Motorrad Lautstärke: DB-Grenzwerte und Regelungen

Die Diskussion um Streckensperrungen und Fahrverbote für Motorräder hat in den letzten Jahren zugenommen, besonders seit 2014, und durch den Bundesratsbeschluss 125/20 im Mai 2020, der temporäre Fahrverbote forderte, nochmals an Brisanz gewonnen.

Lärm ist definiert als ein störendes, belästigendes oder gefährdendes, kurz unerwünschtes Geräusch, wobei der Schall bzw. der Druckpegel, mit dem er sich ausbreitet, messbar ist.

Der logarithmische Schalldruckpegel in dB wurde eingeführt, um den Wahrnehmungsbereich des menschlichen Gehörs besser zu beschreiben, von 0 dB (Hörschwelle) bis 130 dB (Schmerzschwelle).

Gesetzliche Regelungen zur Motorradlautstärke

In Deutschland regelt §49 StVZO die Lautstärke von Kraftfahrzeugen und verweist auf mehrere EU-Richtlinien. Diese Regeln für die Typzulassung neuer Fahrzeuge gelten EU-weit.

Die zulässigen Werte nach diesem Messverfahren liegen aktuell zwischen 74 (Pkw-Benziner) und 80 dB für Motorräder über 175 ccm oder Lkw über 150 kW.

Zum 1.1.2016 wurde das Messverfahren radikal verändert und erweitert. Gemessen wird seitdem in mehreren Gängen und auch das Geräusch bei konstanter Fahrt. Gleichzeitig wurde der maximal zulässige Wert auf 77 dB für Motorräder gesenkt.

Euro 5 und Euro 5+ Normen

Mit Einführung der Euro 5 zum 01.01.2021 wurden die Abgasemissionen von Motorrädern um 1/3 verringert. Spätestens mit der Einführung der Euro 5b zum 01.01.2024 werden sich auch die Geräuschemissionen deutlich verschärfen.

Der Teil dieser Prüfung (ASEP: Additional Sound Emission Provisions), der die Realität abbilden soll, wurde von den Vereinten Nationen (UN-ECE) erweitert und bereits als neue verbindliche Vorgabe beschlossen (ASEP 2.0). Die Prüfung umfasst jetzt alle Gänge eines Motorrads, sogar den ersten Gang, der eigentlich nur zum Anfahren gedacht ist. Auch wurde der Geschwindigkeitsbereich auf bis zu 100 km/h ausgedehnt.

Standgeräusch vs. Fahrgeräusch

Um bei einer Kontrolle Anhaltspunkte zu bekommen, ob eine Auspuffanlage manipuliert wurde, wird für alle Fahrzeuge auch das Standgeräusch gemessen und im Fahrzeugschein mit angegeben. Dies wird bei ¾ der Nenndrehzahl in einem Abstand von 50 Zentimetern und einem horizontalen Winkel von 45 Grad zur Auspuffmündung gemessen.

Es ist wichtig zu wissen, dass nur für das Fahrgeräusch gesetzliche Grenzwerte festgelegt sind. Das Standgeräusch wird ermittelt, um den Originalzustand eines Fahrzeugs zu überprüfen.

Der Standgeräuschwert ist in den Zulassungsbescheinigungen unter U.1 eingetragen, das Fahrgeräusch findet ihr unter U.3.

Bei einer Standgeräuschmessung im Straßenverkehr nach § 29 StVZO darf der gemessene Wert um 5 dB abweichen.

UNECE-Regelungen

Seit dem 1. Januar 2016 bestehen für neue Motorräder bezüglich der Lärmentwicklung geänderte Vorgaben, die der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) entstammen.

Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 (aktuell gültig seit 2021: UNECE-R 41.05) definiert.

Die dort festgelegten Geräuschgrenzwerte (L urban) für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten sind abhängig vom sogenannten "Leistung-Masse-Verhältnis" (PMR).

Die Grenzwerte sind also nicht für alle Krafträder einheitlich, sondern in drei Klassen eingeteilt:

  • Klasse I: Bei sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) beträgt der Grenzwert 73 dB(A).
  • Klasse II: Bei hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) beträgt der Grenzwert 74 dB(A).
  • Klasse III: Bei normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) beträgt der Grenzwert 77 dB(A).

80 Prozent der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III, für sie gilt also der Grenzwert 77 dB(A). Sie müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.

Neue EU-Normen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gilt für alle neu zugelassenen Motorräder die neue UNECE-Regelung R41.05. Sie soll die Lärmbelästigung durch Motorräder weiter reduzieren.

Demnach müssen alle neu zugelassenen Motorräder die Grenzwerte für Lärmemissionen künftig in mehr als den bisher festgelegten Fahrszenarien einhalten.

Die neue UNECE-Regelung R41.05 deckt nun weitere Szenarien ab - allen voran einen Großteil der Fahrszenarien auf Landstraßen.

Messung des Standgeräuschs durch die Polizei

Die Polizei misst das Standgeräusch von Motorrädern mit einem Präzisions-Schallpegelmessgerät. Das Mikrofon ist in Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in einem Winkel von 45 Grad und in einer Entfernung von 0,5 Meter.

Der Motor wird auf die in der Zulassungsbescheinigung angegebene Drehzahl geregelt, die laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl entspricht, wenn die Nenndrehzahl über 5.000/min liegt oder dreiviertel der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5.000/min beträgt.

Faktoren, die die Lautstärke beeinflussen

  • Fahrweise: Die Art und Weise, wie ein Motorrad gefahren wird, hat einen großen Einfluss auf den Geräuschpegel.
  • Auspuffanlage: Veränderungen an der Auspuffanlage können die Lautstärke erheblich erhöhen.
  • Technische Manipulationen: Gesteuerte Klappensysteme können die Geräuschemissionen künstlich reduzieren.

Tipps für leises Motorradfahren

  • Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusch attestiert wurde.
  • Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.
  • Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern.
  • Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten.
  • Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.
  • Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.

Motorräder sind verstärkt bei schönem Wetter an Wochenenden und Feiertagen unterwegs. Auf manchen Strecken sind es zeitweise sogar mehr Motorräder als Autos.

Die Auswertung der Pegel von Vorbeifahrenden an den untersuchten Strecken zeigt, dass etwa jedes dritte Motorrad lauter ist als 90 dB(A), bei den Pkw waren es lediglich 4 Prozent.

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