Wie schnell darf man mit 15 Moped fahren?

Vor allem unter Jugendlichen erfreuen sich Mopeds großer Beliebtheit, da sie den dafür benötigten Führerschein bereits in jungen Jahren erwerben können. Doch ab welchem Alter darf man genau Moped fahren und welche Verkehrsregeln sind dabei zu beachten? Das erfahren Sie hier.

Ab wann darf ich mit einem Moped fahren?

Bundesweit ist das Mopedfahren seit dem 28.07.2021 mit 15 Jahren erlaubt. Den Führerschein der Klasse AM dürfen Sie also bereits in diesem Alter erwerben. Mit 14 Jahren sind Sie dementsprechend in jedem Bundesland zu jung für Fahrten mit einem Kleinkraftrad.

Der Mopedführerschein ab 15

Der „Moped-Führerschein ab 15" wurde über mehrere Jahre in einigen Bundesländern, so auch in Sachsen, in einem Modellversuch erprobt. Dieser war erfolgreich. Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen. Was die Jugendlichen freut, ist bei Experten für Verkehrssicherheit und sicher auch bei Eltern nicht unumstritten.

Der Wunsch nach Mobilität und Selbstständigkeit ist groß. Mobilität auf zwei Rädern steht bei Jugendlichen hoch im Kurs. Vor allem im ländlichen Raum werden sie mit Roller und Moped mobiler und unabhängiger. Auf dem Weg zur Schule oder zum Ausbildungsplatz sind sie nicht mehr auf das Elterntaxi oder unzureichende Verbindungen im öffentlichen Personennahverkehr angewiesen. Die Verantwortung, die mit der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr einhergeht, ist den Jugendlichen bewusst, so die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt. "Wir haben bisher sehr gute Erfahrungen mit dem Roller-Führerschein mit 15 gemacht", sagte Martin Dullig, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Mopedfahren mit 15 wird auch kritisch betrachtet. Diese Erfahrungen mögen die Eltern beruhigen, wenn der Nachwuchs bald allein auf zwei motorisierten Rädern im Straßenverkehr unterwegs ist. Dennoch sorgen sie sich um die Sicherheit ihrer Kinder. Denn auch das muss gesagt werden: Der Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht sehen den Mopedführerschein mit 15 kritisch. Anfängerrisiken, mangelnde Erfahrung, erhöhte Risikobereitschaft und ein späteres Reaktionsvermögen der Jugendlichen werden hier als Gründe genannt. Auch die Ergebnisse der Evaluationsberichte des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kein eindeutiges Bild.

Eltern müssen selbst entscheiden, ob der Junior reif genug ist

Soll Sohn oder Tochter schon mit 15 aufs Moped? Letztendlich ist eine gründliche Fahrausbildung und die Reife des eigenen Kindes die innerfamiliäre Grundlage für diese Entscheidung. Relevant sind natürlich auch die Gegebenheiten für Mobilität im Lebensumfeld. In der Stadt mit gutem öffentlichen Nahverkehr mag man sich eher dafür entscheiden noch zwei Jahre bis zum Auto-Führerschein zu warten. Die Kosten für die Fahrausbildung und das Fahrzeug, fließen ebenfalls in die Entscheidung ein. Viele Jugendliche sparen eifrig für das große Ereignis. Wer sich seinen Roller oder sein Moped selbst erarbeitet oder erspart hat, wird vermutlich auch aus Liebe zum Fahrzeug vorsichtig damit fahren. Wenn Großeltern oder Verwandte etwas beisteuern wollen, bieten übrigens alle Sparkassen entsprechende Sparpläne an. Nicht zuletzt sammeln die Jugendlichen praktische Erfahrungen im Straßenverkehr.

Welchen Führerschein brauche ich für einen Roller bis 45 km/h?

Um Kleinkrafträder bis 45 km/h, wie beispielsweise einen Roller oder ein Moped, im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigt man eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Da diese bereits in der Führerscheinklasse B inbegriffen ist, darf man automatisch mit einem Autofüh‌rerschein auch Moped fahren.

Was darf man mit AM fahren?

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Wo darf ich mit dem Moped fahren und wo nicht?

