Lkw-Abbiegeunfälle mit Radfahrenden enden vielfach tödlich. Oft ist dann vom "toten Winkel" die Rede. An einem korrekt ausgestatteten Lkw sind sechs Spiegel oder Kamerasysteme angebracht, die dem Fahrer oder der Fahrerin eine Rundumsicht ermöglichen. Diese Rundumsicht hängt jedoch entscheidend von der richtigen Einstellung der Spiegel ab. Wenn die Spiegel korrekt justiert sind und ein:e Fahrer:in sie gewissenhaft nutzt, können auch Radfahrer:innen neben dem Lkw problemlos wahrgenommen werden.
Warum Lkw keine “toten Winkel” haben sollten
An einem korrekt ausgestatteten Lkw sind sechs Spiegel oder Kamerasysteme angebracht, die dem Fahrer oder der Fahrerin eine Rundumsicht ermöglichen. Diese Rundumsicht hängt jedoch entscheidend von der richtigen Einstellung der Spiegel ab. Wenn die Spiegel korrekt justiert sind und ein:e Fahrer:in sie gewissenhaft nutzt, können auch Radfahrer:innen neben dem Lkw problemlos wahrgenommen werden.
Vorbereitung und Fahrt
Bevor ein:e Lkw-Fahrer:in die Fahrt beginnt, muss er sicherstellen, dass alle Spiegel und Kameras richtig eingestellt sind und eine vollständige Rundumsicht besteht. Beim Abbiegen ist ein:e Fahrer:in verpflichtet, in alle relevanten Spiegel zu blicken. Aus diesem Grund schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen vor. Diese Geschwindigkeitsreduzierung ermöglicht es, auf potenziell gefährliche Situationen zu reagieren.
Sichtbarkeit von außen
Für Außenstehende ist die Funktion der Spiegel gut nachvollziehbar: Wenn man im Spiegel das Lenkrad und die Seitenscheibe der Fahrertür sieht, ist man auch für den Lkw-Fahrenden sichtbar.
LKW-Spiegel in EU-Vorschriften und StVZO
Die EU schreibt seit Januar 2007 eine Ausstattung von neu zugelassenen Lkw mit Spiegeln für die lückenlose Rundumsicht vor. Ab März 2009 müssen aufgrund der Richtlinie 2007/38/EG auch bestehende Lkw mit den Spiegeln nachgerüstet sein.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt in Deutschland vor:
§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht (1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Fahrzeuge mit “Totem Winkel” sind daher nicht konform zur StVZO.
Was Radfahrende beachten sollten
- Lkw-Fahrer:innen, die rechts abbiegen wollen, müssen vorher oft nach links ausholen.
- Man sollte immer mit einem möglichen Rechtsabbiegen rechnen, auch wenn der Lkw nicht blinkt.
- Wenn der Lkw bereits an einer roten Ampel steht, dann nicht direkt daneben aufstellen, sondern entweder davor im Sichtfeld des Fahrenden oder dahinter einordnen.
- Biegt ein Lkw ab, hat das Fahrzeug eine Schleppkurve. Es kann also passieren, dass der hintere Teil des Fahrzeuges über den Bürgersteig, den Fahrradweg oder der Fahrradaufstellfläche rollt. Deswegen sollten Radfahrer:innen nie neben einen Lkw fahren oder stehen, wenn dieser die Möglichkeit hat, abzubiegen.
Wie bereits erläutert, gibt es bei korrekt eingestellten Spiegeln und modernen Kamerasystemen keinen "toten Winkel" mehr. Doch trotz dieser technischen Hilfsmittel und der Abbiege-Vorschriften der StVO starben in Berlin zwischen 2013 und 2023 insgesamt 37 Radfahrer:innen beim Zusammenprall mit einem abbiegenden Lkw. Diese Abbiegeunfälle machten rund 30 Prozent der tödlichen Fahrradunfälle in diesem Zeitraum aus.
Vision Zero und notwendige Maßnahmen
Seit Jahren fordert der ADFC Berlin mehr Einsatz auf dem Weg zur Vision Zero. Die Vision Zero ist das Ziel von null Verkehrstoten und null Schwerverletzten, zu dem sich auch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bekennt. Da Menschen immer wieder Fehler machen, sind fehlerverzeihende Infrastruktur und fehlerverzeihende Technik nötig:
- Kurvenradien in Kreuzungen sollten so eng gestaltet sein, dass die Schrittgeschwindigkeit von Lkw automatisch eingehalten wird.
