Für Halter von Mofas, Mopeds, Rollern und Elektrokleinstfahrzeugen gilt ab dem 1. März 2025 eine wichtige Regel: Das neue grüne Versicherungskennzeichen muss montiert sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen - denn ohne gültiges Versicherungskennzeichen erlischt der Versicherungsschutz.
Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?
Folgende Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:
- Fahrzeuge wie E-Scooter oder Segways, sogenannte Elektro-Kleinstfahrzeuge, bekommen kein Versicherungskennzeichen aus Blech, sondern eine kleinere, selbstklebende Versicherungsplakette.
Auch diese ist immer von 1. März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig und hat dieselbe Farbe wie die Mofa-Kennzeichen.
Gültigkeitsdauer und Wechsel des Versicherungskennzeichens
Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich. Die Kennzeichen erhalten jede Saison eine andere Farbe, um den Versicherungsstand eines Fahrzeuges überprüfbar zu machen.
Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau. Am 1. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die neuen sind grün.
Mit dem alten Kennzeichen darfst du ab März nicht mehr fahren oder das Fahrzeug im öffentlichen Raum abstellen.
Wo erhalte ich ein neues Versicherungskennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen für Mopeds, Mofas, Roller und Elektrokleinstfahrzeuge gibt's nicht beim Straßenverkehrsamt, sondern ausschließlich bei Versicherungen. Das aktuelle Versicherungskennzeichen bekommen Zweiradfahrer entweder direkt bei den Kfz-Versicherern oder bei Versicherungsvermittlern. Das Kennzeichen kann bei manchen Versicherungen auch online beantragt werden.
Sie können das Kennzeichen bei vielen Anbietern wie Allianz, HUK, ADAC, DEVK, LVM oder WGV beantragen. Viele Versicherungen bieten eine Online-Bestellung an, die oft nur wenige Minuten dauert. Alternativ kannst du das Kennzeichen auch bei Versicherungsbüros, Bankfilialen oder Postfilialen einiger Anbieter direkt mitnehmen.
Nach der Bestellung bekommst du das Kennzeichen per Post oder direkt vor Ort. Falls dein Fahrzeug für Kennzeichenfolien vorgesehen ist, erhältst du einen Aufkleber, den du einfach auf die Trägerplatte klebst.
Warum ist ein aktuelles Versicherungskennzeichen wichtig?
Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Diese können im Ernstfall mehrere Millionen Euro betragen.
Der Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen, das immer von März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist.
Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Ein weiteres wichtiges Detail: Kleinkrafträder mit abgelaufenem Kennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden - sie gelten sonst als nicht versichert.
Kosten des Versicherungskennzeichens
Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung beginnen bei circa 40 Euro. Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Bei zusätzlicher Teilkaskoversicherung liegen die Beiträge zwischen 80 und 100 Euro, abhängig vom Versicherungsanbieter.
Bußgelder und Strafen
Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Mopeds, Mofas oder Rollern wird in Deutschland mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet. Allerdings ist zu beachten, dass das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens auch bedeutet, dass kein Versicherungsschutz besteht.
Dies stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar und kann als Straftat gewertet werden, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
Versicherungsarten: Haftpflicht und Teilkasko
Hier gilt: Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist ein Muss, eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Eine Haftpflichtversicherung, die berechtigte Schadenersatzansprüche eines geschädigten Dritten übernimmt, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden.
Wer sehr an seinem Fahrzeug hängt, sollte eine Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Diese Versicherung leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl. Eine zusätzliche Teilkasko bietet Schutz z.B. Vor allem E-Scooter verschwinden statistisch betrachtet sehr häufig: Von 10.000 dieser Fahrzeuge werden 277 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 4 von 10.000 Fahrzeugen.
Tabelle: Wichtige Informationen zum Versicherungskennzeichen
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Gültigkeit | 1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres |
| Farbe 2025 | Grün |
| Strafe ohne gültiges Kennzeichen | Bußgeld, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
| Haftpflichtversicherung | Gesetzlich vorgeschrieben |
| Teilkaskoversicherung | Optional, schützt vor Diebstahl und Unwetterschäden |
| Kosten Haftpflicht | Ab ca. 40 Euro pro Jahr |
| Kosten Teilkasko | Zwischen 80 und 100 Euro pro Jahr |
Zusätzliche Hinweise
- Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen.
- Wer sein Mofa, Moped oder Roller frisiert, dem drohen unangenehme Konsequenzen. Neben Punkten in Flensburg, Bußgeldern und - je nach Konstellation - Geldstrafen für das Fahren ohne Führerschein kann es nach einem Unfall teuer werden.
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