Diensträder liegen im Trend. Über das Fahrrad-Leasing werden Fahrräder einfach und kostengünstig über den Arbeitgeber bezogen. Das Rad kann dann auch privat genutzt werden und wird einfach monatlich per Gehaltsumwandlung bezahlt.
Was ist Fahrrad-Leasing?
Beim Fahrrad-Leasing werden Fahrräder einfach und kostengünstig über den Arbeitgeber bezogen. Geleaste Räder nennt man auch Diensträder, die du auch privat nutzen kannst. Das Rad kann dann auch privat genutzt werden und wird einfach monatlich per Gehaltsumwandlung bezahlt. Bei sehr geringen Monatsraten besteht die Möglichkeit, durch den steuerlichen Vorteil bis zu 40 % des regulären Kaufpreises einzusparen. Ein praktischer Nebeneffekt: Das Rad ist über die gesamte Laufzeit vollkaskoversichert.
Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing?
Spezielle Fahrradleasing-Anbieter kooperieren mit den Arbeitgebern. Der Mitarbeiter sucht sich ein Rad bei einem Händler aus, der Händler informiert die Leasingfirma und verkauft das Rad an sie. Offiziell übernimmt der Arbeitgeber das Rad und überlässt es dem Mitarbeiter.
Die Leasingrate wird im Rahmen einer Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn einbehalten. Nach 36 Monaten hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Rad günstig zu kaufen oder zurückzugeben.
Vier Seiten sind direkt am Leasing beteiligt: ein Leasingunternehmen, ein Vertragshändler, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kooperiert mit einem Leasingunternehmen, dessen Vertragshändler die gewünschte Radmarke führt.
Der Arbeitnehmer wählt sein Wunschrad beim Vertragshändler (oder auch Versender) aus. Der Arbeitgeber schließt mit dem Leasingunternehmen einen Vertrag über dieses ausgewählte Rad ab. Er - und nicht der Radfahrer selbst - ist der Leasingnehmer.
Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer das Rad für üblicherweise 36 Monate Vertragslaufzeit zur Nutzung. Die Kosten für das Leasing sowie die obligatorische Vollkaskoversicherung werden ganz oder teilweise vom Bruttolohn abgezogen. Durch den niedrigeren Lohn spart der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben. Das ist der eigentliche Vorteil des Dienstradleasings.
Der Arbeitnehmer kann das Rad nach Belieben privat oder beruflich nutzen. Auch die ausschließliche Freizeitnutzung ist vollkommen legal. Dies wird als "geldwerter Vorteil" in der Gehaltsabrechnung aufgeführt und muss versteuert werden - bei einem 8.000-Euro-Rad wären jedoch nur 20 Euro monatlich zu versteuern.
Kurz vor Ende der Vertragslaufzeit erhält der Arbeitnehmer auf Anfrage ein Kaufangebot zu einem pauschalen Restwert, meist 15 bis 18 Prozent des Listen-Neupreises. Wenn er das Rad nicht übernehmen möchte, veranlasst das Leasingunternehmen die Abholung. Die Rückgabe erfolgt in "ordnungsgemäßem Zustand", also mit normalem Verschleiß.
Welche Vorteile hat Bike-Leasing für Arbeitnehmer?
- Volle Pendlerpauschale: Auch für Fahrt mit dem Rad zur Arbeit gilt die volle Pendlerpauschale, die du bei deiner Steuererklärung geltend machen kannst.
- Brutto-Netto-Vorteil: Bei der Gehaltsumwandlung veringert sich das zu versteuernde Brutto-Gehalt, somit sinken die Steuern- und Sozialabgaben.
- Rundum-sorglos-Pakete: Beim Dienstradleasing sicherst du dir durch hinzubuchen verschiedener Versicherungspakete eine nützliche Versicherung und die Kostenübernahme für Reparaturen- und Warungsarbeiten.
- Vollständige Private Nutzung: Du kannst dein geleastes Bike auch zu 100 % auch für den privaten Gebrauch nutzen.
Jobrad: Welche Vorteile hat man als Arbeitnehmer?
Nicht nur das zu versteuernde Einkommen sinkt, sondern auch die Lohnnebenkosten wie etwa Arbeitslosen- und auch Rentenbeiträge. Die Gehaltsumwandlung in die Übernahme der Leasingrate hat eigentlich nur Vorteile.
Ausnahme ist, dass die Rente etwas gekürzt wird, aber hier sprechen wir wirklich nur von wenigen Euro pro Monat.
