Motorradfahren ist ein faszinierendes Hobby, das Freiheit und Abenteuer verspricht. Doch die Fahrt auf zwei Rädern bringt auch immer Risiken mit sich. Um die Sicherheit von Motorradfahrern und -fahrerinnen zu gewährleisten, sind bestimmte Schutzausrüstungen nicht nur empfohlen, sondern teilweise auch gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland sowie Empfehlungen für die optimale Schutzausrüstung.
Gesetzliche Anforderungen an die Motorrad Schutzkleidung in Deutschland
Für die einzelnen Bestandteile der Schutzausrüstung gelten in Deutschland unterschiedliche Regelungen.
Helmpflicht
In Deutschland besteht eine Helmpflicht für Motorradfahrer und -fahrerinnen. Ein geeigneter Schutzhelm muss den Normen ECE 22-05 oder ECE 22-06 entsprechen und eine entsprechende Kennzeichnung tragen. Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro droht, wenn während der Fahrt kein oder kein geeigneter Schutzhelm getragen wird.
Bekleidung
Während in Deutschland keine gesetzliche Pflicht für spezielle Motorradbekleidung besteht, wird das Tragen von geeigneter Schutzkleidung dringend empfohlen.
Reflektierende Elemente
Gesetzlich vorgeschrieben sind reflektierende Elemente bei Nachtfahrten nicht, werden aber empfohlen.
Empfehlungen für die Optimale Schutzausrüstung
Auch wenn die Regelungen über die richtige Schutzausrüstung in Deutschland überschaubar sind, ist eine effektive Ausstattung für Ihr gesundheitliches Wohl unverzichtbar. Investieren Sie in hochwertige Ausrüstung und achten Sie darauf, dass alles perfekt passt und den höchsten Sicherheitsstandards entspricht.
Motorradjacke und -hose
Jacken und Hosen aus Leder bieten auf dem Motorrad einen hohen Abriebschutz, während Textilbekleidung oft mit wasserabweisenden Eigenschaften punktet.
Motorradhandschuhe
Die Handschuhe sollten aus robusten Materialien wie Leder gefertigt sein und an Handflächen und Knöcheln verstärkte Bereiche aufweisen.
Motorradstiefel
Stiefel schützen die Füße und Knöchel vor Verletzungen. Sie sollten aus widerstandsfähigem Material bestehen und über verstärkte Zehen- und Fersenbereiche verfügen. Achten Sie darauf, dass die Sohle stabil und rutschfest ist.
Rückenprotektoren
Ein Rückenprotektor schützt die Wirbelsäule bei einem Aufprall. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen, von integrierten Protektoren in der Jacke bis hin zu separaten Modellen, die unter der Kleidung getragen werden.
Sichtbarkeit
Zusätzlich zu reflektierender Kleidung kann auch die Anbringung zusätzlicher Beleuchtungselemente an Helm und Motorrad die Sichtbarkeit erhöhen.
Gehörschutz
Windgeräusche können nicht nur lästig sein, sondern auch die Konzentration beeinträchtigen.
Sicherheit ist käuflich - mit der richtigen Motorradkleidung
Doch die ist nicht leicht zu finden. Textil oder Leder? Worauf sollte man bei Protektoren und Anprobe achten? Und was bedeutet ein falscher Helm oder fehlende Schutzkleidung bei einem Unfall - wie wirkt sich das auf Schadensersatzansprüche, Mithaftung und Beweislast aus?
Textil oder Leder?
Der Siegeszug der Textilkombis scheint unaufhaltsam: Sie sind leicht, bequem, relativ wetterfest und haben ein hohes Sicherheitsniveau erreicht. Doch selbst hochwertigstes Kunstfaser-Gewebe erreichte bei ADAC Prüfungen nicht die Abriebfestigkeit eines guten Leders. Ein weiteres Argument spricht für Leder: Bei gut anliegenden Lederkombis sitzen die eingearbeiteten Protektoren zuverlässiger an ihrem Einsatzort als in den meist weiter geschnittenen Textilanzügen.
Und was ist mit dem Hitzestau im Sommer? Perforierungen und "Cool Leather", das dank Spezialbehandlung die Sonnenstrahlung abweist, sollen hier helfen. Weiterer Trend: Hydrophobiertes (wasserabweisendes) Leder in Verbindung mit innen aufgebrachter Funktionsmembran (z.B. GoreTex). Das hält auch längeren Regengüssen stand. Übrigens: Bei strammem Dauerregen ist eine gute Regen-Überziehkombi immer noch die dichteste aller Lösungen.
Schutzpolster und Protektoren
Den Namen "Protektor" dürfen streng genommen nur Schutzpolster tragen, die nach der europäischen Norm 1621-1, -2 und -3 geprüft sind. Beworben werden diese Protektoren als "CE-geprüfte Protektoren". Ihre Aufgabe: Beim Sturz die Aufprallenergie aufnehmen, auf eine größere Fläche verteilen und das Durchschlagen spitzer Gegenstände vermeiden. Ganz einfach: Je dicker ein Protektor ist und je größer die Fläche, die er abdeckt, desto höher die Sicherheit bei einem Unfall. Gut ausgerüstete Kombis müssen dabei keineswegs unbequem sein. Immer häufiger kommen Hightech-(PU-)Schaumstoffe zum Einsatz, die beim Tragen flexibel sind und sich erst beim Aufprall verhärten.
