Viele Jugendliche können es kaum erwarten, den Motorradführerschein zu machen. Mit der richtigen Fahrerlaubnis können junge Biker sich schon ab 16 Jahren auf ein 125ccm-Motorrad schwingen. Im Folgenden erfahren Sie, wodurch sich ein Motorrad mit 125 Kubik auszeichnet, wie es versichert werden kann und was bei der Zulassung zu beachten ist.
Ab wann darf man Motorrad fahren?
Grundsätzlich gilt bei den meisten Führerscheinen für Krafträder, dass eine höhere Klasse leichter erhältlich ist, wenn bereits eine niedrigere Klasse erworben wurde. Wer möglichst zeitnah den Führerschein der Klasse A2 oder A erhalten möchte, hat daher oft einen Vorteil, wenn er in jungen Jahren schon einen der Klasse AM bzw. A1 erwirbt.
In Deutschland werden 16 verschiedene Führerscheine unterschieden. Mit der Kategorie AM dürfen Jugendliche grundsätzlich ab einem Alter von 15 bzw. 16 Jahren anfangen. Die Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nach ihrer Bauart nicht mehr als 45 km/h fahren und einen Hubraum von maximal 50 ccm erreichen. Kleine Motorräder fallen grundsätzlich in die Führerscheinklasse A1. Damit können auch 16-Jährige bereits kleine Motorräder fahren. Die nächste Führerscheinkategorie A2 ist erst ab einem Alter von 18 Jahren erhältlich. Motorräder ohne Leistungsbegrenzung können letztlich mit der Führerscheinklasse A gefahren werden.
Führerscheinklassen im Überblick
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier. Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
Hier eine Übersicht der Motorradführerscheinklassen:
| Motorradführerscheinklasse | Mindestalter | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|---|
| AM | 16 Jahre | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| A1 | 16 Jahre | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| A2 | 18 Jahre | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A | 24 Jahre (Direkteinstieg)20 Jahre (Stufenführerschein) | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Der A1-Führerschein
Während du mit dem Führerschein der Klasse AM Roller fahren darfst, ist der Führerschein der Klasse A1 dein Einstieg in die Welt der Motorräder. Den kleinen Motorrad-Führerschein darfst du bereits mit 16 Jahren machen. Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein. Mit dem A1-Führerschein darfst du die "kleinen" Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren.
Voraussetzungen für den A1-Führerschein
- Mindestalter: 16 Jahre.
- Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
- Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
- Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
- Prüfungen: Für den A1-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen.
- Diese Führerscheinklasse erhältst du automatisch mit dem A1-Führerschein: AM
Was darfst du mit dem A1-Führerschein fahren?
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW/kg. Zudem darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit einem Hubraum von über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von über 45 km/h fahren. Allerdings ist die Leistung auf max. 15 kW begrenzt.
Ausbildung für den A1-Führerschein
In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Motorradfahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.
Beim Grundstoff in Klasse A1 musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. In diesen Stunden geht es anders als im Grundstoff um spezielle Motorradinhalte der Ausbildung. Sie sind verpflichtend vorgeschrieben für den Erwerb des Führerscheins.
In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten. Eine vorgeschriebene Zahl an Sonderfahrten muss absolviert werden. So musst du in Klasse A1 mindestens 5 Ausbildungsstunden auf Bundes- oder Landstraßen machen, 4 Ausbildungsstunden auf Autobahnen und 3 Ausbildungsstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.
Wie schnell darf man mit einem 125ccm-Motorrad fahren?
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für unter 18-Jährige gibt es seit 2013 für 125ccm-Motorräder nicht mehr. Sie können jetzt bis zu 110 km/h fahren.
Bis zum Jahr 2013 durften unter 18-jährige Fahrer mit dieser Art von Kraftrad maximal 80 km/h fahren. Diese Begrenzung gibt es nun nicht mehr. Alle Besitzer eines A1-Führerscheins können mit einem 125ccm-Motorrad nun bis zu 110 km/h schnell fahren.
Die 125ccm Maschinen dürfen dann so schnell fahren wie es in Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Die Krafträder mit 125ccm fahren meist zwischen 100-120 km/h und so schnell darfst du fahren, vorausgesetzt es besteht keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Weitere wichtige Informationen
- Probezeit: Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen.
- Gültigkeit: Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung).
- Klasse B196: Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 (Klasse B196):
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung (neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten: 6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis)
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