Motorroller sind eine spannende Mobilitätsalternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Praktisch, einfach zu fahren und oft günstig in Anschaffung und Unterhalt: Roller erleben nicht erst seit der Corona-Pandemie einen Boom.
Doch vor dem Umstieg auf einen Roller gibt es einiges zu beachten. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt.
Welche Führerscheine sind nötig?
Die Wahl des richtigen Führerscheins richtet sich nach der Leistungsklasse des Motorrollers und nach dem Alter des Fahrers. Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins. Wer für die Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis zu jung ist, benötigt einen Führerschein der Klasse AM.
Um diesen zu erwerben, müssen sowohl theoretische als auch praktische Fahrstunden und die entsprechenden Prüfungen absolviert werden.
Führerscheinklasse AM schon ab 15 Jahren
Die Klasse AM ist für Kleinkrafträder erforderlich. Grundsätzlich gilt hier die Altersgrenze von 16 Jahren. Der Führerschein kann jedoch nach einer Gesetzesänderung jetzt bundesweit schon ab 15 erworben werden. Der Führerschein berechtigt jedoch bis zum 16.Geburtstag nur zu Fahrten in Deutschland.
Beim Kleinkraftrad wird der Versicherungsschutz durch das Kennzeichen nachgewiesen. Die Mofa-Kennzeichen wechseln jedes Jahr die Farbe und werden immer im März neu ausgegeben.
Wie fährt sich ein Motorroller?
Nicht nur das Parken, auch das Fahren mit Rollern ist praktisch, denn sie sind relativ leicht und vor allem wendig. Doch wie alle motorisierten Zweiräder bieten sie nicht die gleiche passive Sicherheit und nicht die gleiche Fahrstabilität wie ein Auto.
Ausnahme hierbei sind die Roller mit drei Rädern, sie verfügen über eine bessere Spurstabilität als Zweiräder, vor allem in Kurven und beim Bremsen. Ihr Fahrverhalten entspricht dennoch eher einem Motorroller als dem eines Autos.
Die gängigsten Motorroller lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
- Stadtroller (45 km/h):
- Klassische Motorroller für den Einsatz im urbanen Raum
- Kleinkrafträder, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und 4 kW/5,4 PS Leistung haben dürfen
- Sie dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren
- Preise zwischen 1000 und 3000 Euro
- Räder zwischen 10 und 14 Zoll groß
- Triebsatzschwinge, die Motor und Automatikgetriebe sowie die Hinterradführung vereint
- Beliebt bei Jugendlichen, denn die Kleinkraftroller dürfen mit dem Führerschein AM gefahren werden, den man abhängig vom Bundesland mit 15 oder 16 Jahren erwerben kann
- Elektroroller:
- Leise und je nach Strom-Mix nahezu emissionsfrei
- Große Auswahl bei den Kleinkrafträdern (bis max. 45 km/h)
- Einstiegsmodelle bereits ab unter 1000 Euro
- Teilweise bescheidene Reichweite
- Nur wenige Exemplare kommen bis 200 km weit
- Einige Varianten schaffen bis zu 90 km/h, kosten dann aber mindestens 4000 und bis zu 6000 Euro
- 125er-Roller:
- Große Vielfalt an Modellen
- Sie dürfen ab 16 Jahren gefahren werden, wenn der Führerschein der Klasse A1 erworben wurde
- Inhaber eines Pkw-Führerscheins können mit weniger zeitlichem und finanziellem Aufwand (als bei der Motorradfahrerlaubnis) die Führerschein-Variante B196 erwerben, die ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern qualifiziert
- Anschaffungspreise zwischen 2000 und 6000 Euro
- Nicht alle Modelle verfügen über ABS, was in dieser Klasse aber Standard sein sollte
- Großroller:
- Mehr Hubraum und deutlich mehr Leistung als 125er-Roller
- Gute Platzverhältnisse und hoher Komfort
- Große Auswahl an Modellen
- Langstreckentauglichkeit mit Technik-Komponenten aus dem Motorradbereich
- Hohes Gewicht (teilweise über 250 kg)
- Hohe vierstellige oder fünfstellige Anschaffungspreise
- Vergleichsweise teure Motorradfahrerlaubnis nötig
Tipps vom ADAC zum sicheren Roller fahren
Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben.
- Mit Versicherungskennzeichen kann man auch in der Stadt nicht überall fahren. Kraftfahrstraßen (beschildert durch das quadratische Schild weißes Auto auf blauem Grund) sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 61 km/h beträgt.
