Elektroroller mit Führerschein Klasse B fahren: Was Sie wissen müssen

Elektroroller erfreuen sich wachsender Beliebtheit als praktische und umweltfreundliche Alternative im Stadtverkehr. Dank der neuen B196-Führerscheinregelung haben sich die Verkaufszahlen in einigen Segmenten mehr als verdoppelt.

Welche Führerscheine sind für Elektroroller erforderlich?

Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers. Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins. Wer für die Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis zu jung ist, benötigt einen Führerschein der Klasse AM.

Führerscheinklasse AM

Die Klasse AM ist für Kleinkrafträder erforderlich. Grundsätzlich gilt hier die Altersgrenze von 16 Jahren. Der Führerschein kann jedoch nach einer Gesetzesänderung jetzt bundesweit schon ab 15 erworben werden. Der Führerschein berechtigt jedoch bis zum 16.Geburtstag nur zu Fahrten in Deutschland.

Es gibt verschiedene Kategorien von Motorrollern:

  • Stadtroller (45 km/h): Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und 4 kW/5,4 PS Leistung.
  • Elektroroller: Leise und emissionsarm, mit unterschiedlichen Reichweiten und Geschwindigkeiten.
  • 125er-Roller: Dürfen ab 16 Jahren mit dem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden.
  • Großroller: Mehr Hubraum und Leistung als 125er-Roller, geeignet für längere Strecken.

Die B196-Regelung: 125er-Roller mit Autoführerschein fahren

Zweiräder, die unter die A1-Klasse fallen, dürfen auch von Autofahrern mit der Führerscheinklasse B pilotiert werden, wenn der Inhaber die Qualifikation für die Schlüsselnummer 196 abgelegt hat. Inhaber eines Pkw-Führerscheins können mit weniger zeitlichem und finanziellem Aufwand die Führerschein-Variante B196 erwerben, die ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern qualifiziert.

Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

Um die Erweiterung B196 zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren
  • Absolvierung einer neunstündigen Fahrausbildung in einer Fahrschule (4 Theoriestunden und 5 praktische Stunden)

Am Ende wird allerdings keine Fahrprüfung abgelegt, sondern eine Bescheinigung über die abgeschlossene Fortbildung ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann innerhalb von zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen werden und damit dürfen Leichtkrafträder und -roller gefahren werden. Diese haben qua Definition 125 ccm, maximal 11 kW (15 PS) und maximal 0,1 kW/kg Leistung haben. Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen.

Beachtet werden muss, dass die Erweiterung B196 des Autoführerscheins nur in Deutschland gültig ist.

Die Kosten für die Führerscheinerweiterung betragen je nach Fahrschule 700 - 900 Euro.

ADAC-Test von Elektrorollern der 125er-Klasse

Der ADAC hat fünf Elektroroller der Führerscheinklasse A1 (125er) getestet. Im ADAC-Test standen die Punkte Alltagstauglichkeit, Ergonomie, Antrieb und Fahreigenschaften im Fokus. Unter dem Strich konnte kein Elektroroller das Bestergebnis "sehr gut" erreichen, es fiel aber auch kein Roller komplett durch. Drei der fünf Roller erreichten das Testergebnis "gut", zwei schnitten befriedigend ab. Die besten Ergebnisse lieferten die teuersten Probanden.

Testergebnisse im Überblick

Hier ist eine Zusammenfassung der Testergebnisse des ADAC:

Platz Modell Note Besonderheiten
1 Silence S01 2,2 Herausnehmbarer Akku mit Trolley-Funktion, gute Reichweite
2 Schwalbe von Govecs 2,5 Beste Fahrleistungen, optionales ABS
2 Vespa Elettrica von PIaggio 2,5 Hoher Komfort, geringe Höchstgeschwindigkeit
4 NIU NQi GT 2,7 Meistverkaufter E-Roller in Deutschland
5 Trinity Uranus R - Schwache Scheinwerfer, lange Ladezeiten

Der Testsieger, der Silence S01, überzeugte vor allem durch seine durchdachte Konzeption: Der große Akku, der für eine ordentliche Reichweite von 90 Kilometern sorgt, kann einfach ausgebaut und transportiert werden. Nach dem Herausnehmen wir der Akku zum Trolley und lässt sich bequem zum Laden in Haus oder Wohnung ziehen. Der beste Bremsweg und gute Ergebnisse bei Beschleunigung und Reichweite, sowie Stauraum unter der Sitzbank für zwei Helme sorgen für gute Noten in allen Testbereichen.

Auf einem gemeinsamen zweiten Rang mit der Note 2,5 folgen die Schwalbe von Govecs und die Vespa Elettrica von PIaggio.

Weitere Informationen

Als privater oder gewerblicher E-Fahrzeughalter können Sie ab jetzt an der Richtlinie der Europäischen Union und dem Instrument der Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) des Umweltbundesamtes partizipieren. Dadurch ist im Jahr 2022 für Sie die Möglichkeit entstanden einen E-Bonus in Höhe von bis zu 425 EUR pro Elektrofahrzeug jährlich zu erhalten. Sie bekommen diesen Bonus jährlich ausgezahlt. Das bedeutet, dass Sie jedes Jahr den Bonus aufs neue ausbezahlt bekommen. Das Bundesumweltamt setzt jedes Jahr die Höhe des THG-Bonus fest. Der THG-Bonus kann auch für Elektroroller beantragt werden, die in der Vergangenheit gekauft wurden. Dies gilt auch für Fahrzeuge die z.B. im Jahr 2018, 2019, 2020 oder 2021 gekauft wurden. Zurzeit wird ein 125er Elektroroller, gleich gewertet wie ein Elektroauto. Ab jetzt besteht die Möglichkeit für 125-E-Roller den THG-Bonus zu beantragen. Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei.

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