Rollerführerschein: Dauer, Kurs und alles, was du wissen musst

In Deutschland erfreuen sich Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb steigender Beliebtheit. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Rollerführerschein, von den Voraussetzungen über die Kosten bis hin zur Dauer der Ausbildung.

Was darf ich mit dem Rollerführerschein (Klasse AM) fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:

  • Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
  • Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
  • Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.

Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.

Mindestalter und Gültigkeit

Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.

Theoretische und praktische Ausbildung

Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. Es sind 14 Doppelstunden theoretischer Unterricht vorgeschrieben, wobei 12 Doppelstunden das Grundlagenwissen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff behandeln. Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Eine Mindestanzahl an Fahrstunden ist nicht nötig.

Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen. Sonderfahrten, wie zum Beispiel Überlandfahrten oder Nachtfahrten, gibt es normalerweise nicht.

Ablauf der Fahrprüfung

Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.

Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.

Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.

Kosten für den Rollerführerschein

Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.

Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.

Intensivkurs zum Rollerführerschein

Wer seinen Führerschein besonders schnell erwerben möchte, kann einen Intensivkurs belegen. Bei dem Schnellkurs dauert die Ausbildung nur 2-4 Wochen. Die Planung ist enorm wichtig. Daher ist es notwendig, dass Du fleißig mit der Lern-App lernst, damit Du nach den Theorieeinheiten direkt die Theorieprüfung absolvierst.

Du solltest möglichst 1-2 Monate vor den Intensivkurs deine Fahrstunden einplanen. Damit dir deine Ausbildung ebenso Spaß macht und du keine Stunde zu viel brauchst, sorgt dein Fahrlehrer für eine stressfreie und sichere Fahrt.

Bei der EXAKT Fahrschule in Berlin hast du alle 14 Theoriestunden innerhalb von 7 Tagen fertig. Nach 7 Tagen senden wir automatisch deine Ausbildungsbescheinigung online zu deiner Prüfstelle.

EXAKT Intensivfahrschule Berlin: Anmeldung und Kosten

Du kannst dich in eines unserer mehreren Fahrschulstandorte in Berlin anmelden oder du hast ebenso die Möglichkeit dich online anzumelden.

Die Kosten für den Führerschein unterscheiden von jedem Fahrschüler-in, da nicht jeder die gleichen Voraussetzungen mitbringt. Ein Intensivkurs wird in Berlin ca. 2500 Euro kosten. Die kosten setzen sich aus dem Grundbetrag, Erste-Hilfe Kurs, Sehtest, Theorieunterricht und vor allem den benötigten Fahrstunden zusammen.

Umso schneller du das erlernte im Straßenverkehr selbstständig anwendest desto günstiger ist dein intensivkurs-Führerschein.

Alternativen zum Rollerführerschein

Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.

Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.

Fahren ohne Fahrerlaubnis und Konsequenzen

Wer ohne Rollerführerschein auf einem Moped erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muss mit Strafen rechnen. Je nach Vorbelastung kann beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg.

Bei Jugendlichen werden beim Fahren ohne Rollerführerschein aber meist Sozialstunden verhängt. Ergibt sich aus der Tat eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt werden - das heißt, der Pkw-Führerschein muss erst einmal warten.

Roller frisieren: Welche Strafen drohen?

Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.

Die Höhe der Strafe ist davon abhängig, wie oft die Polizei einen bereits mit einem getunten Roller erwischt hat, wie einsichtig der Rollerfahrer ist und ob sich durch das schnellere Fahren zum Beispiel ein Unfall ereignet hat.

Häufige Fragen zum Rollerführerschein

Wie lange dauert es, einen Rollerführerschein zu machen?

Das hängt vom Fahrgeschick des Schülers ab. Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl von Fahrstunden. Für den Führerschein der Klasse AM musst du 12 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht besuchen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Falls du bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzt, reduziert sich das Minimum auf 6 Doppelstunden.

Wie viele Fahrstunden braucht man für den Rollerführerschein?

Es gibt keine festgelegten Richtlinien für die praktische Ausbildung auf dem Weg zum Rollerführerschein. Die Anzahl der Übungsstunden hängt vielmehr von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Wie viel kostet ein Rollerführerschein?

Der Preis für einen Rollerführerschein setzt sich aus verschiedenen, variablen Faktoren zusammen. Dazu gehören Anmeldegebühren, die Anzahl der Fahrstunden, Prüfungsgebühren etc.

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