- Den Roller auf dem Gehweg zu parken ist nicht zulässig. Ist dieser breit genug, wird dieses Verhalten aber meist geduldet.
- Während der Fahrt auch den Rückspiegel im Auge behalten.
- Auf geeignete Bekleidung achten: Ein Helm ist Pflicht (Fahrradhelme sind auf dem Roller nicht zulässig), feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe sind im Fall eines Sturzes ein guter Schutz.
- "Durchschlängeln" bzw. Vorfahren an der Ampel ist verboten.
Frisierte Roller: Strafen und Konsequenzen
Die meisten Motorroller dürfen in Deutschland nicht schneller als 45 km/h fahren. Für eine höhere Geschwindigkeit entriegeln allerdings viele Fahrer ihre Zweiräder, darunter auch Mopeds und Mofas. Dass das nicht erlaubt ist, ist naheliegend. Doch drohen mitunter saftige Strafen - vor allem dann, wenn man keinen Motorradführerschein besitzt.
Wer seinen Motorroller eigenhändig schneller macht, dem droht ein Bußgeld. Denn die Betriebserlaubnis erlischt in diesem Fall und so begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt vom Einzelfall ab.
Doch kann mit dem Frisieren noch eine weitere Strafe einhergehen. Denn wer mehr als 45 km/h mit einem Zweirad fahren möchte, braucht die Führerscheinklasse A, die zum Fahren eines Motorrads berechtigt. Sollte ein Tuner diese nicht haben, könnte der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gelten.
Ein Motorrollerfahrer hält sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, hat seine Maschine aber entriegelt und gerät unverschuldet in einen Unfall. Nein. Einen Automtismus gibt es hier nicht. Denn der Unfallgegner müsste beweisen, dass sich die Entriegelung des Rollers auf den Unfallhergang ausgewirkt hat. Das würde in diesem Fall schwierig werden.
Auch hier gilt: Der Gegner müsste nachweisen, dass der Rollerfahrer aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit den Unfall mitverursacht hat. „Wenn er das nicht kann, gibt es keine Konsequenzen in Folge des Unfallhergangs“, sagt Verkehrsrechtsexperte Janeczek.
Ein theoretischer Fall: Es kommt zu einem Unfall, bei dem der Rollerfahrer 70 km/h schnell fährt, dennoch kein Zutun zum Unfall hat. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet zunächst 10.000 Euro, holt sich dann aber durch einen Regress vom Rollerfahrer 5.000 Euro zurück. Der Grund: Die Bremsen sind nur für 45 km/h ausgelegt und die Schwere des Unfalls hätte bei entsprechender ordnungsgemäßer Geschwindigkeit minimiert werden können.
Eine automatische Mithaftung gibt es für Fahrer von frisierten Rollern bei einem unverschuldeten Unfall nicht.
Ausnahmen für ältere Baujahre
Einige Motorroller älterer Baujahre können serienmäßig über 45 km/h fahren. Diese Frage lässt sich nicht einheitlich beantworten, denn es hängt davon ab, um welche Maschine es sich handelt. In § 76 der Fahrerlaubnisordnung unter Nummer 8 ist festgelegt, für welche Maschinen Übergangsregeln gelten. Demnach müssen beispielsweise DDR-Mopeds, wenn sie vor dem 28.
Simson: Eine Klasse für sich
Geschwindigkeit: Den größten Vorteil kennst du jetzt bereits: Eine Simson fährst du legal viel schneller als andere Kleinkrafträder wie Roller oder Scooter. Das ist nicht nur praktisch, sondern offenbar auch sicherer, wie eine Petition zur Anhebung der Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder von 45km/h auf 60 km/h zeigt.
Verfügbarkeit: Simson Zweiräder wurden millionenfach hergestellt. Obwohl in den letzten Jahren die Preise kräftig angezogen haben und die Angebote zurückgingen, tauchen immer wieder neue Mopeds auf. Ob in Omas Hühnerstall, Opas alter Garage oder Vaters Werkstatt - es gibt da draußen noch unzählige Simsons, die aus ihrem Dornröschenschlaf wachgeküsst und mit neuem Leben eingehaucht werden wollen.
Ersatzteile, Händler, Experten: Auch wenn die letzten Zweiräder, die noch unter die Sonderregelung fallen, Anfang der 90er vom Band liefen, können Simson-Besitzer auch heute auf ein riesiges Netz mit Händlern, Onlineshops und Fachwerkstätten zurückgreifen. Auch im Privatbereich findet sich in fast jedem Dorf ein Simson-Veteran, der mit Leidenschaft schraubt. Die Verfügbarkeit von Simson Ersatzteilen und Services wie Motorregenerierung ist somit als ausgezeichnet anzusehen. Du wirst keine Probleme haben, Hilfe zu finden und Ersatzteile zu beziehen.
