind 0,8 Promille erlaubt.
Empfehlungen
Es ist empfehlenswert, beim Fahrradfahren die Promille im Auge zu behalten. Sie können einen Promillerechner dazu nutzen. Im Idealfall bleiben Sie auch auf dem Fahrrad unter der Alkoholgrenze von 0,3 Promille nicht überschreiten. Wer sich mit Freunden gerne auf ein paar Drinks verabredet, lässt das Auto lieber direkt stehen. Viele setzen deshalb aufs Fahrrad, denn damit gelten deutlich großzügigere Regeln. Die hohe Promillegrenze ist kein Freifahrschein, auf dem Fahrrad Alkohol zu konsumieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Tabelle: Promillegrenzen und Strafen für Fahrradfahrer in Deutschland
| Promillewert | Fahrverhalten | Konsequenzen |
|---|---|---|
| 0,0 - 0,3 | Unauffällig | Keine |
| 0,3 - 1,6 | Auffällig oder Unfall | Strafanzeige, Punkte in Flensburg, Geldstrafe |
| Ab 1,6 | Unabhängig vom Fahrverhalten | Strafanzeige, Punkte in Flensburg, Geldstrafe, MPU |
Verwandte Beiträge:
- Welche Kleidung zum Radfahren? Der ultimative Guide
- Beste Apps für Radtouren: Navigation, Planung & Tracking
- Welche Protektoren für Motorradfahrer? Ratgeber & Kaufempfehlungen
- Unfallstatistik Schock: So schützen Sie Radfahrer effektiv vor schweren Unfällen!
- Fahrrad Becker Lemgo: Aktuelle Öffnungszeiten, Top-Angebote & Geheimtipps!
Kommentar schreiben