Wer sich dazu entscheidet, einen Motorradführerschein zu machen, steht meist vor folgenden Fragen: Welche Führerscheinklasse ist die richtige für meine Wunsch-Maschine? Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein und welche Kosten kommen auf mich zu? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.
Mindestalter und Führerscheinklassen
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
- Klasse AM: Ab 16 Jahren (in einigen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 15 Jahren)
- Klasse A1: Ab 16 Jahren
- Klasse A2: Ab 18 Jahren
- Klasse A: Ab 24 Jahren (oder ab 20 Jahren mit mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
Die einzelnen Führerscheinklassen im Detail
Klasse AM
Ab 16 Jahren dürft ihr den Klasse AM Führerschein ablegen, der für Zweiräder mit bis zu 4 kW, einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt. Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Für Autofahrer, die bis zum 18. Januar 2013 ihren Führerschein gemacht haben, ist die Führerscheinklasse AM bereits enthalten, sodass Roller und Trikes bis 15 kw und 20 PS genutzt werden dürfen.
Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
Klasse A1
Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürft ihr Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren. Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden. Auch Dreiräder, sogenannte Trikes, mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden.
Autofahrer, die ihren Führerschein vor dem 1. April 1980 abgelegt haben, dürfen Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 ohne extra Prüfung fahren.
Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein. Mit dem A1-Führerschein darfst du die "kleinen" Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren.
Klasse A2
Die nächsthöhere Führerscheinklasse ist der A2 Führerschein, der als beschränkte Version des „großen“ Motorradführerscheins A gilt. Diesen könnt ihr ab 18 Jahren ablegen. Mit dem Führerschein A2 ist es euch erlaubt, Motorräder bis zu 35 kW und 48 PS zu fahren. Das Leistungsgewicht darf bei der Führerscheinklasse A2 0,2 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten.
Wenn ihr einen A1 Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, könnt ihr mit nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 ablegen.
Klasse A
Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen. Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre.
Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen.
Voraussetzungen für den Motorradführerschein
Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, gibt es unabhängig von der Klasse bestimmte Voraussetzungen, die ihr einhalten müsst.
Theorie- und Praxisstunden
Wie viele Theoriestunden beim Neuerwerb des Motorradführerscheins absolviert werden müssen, bevor ihr eure Theorieprüfung ablegen könnt, ist festgeschrieben. Diese umfassen 12 Grundstunden und vier Sonderstunden zur Theorie des Zweirads. Besitzt ihr allerdings bereits einen Führerschein für ein Motorrad und wollt von Klasse A1 auf A2 oder von A2 auf A aufsteigen, entfallen erneute Motorradführerschein Theoriestunden.
Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, sind 12 Führerschein-Pflichtstunden mit Sonderfahrten wie Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten vorgeschrieben. Außerdem müsst ihr 10 bis 20 Übungsstunden absolvieren. Diese Zahl ist abhängig davon, wie begabt ihr seid und wie schnell ihr euer Motorrad sicher fahren könnt.
Kosten
Natürlich kommen, je nach Führerschein, auch diverse Kosten auf euch zu. Legt euch also einen finanziellen Puffer von insgesamt ca. 1.250-1.550 Euro an. Aber beachtet: Diese Kosten sind auch abhängig davon, ob ihr die Prüfungen sofort besteht und wie viele Übungsfahrstunden ihr benötigt.
Mofa fahren
So etwas wie einen Mofa-Führerschein gibt es nicht. Sie müssen stattdessen eine Prüfbescheinigung erwerben. Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.
Um zur Mofaprüfung zugelassen zu werden, müssen vom Fahrschüler mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten absolviert werden. In diesen Theoriestunden werden vom Fahrlehrer theoretische Inhalte vermittelt. Neben der Theorie wird auch die Praxis geprüft.
