25er Roller Führerschein Dauer: Alles, was Sie wissen müssen

Viele Jugendliche können es kaum erwarten, einen Mofa-Führerschein zu erhalten. Verlockend ist die Aussicht auf die damit einhergehende Freiheit und Unabhängigkeit! Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Ein Mofa-Führerschein ermöglicht gerade Jugendlichen in eher ländlichen Gebieten ein gewisses Maß an Unabhängigkeit: Der Fahrplan des öffentlichen Personalnahverkehrs bestimmt nicht mehr über ihre Freizeitaktivitäten.

Auch die Eltern fühlen sich entlastet, wenn sie ihre Sprösslinge nicht mehr ständig abholen müssen, weil die Kinder mit ihrem Mofa selbstständig unterwegs sind. Die Voraussetzung für diese Unabhängigkeit ist natürlich der Erwerb einer Fahrerlaubnis für das Mofa, also ein Führerschein der ehemaligen Klasse M (heute: Mofa-Prüfbescheinigung).

Was ist ein Mofa und der Mofa-Führerschein?

Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Der Begriff „Mofa“ ist eine Abkürzung und leitet sich von der Bezeichnung „Motor-Fahrrad“ oder auch „Motorisiertes Fahrrad“ ab. Laut § 4 Absatz 1, Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Mofas Fahrräder, die einen Hilfsmotor aufweisen.

Genau genommen ist ein Mofa-Führerschein kein regulärer Führerschein. Stattdessen müssen Sie in einem Mofa-Kurs eine sogenannte Prüfbescheinigung erwerben. Für das Fahren eines Mofas ist kein richtiger Führerschein nötig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Zu den normalen Führerscheinklassen zählt der M-Führerschein daher nicht. Die Prüfbescheinigung bzw. der Mofa-Führerschein wurde im Jahr 1980 in Deutschland eingeführt. Davor konnten Mofas ohne jeden Führerschein gefahren werden.

Mit entsprechender Prüfbescheinigung darf ein Mofa geführt werden, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten. Außerdem darf dessen Hubraum nur eine Größe von höchstens 50 ccm besitzen. Es gibt neben dem Mofa noch andere Fahrzeuge, die mit dem Mofa-Führerschein gefahren werden dürfen.

Mindestalter und Voraussetzungen

Jugendliche dürfen bereits mit 15 Jahren ihren Mofa-Führerschein erwerben, der Beginn der Ausbildung ist bereits etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres möglich. Das Mindestalter für das Führen eines Mofas im Straßenverkehr beträgt nämlich nur 15 Jahre. Ab wann dürfen Sie Mofa fahren? Diese Prüfbescheinigung kann bereits mit 15 Jahren erworben werden.

Zwar kann die Anmeldung zur Ausbildung für den Mofa-Führerschein bereits mit 14 Jahren in der Fahrschule erfolgen, doch gilt dieser erst ab 15 Jahren. Damit die Fahrerlaubnis erteilt werden kann, müssen die Anwärter zwei Ausbildungsmodule absolvieren: die praktische und die theoretische Ausbildung. Anschließend müssen sie ihr Wissen in der theoretischen Prüfung unter Beweis stellen; zu diesem Zeitpunkt darf der 15. Geburtstag der Anwärter nicht mehr als 3 Monate in der Zukunft liegen!

Allerdings benötigen 15-Jährige normalerweise eine Einverständniserklärung der Eltern, um für die Klasse M den Führerschein machen zu können. Da Minderjährige eine Erlaubnis von ihren Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung zur Fahrschule vorzeigen müssen und meist auch die Kosten nicht selbstständig stemmen können, ist das Einverständnis der Eltern zur Anmeldung notwendig.

Wer kann auf einen Mofa-Kurs verzichten?

Wer einen Führerschein der Klasse B, A, A1 oder A2 besitzt, ist auch dazu berechtigt, Mofa zu fahren. Denn ein Führerschein der Klasse B, und die Führerscheinklassen A, A1 und A2 (also alle Arten vom Motorradführerschein) berechtigen bereits zum Führen eines Mofas, da sie diese Fahrzeugklasse einschließen. Auf eine Prüfbescheinigung können Personen verzichten, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden. Darüber hinaus ist die Berechtigung zum Führen eines Mofas in jeder Fahrerlaubnis beinhaltet.