- Getrennte Grünphasen für abbiegenden Pkw- und geradeausfahrenden Radverkehr, insbesondere bei zweistreifigem Abbiegen, können Leben retten.
Abbiegeassistenzsysteme und weitere Forderungen
Neuzugelassene Lkw müssen seit dem 7.7.2024 zwar mit Abbiegeassistenzsystemen mit optischer oder akustischer Warnung ausgestattet sein. Solange diese jedoch einfach ausschaltbar sind, werden wir die Vision Zero nicht erreichen.
Der ADFC Berlin fordert daher:
- Eine Nachrüstpflicht für alle bestehenden Lkw.
- Nicht deaktivierbare Abbiegeassistenten mit Kollisionserkennung.
- Einen automatischen Not-Stopp, um zu verhindern, dass Unfallopfer nach einer Kollision vom Lkw mitgeschleift werden.
Was macht der ADFC?
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.
Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür - auch Dank Ihrer Mitgliedschaft - nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.
Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Die Problematik des Toten Winkels in Freiburg
Tagtäglich auf Freiburgs Straßen: eine Ampel springt auf Grün, alle fahren los, Radfahrende wollen geradeaus, ein Lkw will rechts abbiegen. Trotz Rück- und Seitenspiegel gibt es einen Bereich, in dem Fahrzeuglenker*innen nichts sehen können - der sogenannte tote Winkel. Seit Januar 2005 sind Weitwinkelspiegel bei Lkw ab 3,5 Tonnen gesetzlich vorgeschrieben - aber dies genügt immer noch nicht vollständig um die Gefahrensituation zu vermeiden.
Aus diesem Grund installieren viele Flottenbetreiber*innen weitere verschiedenartige Spiegel wie z.B. Trotz der vielen Zusatzspiegel gilt: Ein Auge für den Anderen! Gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmenden ist auch und gerade dann angesagt, wenn Autos Radwege, Schutz- und Radfahrstreifen überfahren, um zum Beispiel rechts auf einen Parkplatz zu fahren oder abzubiegen.
Wer vom Rad aus die fahrende Person im Fahrzeug nicht sehen kann, muss damit rechnen, auch von dieser nicht gesehen zu werden. Um genau dies zu verhindern, sollten Autofahrer*innen auf den bewährten „Schulterblick“ zurückgreifen: Blick nach links, rechts UND nach rechts hinten richten, um gegebenenfalls Radfahrende im „toten Winkel“ zu erkennen.
Das Garten- und Tiefbauamt möchte mit diesem speziellen Aufkleber alle Verkehrsteilnehmenden auf das noch immer vorhandene Gefahrenpotenzial des Toten Winkels aufmerksam machen. Trotz der inzwischen vorgeschriebenen Spiegel an den Lkws sehen die Lkw-Fahrer*innen Radfahrende oder auch zu Fuß Gehende nicht immer. Hinzukommt, dass den Radfahrenden oder auch zu Fuß Gehenden oft nicht klar erkennbar ist, wann sie sich genau im besagten „Toten Winkel“ befinden.
Es geht dabei um Aufmerksamkeit und Sensibilisierung gegenüber der Thematik Toter Winkel. Das soll keinesfalls heißen, dass der*die Fahrer*in Verantwortung abgeben kann. An der Verkehrssicherungspflicht ändert der Aufkleber überhaupt nichts. In etwa vergleichbar mit: Man bringt Kindern auch bei, am Zebrastreifen nochmal links und rechts zu schauen, bevor die Straße überquert wird, obwohl Fußgänger*innen hier rechtlich klar den Vorrang haben.
Daher möchten wir auch die Radfahrenden dazu ermuntern / dafür sensibilisieren, in solchen Situationen (Vorfahrt vor rechtsabbiegendem Fahrzeug) sich der Gefahr bewusst zu werden und daher zu versuchen, mit den beteiligten Verkehrsteilnehmenden Blickkontakt aufzunehmen. Beim Abbiegen ordnen sich Lkw und Busse oft am linken Rand ihrer Fahrbahn ein, um ausreichend Fläche zum Abbiegen zu haben.
