Der Rollerführerschein (Klasse AM): Alle Informationen zu Voraussetzungen, Dauer und Kosten

Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit. Bevor man zum Easy Rider wird, braucht es den richtigen Führerschein. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins.

Was ist der Rollerführerschein Klasse AM?

Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen. Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Dieser war erfolgreich.

Der „Moped-Führerschein ab 15" wurde über mehrere Jahre in einigen Bundesländern, so auch in Sachsen, in einem Modellversuch erprobt. Was die Jugendlichen freut, ist bei Experten für Verkehrssicherheit und sicher auch bei Eltern nicht unumstritten. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.

Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • Krafträder
  • Zweirädrige Krafträder
  • Dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)

Voraussetzungen für den Rollerführerschein

Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Die Theorie-Prüfung kann man bereits drei Monate vor dem Geburtstag ablegen.

Notwendige Unterlagen

  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Biometrisches Passbild

Die Ausbildung zum Rollerführerschein

Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt.

Theoretische Ausbildung

Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Für den Führerschein der Klasse AM musst du 12 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht besuchen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Falls du bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzt, reduziert sich das Minimum auf 6 Doppelstunden. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

Zusätzlicher Theorie-Unterricht für Zweiräder:

  • Klasse AM: 2 Doppelstunden à 90 Minuten

Praktische Ausbildung

Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt. Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Während der Fahrstunden begleiten dich unsere Fahrlehrer*innen selbst auf einem Zweirad - und kommunizieren mit dir über Funk. So lernst du in realistischen Verkehrssituationen, anstatt mit einem Begleit-Pkw, der den Verkehr blockiert.

Die Prüfungen

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren.

Bestandteile der praktischen Prüfung

Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden:

  • 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren
  • Mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen
  • Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden

Theorie- & Praxisprüfung sind Pflicht, um allein fahren zu dürfen. Beide Prüfungen dauern jeweils 45 Minuten und werden von einer/einem offiziellen Prüfer*in (z. B. DEKRA oder TÜV) abgenommen.

Kosten für den Rollerführerschein

Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.

Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.

Kostenaufstellung (ungefähre Angaben)

Posten Kosten (ca.)
Anmeldegebühr Fahrschule 70 - 150 Euro
Übungsfahrt 30 - 48 Euro pro Stunde
Lehrmaterial ca. 30 Euro
Sehtest 6 - 9 Euro
Erste-Hilfe-Kurs 15 - 30 Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung ca. 60 Euro
Theoretische Prüfung (TÜV) ca. 22 Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung ca. 190 Euro
Praktische Prüfung 90 - 100 Euro

Besonderheiten und rechtliche Aspekte

Wichtig: Wer den Rollerführerschein mit 15 macht, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Bedeutet, die Fahrerlaubnis gilt aus europarechtlichen Gründen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland. Auf öffentlichen Straßen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. Außerdem muss ein Versicherungskennzeichen am Moped angebracht sein.

Versicherungskennzeichen

Die aufgeführten leichten Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zulassungsfrei. Es muss auch keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.

Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer aber ohne Rollerführerschein auf einem Moped erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muss mit Strafen rechnen.Je nach Vorbelastung kann beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bei Jugendlichen werden beim Fahren ohne Rollerführerschein aber meist Sozialstunden verhängt.

Roller frisieren

Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Zu den Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen die Strafen für den Umbau hinzu: Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall.

Alternativen zum Rollerführerschein

Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren. Während man für das Mofa-Fahren eine Prüfbescheinigung braucht, benötigt man für das Fahren mit Moped, Roller und Co. einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM.

Mofa-Führerschein

Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind. Inklusive Gebühren für die Theorieprüfung liegen die Kosten für den Mofa-Führerschein beziehungsweise die Mofa-Prüfbescheinigung bei ca. 200 Euro.

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