Im Frühling beginnt alljährlich das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit (je nach Betriebserlaubnis) bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht.
Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.
Jährlicher Wechsel des Versicherungskennzeichens
Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr zum 1. März zwischen schwarz, blau und grün.
An der jährlich wechselnden Farbe des Nummernschildes erkennt man, ob für das aktuelle Jahr Versicherungsschutz besteht.
Die Versicherungskennzeichen müssen jedes Jahr zum 1. März ausgetauscht werden.
Ab dem 01. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die neuen sind grün. Nur damit besteht ein Versicherungsschutz.
Ab 1. März sind die blauen Kennzeichen ungültig, die neuen sind grün.
Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März nur noch mit grünen Kennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.
Im Jahr 2023 war es schwarz, 2024 ist es blau und 2025 wird es grün. Diese Reihenfolge wird alle drei Jahre wiederholt.
Versicherungsschutz und Konsequenzen
Den Versicherungsschutz erkennt man am Nummernschild, dem Versicherungskennzeichen aus Blech. Bei E-Scootern ist es ein Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form.
Versicherungsschutz besteht nur mit dem aktuellen Kennzeichen.
Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.
Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar.
Wer im März weiter mit alten schwarzen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert“, warnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Diese können im Ernstfall mehrere Millionen Euro betragen.
Wo gibt es die neuen Kennzeichen für Mofas und E-Scooter?
Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich.
Die neuen blauen Kennzeichen sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich.
Das aktuelle Versicherungskennzeichen bekommen Zweiradfahrer entweder direkt bei den Kfz-Versicherern oder bei Versicherungsvermittlern. Das Kennzeichen kann bei manchen Versicherungen auch online beantragt werden.
Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Wenn Sie das Versicherungskennzeichen online beantragen, wird es Ihnen innerhalb von 2-3 Tagen direkt per Post zugeschickt.
Natürlich können Sie die Versicherung auch in der nächsten R+V Generalagentur oder Volksbank Raiffeisenbank abschließen und das Kennzeichen direkt mitnehmen.
Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate. Wenn Sie die Versicherung erst im Mai abschließen, zahlen Sie nur anteilig für die Monate ab dem Versicherungsbeginn.
Kosten und Versicherungsumfang
Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.
Das Mopedkennzeichen können Sie direkt über unsere Webseite online beantragen. Sie erhalten das Kennzeichen bereits ab 69,90 Euro im Jahr. Überlegen Sie sich, ob Sie eine Teilkaskoversicherung mit einschließen möchten. Dann liegen die Kosten bei 119,90 Euro im Jahr (für alle Fahrer über 23 Jahre), und auch der Diebstahl Ihres Mopeds wäre abgesichert.
Bereits ab 52,- Euro im Jahr für Moped, Roller & Co. Bis zu 100 Mio.
Um ein Versicherungskennzeichen zu erwerben, muss mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Im Versicherungsschutz sind alle Schäden enthalten, die Sie Anderen mit Ihrem Moped zufügen. Außerdem ist es sinnvoll, die Haftpflichtversicherung durch eine Teilkasko (Diebstahlversicherung) zu erweitern. Diese tritt ein, wenn das Fahrzeug gestohlen oder durch Wildunfälle, Feuer, Sturm, Hagel oder Überschwemmungen in Mitleidenschaft gezogen wird.
Eine Moped- bzw. Rollerversicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab, um Sie umfassend zu schützen. Dazu gehören Schäden durch Brand, Diebstahl, natürliche Wetterschäden und Tierkollisionen jeglicher Art.
Hier eine Übersicht über die Leistungen und Kosten einer Mopedversicherung:
| Versicherung | Leistung | Kosten (ca.) |
|---|---|---|
| Kfz-Haftpflicht | Übernimmt Schäden, die anderen zugefügt werden | ab 45 Euro / Jahr |
| Teilkasko | Schutz bei Diebstahl, Wildschäden, Feuer, Überschwemmung | ca. 80-100 Euro / Jahr |
Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungskennzeichen?
Folgende Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle.
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:
- E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Fahrzeuge wie E-Scooter oder Segways, sogenannte Elektro-Kleinstfahrzeuge, bekommen kein Versicherungskennzeichen aus Blech, sondern eine kleinere, selbstklebende Versicherungsplakette.
Wichtige Hinweise
Beachten Sie, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht frisieren beziehungsweise tunen dürfen. Dies kann zu Punkten in Flensburg, zu Geldstrafen oder zu anderen disziplinarischen Maßnahmen führen. Auch der Versicherungsschutz steht dann auf dem Spiel.
Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen.
Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.
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