Rollerführerschein 50: Der Dauer-Kurs zum Fahrspaß

Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Mit dem Rollerführerschein/Führerschein Klasse AM erhältst du ein großes Stück Lebensqualität - und das bereits vor dem Erreichen der Volljährigkeit, sofern deine Eltern ihr Einverständnis geben. Der Erwerb des Rollerführerscheins ist bereits mit 15 Jahren möglich.

Was ist der Rollerführerschein Klasse AM?

Die Führerscheinklasse AM ist unter anderem der Führerschein fürs Kleinkraftrad wie z.B. den Roller. Er wird auch Rollerführerschein oder Mopedführerschein genannt. Der Führerschein der Klasse AM beinhaltet die alte Klasse S und und die alte Klasse M.

Welche Fahrzeuge dürfen mit der Klasse AM gefahren werden?

Mit dem Führerschein Klasse AM, bis 2013 handelte es sich um die Klassen S und M, ist es möglich, Kleinkrafträder mit maximal 50 Kilometern Hubraum bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und 4 kW Dauer-Nennleistung bei einem Elektroantrieb zu führen.Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.Die Führerscheinklasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.Der Rollerführerschein (Führerscheinklasse AM) befugt seinen Inhaber zur Führung von Krafträdern mit max. 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.Auch bestimmte drei- und vierrädrige Krafträder bzw. Leichtkraftfahrzeuge wie z . B. Quads können mit diesem Führerschein gefahren werden.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • Krafträder
  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Betroffene Fahrzeuge weisen zum Teil dieselben Eigenschaften auf, wie die zuvor beschriebenen Krafträder, nämlich eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h sowie einen Hubraum, dessen Größe 50 ccm nicht übersteigt. Ein Elektromotor darf höchstens 4 kW Nenndauerleistung haben. Beispiele für diese Fahrzeugklasse sind Roller, Mopeds oder Mokicks.

Kleinkrafträder mit drei Rädern sind ebenfalls an die baubedingte Geschwindigkeitsbegrenzung auf höchstens 45 km/h gebunden. Die Größe des Hubraumes darf auch in diesem Fall nicht mehr als 50 ccm betragen bzw. ist bei anderen Verbrennungsmotoren nur eine Nutzleistung von 4 kW zulässig. Als dreirädrige Krafräder gelten z.B.

Die Geschwindigkeit darf auch bei diesen Fahrzeugen 45 km/h nicht überschreiten und der Hubraum nicht größer als 50 ccm bzw. die Nutzleistung auf maximal 4 kW begrenzt sein. Die Leermasse ist auf 350 kg begrenzt.

Mindestalter und Gültigkeit

Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt. Das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM ist 15 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse AM und die Mofa-Prüfbescheinigung können bereits mit 15 Jahren erworben werden. Wann können Sie den Rollerführerschein machen? Der Rollerführerschein kann bereits mit 15 Jahren erworben werden.

Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten. Dieser Führerschein ist damit allerdings nur im Inland gültig. Beachte: Der Roller Führerschein ist bis zu deinem 16. Geburtstag nur in Deutschland gültig, erst danach darfst du damit auch im Ausland fahren.

Seit dem 28.07.2021 gilt in ganz Deutschland ein Mindestalter von 15 Jahren. Auch in diesem Fall ist das Ablegen der Prüfung bereits mit 14 Jahren aber frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag möglich.

Ausbildung und Prüfung

Sowohl ein theoretischer als auch ein praktischer Teil sind innerhalb der Führerscheinausbildung vorgesehen. Wer einen Rollerführerschein bzw. den Führerschein fürs Moped machen will, muss, wie beim Auto, eine theoretische und eine praktische Prüfung in einer Fahrschule bestehen.

Es sind 14 Doppelstunden theoretischer Unterricht vorgeschrieben, wobei 12 Doppelstunden das Grundlagenwissen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff behandeln. Für einen Führerschein der Klasse AM wird der Besuch von 12 Doppelstunden à 90 Minuten vorausgesetzt, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Falls du bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzt, reduziert sich das Minimum auf 6 Doppelstunden. Zudem fallen als Zusatzstoff mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten mit zweiradspezifischen Inhalten an. Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff).

Eine Mindestanzahl an Fahrstunden ist nicht nötig. In der Praxis gilt: Für Klasse AM gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Minimum an Pflichtstunden. Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Die Theorieprüfung für diesen 50-ccm-Führerschein besteht aus 30 Fragen. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Die praktische Fahrprüfung dauert 30 Minuten. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen. Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.

Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt. Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.

Kosten für den Rollerführerschein

Je nach Fahrschule liegen die Kosten für den Führerschein bei 500 bis 1.200 Euro. Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Sie setzen sich zusammen aus der Grundgebühr, dem Theorieunterricht, den Fahrstunden, dem Lernmaterial sowie den Prüfungsgebühren. Sie setzen sich zusammen aus der Grundgebühr, dem Theorieunterricht, den Fahrstunden, dem Lernmaterial sowie den Prüfungsgebühren. Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.

Wieviel es kosten wird, für das Moped den Führerschein zu machen, ist durch verschiedene Faktoren bedingt, darunter: Kosten für die Fahrschule, Lehrmaterial, Sehtest, Entgelt für den Führerscheinantrag, TÜV-Gebühren, Passbilder, Erste-Hilfe-Kurs, Gebühr für theoretische und praktische Prüfung.

Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.

Kostenfaktor Ungefähre Kosten
Theoretische Prüfung ca. [Kosten]
Praktische Prüfung ca. [Kosten]
Fahrstunden ca. [Kosten]
Erste-Hilfe-Kurs ca. [Kosten]
Sehtest ca. [Kosten]
Passbild ca. [Kosten]

Alternativen zum Rollerführerschein AM

Alternativ: Klasse A1 / Mofa-FührerscheinEine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.

Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.

Da es sich beim Mofa-Führerschein genau genommen um eine Fahrerlaubnis und keinen richtigen Führerschein handelt, sind kein umfangreicher Kurs oder eine teure Prüfung nötig. Mit 6 x 90 Minuten Theorieunterricht, einer Fahrstunde (90 Minuten) sowie einer kurzen Theorieprüfung ist der Aufwand für dich gering.

Inklusive Gebühren für die Theorieprüfung liegen die Kosten für den Mofa-Führerschein beziehungsweise die Mofa-Prüfbescheinigung bei ca. 200 Euro.

Wichtige Hinweise

Für Inhaber eines alten Führerscheins gilt: Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, darf dessen Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde das auf dem neuen Schein ein.

Seit 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Im Anschluss muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auch eine neue Prüfung ablegen muss. Es wird nur das Führerschein-Dokument ausgetauscht.

Wichtig: Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar.

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