Jeder, dessen Geburtsdatum vor dem 1. April 1965 liegt, kann ebenfalls ohne Prüfbescheinigung ein Mofa im Straßenverkehr führen. Und wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, darf das Mofa ohne Führerschein führen. Denn dann waren Sie am 1. April 1980 - an diesem Tag wurde der Mofa-Führerschein eingeführt - bereits 15 Jahre alt und hätten nach den bei Ihrer Geburt geltenden Regeln auch ohne den Erwerb einer Fahrerlaubnis zu diesem Zeitpunkt Mofa fahren können.

Ausbildung und Prüfung

Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. Damit die Fahrerlaubnis erteilt werden kann, müssen die Anwärter zwei Ausbildungsmodule absolvieren: die praktische und die theoretische Ausbildung.

In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Gesetzlich verpflichtend ist die Teilnahme an sechs mal 90 Minuten Theorie, bevor die Anwärter sich dann zur Prüfung für den ehemaligen M-Führerschein anmelden dürfen. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.

Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Dort geht es um allgemeine Verkehrsvorschriften, technische Daten zum Mofa und grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr. Für den Mofa-Führerschein müssen Fahrschüler nur eine theoretische Führerscheinprüfung ablegen. Eine praktische Prüfung gibt es beim Mofa nicht.

Da diese Führerscheinprüfung mittlerweile am Computer durchgeführt wird, bekommen die Prüflinge gleich danach mitgeteilt, ob sie bestanden haben. Die Prüfung selbst umfasst 20 Fragen, die man am Computer oder Tablet beantworten muss. Die Prüfungszeit beträgt zwischen 20 und 30 Minuten. Das Ergebnis gibt es schon wenige Minuten danach.

Sofort nach dem bestandenen Führerscheintest erhält der Anwärter die Prüfbescheinigung, die meist als Mofa-Führerschein bezeichnet wird. Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung erhalten die Fahrschüler sofort eine Bescheinigung, der landläufig unter dem Namen „Mofa-Führerschein“ bekannt ist. Dieses Papier gibt es seit 1980.

Die theoretische Ausbildung im Detail

Die sechs Theoriestunden sind thematisch gegliedert und befassen sich jeweils mit unterschiedlichen Feldern, die für das Steuern eines Mofas relevant sind. Die einzelnen Teilnehmer haben in den Theoriestunden immer die Gelegenheit, bei Unverständnis der Inhalte nachzufragen, und sollten zwecks der optimalen Vorbereitung auf die Prüfung auch davon Gebrauch machen. So kann der Schulungsleiter auf individuelle Wünsche seiner Schützlinge eingehen. Da in sehr kleinen Gruppen unterrichtet wird, ist ausreichend Zeit, um auf die einzelnen Fahrschüler einzugehen.

Die praktische Ausbildung im Detail

Auch in den praktischen Fahrstunden gibt es natürlich die Möglichkeit der individuellen Förderung von einzelnen Fahrschülern; auch hier achten die Fahrschulen darauf, die Gruppen überschaubar groß zu gestalten. Der Mofa-Führerschein erfordert nur wenige praktische Fahrstunden; die genaue Anzahl hängt davon ab, ob diese im Einzelunterricht oder im Gruppenunterricht genommen werden und ob individueller Mehrbedarf zur Übung besteht. Ob Einzel- oder Gruppenunterricht gewählt wird, schlägt sich letztendlich auch in den Kosten für den Mofa-Führerschein nieder. Insgesamt ist die praktische Ausbildung beim Mofa jedoch nicht umfangreich und in wenigen praktischen Stunden abgeschlossen.

Anmeldung und Ablauf der Prüfung

Die Anmeldung zur Führerscheinprüfung bei einer Prüforganisation wie dem TÜV wird meist von der Fahrschule vorgenommen. Achten Sie darauf, beim Prüfungstermin alle erforderlichen Unterlagen parat zu haben; meistens benötigen Sie eine Ausbildungsbescheinigung Ihrer Fahrschule, denn Sie dürfen die Prüfung nicht ohne den vorherigen Besuch der theoretischen und praktischen Übungsstunden absolvieren. Wer sich die Prüfungsinhalte lediglich autodidaktisch aneignet, wird nicht zur Prüfung zugelassen!