Als erste Stadt in Deutschland setzt Freiburg flächendeckend den „Trixi-Spiegel“ zur Reduzierung des „toten Winkels“ ein. Was nicht nur Kinder völlig falsch einschätzen: Trotz fahrzeugseitig angebrachter Spiegel können Lkw- und Busfahrer*innen einen großen Bereich vor und neben ihrem Fahrzeug nicht einsehen. Im Rahmen eines Pilotprojekts hat die Stadt Freiburg sämtliche geeigneten Kreuzungen mit dem runden, gewölbten Trixi Spiegel ausgestattet.
Beobachten Sie den Bereich vor und neben Ihrem Fahrzeug bereits vor dem Anfahren. Meiden Sie den Toten Winkel! Bleiben Sie hinter dem Fahrzeug und warten Sie, bis es abgebogen ist. Fahren Sie niemals rechts an einem anfahrenden Lkw oder Bus, der möglicherweise nach rechts abbiegen will, vorbei! Der “tote Winkel“ ist der Bereich, der trotz Spiegel für den Fahrer nicht einsehbar ist. Dieser Bereich ist je nach Höhe der Fahrerkabine sowie Anzahl der Scheiben und Rückspiegel unterschiedlich groß und nicht vollständig zu vermeiden.
Weitere Tipps für sicheres Radfahren
- Runter vom Gehweg: Das Radeln auf dem Gehweg ist nicht nur wegen der Belästigung und Gefährdung der Fußgänger*innen eine Unsitte. Es ist für die Radfahrer*innen selbst gefährlich, weil sie dort sehr nah an Grundstücksausfahrten vorbei fahren und von den Autofahrern, die aus dem Grundstück ausfahren, möglicherweise nicht rechtzeitig gesehen werden.
- Rote Ampeln gelten auch für Radler*innen!: Statistisch gesehen spielt die Missachtung des Rotsignals nur eine nachrangige Rolle im Unfallgeschehen mit Radfahrerbeteiligung. Allerdings sind Unfälle auf Grund von Rotlichtmissachtung oft besonders folgenschwer - bis hin zu tödlichen Unfällen.
- Licht an, wenn's dunkel wird!: Aktuelle LED-Strahler leuchten die Fahrbahn dutzende von Metern weit aus und ermöglichen es Radfahrern, innerhalb der einsehbaren Wegstrecke jederzeit zum Stillstand kommen zu können.
- Selbstbewusstsein zeigen und Distanz wahren: Häufige Ursachen von Radverkehrsunfällen sind auch unachtsam geöffnete Türen von parkenden oder haltenden Kfz sowie Fahrfehler mit Berührung des Bordsteins am Fahrbahnrand.
- Bleiben Sie berechenbar!: Als Radfahrer*in sind Sie mit ihrem Fahrzeug beweglicher, wendiger und flexibler als Autos. Was eigentlich ein Vorteil ist, kann zum Unfallrisiko werden, wenn es zu einer Fahrweise führt, die für andere Verkehrsteilnehmer*innen - egal ob mit dem Auto, zu Fuß oder mit dem Rad - nicht berechenbar ist.
- Ein Radweg ist weder Rennstrecke noch ein Raum ohne Verkehrsregeln: Manchmal vergessen Radfahrer*innen, dass auch ein vom Kfz-Verkehr getrennt geführter Radweg eine Verkehrsanlage ist, auf der Grundregeln des Verkehrsverhaltens wie das Rechtsfahrgebot oder das Anpassen der Geschwindigkeit an die Verkehrssituation genauso gelten wie auf Straßen mit Kraftfahrzeugen.
- Rücksicht und Respekt!: Auch für Radfahrer*innen gilt, dass sie das, was sie zu Recht von den Autofahrer*innen erwarten, auch diesen gegenüber zeigen sollten.
Was tun, wenn man von einem Lkw überholt wird?