Als Mopedfahrer dürfen Sie an und für sich dieselben öffentlichen Straßen nutzen wie andere Kraftfahrer. Tabu sind jedoch Radwege, Gehwege sowie die Autobahn. Erstere sind schließlich Fahrradfahrern bzw. Fußgängern vorbehalten, letztere richtet sich ausschließlich an Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h, wie z. B. Motorräder oder Pkw.

Wichtige Hinweise zum Führerschein AM

  • Um Fahrten mit dem Moped unternehmen zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse AM notwendig.
  • Das Mindestalter für diese Fahrerlaubnisklasse liegt seit dem 28.07.2021 generell bei 15 Jahren.
  • Vorsicht: Der Führerschein ab 15 ist nur in Deutschland gültig. Wollen Sie in einem anderen Land fahren, müssen Sie sich and die geltenden Mindestalterregelungen halten.
  • Ansonsten kann dies so gewertet werden, als würden Sie mit einem Moped fahren, ohne eine Fahrerlaubnis dafür zu besitzen.

Auch wenn Kleinkrafträder, wie Mopeds, als zulassungsfreie Fahrzeuge angesehen werden, Sie also keine Zulassung dafür benötigen, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorhanden sein. Werden Sie ohne eine solche erwischt, kostet Sie das 50 Euro.

Versicherung und Kennzeichen

Das Moped muss über eine entsprechende Versicherung verfügen, damit Sie es im Verkehr nutzen dürfen. Als Nachweis dafür, dass Sie eine solche abgeschlossen haben, fungiert das Nummernschild. Wenn Sie mit einem Moped ohne Kennzeichen fahren, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von 40 Euro, sofern das Gefährt grundsätzlich versichert ist. Ist allerdings gar kein Versicherungsschutz vorhanden, machen Sie sich strafbar und werden § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) zufolge mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr konfrontiert.

Helmpflicht

Gemäß § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es eine Helmpflicht bei Fahrten mit dem Moped. Diese bezieht sich nicht nur auf den Fahrer, sondern auf alle Personen, die mit auf dem Moped fahren. Ohne Helm droht eine Strafe von 15 Euro.

Wo darf man nicht fahren?

Sie dürfen weder auf dem Gehweg, noch auf dem Radweg oder der Autobahn mit einem Moped fahren. Gehwege sind allein Fußgängern vorbehalten, Radwege wiederum Radfahrern. Die Autobahn dürfen nur Kraftfahrzeuge nutzen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen. Sind Sie als Mopedfahrer auf dem Gehweg unterwegs, müssen Sie 10 Euro zahlen, auf der Autobahn drohen 20 Euro.

Führerschein immer dabei haben

Sie sollten auf keinen Fall mit dem Moped fahren, ohne Ihren Führerschein einzupacken. Dieser ist bei jeder Fahrt mitzuführen. Können Sie ihn bei einer möglichen Polizeikontrolle nicht vorzeigen, wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig. Haben Sie Ihren Fahrausweis nicht vergessen, sondern besitzen gar keine Fahrerlaubnis und dies ist der Grund, weshalb Sie mit dem Moped ohne Führerschein fahren, begehen Sie eine Straftat. Übrigens: Sie müssen die Führerscheinklasse AM nicht extra erwerben, um Moped zu fahren, wenn Sie mit einem Autoführerschein der Klasse B ausgestattet sind.

Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Wie viele Theorie- und Praxisstunden brauche ich?

Wer einen Rollerführerschein machen möchte, muss sich gut darauf vorbereiten. Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie. Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab.

Wie läuft die Fahrprüfung ab?

Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden. In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.

Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.

Wie teuer ist der Roller-Führerschein?

Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro. Das Übungsmaterial für die theoretische Prüfung gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro. Nicht vergessen: Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.

Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.

Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.

Kostenübersicht für den Roller-/Moped-Führerschein (ungefähre Angaben)

Posten Kosten (ca.)
Theoretische Prüfung 60 Euro (Fahrschule) + 22 Euro (TÜV)
Praktische Prüfung 190 Euro (Fahrschule) + 90-100 Euro (Prüfung)
Fahrstunden 30-48 Euro pro Übungsfahrt
Erste-Hilfe-Kurs 15-30 Euro
Sehtest 6-9 Euro
Anmeldegebühr Fahrschule 70-150 Euro
Versicherungskennzeichen 35-80 Euro (Haftpflicht) oder 60-140 Euro (Haftpflicht + Teilkasko) jährlich

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