Den Personalausweis müssen Sie zur Überprüfung Ihrer Identität ebenfalls vorweisen. Auch notwendig vor der Teilnahme an der Fahrprüfung ist die Entrichtung der Prüfgebühren sowie die Kosten für die Ausstellung der Prüfbescheinigung. Damit ausreichend Zeit für die Prüfung Ihrer Unterlagen ist, seien Sie bereits einige Minuten vor dem Beginn der Prüfung vor Ort.

Die Prüfung besteht aus 20 Fragen, die an einem PC oder auf einem Touchpad beantwortet werden. Da die Fragen aus einem im Vorfeld bekannten Fragenkatalog ausgewählt werden, können die Fahrschüler sich zur Prüfungsvorbereitung mit der Art der Fragen vertraut machen und die korrekten Antworten einüben. Auch Übungsmaterial für den PC ist erhältlich; mit diesem können Sie die Prüfungssituation inszenieren, um sich mit dem Ablauf vertraut zu machen, und so bestens vorbereitet in die Prüfung gehen zu können. Offene Fragen beantwortet Ihr Fahrlehrer sicher gern.

Die Fragen aus der Prüfung werden unterschiedlich gewertet; natürlich sind jene Fragen am wichtigsten für das Endergebnis, deren falsche Beantwortung die verhängnisvollsten Fehler nach sich ziehen. Wer insgesamt mehr als sieben Fehlerpunkte gesammelt hat, hat die Prüfung leider nicht bestanden und erhält zunächst keinen Mofa-Führerschein.

Die Beantwortung der Fragen dauert etwa 20 Minuten bis 30 Minuten; nachdem Sie den Test noch einmal auf Flüchtigkeitsfehler überprüft haben, geben Sie ihn mit einigen Klicks einfach ab. Wer die Prüfung zum Mofa-Führerschein nicht beim ersten Versuch besteht, darf sie wiederholen.

Dieses Papier gibt es seit 1980. Sie müssen dieses bei einer Fahrt mit dem Mofa stets mitführen, da sonst die Ordnungswidrigkeit „Fahren ohne Führerschein“ vorliegt. Der Mofa-Führerschein ist unbefristet gültig und muss nicht verlängert werden.

Kosten für den Mofa-Führerschein

Der Mofa-Führerschein hat seinen Preis, aber für den Führerschein der Klasse M sind die Kosten im Vergleich zu anderen Führerscheinklassen relativ gering. Eine Prognose zur Höhe der Kosten ist schwer zu stellen, denn der Gesamtbetrag ist von verschiedenen Parametern abhängig. Generell ist die Fahrerlaubnis jedoch relativ günstig, da meist nicht allzu viele Stunden bis zur Erteilung nötig sind. Mit Kosten von etwa 100 Euro sollten Sie prinzipiell rechnen.

Eine Anfrage bei der örtlichen Fahrschule erzeugt vollständige Klarheit über die Kosten. Möglicherweise bietet es sich an, bei der Fahrschule ein sogenanntes „Komplettpaket“ zu buchen; in diesem ist die Anmeldegebühr sowie die Prüfungsgebühr für den Erstversuch und die benötigten Übungsstunden bereits enthalten.

Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt. Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede.

Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an.

Weitere wichtige Informationen

Allerdings ist die Bescheinigung für Mofas kein "echter" Führer­schein. Wer also aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten nach geltendem Bußgeldkatalog ein Fahrverbot erhalten hat, und seinen Führerschein für eine bestimmte Dauer abgeben muss, der darf zwar kein Auto, aber unter Umständen weiterhin Mofa fahren. Die Bescheinigung muss nicht immer bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgegeben werden. Ein Richter kann im Einzelfall entscheiden, für welche Fahrzeuge das Fahrverbot verhängt wird.

  • Helmpflicht: Für Mofafahrer gilt die Helmpflicht nach § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht!
  • Versicherung: Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss.
  • Mitführpflicht: Sie müssen dieses bei einer Fahrt mit dem Mofa stets mitführen, da sonst die Ordnungswidrigkeit „Fahren ohne Führerschein“ vorliegt.

Klasse AM: Alternative zum Mofa-Führerschein

Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.

Die Berechtigung, um mit einem Mofa unterwegs zu sein, ist im AM-Führerschein enthalten. Wenn keine weitere Fahrerlaubnis vorliegt, ist die Prüfbescheinigung immer mitzuführen.

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