Wie genau spart man durch das Jobrad-Leasing?
Je nach Leasinganbieter unterscheiden sich Details, hier eine Beispielrechnung nach Durchsicht verschiedener Modelle: Ein Arbeitnehmer verdient 3.500 Euro brutto. Er ist ledig, hat keine Kinder und ist in der Steuerklasse 1. Das neue Rad kostet 2.000 Euro.
Der Arbeitgeber behält rund 69 Euro Bruttolohn dafür ein: das Nutzungsentgelt für Rad, Vollkasko-Versicherung und Inspektionskosten. Unterm Strich ist die Nettobelastung für den Mitarbeiter deutlich niedriger, bei rund 40 Euro, weil das zu versteuernde Einkommen sinkt.
Wenn der Mitarbeiter am Ende der Leasingzeit das Rad kaufen will, macht ihm der Anbieter ein Angebot. Im Beispiel wären das rund 400 Euro. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer zahlt in diesem Beispiel circa 1.840 Euro - statt 2.000 Euro, die er beim Sofortkauf gezahlt hätte.
E-Bike-Leasing: Wie funktioniert das?
Das E-Bike ist eine immer beliebtere Alternative zum herkömmlichen Fahrrad. E-Bike-Leasing funktioniert im Grunde genauso wie Dienstrad-Leasing mit klassischen Rädern. Wichtig ist nur die Auswahl des Leasinganbieters. Denn nicht jeder führt E-Bikes in seinem Sortiment.
E-Bikes eignen sich gerade für Strecken in der Stadt. Die Nutzer:innen bewegen sich mit eigener Muskelkraft in Kombination mit einem Elektromotor vorwärts. Vor allem ältere und eingeschränkte Personen profitieren von E-Bikes. Doch auch dann, wenn man längere Routen fahren möchte, ist das E-Bike die ideale Wahl.
Beispielrechnung für Dienstrad-Leasing
Je nach Leasinganbieter unterscheiden sich die Details. Wer sich für ein Jobrad-Leasing interessiert, der sollte sich daher im Vorfeld mit den verschiedenen Optionen und Konditionen beschäftigen. Wir haben eine Beispielrechnung aufgestellt, die die Funktion von Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber veranschaulicht:
Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer verdient 3.500 Euro brutto im Monat. Sie/Er ist ledig, hat keine Kinder und ist damit in der Steuerklasse I. Sie/Er hat sich für ein Fahrrad für 2.000 Euro entschieden. Der Arbeitgeber behält 69 Euro Bruttolohn dafür ein.
Davon werden die Vollkasko-Versicherung, die Inspektionskosten und das Nutzungsentgelt für das Fahrrad bezahlt. Die Nettobelastung liegt allerdings nicht bei den 69 Euro, sondern vielmehr bei rund 40 Euro. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist nun am Ende der Leasingdauer angekommen. Da sie/er das Fahrrad übernehmen möchte, erhält sie/er ein Angebot vom Leasinganbieter. Für nur 400 Euro gehört das Rad ihr/ihm. Während sie/er beim Sofortkauf 2.000 Euro gezahlt hätte, fallen beim Leasing nur circa 1.840 Euro an, wenn man die Brutto-Netto-Umrechnung berücksichtigt.
Die zwei Bike-Leasing-Varianten:
- Diensträder über Gehaltsumwandlung: Beim Leasing per Gehaltsumwandlung erhältst du einen Teil deines Arbeitsentgelts als “Sachlohn” - das überlassene Dienstrad. Dieses wird mit 0,25 % des UVP über das Gehalt versteuert. Ein kleiner Teil des Bruttogehalts wird zur Leasingrate. Bei dieser Variante sparst du bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf des Bikes.
- Diensträder als Gehaltsplus: Wird das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn - als Gehaltsplus - zur Verfügung gestellt, fährst du damit kosten- und steuerfrei. Die Leasingraten werden komplett von deinem Arbeitgeber übernommen.
Fahrrad- und E-Bike-Leasing für Selbstständige
Ja, die meisten unserer Leasing-Partner bieten ein Fahrradleasing auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende an. Unternehmen und Organisationen können ebenfalls Diensträder wie z. B. Lastenräder leasen. Allerdings variiert der vorgegebene Mindestpreis bei Selbstständigen je nach Leasing-Anbieter. Zum Beispiel ist bei JobRad ein Leasing erst ab 1.499 Euro möglich und bei BusinessBike bereits ab 499 Euro.
