Der A1-Führerschein: Dein Einstieg in die Motorradwelt mit 16

Du möchtest langsam den Schritt in die Welt der Motorräder wagen? Den kleinen Motorrad-Führerschein darfst du bereits mit 16 Jahren machen. Mit dem A1-Führerschein darfst du die "kleinen" Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren.

Mit 16 Jahren durchstarten! Der A1-Führerschein berechtigt Dich zum Führen von Leichtkrafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg.

Mindestalter und Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre.
  • Du kannst mit der Ausbildung für die Klasse A1 bereits mit 15 ½ Jahren beginnen.
  • Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
  • Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.

Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.

Der 125 ccm-Führerschein ist auf das Mindestalter von 16 Jahren festgelegt. Bereits drei Monate vor dem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Für den Führerschein A1 benötigen Sie vorher keine andere Fahrerlaubnis.

Was darfst du mit dem A1-Führerschein fahren?

Mit dem A1-Führerschein darfst du die "kleinen" Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren.

Das darfst du mit dem A1-Führerschein fahren: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW/kg. Zudem darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit einem Hubraum von über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von über 45 km/h fahren. Allerdings ist die Leistung auf max. 15 kW begrenzt.

Neben Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von maximal 15 kW können auch alle Fahrzeuge, welche in der Klasse AM eingeschlossen sind, gefahren werden.

Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein.

Die Ausbildung: Theorie und Praxis

Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht. Du musst eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.

In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Motorradfahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. Beim Grundstoff in Klasse A1 musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. In diesen Stunden geht es anders als im Grundstoff um spezielle Motorradinhalte der Ausbildung. Sie sind verpflichtend vorgeschrieben für den Erwerb des Führerscheins.

In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Wie viele dieser Übungsstunden du brauchst, hängt ganz von deinem Können und Lernfortschritt ab. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten. Eine vorgeschriebene Zahl an Sonderfahrten muss absolviert werden. So musst du in Klasse A1 mindestens 5 Ausbildungsstunden auf Bundes- oder Landstraßen machen, 4 Ausbildungsstunden auf Autobahnen und 3 Ausbildungsstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit. Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.

Die Prüfungen

Für den A1-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen.

Die theoretische Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen und kann frühestens drei Monate vor Deinem 16. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher.

Beim Grundstoff in Klasse A1 musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.

Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen. 3 Nachtfahrten bzw.

Die Grundausbildung, also die Anzahl der normalen Praxis- bzw. Übungsstunden, ist nicht geregelt. Diese richtet sich nach den Erfahrungen des Teilnehmers und wird individuell vom Fahrlehrer durchgeführt. Dieser schätzt die persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritt des Prüflings ein. Sind alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, folgt die Praxisprüfung.

Bei der Ersterteilung kommt ein Fragebogen mit 30 Fragen auf die Teilnehmer zu. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es sind also 10 Fehlerpunkte erlaubt, jedoch dürfen zwei Fragen mit jeweils 5 Punkten nicht falsch beantwortet werden. Wird der vorhandene Führerschein erweitert, also macht ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen gleichzeitig, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen. Davon dürfen nur maximal 6 Fehlerpunkte erreicht werden.

Die praktische Prüfung beim 125 ccm-Führerschein dauert 45 Minuten. Prüfungsinhalte für die praktische Prüfung für A1 können eine Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs sowie das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften sein. Die praktische Prüfung für A1 muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorieprüfung abgelegt werden.

Kosten für den A1-Führerschein

Die Kosten für den A1-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. Im Durchschnitt kannst Du mit Gesamtkosten zwischen 1.500 und 3.000 Euro rechnen.

Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro.

Vor dem Weg zur Fahrschule müssen gilt es, noch einige Dinge zu regeln, damit die Fahrt auf einem Motorrad beginnen kann. Wie auch beim Auto muss ein Sehtest absolviert werden. Außerdem wird ein aktuelles Passbild benötigt. Die Größe hierfür muss 45 mm x 35 mm betragen. Auch wie beim Auto-Führerschein muss ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, ein sogenannter Erste-Hilfe-Kurs, absolviert werden.

Zuallererst müssen die Kosten für den Führerschein A1 einberechnet werden, welche noch vor der Fahrschule aufkommen. Bei der Fahrschule wird außerdem noch eine Anmeldegebühr fällig, welche sich etwa zwischen 60 und 200 Euro bewegt. Hier lohnt es sich alle Fahrschulen in der Region zu vergleichen. Die zweite Hälfte für die Kosten vom Führerschein A1 bildet die Fahrschule. Zuerst müssen Sie die Kosten für die Übungsmaterialien einkalkulieren. Diese liegen bei zirka 30 Euro. Die Übungsfahrten beim Praxisunterricht schlagen mit jeweils etwa 30 bis 45 Euro zu Buche. Die Kosten vom Führerschein A1 für Sonderfahrten wie etwa Nachtfahrten sind etwas höher. Sie sollten Sie bei 40 bis 60 Euro ansetzen. Nachdem der Unterricht beendet ist, folgen die beiden Prüfungen.

Die 125 ccm-Führerschein-Kosten enden jedoch nicht mit diesen Gebühren. Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren.

Gültigkeit und Anerkennung

Der Führerschein Klasse A1 wird innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums anerkannt.

Die A1-Führerschein-Dauer ist nicht auf bestimmte Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass der Führerschein nicht an Gültigkeit verliert. Jedoch sind die neuen EU-Führerscheine befristet. Wer einen neuen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 besitzt, muss diesen alle 15 Jahre erneuern lassen. Sollten Sie jedoch noch einen Führerschein besitzen, der vor diesem Stichtag ausgestellt wurde, muss dieser spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies soll vor Fälschung des Dokuments schützen.

Sicherheitsausrüstung

Gerade als Fahranfänger ist eine hochwertige Schutzbekleidung unersetzlich. Eine gute Fahrschule lässt dich nicht ohne sichere Schutzkleidung aufs Motorrad steigen, sondern wird dir diese zur Verfügung stellen. Lege dir aus hygienischen Gründen eine Sturmhaube zu oder kaufe dir am besten gleich einen gut sitzenden Helm, den du danach sowieso brauchen wirst.

Probezeit

Ja, wie bei allen erstmalig erworbenen Führerscheinklassen gilt auch bei Klasse A1 eine Probezeit von zwei Jahren. Mit der erfolgreichen Teilnahme an der Praxisprüfung wird sofort die Probezeit von zwei Jahren gestartet.

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