Welche Helme sind für Moped zugelassen?

Motorradfahrer sind im Verkehr besonders gefährdet. Dieser Fakt ergibt sich unter anderem aus der fehlenden Knautschzone beim Motorrad sowie aus der sehr viel höheren Sturzgefahr bei schlechten Witterungsbedingungen (z. B. nasse Straßen). Umso wichtiger ist es daher, dass Motorradfahrer die größten Anstrengungen unternehmen, um ihre Fahrten mit den bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen zu versehen. Dazu gehört auch ein Motorradhelm der ECE-Norm 22/05.

Die Helmpflicht gilt auch für Mopeds in Deutschland. Beim Motorrad gilt eine klare Helmpflicht. In Deutschland gilt seit 1976 die Helmpflicht für Motorradfahrer. Die Regelung dazu gibt § 21 a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. Aber gilt diese Helmpflicht auch beim Mofa? Ab wann müssen Fahrer überhaupt einen Schutzhelm aufsetzen? Gibt es Ausnahmen, die beim Mofa bezüglich der Helmpflicht zu beachten sind?

Gilt in Deutschland auf dem Mofa eine Helmpflicht?

Ja. Die StVO schreibt eine Helmpflicht für alle Krafträder vor, die als Höchstgeschwindigkeit 20 km/h oder mehr erreichen können. Daher gilt eine Helmpflicht auch auf Moped und Mofa. Das ist dann für Fahrer als auch für Mitfahrer, falls solche erlaubt sind, der Fall.

Bei der Frage nach der Helmpflicht beim Mofa richtet sich der erste Blick oft auf den Gesetzestext. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Es stellt sich die Frage: Handelt es sich beim Mofa um ein Gefährt, das in eine der genannten Kategorien fällt?

Verkehrsrechtlich ist ein Mofa als einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor zu betrachten, wobei die Bauart Höchstgeschwindigkeiten bis zu 25 km/h ermöglicht. Als es noch nicht viele Fahrzeuge dieser Art gab, durften ihre Besitzer auch ohne Helm fahren. Seit dem 1. Oktober 1985 gilt die Helmpflicht beim Mofa für alle Fahrer!

Darüber hinaus ist wichtig, dass die Helmpflicht auf dem Mofa sowie auf allen anderen entsprechenden Fahrzeugen sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer gilt. Bei einem Mofa sollten Fahrer allerdings vorher abklären, ob sie überhaupt andere Personen mitnehmen dürfen.

Welche Vorschriften gibt es für den Helm?

Die StVO definiert, dass ein geeigneter Helm getragen werden muss. Es ist nicht bestimmt, welche Helme genau als geeignet gelten. Motorradhelme, die der ECE-Norm 22-05 entsprechen, erfüllen jedoch in der Regel diese Anforderungen für die Helmpflicht.

Obwohl auf Moped, Mofa oder Motorroller eine Helmpflicht gilt, ist nicht genau bestimmt, welcher Helm hier zu tragen ist. Die Vorschriften der StVO besagen nur, dass es ein „geeigneter“ Helm sein muss. Was darunter zu verstehen ist, wird nicht definiert. Dennoch gibt es Vorgaben was den Helm betrifft. So dürfen Sie, um der Helmpflicht auf Moped, Mofa oder Roller nachzukommen, nur einen Motorradhelm tragen.

Obwohl es in Deutschland derzeit keine Pflicht ist, sollte der Motorradhelm der ECE-Norm 22-05 entsprechen. Diese Helme sind nach einheitlichen Sicherheitsstandards hergestellt und geprüft, was über das entsprechende Siegel verdeutlich wird.

Welche Normen für Motorradhelme gibt es?

1990 wurde in Deutschland die damals gültige Norm DIN 4848 für Motorradhelme durch die sog. ECE-22-Regelung ersetzt (ECE = Economic Commission for Europe). Deren Standards gelten nicht nur für Motorradhelme, sondern auch für Schutzhelme für Mopeds oder Mofas und deren Visiere.

Aufgrund von immer neuen Anforderungen an die Sicherheit der Motorradfahrer und des technischen Fortschritts, gibt es mittlerweile verschiedene Versionen der ECE-Norm. Die fünfte Version der ECE-Regelung (ECE-R 22.05) ist 2002 in Kraft getreten.

Ein solches Label bescheinigt, dass der Helm nach vorgeschriebenen Angaben auf die maximale Verkehrssicherheit hin optimiert wurde. Diese Norm definiert Standards für Schutzhelme, die unter anderem bei der Nutzung von Motorrädern, Mofas und Rollern vorgeschrieben sind.

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, wurden alle Helme, welche die ECE-Norm 22/05 erfüllen, unter anderem auf die Belastbarkeit des Kinnriemens, die Haltbarkeit und die Stoßdämpfung geprüft.

ECE ist das Kürzel für „Economic Commission Europe“ und bezeichnet eine europäische Verordnung, welche die Produktion von Motorradhelmen betrifft. Genauer gesagt, müssen die Helme nach der Verordnung ECE 22-05 hergestellt werden, um als sicher zu gelten. Solche Richtlinien wurden wiederholt überarbeitet, die letzte Neuerung trat 2003 in Kraft. Die offizielle Bezeichnung ist ECE R 22/05 oder ECE-R 22-05, damit ist die ECE-Regelung Nr.

Auf der sicheren Seite sind Sie daher, wenn Sie beim Kauf das ECE-Prüfzeichen am Helm ausfindig machen können. Dieses befindet sich in der Regel am Kinnriemen oder am Innenfutter. Dabei muss jedoch keineswegs tatsächlich das Kürzel „ECE“ oder dergleichen stehen. Vielmehr ist in der Mitte ein Kreis mit einem „E“ angebracht. Die Genehmigungsnummer am oberen Rand muss mit einer 05 beginnen, dann ist der Helm nach der aktuellen Prüfnorm gefertigt.