Dr. Christoph Waack, Radverkehrsbeauftragter der Stadt Leipzig, empfiehlt, sich an Kreuzungen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist, möglichst weit vor dem Lkw im Sichtfeld des Fahrers aufzustellen, das heißt mindestens 3 bis 5 Meter vor dem Fahrzeug. „Auf gar keinen Fall sollte man sich seitlich eines Lkws aufhalten, wenn man über die Kreuzung fährt. Aber was kann man tun, wenn man noch vor der Kreuzung von einem Lkw überholt wird?
„Dann sollte man immer bremsbereit sein und im Zweifelsfall lieber stehen bleiben, bevor das Fahrzeug über den markierten Radfahrstreifen in der Kreuzung nach rechts einschwenkt“, erklärt der Radverkehrsexperte. Grit Blümle, Geschäftsführerin der Verkehrswacht Leipzig, ergänzt: „Sind bei einem Fahrzeug die Blinklichter an, dann bitte Sichtkontakt herstellen und signalisieren, dass man geradeaus fahren möchte oder auch die beabsichtigte Fahrtrichtung per Handzeichen angeben. Deshalb sollte man in unübersichtlichen oder unsicheren Situationen warten, einen anderen Weg wählen oder sogar absteigen und die paar Schritte über die Straße schieben. Das entbindet die anderen Verkehrsteilnehmer natürlich nicht von ihrer Sorgfaltspflicht und dem vorausschauenden Fahren mit besonderer Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Auf diesen Aspekt weist auch die Polizei Leipzig hin: „Zunächst ist uns wichtig, dass die neueste Novelle der StVO die Rücksichtnahme durch alle in den Fokus (z. B. Schrittgeschwindigkeit rechtsabbiegender Lkw) rückt. Wichtig sei ein verkehrssicheres, gut erkennbares Fahrrad, dazu erhöhe gut sichtbare, reflektierende und helle Bekleidung die Wahrnahme und damit die Sicherheit. „Bitte rechnen Sie immer mit Fehlern anderer und achten Sie auf die Vorderradstellung des Fahrzeuges an der Kreuzung.
Sicherheitsmaßnahmen für Radfahrer
Einige Punkte bzgl. Generell sollten Radler die Grundregeln des Straßenverkehrs beherzigen wie zum Beispiel: Rechts vor links beachten und das Abbiegen deutlich anzeigen. Außerdem rechnen Radler besser immer auch mit Fehlern anderer: Gerade beim Rechts-Abbiegen nehmen Auto- und Lkw-Fahrer den parallel auf dem Fahrradweg fahrenden Radlern oft die Vorfahrt.
Ein Fahrradhelm sorgt für mehr Sicherheit - da gibt es keine Diskussion. Seit 2011 gibt es die bundesweite Initiative „Ich trag‘ Helm“, die für das freiwillige Tragen von Fahrradhelmen wirbt. Die Zahl der Helmträger in Deutschland ist seit dem Start der Initiative um 65 Prozent gestiegen. Die Gründe fürs Helmtragen liegen auf der Hand: Obwohl nur wenige Zentimeter dick, verringert ein Helm die Aufprallkräfte, die bei einem Sturz auf den Kopf einwirken. So können Radfahrer mit Helm das Risiko von Kopfverletzungen beachtlich reduzieren. ADFC und Deutsche Verkehrswacht werben daher für das freiwillige Tragen von Fahrradhelmen auch bei Pedelec-Fahrern, da ein Sturz oder Unfall schwere und tödliche Kopfverletzungen zur Folge haben kann.
Checkliste für die Verkehrssicherheit des Fahrrads
Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall. Insbesondere folgende Teile Ihres Rades sollten regelmäßig auf die Funktionsfähigkeit überprüft werden:
- Bremsen: Belag auf Abnutzung, Bowdenzüge auf Verschleiß, Gesamtsystem auf Bremswirkung und leichte Bedienbarkeit
- Beleuchtung: Leuchten vorn/hinten, Verkabelung
- Tragende Teile (Rahmen, Gabel, Lenker, Sattelrohr) auf Risse, Deformierung, lose Schrauben
- Antrieb: Kette, Pedale, Kettenblatt, Ritzel, Schaltung
Gehen Sie mit Ihrem Fahrrad regelmäßig zu einem fachmännischen Check, beispielsweise immer im Frühjahr.
