Bevor ein Motorrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt es eine Zulassung. Dazu ist vor allem eine Versicherung notwendig. Zuständig sind die Zulassungsbehörden am (Haupt-)Wohnsitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.
Wie lange dauert die Motorradanmeldung?
Die Zulassung selbst dauert nur ein paar Minuten. Jedoch muss die Maschine noch fahrfertig gemacht werden und das dauert, je nach Auslastung der Werkstatt. Es könnte höchstens dauern, einen Termin zu bekommen, und am Tag des Termins muss man vermutlich auch noch lange warten.
Der Termin selber dauert dann nur 10-15 Minuten und das Kennzeichen kaufen ist auch eine Sache von 5 Minuten. Die Zulassung selbst ging am schnellsten in 15 Min mit Kennzeichen prägen und allem.
Die Bearbeitungszeit der abgegebenen Zulassungsvorgänge kann 1-3 Arbeitstage betragen. Die Zulassungsvorgänge können 1-3 Arbeitstage betragen.
Wir sind bestrebt, die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten. Sind die Zulassungsvorgänge unvollständig oder sind Vollmachten, SEPA, eVb Nummer fehlerhaft, werden diese Zulassungsvorgänge unbearbeitet wieder zurückgegeben.
Online-Zulassung (i-Kfz)
Keine Wartezeit und kein Behördengang: Mit den Online-Diensten (i-kfz) können Sie bequem von zu Hause aus Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen und die Zulassung Ihres Fahrzeugs durchführen. Das online zugelassene Fahrzeug kann dann sofort im Straßenverkehr genutzt werden.
Seit dem 1. September 2023 können alle Zulassungsstellen die volldigitale Kraftfahrzeug-Zulassung nutzen und den Bürgerinnen und Bürgern anbieten. Mit dem Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung am 1. September 2023 können alle Zulassungsbehörden in Baden-Württemberg den Onlinedienst flächendeckend nutzen und sämtlichen Bürgerinnen und Bürgern die volldigitale KfZ-Zulassung anbieten. Voraussetzung hierfür ist, dass dieser von den zuständigen Zulassungsbehörden aktiviert wurde. Und das Beste: Man kann jetzt auch sofort nach der Online-Anmeldung losfahren.
Voraussetzungen für die Nutzung von i-Kfz
- Ein noch nie zugelassenes Fahrzeug oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode.
- Je nach Dienstleistung: Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode.
- Je nach Dienstleistung: Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.
- Zur Identifizierung von Privatpersonen ein kostenloses BundID-Konto. Die Anmeldung für BundID erfolgt mit einem Neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie einem vorgesehenen Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ (www.ausweisapp.bund.de).
Ablauf der Online-Zulassung
- i-Kfz-Portal der Kfz-Zulassung aufrufen und eine Dienstleistung auswählen.
- Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen eine BundID.
- Juristische Personen benötigen das "Unternehmenskonto Bund" mit "Elster-Zertifikat".
- Gebühren bezahlen.
- Wunsch-Kennzeichen (Reservierung erfolgt über die Zulassungsbehörde, Prägung durch einen beliebigen Dienstleister).
- Fahrzeug-Informationen: Je nach Dienstleistung werden Sicherheitscodes vom Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und/oder der Kennzeichen-Plakette benötigt.
- Neue Dokumente: Die neuen Fahrzeugdokumente werden Ihnen per Post zugestellt.
- Losfahren mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis: Nach erfolgreicher Zulassung muss das Dokument direkt heruntergeladen und ausgedruckt werden. Mit diesem Dokument ist man in der Regel berechtigt, bis zu 10 Tage am Straßenverkehr teilzunehmen.
Besonderheiten bei juristischen Personen
Seit 01.09.2023 ist IKFZ Stufe 4 in Kraft. Nun können auch juristische Personen ihre Zulassungsvorgänge online abwickeln.
Weitere wichtige Informationen
Vertretung bei der Zulassung
Wenn Sie eine andere Person zur Anmeldung schicken, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Diese Person muss neben dem eigenen Ausweis auch eine Kopie Ihres Ausweises dabei haben. Wird das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen, ist eine Einwilligungserklärung erforderlich.
Tipp: Zulassungsbehörden haben oft eigene Muster und verlangen zusätzlich eine Datenschutzerklärung.
Kennzeichen
Bei der Motorrad-Zulassung teilt die Kfz-Behörde Ihnen ein Kennzeichen bzw. E-Kennzeichen zu. Meist können Sie aus mehreren Vorschlägen wählen. Legen Sie Wert auf eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenabfolge, reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen vorab - online, telefonisch oder persönlich bei der Zulassungsbehörde.
Möchten Sie das Kennzeichen später an einem anderen Fahrzeug verwenden, ist eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen zu entrichten.
Ummeldung nach Umzug
Nach einem Umzug haben Sie für die Motorrad-Ummeldung 14 Tage Zeit. Innerhalb dieser Frist gehen Sie entweder persönlich zur Kfz-Behörde, schicken eine bevollmächtigte Person oder beauftragen einen Zulassungsdienst. Eine formlose Benachrichtigung reicht nicht aus.
Wichtig: Wer umzieht, darf das bisherige Motorrad-Kennzeichen behalten - auch, wenn der neue Wohnort in einem anderen Zulassungsbezirk liegt.
Motorradversicherung
Nach Außerbetriebsetzung informiert die Zulassungsbehörde automatisch Ihren Versicherer und das zuständige Finanzamt über die Stilllegung. Es kann aber einige Tage oder Wochen dauern, bis Sie den Bescheid Ihrer Versicherung erhalten.
Fahren ohne Kennzeichen oder HU
Ohne amtliches Kennzeichen dürfen Sie mit dem Motorrad weder zur Zulassungsstelle noch auf anderen öffentlichen Straßen fahren.
Ein Motorrad ohne gültige Hauptuntersuchung bzw. HU-Plakette gibt die Zulassungsstelle nicht frei. In beiden Fällen ist eine HU Pflicht. Sie dürfen aber nicht mit dem Motorrad zur Prüfstelle fahren. Entweder Sie schieben das Bike oder transportieren es auf einem Anhänger dorthin, um eine neue Plakette zu bekommen.
Verkauf im angemeldeten Zustand
Ja, Sie können Ihr Motorrad auch im angemeldeten Zustand verkaufen. In Deutschland sind Sie jedoch verpflichtet, den Verkauf anschließend umgehend bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu melden.
Standorte der Zulassungsstellen im Landkreis Böblingen
- Hauptstelle in Böblingen
- Außenstelle in Herrenberg | Berliner Str.
- Außenstelle in Leonberg | Rutesheimer Str.
Kosten
Die Gebühr für die Zulassung beträgt 10,20 Euro. Für Ihr Wunschkennzeichen zahlen Sie bundesweit 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro Online-Reservierungsgebühr.
Je nach Zulassungsstelle betragen die Motorrad-Abmelden-Kosten ab 15,90 Euro - unabhängig davon, ob das Fahrzeug kreisfremd oder kreiszugehörig ist.
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Zulassung | 10,20 Euro |
| Wunschkennzeichen | 10,20 Euro |
| Online-Reservierung Wunschkennzeichen | 2,60 Euro |
| Abmeldung | ab 15,90 Euro |
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