Wie schnell darf ein Elektroroller in Deutschland fahren?

Elektroroller sind nachhaltige und kompakte Fahrzeuge, mit denen du nachhaltig und leise in der Stadt und auf dem Land unterwegs bist. Doch wie schnell darfst du eigentlich cruisen? Und ist das Fahren auf der Autobahn mit deinem E-Scooter erlaubt? Hier gibt es alle Infos und Antworten.

Elektroroller Geschwindigkeit: Auf das Modell kommt es an - und auf die Fahrerlaubnis

Elektroroller sind schon lange nicht mehr aus dem Straßenverkehr wegzudenken. Und viele Modelle, die es mittlerweile auf dem Markt gibt, sind - zumindest von guten Herstellern wie unu - von hoher Qualität. Plus: Elektroroller mit einem Lithium-Ionen-Akku können richtig schnell sein. Sogenannte 125er Modelle erreichen beispielsweise eine Maximalgeschwindigleit von 110 km/h. Das klingt erst einmal genial.

Überleg dir aber genau, ob du solch ein Modell brauchst. Denn insbesondere für die Stadt reichen Elektroroller bis 45 km/h vollkommen aus. Schneller heißt nicht unbedingt besser. Es kommt darauf an, in welchem Rahmen du deinen E-Scooter nutzen möchtest. Brauchst du ihn fürs City-Cruisen oder um entspannt auf der Landstraße zu fahren? Dann sind die E-Scooter von unu mit einer Leistung von 2kW oder 4kW perfekt für dich. Die bringen es nämlich auf eine Geschwindigkeit von 45 km/h - und garantieren dir rasanten Fahrspaß.

E-Scooter mit 45 km/h Geschwindigkeit darfst du nämlich auch fahren, wenn du “nur” im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B bist. Das ist der gängige Führerschein für Autos. Solltest du dir in jedem Fall ein schnelles Elektroroller-Modell mit einem Tempo von bis zu 110 km/h wünschen, benötigst du dafür eine spezielle Fahrerlaubnis - nämlich einen Motorradführerschein.

Darf ich auch auf die Landstraße oder die Autobahn?

Mit einem Elektroroller bis 45 km/h - sprich mit einem Motor von 2kW oder 4kW - darfst du immer am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Insbesondere in der Stadt gibt es für dich kaum eine Beschränkung. Auch auf Bundesstraßen darfst du mit deinem elektrisch angetriebenen Roller normalerweise fahren. Sprich: Auf Landstraßen hast du meist keine Probleme.

Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen, die du beachten solltest. Handelt es sich nämlich um eine autobahnähnliche Bundesstraße, die als Kraftfahrstraße ausgeschildert ist, kannst du sie mit einem Elektroroller bis 45 km/h nicht befahren. Derartige Bundesstraßen erkennst du an einem rechteckigen blauen Schild mit weißem Auto (Zeichen 331). Ist die Bundesstraße mit einem Verbot für Krafträder und Kleinkrafträder und Mofas gekennzeichnet (Zeichen 255), ist sie ebenfalls für dich tabu.

Zu guter Letzt darfst du mit einem Elektroroller mit 45 km/h keine Autobahn befahren. Denn dort dürfen nur Fahrzeuge fahren, „deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt“ (StVO §18). Hier dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mindestens 60 Stundenkilometer schnell sind, also keine kleineren Roller.

Elektroroller, die wiederum eine Leistung von max. 110 km/h erreichen, sind auf Autobahnen gestattet.

Verantwortungsvoll mit deinem Elektroroller unterwegs

Es ist herrlich, sich auf einem eigenen E-Scooter den Wind um die Nase wehen zu lassen - und auch mal richtig Geschwindigkeit aufzunehmen. Dennoch gilt, ganz unabhängig vom Modell: denk immer daran, vorausschauend und verantwortungsvoll zu fahren, und das Tempo zu drosseln, wenn es die Verkehrssituation erfordert. Vergiss auch den Helm nie und führe immer deine Fahrerlaubnis mit dir, um Bußgelder zu vermeiden.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Ab wann darf man E-Scooter fahren?

Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.

Gibt es eine Promillegrenze?

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Wie viele Personen dürfen mitfahren?

Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen.

E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Hier ist eine Übersicht über mögliche Bußgelder bei Verstößen:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?

Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

Neue Regelungen für E-Scooter in Planung

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für neue Regelungen für E-Scooter vorgelegt. Diese sollen denen für den Fahrradverkehr angeglichen werden. Die Regelungen sollen im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Städte und Gemeinden solllen ein Jahr Zeit haben, um die neuen Regelungen für E-Scooter zu prüfen und umzusetzen.

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