Richtgeschwindigkeit für PKW und Motorrad auf der Autobahn in Deutschland

Deutsche Autobahnen sind weltweit bekannt, da für etwa die Hälfte der Autobahnen kein Tempolimit vorgeschrieben ist. Autofahrer dürfen hier also theoretisch nach Herzenslust Gas geben und müssen für ihre hohe Geschwindigkeit weder mit Punkten noch mit Bußgeldern rechnen. Das gilt natürlich nicht, sobald ein entsprechendes Verkehrszeichen eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgibt.

Welche Richtgeschwindigkeit gilt auf deutschen Autobahnen?

Auch wenn kein Tempolimit herrscht, gibt es zumindest eine Empfehlung, wie hoch die Geschwindigkeit auf der Autobahn sein soll: die sogenannte Richtgeschwindigkeit. Sie besagt, dass sich Pkw-Fahrer auf der Autobahn und auf autobahnähnlichen Straßen an eine Geschwindigkeit von 130 km/h halten sollten, sofern kein Verkehrsschild auf eine andere Geschwindigkeit hinweist.

Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn und ähnlichen Straßen gilt nicht nur für schlechte Wetterlagen, sondern auch dann, wenn die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse günstig sind. Sofern es kein auf einem Verkehrszeichen angegebenes Tempolimit gibt, gilt also automatisch die Richtgeschwindigkeit für alle Autobahnen in Deutschland. Verkehrsteilnehmende in Deutschland sollen sich an der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h orientieren. Die Richtgeschwindigkeit gilt außerorts nur für Autobahnen und auf ein- bzw. mehrspurigen Schnellstraßen. Sie gilt nicht auf gewöhnlichen Landstraßen. Dort dürfen Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen maximal 100 km/h schnell sein.

Die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung

Nachzulesen ist die genaue Beschreibung der Richtgeschwindigkeit in der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung). In Paragraph 1 dieser Verordnung steht geschrieben, welche Straßentypen der Richtgeschwindigkeit unterliegen:

  • Autobahnen
  • Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, die Fahrbahnen in eine Richtung aufweisen sowie durch Mittelstreifen oder andere bauliche Einrichtungen getrennt sind
  • Straßen, die mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung besitzen (entweder durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien)

Die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V legt nicht nur fest, wo die Richtgeschwindigkeit gilt, sondern auch für wen: nämlich Führer von Pkw sowie anderen Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen. Vereinfacht lässt sich damit sagen, dass die Richtgeschwindigkeit vor allem für Pkw und Motorräder (jeweils ohne Anhänger) gilt.

Drohen Strafen, wenn man sich nicht an die Richtgeschwindigkeit hält?

Da es sich lediglich um eine Empfehlung handelt, dürfen Autofahrer auf der Autobahn oder auf autobahnähnlichen Straßen auch schneller oder langsamer unterwegs sein - damit begehen sie weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Dementsprechend müssen sie auch nicht mit einem Bußgeld oder mit Punkten in Flensburg rechnen, wenn sie sich nicht an die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn halten.

Der ADAC weist jedoch darauf hin, dass die Missachtung der Richtgeschwindigkeit die Unfallgefahr erhöht - und zwar auch dann, wenn Autofahrer zu langsam fahren. Tun sie das völlig ohne Grund, bringen sie sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Und das kann Konsequenzen haben, denn dann darf die Polizei sehr wohl einschreiten.

Für wen gilt die Richtgeschwindigkeit?

Die Autobahn-Richtgeschwindigkeit ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen vorgesehen. Lkw, Wohnmobile und Busse mit mehr als 3,5 Tonnen sind von der Richtgeschwindigkeit ausgeschlossen - für sie gilt auf der Autobahn die maximale Höchstgeschwindigkeit von in der Regel 80 km/h. Je nach Genehmigung können es auch 100 km/h sein. Dabei handelt es sich also um keine Empfehlung, sondern ausdrücklich um eine Vorschrift, an die sich alle Fahrer halten müssen.

Welche Rolle spielt die Richtgeschwindigkeit bei einem Unfall?

Die Missachtung der Richtgeschwindigkeit zieht im Normalfall keine Konsequenzen nach sich, kann aber relevant werden, wenn ein Unfall geschehen ist. Dann spielen die Richtgeschwindigkeit und die Frage, inwieweit sich die in den Unfall verwickelten Autofahrer daran gehalten haben, eine Rolle bei haftungsrechtlichen Fragen.