Robust, funktional, zeitlos: Das Gemecker über zu viel Plastik und Elektronik bei modernen Fahrzeugen lässt Simson-Fahrer und -Fahrerinnen nur müde lächeln. Fast jede Wartungsaufgabe lässt sich mit wenigen Handgriffen selbst durchführen. Das offene Konzept ermöglicht, dass du schnell an alle Bauteile herankommst. Man muss nicht studiert haben, um die Funktionen einer Simson zu verstehen. Ein Maulschlüssel und ein Schraubendreher ist schon die halbe Miete.
Alltagstauglichkeit: Eine Simson ist nicht nur agil, robust und wartungsfreundlich, sondern auch im Alltag ein treuer und nützlicher Begleiter. Deutschland ist Autoland, doch gerade für Autobesitzer lohnt es sich, eine Simson für die Kurzstrecke in der Garage stehen zu haben und die modernen, überzüchteten Turbomotoren mit Fahrten zum lokalen Supermarkt nicht frühzeitig in die ewigen Jagdgründe zu schicken.
Niedrige Betriebskosten: Eine Simson zur Fortbewegung zu benutzen könnte sich kaum besser auf deinen Geldbeutel auswirken. Mit einem Verbrauch von 2,5-3 Liter auf 100 km kann man für kurze Strecken auch einmal das Auto stehen lassen. Für junge Menschen eröffnet sich ein erschwinglicher Weg zur Mobilitätsfreiheit. Noch lukrativer sieht es mit den jährlichen Kosten für die Versicherung aus. Du benötigst lediglich eine Versicherung, mit deren Erwerb du auch das Versicherungskennzeichen erhältst, das dann an deinem Moped angebracht wird. Ab 70-80 Euro bist du dabei - einmal jährlich. Ansonsten entstehen keine weiteren Kosten durch Steuern oder sonstige Abgaben.
Mitglied einer großen Familie - die Simson-Szene: Mit einer Simson unterm Hintern gehörst du automatisch zu einer großen und eingeschworenen Community. Egal ob draußen auf der Straße oder im digitalen Raum, überall findest du Gleichgesinnte, Freunde und Hilfsbereitschaft. Du bist liegengeblieben? Du kannst sicher sein, die nächste Simson wird anhalten und man wird dir Hilfe anbieten.
Wiederverkaufswert: Auch wenn die Kaufpreise für Simsons stetig steigen - der Wertverlust ist gering und ein Wiederverkauf jederzeit möglich. Unter Umständen kann eine Simson sogar eine Wertanlage sein und in gepflegtem Zustand einen höheren Verkaufspreis erzielen.
Image und Exklusivität: Eine Simson zu fahren ist nicht nur wirtschaftlich klug, technisch vernünftig und finanziell günstig, sondern es ist auch cool. Einerseits fährt immer etwas Nostalgie und der Charme längst vergangener Ingenieurskunst mit, zum Anderen hebst du dich damit natürlich auch von modernen Fahrzeugen ab.
Tuning-Potential: Simson Tuning, das ist eigentlich ein Überbegriff für ganz unterschiedliche Anwendungsfälle. Zum einen muss man in Optik Tuning und in technisches Tuning bzw. Leistungssteigerung unterscheiden. Wer mehr möchte, dem eröffnet sich eine schier unbegrenzte Auswahl an Simson Tuningteilen. Wie weit das geht, diese Entscheidung liegt bei dir.
Weitere Regeln und Hinweise
Wenn Sie mit dem Moped fahren, gelten die allgemeinen Regeln bezüglich Geschwindigkeit, Abstand etc., an die sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen. Zudem ist es nicht erlaubt, mit einem Moped zu fahren, ohne einen Helm aufzusetzen. Das Kleinkraftrad muss über einen Versicherungsschutz verfügen.
Sie dürfen nicht mit einem Moped fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen. Sie sind zur Fahrt berechtigt, wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM haben. Zudem dürfen Sie mit einem B-Führerschein ein Moped fahren.
In einigen Bundesländern dürfen Sie ein Moped fahren, wenn Sie 15 Jahre alt sind. Andere Bundesländer haben diese Regelung nicht umgesetzt.Wo Sie mit dem Moped fahren dürfen ab 15 Jahren, zeigt Ihnen unsere Auflistung.
Wenn Sie mit dem Moped fahren, ohne eine Fahrerlaubnis dafür zu besitzen, begehen Sie eine Straftat.