Davon ist dringend abzuraten, denn jeder der Mofa fahren will, ist per Gesetz gezwungen, dieses ordnungsgemäß zu versichern. Mofa fahren ohne einen Helm zu tragen, ist also laut Straßenverkehrsordnung nicht gestattet. Wer entgegen der Vorschrift handelt und ohne Helm Mofa fährt, muss in der Regel mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen.
Das Mofa mit dem Autoführerschein zu fahren ist hingegen legitim, denn ein Mofa darf fahren wer mit B-Führerschein ausgestattet ist.
Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad oder Moped
Nicht nur Erwachsene erfreuen sich im Sommer der frischen Luft beim Motorrad- oder Mopedfahren. Gerne nehmen sie ihre Kinder mit. Denn weder in der Straßenverkehrsordnung noch in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist ein Mindestalter angegeben.
Kinder über sieben Jahren dürfen dann auf dem Motorrad oder dem Moped mitfahren, wenn sie erstens in der Lage sind, sich festzuhalten und zweitens, wenn sie so groß sind, dass sie mit beiden Füßen die Fußrasten sicher erreichen. Für alle Beifahrer - egal welchen Alters - besteht selbstverständlich eine Helmpflicht.
Simson fahren
- Geschwindigkeit: Eine Simson fährst du legal viel schneller als andere Kleinkrafträder wie Roller oder Scooter.
- Verfügbarkeit: Simson Zweiräder wurden millionenfach hergestellt.
- Ersatzteile, Händler, Experten: Auch wenn die letzten Zweiräder, die noch unter die Sonderregelung fallen, Anfang der 90er vom Band liefen, können Simson-Besitzer auch heute auf ein riesiges Netz mit Händlern, Onlineshops und Fachwerkstätten zurückgreifen.
- Robust, funktional, zeitlos: Fast jede Wartungsaufgabe lässt sich mit wenigen Handgriffen selbst durchführen.
- Alltagstauglichkeit: Eine Simson ist nicht nur agil, robust und wartungsfreundlich, sondern auch im Alltag ein treuer und nützlicher Begleiter.
- Niedrige Betriebskosten: Eine Simson zur Fortbewegung zu benutzen könnte sich kaum besser auf deinen Geldbeutel auswirken.
- Mitglied einer großen Familie - die Simson-Szene: Mit einer Simson unterm Hintern gehörst du automatisch zu einer großen und eingeschworenen Community.
- Wiederverkaufswert: Auch wenn die Kaufpreise für Simsons stetig steigen - der Wertverlust ist gering und ein Wiederverkauf jederzeit möglich.
- Image und Exklusivität: Eine Simson zu fahren ist nicht nur wirtschaftlich klug, technisch vernünftig und finanziell günstig, sondern es ist auch cool.
- Tuning-Potential: Simson Tuning, das ist eigentlich ein Überbegriff für ganz unterschiedliche Anwendungsfälle.
Zusammenfassung der Führerscheinklassen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Führerscheinklassen und die damit verbundenen Berechtigungen:
| Führerscheinklasse | Mindestalter | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|---|
| AM | 16 Jahre (teilweise ab 15) | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h, 4 kW, 50 ccm |
| A1 | 16 Jahre | Krafträder bis 125 cm³, 11 kW, Leistung/Leergewicht max. 0,1 kW/kg |
| A2 | 18 Jahre | Krafträder bis 35 kW, Leistung/Leergewicht max. 0,2 kW/kg |
| A | 24 Jahre (oder 20 mit A2 seit 2 Jahren) | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| Mofa | 15 Jahre | Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis maximal 25 km/h |
Ihr habt euch für einen Motorradführerschein entschieden? Dann solltet ihr auch darauf achten, passend für die Prüfung gekleidet zu sein. Mit dieser Kleidung seid ihr richtig gerüstet für die Prüfung und die nachfolgende Zeit als Motorradfahrer. Alles was ihr braucht, findet ihr beispielsweise in unserem Shop auf helmexpress.com.
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