Wer die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn oder auf autobahnähnlichen Straßen missachtet, vielleicht aber nicht die Hauptschuld am Unfall trägt, riskiert dennoch eine Teilschuld - die sogar sehr wahrscheinlich ist. Die Rechtsprechung geht in der Regel von einer Mithaftung in Höhe von circa 20 Prozent aus. Diese Mithaftung greift zum Beispiel dann, wenn der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können.

Urteile zur Richtgeschwindigkeit

Immer wieder befassen sich Gerichte mit Fällen rund um das Thema Richtgeschwindigkeit. Hier eine Auswahl von Entscheidungen.

Grob fahrlässig: Infotainmentsystem bei 200 km/h bedient

Ein Pkw-Fahrer bediente auf der Autobahn bei Tempo 200 das Infotainmentsystem seines Mietfahrzeugs. Dabei kam er links von der Fahrbahn ab, stieß gegen die Mittelleitplanke und beschädigte das Fahrzeug stark. Die Mietwagenfirma verklagte den Fahrer. Das Oberlandesgericht Nürnberg verurteilte ihn zu knapp 12.000 Euro Schadenersatz. Die Begründung: Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt, muss in besonderem Maß seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten (Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 2.5.2019 - 13 U 1296/17).

Überschreitung der Richtgeschwindigkeit: 30 Prozent Mithaftung

Bei einem Spurwechsel auf der Autobahn kollidierten zwei Pkw. Die Autofahrerin des nach links ausscherenden Fahrzeugs hatte den mit Tempo 200 km/h sich nähernden Pkw nicht bemerkt und verklagte dessen Fahrer auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Klage zu 30 Prozent statt, sah das überwiegende Verschulden allerdings bei der Pkw-Fahrerin, die sich beim Spurwechsel unvorsichtig verhalten habe. Aber die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit um 70 km/h rechtfertigte nach Auffassung des Gerichts eine Mithaftung von 30 Prozent.

Unfall mit Richtgeschwindigkeit vermeidbar - Mithaftung

Auf einer autobahnähnlichen Bundesstraße "testete" ein Fahrer seinen BMW 540i mit Tempo 200. Es kam zum Zusammenstoß mit einem vor ihm auf die linke Spur ausscherenden Fahrzeug. Der BMW-Fahrer verklagte den Unfallgegner auf vollen Schadenersatz. In zweiter Instanz wies das Landgericht die Klage ab und verurteilte den Kläger zu einer Mithaftung von 20 Prozent. Begründung: Auch, wenn der ausscherende Pkw den Unfall hauptsächlich verursacht hatte, ergebe sich aus dem deutlichen Überschreiten der Richtgeschwindigkeit eine stark erhöhte Betriebsgefahr. Sachverständige kamen zu dem Schluss, dass der Unfall durch Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können (Landgericht Coburg, Urteil vom 15.11.2006 - 12 O 421/05).

Wie hängen Richtgeschwindigkeit und Tempolimit zusammen?

Autofahrer verwechseln häufig die beiden Begriffe „Richtgeschwindigkeit“ und „Tempolimit“ - oder glauben, die Richtgeschwindigkeit gebe das Tempolimit vor. So ist es jedoch nicht. Im Gegensatz zur Richtgeschwindigkeit ist das Tempolimit eine verbindliche Vorschrift, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit festlegt.

Zu finden ist sie auf einem runden Verkehrsschild, auf dem die Geschwindigkeit in schwarzen Zahlen von einem roten Kreis umgeben abgebildet ist. Wer sich nicht an diese Höchstgeschwindigkeit - umgangssprachlich auch Tempolimit genannt - hält und schneller fährt, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Richtgeschwindigkeiten im Ausland

Man könnte fast behaupten, die Richtgeschwindigkeit für die Autobahn sei eine deutsche Spezialität. In anderen Ländern kommt sie tatsächlich sehr selten vor. Norwegen, Australien, Großbritannien und Japan zählen zu den wenigen Ländern, die ebenfalls eine Richtgeschwindigkeit haben.

Viele andere Länder geben auf der Autobahn immer die Geschwindigkeit vor. Es gibt dort keine Richtgeschwindigkeit, sondern eine generelle Höchstgeschwindigkeit, an die sich Autofahrer verbindlich halten müssen. In Italien beträgt sie beispielsweise 130 km/h. Wer sich nicht daran hält, kann belangt werden.

Auch gibt es beispielsweise keine Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn in Österreich, sondern ebenso wie in Italien die Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h, an die sich Autofahrer halten müssen.

Tabelle: Tempolimits in verschiedenen Ländern

Land Tempolimit auf Autobahnen (km/h) Richtgeschwindigkeit
Deutschland Variabel (kein generelles Limit) 130 km/h
Italien 130 km/h Nein
Österreich 130 km/h Nein
Norwegen 100 km/h Ja

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