Wie schnell darf ein E-Bike maximal sein? Ein umfassender Leitfaden

Elektrofahrrad ist nicht gleich Elektrofahrrad. Obwohl meistens vom E-Bike gesprochen wird, gibt es wichtige Unterschiede zwischen E-Bikes und Pedelecs. Heute gibt es verschiedene Modelle von Elektrofahrrädern auf dem Markt.

Was ist der Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs?

Mit dem E-Bike kannst du wie mit einem Mofa fahren, auch wenn du nicht trittst. Beim Pedelec musst du treten, damit der Elektromotor dich unterstützt. Das Pedelec ist verkehrsrechtlich ein Fahrrad, das E-Bike ist ein Kleinkraftrad mit geringer Leistung. Die meisten E-Bikes in Deutschland sind genau genommen Pedelecs. Der Begriff Pedelec hat sich aber nicht durchgesetzt. Deshalb wird allgemein meistens vom E-Bike gesprochen. Es gibt aber wichtige Unterschiede bei den verschiedenen Modellen.

Was ist ein E-Bike?

Ein E-Bike ist mit einem bis zu 500 Watt starkem Motor rechtlich kein Fahrrad. E-Bikes gehören zur Klasse der Kleinkrafträder mit geringer Leistung. Sie funktionieren auf Knopfdruck (Drehknopf oder Schalthebel) auch ohne Pedalunterstützung. Das bedeutet: Du musst nicht treten, um mit dem E-Bike fahren zu können.

Es gibt sie in drei Varianten:

  • E-Bikes mit bis zu 20 km/h Höchstgeschwindigkeit: E-Bikes, die nur mit dem Motor 20 km/h fahren können, fallen in die Kategorie Leichtmofa. Wenn du zusätzlich in die Pedale trittst, kannst du auch schneller fahren. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind notwendig.
  • E-Bikes mit bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit: E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren können, fallen in die Kategorie Mofa. Wenn du zusätzlich in die Pedale trittst, kannst du auch schneller fahren. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht.
  • E-Bikes mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit: E-Bikes, die nur mit dem Motor bis zu 45 km/h schnell fahren, gelten als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb. Bei 45 km/h wird der Motor aber abgebremst. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind verpflichtend.

Was ist ein Pedelec?

Pedelec bedeutet Pedal Electric Cycle. Nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt, springt ein Elektromotor an. Du kannst mit einem Pedelec auch „ganz normal“ Fahrrad fahren und auf den Motor verzichten. Pedelecs mit einer Unterstützung bis zu 25 km/h und einem maximal 250 Watt starken Motor sind verkehrsrechtlich Fahrräder. Oft sind sie mit einer sogenannten Anfahrhilfe oder Schiebehilfe bis zu 6 km/h ausgestattet. Das bedeutet: Das Pedelec fährt allein los. Du musst nicht treten, bis du eine Geschwindigkeit von 6 km/h erreicht hast.

Solche Ausflüge sind mit dem Pedelec kein Problem. Anhänger sind verkehrsrechtlich erlaubt. Beim Pedelec sind Anhänger erlaubt. Außerdem dürfen Kinder bis zu sieben Jahren in Kindersitzen mitfahren.

Obwohl normale Pedelecs nicht versichert werden müssen, ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll. Schäden, die du mit dem Pedelec anderen Personen zufügst, werden von der Versicherung übernommen.

Was ist ein S-Pedelec (Speed-Pedelec)?

S-Pedelecs sind sogenannte Speed-Pedelecs und werden auch Schweizer Pedelecs genannt. Sie sind rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder, genau wie E-Bikes. Wenn du in die Pedale trittst, kannst du mit einem S-Pedelec eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen. Die maximale Leistung des Motors beträgt 500 Watt. Du brauchst für das S-Pedelec ein Versicherungskennzeichen.

Der wichtige Unterschied zwischen E-Bike und S-Pedelec ist die Tretunterstützung. Mit dem E-Bike kannst du wie mit einem Mofa fahren, auch wenn du nicht trittst. Beim S-Pedelec erreichst du die 45 km/h nur, wenn du selbst in die Pedale trittst.

Bei einem S-Pedelec springt der Motor nur an, wenn die Pedale getreten werden. Pedelecs dagegen können 25 km/h fahren. S-Pedelecs sind sogar bis zu 45 km/h schnell.

E-Bike & Pedelec: Welche rechtlichen Unterschiede gibt es?

Bei E-Bikes im Straßenverkehr musst du ein paar Dinge beachten. Hier eine Übersicht der rechtlichen Unterschiede zwischen E-Bikes und Pedelecs und was du im Straßenverkehr über die einzelnen Modelle wissen musst:

  • Betriebserlaubnis: Hersteller von E-Bikes und S-Pedelecs müssen beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes Modell eine sogenannte Betriebserlaubnis einholen. Die Betriebserlaubnis bestätigt, dass das Fahrzeug der Straßenverkehrsordnung entspricht.

Das bedeutet für dich: Das S-Pedelec oder E-Bike darf nicht einfach umgebaut werden. Das gilt vor allem für den Rahmen, die Bremsen und Reflektoren. Nur für dein Elektrofahrrad zugelassene Ersatzteile aus dem Fachhandel dürfen eingebaut werden. Ob eine bestimmte Gabel oder ein Lenker zu deinem E-Bike passt, kann der Fachmann überprüfen.