Verhaltensregeln im Straßenverkehr
Sie fahren ein Fahrzeug und sind damit ebenso Verkehrsteilnehmer wie Auto- oder Motorradfahrer. Mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch für Radfahrer, insbesondere die Regeln für Vorfahrt - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge/Rechtsfahrgebot - Verkehrszeichen und Signale - Abbiegen, Wenden und Einordnen in den fließenden Verkehr - Verhalten an Fußgängerüberwegen und Haltestellen.
Radwege: Nicht immer sichere Zonen
Es gibt benutzungspflichtige Radwege (gekennzeichnet mit einem blauen Schild) und solche, die nur ein Angebot für Radfahrer sind. Doch alle diese Radwege sind nicht immer sichere Zonen. Wenn man auf ihnen fahren muss, dann mit besonderer Vorsicht. Besondere Gefahrstellen bilden jede Kreuzung, Einmündung, jede Ein- und Ausfahrt. Besonders gefährlich sind linksseitige Radwege. Auf ihnen befindet man sich noch mehr außerhalb der auf die Fahrbahn und auf Rechtsverkehr konzentrierten Wahrnehmung.
Auch benutzungspflichtige Radwege müssen Sie nicht benutzen, wenn sie absolut unzumutbar bzw. überhaupt nicht befahrbar sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn Autos auf Radwegen parken oder andere Hindernisse einen Radweg blockieren - kein Winterdienst erfolgte - sich Baustellen auf dem Radweg oder Scherben befinden.
Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass man auf Radwegen unsicherer fährt als auf der Fahrbahn daneben. Das Gefühl der Sicherheit auf Radwegen trügt. Fahren Sie niemals auf Radwegen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Die einzige Ausnahme, wo dies sogar vorgeschrieben ist, sind so genannte Zweirichtungsradwege.
Fahrradtypen und Ausstattung
Die wichtigste Frage ist wohl die, wofür man das Rad nutzen möchte. Wer zum Beispiel nur in der Stadt unterwegs ist und nicht am Hang wohnt, wird mit einem einfachen Stadtrad mit Nabenschaltung bestens bedient sein. Wenn es auch mal längere Strecken oder Ausflüge in die Berge sein sollen, ist ein Tourenrad mit Kettenschaltung erste Wahl. Pendler*innen, die ein Teil der Strecke mit Zug, Bus oder Straßenbahn zurücklegen, sollten sich über das mittlerweile sehr umfangreiche Angebot von Falträdern informieren.
Leider ist für Laien kaum ersichtlich, ob ein Fahrrad hochwertig oder billig ausgestattet ist. Sicher ist jedoch, dass Qualität ihren Preis hat. Wer ein solides und alltagstaugliches Fahrrad kaufen möchte, das bei entsprechender Pflege auch nach vielen Jahren noch seinen Dienst tut, muss sicherlich einige hundert Euro investieren. Wessen Budget nur für die in Bau- oder Supermärkten angebotene Preisklasse ausreicht, sollte sich lieber nach einem ordentlichen Gebrauchtrad umschauen.
Welcher Fahrradtyp sind Sie? Fahren Sie eher sportlich-zügig oder lieber gemütlich? Je nach Fahrstil gibt es unterschiedliche Rahmen-Geometrien und Ausstattungen.
Welche Strecken fahren Sie? Fahren Sie kurze Strecken in der Freizeit oder pendeln Sie jeden Tag über größere Entfernungen zur Arbeit? Wie sind die Strecken- und Höhenprofile Ihrer Wege? Wie viele Gänge brauchen Sie? Macht eine elektrische Hilfe Sinn?
Welche Ausstattung braucht Ihr Rad? Gut befestigte Schutzbleche und ein starker Gepäckträger bieten im Alltag viele Vorteile. Jedes zusätzliche Bauteil aber macht das Rad auch schwerer und manchmal auch pflegeintensiver. Achten Sie deshalb auf leichte sowie wartungsarme und langlebige Komponenten.
Achten Sie auf Sicherheit! Selbstverständlich muss Ihr neues Rad den Vorschriften entsprechen, aber es darf auch ein bisschen mehr sein als das Minimum. Achten Sie bei Bremsen und Beleuchtung auf zuverlässige, wartungsarme Technik!
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