Dürfen Helme ohne ECE-Zulassung verwendet werden?

Laut Gesetz kommen Fahrer ihrer Helmpflicht auf dem Motorrad nach, wenn sie einen geeigneten Helm tragen. Eine ECE-Zulassung muss dafür nicht vorliegen.

Zu der Frage, ob das Fahren mit einem Motorradhelm ohne ECE 22/05 erlaubt ist, kann § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung herangezogen werden. Die Wortwahl „einen geeigneten Schutzhelm“ weist daraufhin, dass generell der Motorradhelm mit ECE-Zulassung keine Pflicht ist - andernfalls stünde die Bezeichnung „einen amtlich geprüften Schutzhelm“ an der Stelle.

Wichtig ist dies vor allem für Liebhaber nostalgischer Helme, die zu den alten Klassikern unter den Motorradhelmen passen. Sollten Sie keinen Helm der Norm ECE 22/05 tragen, müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle daher auch nicht mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot oder ähnlichen Sanktionen gemäß Verkehrsrecht rechnen.

Was kostet das Fahren ohne Helm?

Missachten Sie die Helmpflicht auf dem Mofa in Deutschland, müssen Sie mit Verwarn- bzw. Bußgeldern zwischen 15 und 70 Euro rechnen. In einigen Fällen, drohen auch Punkte in Flensburg.

Tragen Sie auf dem Mofa keinen oder einen ungeeigneten Helm, hat das bei einer Kontrolle in der Regel Folgen. So werden 15 Euro Verwarngeld fällig. Darüber hinaus steigern Sie auch das eigene Verletzungsrisiko. Mit einem Bußgeld müssen Sie dann rechnen, wenn Sie Kinder ohne Helm mitnehmen. Ist ein Kind, drohen 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern steigt das Bußgeld auf 70 Euro.

Des Weiteren sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass eine Missachtung der Helmpflicht auf dem Mofa auch Auswirkungen auch etwaige Schadensersatzansprüche haben kann. Kommt es zu einem Unfall, kann es sein, dass Ihnen eine Teilschuld an Verletzungen gegeben wird.

Wer auf dem Mofa ohne Helm erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen.

Wird ein erwachsener Fahrer oder Beifahrer ohne Helm oder mit einem ungeeigneten Helm erwischt, kommt er nach wie vor noch mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro davon. Teurer wird es, wenn man zum Beispiel auf einem Motorrad oder Quad ein Kind ohne geeigneten Helm mitfahren lässt. Dann werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Bei mehreren Kindern sind es 70 Euro und ein Punkt. Das Mitnehmen von Kindern ohne geeigneten Helm wird als B-Verstoß angesehen.

Welche Helme sind erlaubt?

Um die Art des zu tragenden Helms wird immer wieder gestritten. Ihr zufolge muss der Helm lediglich "geeignet" sein.

Helme sind nur geeignet, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung haben. Daher sind Helme, die Stirn, Ohren und Nackenbereich nicht schützen, nicht erlaubt. Damit sind die sogenannten Braincaps tabu. Und auch historische Halbschalenhelme entsprechen grundsätzlich nicht den Anforderungen.

Vorsicht ist bei historischen Originalen schon deshalb geboten, weil ihre Schutzwirkung durch Materialermüdung und Alterung meist mit der Zeit nachlässt. Moderne Nachbauten können zulässig sein, dabei kommt es jedoch auf den Einzelfall und die Ausführung an.

Eindeutig nicht zulässig sind alle Helme, die überhaupt nicht für das Motorradfahren entwickelt wurden. Dazu gehören Bauarbeiterhelme, Feuerwehrhelme und auch militärische Stahlhelme.

Für motorisierte Fahrzeuge sind auch Radfahrerhelme ungeeignet. Sie bieten bei einem Sturz mit höherer Geschwindigkeit zu wenig Schutz und sind lebensgefährlich.

Tipps für den Helmkauf

Mit dem richtigen Motorradhelm tun Sie viel für Ihre Sicherheit. Daher ist er kein Zubehör, das man mal eben im Vorbeigehen kauft.

Diese Aspekte sollten Sie auf der Suche nach dem idealen Helm beachten:
  • Planen Sie für den Kauf unbedingt genügend Zeit ein.
  • Suchen Sie Fachhändler auf, die möglichst viele Helmmarken im Angebot haben. Das steigert die Wahrscheinlichkeit, schnell einen passenden Helm zu finden.
  • Die ungefähr passende Helmgröße ermitteln Sie, indem Sie Ihren Kopfumfang im Bereich der Stirn, über den Ohren und am Hinterkopf messen. Der Kopfumfang in Zentimetern entspricht üblicherweise der numerischen Helmgröße. Die Helme verschiedener Hersteller fallen trotzdem unterschiedlich groß aus. Deswegen kann nur eine Anprobe über den richtigen Helm entscheiden.
  • Ihr Helm muss am ganzen Kopf fest sitzen, ohne zu drücken. Sie erkennen den richtigen Sitz daran, dass sich die Kopfhaut an der Stirn beim Drehen des Helms mitverschiebt. Die Innenausstattung gibt bei der Nutzung noch etwas nach, wählen Sie den Helm daher nicht zu groß.
  • Fragen Sie Ihren Händler nach einer individuellen Innenausstattung des Helms. Bei manchen Helmen können z.B. Wangenpolster oder Pads am Oberkopf an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
  • Bevorzugen Sie Helme in hellen, leuchtenden Farben.
  • Achten Sie darauf, dass das Innenfutter zur Helmpflege herausnehmbar ist.

Wichtig: Die aktuelle Prüfnorm Visiere müssen gepflegt werden

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