Darf ich mein Firmenrad auch privat nutzen?
Ja, weil das Leasing-Fahrrad pauschal mit 0,25% versteuert wird. Viele unserer Leasing-Kunden nutzen ihr Dienstfahrrad sogar ausschließlich privat.
Was passiert, wenn mein Dienstfahrrad gestohlen wird?
Unsere Leasing-Partner (Jobrad, Business-Bike, etc.) arbeiten mit Versicherungen zusammen, damit du im Fall eines Diebstahls abgesichert bist. Der Umfang und die Versicherungsbedingungen hängen davon ab, über welchen Leasing-Partner das Dienstrad abgewickelt wurde.
Die Versteuerung des Dienstrad-Leasings über den Arbeitgeber
Wer sein Dienstfahrrad privat nutzt, der versteuert die Nutzung pauschal. Die 0,25%-Regel gilt. Sie ist immer dann relevant, wenn Arbeitnehmende einen geldwerten Vorteil beziehen. Vereinfacht ausgedrückt, bedeutet dies, dass nur 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) für das Rad versteuert werden müssen.
Allerdings müssen Arbeitnehmende nicht selbst tätig werden. Die Versteuerung geschieht automatisch über die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung. Darum kümmert sich der Arbeitgeber.
Rechenbeispiel zur Versteuerung
Die unverbindliche Preisempfehlung für ein Fahrrad liegt bei 2.500 Euro, ein Viertel davon sind 625 Euro. Abgerundet auf volle 100 entspricht das 600 Euro. Davon wird 1 % als geldwerter Vorteil genommen, und nur 6 Euro werden versteuert.
Wie werden Jobräder angenommen?
Viele Arbeitgeber gewähren zusätzlich Zuschüsse zum neuen Dienstrad, was das Leasing noch attraktiver macht. Die Folge: Fahrradleasing ist ein echter Wirtschaftsfaktor. Rund eine Million Fahrräder wurden letztes Jahr über die Arbeitgeber geleast - das ist jedes vierte.
Besonders beliebt bei den Leasing-Fahrrädern sind E-Bikes, und zwar die teureren. Da reden wir dann schon von Rädern 3.000 Euro plus.
Leasingpartner bei Fahrrad-XXL
Im Onlineshop von Fahrrad-XXL.de kooperieren wir mit führenden Leasinganbietern wie JobRad, BusinessBike, Bikeleasing, Deutsche Dienstrad, Mein Dienstrad, Eleasa, primandis, Beovelo, linexo by WERTGARANTIE und RadimDienst. Alle wichtigen Informationen zum Ablauf findest du hier:
- JobRad
- BusinessBike
- Bikeleasing
- Deutsche Dienstrad
- Mein Dienstrad
- Eleasa
- primandis
- Beovelo
- linexo by WERTGARANTIE
- RadimDienst
Obacht! Pferdefüße & Kleingedrucktes
Die Rentenbeiträge werden aufgrund des niedrigeren Bruttolohns reduziert, was zu einer Verringerung der Rente führt. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung kann dies einen Betrag im vierstelligen Bereich ausmachen. Auch das Kurzarbeitergeld und das Krankentagegeld werden weniger.
Die Raten werden auf Basis des empfohlenen Verkaufspreises für das Fahrrad berechnet. Der Händler hat nur wenig Spielraum für Rabatte, da er Provisionen an das Leasingunternehmen zahlen muss.
Dienstradleasing für Rennradler: Pferdefüße & Kleingedrucktes
Die Vergleichsberechnungen zwischen Leasing und Kauf beinhalten normalerweise Versicherungen in unterschiedlichem Umfang. Es gibt jedoch nicht jeder eine Versicherung für sein Rennrad ab.
Einige Leasingrad-Versicherungen schließen die Teilnahme an Wettbewerben aus.
Fazit: Einfach Fahrrad leasen
Bikeleasing erfreut sich großer Beliebtheit. Der Weg zum Dienstrad ist nicht schwer, man muss nur ein paar Dinge berücksichtigen.
Arbeitnehmende sollten ihre Optionen mit ihrem Arbeitgeber besprechen. Das Auto stehen zu lassen und den Arbeitsweg stattdessen per Dienstfahrrad zu bestreiten, kommt nicht nur der Gesundheit zugute, sondern wirkt sich auch positiv auf die eigene Umweltbilanz und die des Unternehmens aus.
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