Vorsicht vor dünnen Rückenprotektoren in zweiteiligen Low-Cost-Kombis: Sie sind nicht selten aus billigem Schaumstoff gefertigt und decken wichtige Bereiche der unteren Wirbelsäule gar nicht ab. Hier hilft nur eines: Diese Pseudo-Schützer entfernen und einen separaten, hochwertigen Rückenprotektor unter der Kombi-Jacke tragen! Und wo sollte ein sicherer Motorradanzug Protektoren haben? Am besten an Schulter, Ellenbogen, Rücken, Hüfte, Gesäß, Knie, Schienbein und Fußknöchel.
Tipps zur Anprobe
Absolutes Muss: kompetente Beratung und kein Zeitdruck! Ein guter Verkäufer muss erkennen, was der Kunde wirklich benötigt, welcher Fahrertyp er ist, welche Schutzkleidung für ihn sinnvoll ist. Unbedingt mehrere Anzüge - und das stets auch auf dem Motorrad - anprobieren. Dabei kontrollieren: Drücken Falten in den Kniekehlen oder im Beckenbereich? Dann ein prüfender Blick auf Reißverschlüsse und Nähte: Sind sie stabil? Grundsätzlich gilt: Viele Nähte, viele Schwachstellen! Bei Textilanzügen lohnt ein Blick auf herausnehmbare Protektoren: Tragen sie das CE-Zeichen? Weiter wichtig: Sitzt die Textilkombi noch gut, wenn das Innenfutter entfernt ist? Und passt unter das Leder-Outfit noch wärmende Funktionskleidung?
Auswirkungen fehlender Schutzkleidung bei einem Unfall
Obwohl gesetzlich - anders als bei der Helmpflicht - das Tragen von Motorradschutzkleidung nicht vorgeschrieben ist, ist in der Rechtsprechung eine Tendenz zu beobachten, schuldlos geschädigten Motorradfahrern wegen des Nichttragens von Schutzkleidung Ansprüche zu kürzen.
OLG Brandenburg - Schmerzensgeld wurde gekürzt
So hat das OLG Brandenburg (Az.: 12 U 29/09) einem Motorradfahrer das beantragte Schmerzensgeld nicht in vollem Umfang zugestanden, weil es meinte, der Motorradfahrer habe zur Schwere seiner Verletzungen selbst mit beigetragen. Nach Auffassung des Gerichts ist ein Mitverschulden des Verletzten auch dann anzunehmen, wenn "er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt". Daher ist es nur konsequent, dem Verletzten kein so hohes Schmerzensgeld zu bezahlen wie er erhalten würde, wenn er mit Schutzkleidung unterwegs gewesen wäre.
Beschädigung von Motorradbekleidung
Nach einem Motorradunfall ergeben sich für den Geschädigten immer wieder Probleme bei der Frage, in welchem Umfang ein beschädigter Sturzhelm oder beschädigte Kleidung zu ersetzen ist.
Fest steht, dass der Motorradfahrer nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Schadensersatz hat. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Zustand hergestellt werden muss, der vor dem Unfall bestand. Da eine Reparatur des Helmes oder der Kleidung praktisch nicht möglich ist, ist der Motorradfahrer darauf beschränkt, einen Ersatz zu beschaffen. Aus diesem Grund geht es sehr oft um die Frage, ob der Motorradfahrer sich bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs einen so genannten Abzug "neu für alt" entgegenhalten lassen muss.
Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 14 U 293/01) entschied, dass ein Abzug vorzunehmen ist. Dabei ging das Gericht davon aus, dass die übliche Nutzungsdauer der Schutzbekleidung und des Helmes 8 Jahre betrage und je nach Alter ein prozentualer Abschlag vorzunehmen sei.
Mit einem Urteil entschied das Oberlandesgericht München (Az.: 10 U 2581/13), dass ein solcher Abzug nicht zulässig ist, "da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung anderseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient".
Motorradkleidung in der Fahrschule
Früher musste der Bewerber bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen. Diese Pflicht gibt es nicht mehr.
Die richtige Motorradschutzkleidung finden
Egal, ob Sie Motorrad-Tourenstiefel oder Chopper-Bekleidung suchen: Wenn Sie geeignete Motorradschutzkleidung kaufen möchten, nehmen Sie sich Zeit für die Anprobe und lassen Sie sich von einer Fachkraft beraten.
Sommerzeit ist Motorradzeit. Bei strahlendem Sonnenschein macht eine Ausfahrt besonders viel Spaß. Allerdings kann es in der Schutzkleidung ordentlich heiß werden. Mit den ersten Sonnentagen erwachen überall die Motorräder aus ihrem Winterschlaf. Begeisterte Zweiradfans nutzen ihr Gefährt für Ausfahrten am Wochenende oder auch als motorisiertes Alltagsgerät. Das Tragen eines Schutzhelms ist dabei grundsätzlich Pflicht.
Motorradfahrer sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Kommt es zu einem Unfall, geht dieser sehr häufig nicht ohne Verletzungen vonstatten. Schließlich sind Sie auf einem Motorrad nicht durch eine Karosserie, Airbags und Sicherheitsgurte geschützt.
Kommentar schreiben