  • Zulassung: Für alle drei E-Bike-Varianten und für das S-Pedelec brauchst du ein Versicherungskennzeichen. Das Nummernschild bekommst du von deinem Versicherungsanbieter, wenn du eine Kfz- oder Mopedversicherung abschließen. Du erhältst jedes Jahr ein Saisonkennzeichen. Das Versicherungsjahr beginnt normalerweise am 01. März und endet am 28. Februar. Ein Versicherungskennzeichen kostet zwischen 35 und 70 Euro pro Jahr.

Das solltest du wissen: Zu deiner Kfz-Haftpflichtversicherung kannst du bei vielen Versicherungsanbietern einen Teilkasko-Schutz dazu buchen. Diebstahl und Schäden an deinem Zweirad sind so abgedeckt.

  • Führerschein: Ob du einen Führerschein für dein Elektrofahrrad brauchst, hängt von deinem Modell ab.

Wir haben die Unterschiede zwischen E-Bike und Pedelec für dich aufgelistet:

  • Für das normale Pedelec brauchst du keinen Führerschein, weil es in die Kategorie „Fahrrad“ fällt.
  • Für das S-Pedelec brauchst du einen Führerschein der Klasse AM (ehemals Rollerführerschein). Es ist ein Kleinkraftrad und kann bis zu 45 km/h schnell fahren. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Für ein E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h musst du mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofa-Prüfbescheinigung haben.
  • Für das E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h brauchst du eine Mofa-Prüfbescheinigung. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein.
  • E-Bikes mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit sind Kleinkrafträder. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse AM haben.

Aber: Hast du einen gültigen Führerschein der Klasse B für Kraftfahrzeuge, brauchst du keine weitere Bescheinigung. Die Fahrerlaubnis für alle Elektrofahrräder ist damit abgedeckt.

  • Radweg nutzen: Mit E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell fahren, darfst du nur Radwege benutzen, die mit dem Schild „Mofas frei“ gekennzeichnet sind. Das gilt nicht für das E-Bike mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und für Speed-Pedelecs. Mit den beiden Modellen darfst du nur auf der Straße fahren. Mit dem normalen Pedelec und dem E-Bike mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit kannst du auch Wald- und Geländewege benutzen.

Mit manchen Elektrofahrrädern darfst du nur gekennzeichnete Wege benutzen, die auch für Mofas frei sind.

Das bedeutet:

  • Bei einem normalen Pedelec musst du keinen Helm tragen. Ein Fahrradhelm wird aber aus Sicherheitsgründen empfohlen.
  • Beim S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h musst du einen Schutzhelm tragen. Ein Fahrradhelm bietet zu wenig Schutz.
  • Bei E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h besteht keine Helmpflicht. Ein Fahrradhelm wird empfohlen.
  • Bei E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h ist ein Schutzhelm Plicht. Fahrradhelme bieten nur bis 20 km/h guten Schutz und sind deshalb nicht geeignet.
  • Bei E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h besteht Helmpflicht. Ein Fahrradhelm reicht nicht aus.

Das solltest du bedenken: Bist du trotz Helmpflicht ohne Schutzhelm in einen Unfall verwickelt, bist du mitschuldig. Laut Gesetz wäre für die schnelleren E-Bikes sogar ein Mofa- oder Motorradhelm vorgesehen. Es wird aber der Industrie überlassen, passende Schutzhelme herzustellen.

  • Alkohol: Für E-Bike- und S-Pedelec-Fahrer gelten dieselben Alkoholbestimmungen wie für Autofahrer. Laut §24a StVG sind schon 0,5 Promille Alkohol im Blut eine Ordnungswidrigkeit. Du musst eine Geldbuße bis zu 3000 Euro als Strafe zahlen. Im Vergleich: Ein Fahrradfahrer gilt erst ab 1,6 Promille als fahruntauglich.

Auch beim E-Bike gelten dieselben Alkoholbestimmungen wie für Kraftfahrzeugfahrer. Ein Fahrrad oder ein normales Pedelec kannst du bei einem Führerscheinentzug nutzen.

Was kostet ein E-Bike oder Pedelec?

Wenn du ein hochwertiges E-Bike oder Pedelec mit einem langlebigen Akku willst, solltest du dir einen Preis von 1.000 Euro als Untergrenze setzen. S-Pedelecs und E-Bikes mit 45 km/h müssen durch die hohe Geschwindigkeit besonders stabil gebaut werden. Außerdem brauchen sie wirksame Bremsen und eine gute Federung. Du solltest hier mit ungefähr 3.500 Euro rechnen.

Das solltest du wissen: Auch das Fahrradgeschäft ist saisonal. Im Herbst und Winter kannst du daher manches Schnäppchen machen und Auslaufmodelle aus dem letzten Frühling günstiger kaufen.

Geschwindigkeit E-Bike vs. Speed Pedelec

Ein E-Bike in Form eines Pedelecs darf dich also bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen und ein Speed Pedelec bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h.

E-bike / Pedelec Speed Pedelec
Max. Geschwindigkeit 25 km/h 45 km/h
Rahmenform Low, mid oder high-step Mid oder high-step
Sitzhaltung Aufrecht, aktiv oder sportlich Aktiv oder sportlich
Motorkapacitet 65 Nm 75 Nm

Elektrofahrräder Geschwindigkeit und Sicherheit

Augen auf und Ohren auf im Straßenverkehr! Denn beim Thema Geschwindigkeit spielt die Sicherheit immer eine ganz wichtige Rolle.

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