Sind Sie 15 Jahre alt, dürfen Sie nur in Deutschland mit dem Moped fahren.
Mit einem Moped zu fahren, ist mit dem Autoführerschein erlaubt. Die entsprechende Fahrerlaubnisklasse ist im B-Führerschein integriert.
Kleinkrafträder eignen sich optimal, um gerade, kurze Strecken zu überbrücken. Außerdem haben Sie den Vorteil, dass weniger Platz für das Parken erforderlich ist. Kleinkrafträder gibt es mit zwei Rädern sowie mit drei Rädern.
Für Kleinkrafträder benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Übrigens: Die Klasse AM ist automatisch Bestandteil der Klasse B.
Kleinkrafträder sind zulassungsfrei. Ein Gang zur Zulassungsbehörde ist daher nicht notwendig. Trotzdem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Legt man die Betriebserlaubnis bei der Versicherung vor, erhält man direkt ein Versicherungskennzeichen. Wichtig: Dieses gilt vom 1. März bis zum Ablauf des Monats Februar im folgenden Jahr. Wenn Sie ab März im Folgejahr weiterfahren möchten, benötigen Sie wieder ein neues Versicherungskennzeichen.
Kleinkrafträder sind von der Pflicht zur Hauptuntersuchung befreit. Sie müssen daher das Fahrzeug nicht alle zwei Jahre beim TÜV vorführen. Sie sind aber natürlich trotzdem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig und verkehrssicher sind.
Wenn Sie mit Kleinkrafträdern unterwegs sind, müssen Sie stets einen geeigneten Helm tragen.
Für Kleinkrafträder gelten dieselben Vorschriften wie für Pkw und Motorräder. Das heißt, mit Kleinkrafträdern darf weder auf Gehwegen noch auf Radwegen gefahren werden.
Bei Kleinkrafträdern gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ab 1,1 Promille macht man sich strafbar.
Kleinkrafträder haben einen Hubraum von maximal 50 cm³, eine Leistung von bis zu 4 kW und dürfen maximal 45 km/h fahren. Sie sind nicht Kfz-steuerpflichtig und müssen auch nicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung, es sei denn, das Kraftrad fährt bauartbedingt schneller als 45 km/h - dann ist eine Hauptuntersuchung alle zwei Jahre Pflicht.
Mit einem Führerschein der Klasse B ist das Führen eines Kleinkraftrades erlaubt. Mindestens muss man aber im Besitz der Fahrerlaubnis AM sein. Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt bei 15 Jahren.
Ein Leichtkraftrad hat einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³. Dabei dürfen 11 kW nicht überschritten werden. Bedeutet: Mehr als 15 PS sind nicht erlaubt - 110 km/h sind damit aber möglich. Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig.
Zum Führen eines Leichtkraftrads ist der Führerschein der Klasse A1 oder die Fahrerlaubniserweiterung B196 nötig. Die Fahrerin oder der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Leichtkraftrad muss über ein (amtliches) Kennzeichen verfügen.
Wenn Sie die Fahrerlaubnis AM bereits mit 15 Jahren besitzen, sind Sie damit nicht berechtigt, im Ausland zu fahren.
Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt. B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen. Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist zwar nicht erforderlich, jedoch müssen Fahrstunden genommen werden.
Zur Grundausstattung einer Motorroller Schutzkleidung gehört eine lange Hose (z.B. Jeans) und eine Jacke. Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu. Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können. Auf genannten Schnellstraßen müssen Fahrzeuge eine Fahrleistung von mindestens 60 km/h aufweisen. Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln ist mit dem Motorroller verboten.
Winterreifen sind kein Muss, aber auch für Motorroller in der kalten Jahreszeit empfehlenswert. Es empfiehlt es sich, den Motorroller regelmäßig zur Inspektion zu bringen.
Welche Führerscheinbestimmungen gelten im Reiseland? Welche Straßenverkehrsregeln sind zu beachten? Haftet die Versicherung für Schäden im Ausland? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Motorroller zu mieten?
Egal ob im Urlaub oder Daheim: Wenn Sie mit einem B-Führerschein das erste Mal auf einen Motorroller steigen, sollten Sie sich vor der Fahrt auf öffentlichen Straßen mit dem Fahrzeug vertraut machen. Jede Maschine reagiert bei Wind anders. Es ist nicht unbedingt angenehm, aber Motorrollerfahren bei Regen ist kein Problem. Vor der ersten Fahrt auf öffentlichen Straßen sind ein paar Proberunden empfehlenswert.
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